Landtag Brandenburg Drucksache 6/8148 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.02.2018 / Ausgegeben: 12.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3241 der Abgeordneten Prof. Dr. Ulrike Liedtke (SPD-Fraktion) Drucksache 6/7930 Orgel-Sanierung und -Modernisierung - Zuwendungen aus dem Landeshaushalt Brandenburg als Teilfinanzierung von Anträgen an das Bundes-Förderprogramm zur Sanierung und Modernisierung national bedeutsamer Orgeln Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Kulturpolitisches Ziel der Bundesregierung ist es lt. Fördergrundsätzen vom 1.3.2016, „die Orgellandschaft in Deutschland für ein lebendiges Musikleben zu bewahren sowie die qualitätsvolle hiesige Orgelbautradition zu schützen und zu stärken, indem sie traditionelle Handwerkstechniken und vorbildliche Restaurierungen und Erneuerungsmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung von Raumarchitektur und Raumakustik fördert.“ Gefördert werden nur Orgeln, die unter Denkmalschutz gestellt sind oder ein Bestandteil eines Denkmals sind. Somit sind alle Maßnahmen an Kirchenorgeln in denkmalgeschützten Kirchen förderfähig, auch Ausnahmen dazu sind möglich. Dabei beträgt die Bundesbeteiligung grundsätzlich bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Orgelbau und Orgelmusik sind im Jahr 2014 in das bundesweite UNESCO-Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Brandenburg verfügt über eine reiche und noch nicht vollständig erforschte Orgellandschaft mit Instrumenten bedeutender europäischer Baumeister und zahlreichen Landorgeln verschiedener individueller Bauart. Weltweit anerkannte Orgelbaufirmen mit eigener Generationengeschichte wie die Fa. Schuke in Werder und die Fa. Sauer in Müllrose sind in Brandenburg ansässig. Im Europäischen Kulturerbejahr 2018 gewinnt die Thematik der Orgel-Sanierung und -Modernisierung an besonderer Beachtung . Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Teilfinanzierung durch das Land Brandenburg wurden zum Bundesprogramm gestellt und wie viele davon wurden positiv beschieden? zu Frage 1: Beim Bund wurden aus dem Land Brandenburg nach Kenntnisstand der Landesregierung insgesamt 13 Anträge auf Förderung von Orgelsanierungen gestellt, darunter ein Antrag mit finanzieller Beteiligung des Landes. Alle 13 Anträge wurden vom Bund für eine Förderung vorgesehen, somit auch der Antrag mit Landesbeteiligung. Die Fördermittel des Bundes werden den Ländern zur Bewirtschaftung übertragen. 11 der vom Bund positiv votierten Anträge wurden vom Land bislang beschieden; zwei weitere stehen wegen fehlender Bescheidreife noch aus. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8148 - 2 - 2. Wie hoch war das Antragsvolumen aller gestellten Anträge? zu Frage 2: Das Antragsvolumen aller gestellten Anträge ist dem Land nicht bekannt, da es sich um ein Förderprogramm des Bundes handelt. Insofern kann lediglich darüber informiert werden, dass bislang aus dem Bundesprogramm insgesamt 508.308 Euro für Orgelprojekte aus dem Land Brandenburg bewilligt werden konnten. 3. Wie verteilen sich die Zuwendungen auf Arbeiten an historischen Orgeln und an neuen Orgeln in denkmalgeschützten Kirchen? zu Frage 3: Der Bund fördert mit seinem Programm zur Sanierung und Modernisierung national bedeutsamer Orgeln grundsätzlich nur Orgeln, die unter Denkmalschutz stehen oder ein Bestandteil eines Denkmals sind. Sämtliche aus dem Bundesprogramm geförderte Maßnahmen im Land Brandenburg betrafen die Sanierung bestehender Orgeln, nicht die Installation neuer Instrumente. 4. Wie wird nachhaltig das Kulturerbe Orgel geschützt und welche Förderungen sind im Europäischen Kulturerbejahr vorgesehen? zu Frage 4: Der Orgelbau und die Orgelmusik in Deutschland wurden Ende 2017 in die Internationale Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Das ist eine große Anerkennung für diesen traditionellen Teil des Musiklebens, zugleich aber auch Verpflichtung, dieses besondere Kulturerbe zu erhalten. Das Land Brandenburg hat im Rahmen seines Denkmalhilfeprogramms generell die Möglichkeit eröffnet, die Sanierung denkmalgeschützter Orgeln finanziell zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Erhaltung dieses historisch bedeutsamen Kulturgutes nicht nur im Europäischen Kulturerbejahr 2018 zu leisten. Für das Denkmalhilfeprogramm 2018 liegen zwei Anträge auf Orgelförderung vor, die beide positiv votiert wurden. 5. Gibt es Überlegungen zur Zusammenarbeit von MWFK und MWE im Europäischen Kulturerbejahr für den Schutz und die Pflege der Orgeln einerseits und Wirtschaftsförderung des Orgelhandwerks andererseits? zu Frage 5: Derartige Überlegungen gibt es bislang nicht. 6. Wie wird die Wirkung des Bundes-Förderprogramms für Brandenburg eingeschätzt? zu Frage 6: Das Bundesprogramm leistet einen wichtigen Beitrag zur Rettung wertvollen brandenburgischen Kulturerbes. Ohne die Bundesmittel wären in vielen Fällen die anstehenden Sanierungsarbeiten nicht finanzierbar gewesen. Dies hätte zur Folge gehabt, dass die Substanz der Instrumente sich weiter verschlechtert hätte und mitunter eine Sanierung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich ge-wesen wäre. 7. Wie schätzt die Landesregierung den Bedarf an einem Brandenburger Programm zur Sanierung und Modernisierung Brandenburger Orgeln ein? zu Frage 7: Aus Sicht der Landesregierung besteht ein hoher Bedarf an Fördermöglichkeiten sowohl für die Sanierung als auch für den Neubau von Orgeln. Allein die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz hat nach ihrem im Dezember 2017 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8148 - 3 - aktualisierten Förderkonzept zur Erhaltung und Rekonstruktion sowie zum Neubau von Orgeln einen akuten Bedarf an 44 Orten ermitteln, der mit einem voraussichtlichen Finanzvolumen von rd. 9,5 Mio. Euro bemessen ist. Den tatsächlichen Bedarf schätzt sie zwei- bis zweieinhalbfach höher ein. Dabei ist der Bedarf der anderen evangelischen Landeskirchen in Brandenburg, insbesondere der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, sowie der Katholischen Kirche noch nicht berücksichtigt. Die Sanierung und Modernisierung der Brandenburger Orgeln bedarf einer gemeinsamen Anstrengung von Kirchen, Gesellschaft und Politik. Staatliche Programme wie das Bundes-Förderprogramm oder das Denkmalhilfeprogramm des Landes tragen dazu bei, den bestehenden Investitionsdruck zu mindern, wertvolles Kulturerbe zu bewahren und die reichhaltige Orgellandschaft des Landes zu schützen, wenngleich der Förderbedarf die zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten deutlich übersteigt.