Landtag Brandenburg Drucksache 6/8147 6. Wahlperiode Eingegangen: 05.02.2018 / Ausgegeben: 12.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3226 der Abgeordneten Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/7900 Straftaten aufgrund des gesellschaftlichen Status Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: In der Vergangenheit kam es auch in Brandenburg zu Gewaltdelikten gegen Obdachlose oder durch die Täter für obdachlos gehaltene Menschen . Bei den Fragen 4 bis 8 bitte nur Veränderungen angeben, die sich seit der Beantwortung der Anfrage zu den Vorjahreszeiträumen ergeben haben. Vorbemerkungen der Landesregierung: Zur Erhebung der Fallzahlen für den Betrachtungszeitraum 01.01.2017 bis 31.12.2017 wurden alle im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) gemeldeten Straftaten mit dem Oberthemenfeld „Hasskriminalität“; Unterthema „gesellschaftlicher Status “ berücksichtigt. 1. Wie viele Straftaten aufgrund des gesellschaftlichen Status wurden im Jahr 2017 in Brandenburg erfasst und welche Ermittlungsverfahren schlossen mit welchem Ergebnis ab? (Bitte nach Datum, Ort, Delikt, Alter und Geschlecht des/der Opfer sowie des/der Täter darstellen!)? 2. Welche Nachmeldungen gab es für den Vorjahreszeitraum, die in der Antwort auf die vorangegangene Antrage nicht erfasst waren? 3. Welche der unter der Frage 1 aufgelisteten Straftaten wurden seitens der Sicherheitsund Ermittlungsbehörden als politisch motivierte Straftaten eingeordnet? zu den Fragen 1 bis 3: Im Berichtszeitraum wurden keine Straftaten im Begründungszusammenhang „gesellschaftlicher Status“ im Land Brandenburg registriert. Ebenfalls gab es keine Nachmeldungen aus dem Jahr 2016. 4. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer bei solchen Straftaten ein? zu Frage 4: Auf die Antwort der Landesregierung zur Beantwortung der Frage 3 der KA 2368 wird verwiesen. Sie hat weiterhin Bestand. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8147 - 2 - 5. Welche Gründe gibt es aus Sicht der Landesregierung für nicht angezeigte Straftaten aufgrund des gesellschaftlichen Status und welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen oder vor zu ergreifen, um das Anzeigeverhalten von Opfern solcher Straftaten zu verbessern? zu Frage 5: Auf die Antwort der Landesregierung zur Beantwortung der Frage 4 der KA 2368 wird verwiesen. Sie hat weiterhin Bestand. 6. Ist der Umgang mit Opfern von Straftaten aufgrund des gesellschaftlichen Status Bestandteil der Polizeiausbildung bzw. gibt es besondere Schulungsangebote? zu Frage 6: Auf die Antwort der Landesregierung zur Beantwortung der Frage 5 der KA 2368 wird verwiesen. Sie hat weiterhin Bestand. In den zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 2368 benannten Lehrveranstaltungen werden auch Straftaten, bei denen Obdachlose oder durch die Täter für obdachlos gehaltene Menschen Opfer werden, behandelt und der besondere Umgang mit jeglichen Opfern von Gewaltdelikten vermittelt. Ergänzend ist festzustellen, dass in der polizeilichen Weiterbildung des Landes Brandenburg ein Weiterbildungsangebot für Präventionssachbearbeiter und -sachbearbeiterinnen existiert, die sich näher mit dem Phänomen der Jugendgewalt, die sich auch als Gewalt gegen Obdachlose oder durch die Täter für obdachlos gehaltene Menschen darstellt, auseinandersetzen . Diese werden geschult, Präventionskonzepte zum Thema Jugendgewalt zu erarbeiten und umzusetzen. Auch werden hier Fragen des Opferschutzes thematisiert. 7. Welche Hilfs- bzw. Beratungsangebote für Opfer von aufgrund des gesellschaftlichen Status existieren in Brandenburg? Sind weitere in der Zukunft geplant? zu Frage 7: Auf die Antwort der Landesregierung zur Beantwortung der Frage 6 der KA 2368 wird verwiesen. Sie hat weiterhin Bestand. 8. Wie schätzt die Landesregierung die Gefährdungslage obdachlose Menschen in Brandenburg ein? zu Frage 8: Unter Hinweis auf die Antwort der Landesregierung zur Beantwortung der Frage 7 der KA 2368 liegen hierzu weiterhin keine Erkenntnisse vor.