Landtag Brandenburg Drucksache 6/8144 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.02.2018 / Ausgegeben: 12.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3259 des Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7977 Überstunden der Justizbeschäftigten Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Justiz leidet seit Jahren unter Personalmangel und Arbeitsüberlastung. Hiervon sind neben den richterlichen und staatsanwaltlichen Laufbahnen auch alle anderen Laufbahnen von Justizbeschäftigten betroffen. Aufgrund dieses Personalmangels bildet Brandenburg eines der Schlusslichter im Bundesvergleich hinsichtlich von Verfahrenslaufzeiten. Frage 1: Wie viele Überstunden haben die nicht-richterlichen Justizbeschäftigten in den letzten fünf Jahren durchschnittlich geleistet (bitte aufschlüsseln nach Gericht und Dienstlaufbahn )? Frage 2: Welchem ungefähren Vollzeitstellenäquivalent entsprechen die an den einzelnen Gerichten und in den jeweiligen Dienstlaufbahnen geleisteten Überstunden? Frage 3: Wie viele Überstunden entfielen dabei auf angeordnete Mehrarbeit? Frage 4: Wie viele Überstunden waren nötig, um krankheitsbedingte Ausfälle von Kollegen zu kompensieren? Frage 5: Wie wurden die Überstunden kompensiert (bitte aufschlüsseln nach Freizeitausgleich , finanziellem Ausgleich…)? Wie viele Mittel sind für einen finanziellen Ausgleich im Haushalt vorgesehen? zu Fragen 1 bis 5: Die nichtrichterlichen Bediensteten der Justiz nutzen die arbeitszeitlichen Möglichkeiten im Rahmen der Gleitzeit. Dadurch erbrachte „Überstunden“ werden zu gegebener Zeit wieder durch Freizeit ausgeglichen. Statistiken zum Umfang der im Rahmen der Gleitzeit erbrachten Zeitguthaben und zu angeordneter Mehrarbeit werden nicht geführt. Frage 6:Gibt es eine Kappungsgrenze für Überstunden? zu Frage 6: Kappungsgrenzen sind für die Tarifbeschäftigten im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder nicht explizit mit einer Stundenanzahl geregelt; gleichwohl sind nach den Durchführungshinweisen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder bei Gleitzeit- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8144 - 2 - vereinbarungen Kappungsgrenzen zulässig und geboten. Für Beamtinnen und Beamte ist im Rahmen der gleitenden Arbeitszeit in § 12 Abs. 4 der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten im Land Brandenburg die Kappungsgrenze bei 120 Stunden festgelegt. Da in den Dienststellen der Justiz Dienstvereinbarungen über die gleitende Arbeitszeit für alle nichtrichterlichen Beschäftigten mit den jeweiligen Personalvertretungen geschlossen werden, wird die Höchstgrenze des Zeitguthabens regelmäßig für alle angewendet.