Landtag Brandenburg Drucksache 6/8145 6. Wahlperiode Eingegangen: 05.02.2018 / Ausgegeben: 12.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3230 des Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7911 Verursacht die neue Zoll-Sondereinheit FIU Sicherheitsdefizite in Brandenburg? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die im Juli 2017 vom Bundeskriminalamt (BKA) zum Zoll verlegte Sondereinheit Financial Intelligence Unit (FIU) hat von etwa 29.000 Geldwäscheverdachtsanzeigen bislang bundesweit mehr als 24.000 in der Bearbeitung zurückstellen müssen. Sie übermittelte erst knapp 4.100 Geldwäscheverdachtsanzeigen an die Polizei, die Staatsanwaltschaften und die Finanzbehörden. Davon wurden ungefähr 900 Fälle eingestellt. Auch Brandenburger Beamte sind von diesem Sachverhalt betroffen. Diese beklagen ebenso wie ihre bundesweiten Kollegen seither desaströse Abläufe, fehlende Kompetenzen und überforderte Mitarbeiter (Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/tausende-geldwaesche-meldungen-stauen-sichbeim -zoll-a-1182789.html). Vorbemerkungen der Landesregierung: Die Sonderheit Financial Intelligence Unit (FIU) - Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen - wurde aufgrund von Artikel 7 - Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes - des Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU- Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen innerhalb des Zollkriminalamtes zum 26. Juni 2017 eingerichtet. Mit der Einrichtung der FIU bei der Generalzolldirektion (GZD) ging die Zuständigkeit zur Entgegennahme von Geldwäscheverdachtsmeldungen zentral auf diese über. Hinsichtlich der Abgabe von Vorgängen von der FIU an die Strafverfolgungsbehörden wurde für das Land Brandenburg zunächst eine Regelung getroffen , die eine Abgabe an die Schwerpunktstaatsanwaltschaft vorsah. Diese Regelung wurde bis zum 11. Dezember 2017 aufrechterhalten. Abgestimmt zwischen Polizei und Justiz erfolgt seit diesem Tag die direkte Übersendung von der GZD an das Landeskriminalamt Brandenburg (LKA BB). 1. Wie viele der vorbezeichneten Geldwäscheverdachtsanzeigen sind an Brandenburgs Grenzen verzeichnet worden und wie viele wurden bisher an die Brandenburger Polizei, die Staatsanwaltschaften und die Finanzbehörden weitergeleitet? zu Frage 1: Die Gesamtzahl der bei der Financial Intelligence Unit (FIU) eingegangenen Vorgänge mit Bezügen ins Land Brandenburg ist hier nicht bekannt. Angaben der FIU zur Anzahl unbearbeiteter Verdachtsmeldungen sowie zu der Anzahl sogenannter Abstandnahmen liegen nicht vor. Bei der Brandenburger Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe Landtag Brandenburg Drucksache 6/8145 - 2 - Polizei/Zoll (GFG) sind 410 Meldungen im 1. Halbjahr 2017 und 13 Meldungen im 2. Halbjahr (bis 20. Dezember 2017) sowie bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) insgesamt 894 Verfahren, die auf einer Geldwäscheverdachtsmeldung beruhen, davon 78 von der FIU im Zeitraum von Juli bis Dezember 2017 weitergeleitete Verfahren, eingegangen. Die relativ hohe Gesamtzahl in der Schwerpunktabteilung zur Bekämpfung der Geldwäsche der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) eingegangener Vorgänge auf der Grundlage einer Geldwäscheverdachtsmeldung beruht darauf, dass darin auch solche Verfahren Eingang gefunden haben, die von anderen Staatsanwaltschaften wegen gemeldeter Verdachtsfälle eingeleitet und nach Brandenburg abgegeben worden sind. Die FIU hat seit Neuausrichtung den Finanzbehörden in Brandenburg auf direktem Weg bisher keine Geldwäscheverdachtsanzeigen zugesendet. 2. Was unternimmt die Landeregierung, um gegen das massive Sicherheitsrisiko vorzugehen , das durch die Neuordnung der Abläufe entstanden ist? (Plant sie zum Beispiel eine Bundesratsinitiative?) zu Frage 2: Trotz eines Bearbeitungsrückstandes bei der FIU sieht die Landesregierung kein Sicherheitsrisiko. Abgesehen davon, dass nicht jede Verdachtsmeldung einen Anfangsverdacht der Geldwäsche oder anderer verfolgbarer Straftaten (§ 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung) begründet, hat die FIU anlässlich einer Besprechung mit Vertretern der Staatsanwaltschaften im Oktober 2017 mitgeteilt, dass alle eingehenden Verdachtsmeldungen gesichtet und vorab auf Eilbedürftigkeit bewertet werden. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass insbesondere staatsschutz- und sonstige sicherheitsrelevante Vorgänge unverzüglich an die Strafverfolgungsbehörden der Länder weitergeleitet werden. Zu bedenken ist schließlich, dass die neue Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ihre Arbeit erst am 26. Juni 2017 aufgenommen hat und in der Anfangsphase gewisse Verzögerungen nicht zu vermeiden sind. Zudem besteht für die Polizeibehörden außerdem die Möglichkeit, eigenständig bei der FIU anzufragen, ob dort Vorgänge zu bestimmten Personen eingegangen sind. Es liegen keine Informationen zu geplanten oder absehbaren Bundesratsinitiativen in dieser Sache vor. 3. Welche konkreten Pläne hat die Landesregierung, um der Geldwäsche in Brandenburg entgegenzuwirken? zu Frage 3: Mit der „Allgemeinen Verfügung des Ministers der Justiz und für Europaangelegenheiten vom 21. Dezember 2001“ ist die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) - Zweigstelle Eberswalde - zur landesweit für die Bekämpfung von Geldwäsche zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft bestimmt worden. Damit ist eine qualifizierte und effektive Bearbeitung von Geldwäschevorgängen im Geschäftsbereich der Staatsanwaltschaften sichergestellt. Die zentrale Bearbeitung von Geldwäscheverdachtsanzeigen und andere das Phänomen „Geldwäsche“ betreffende Maßnahmen beim LKA BB hat sich ebenso bewährt . Die polizeiliche Zuständigkeit für das Phänomen wird daher auch weiterhin zentral beim LKA verortet sein.