Landtag Brandenburg Drucksache 6/8156 6. Wahlperiode Eingegangen: 08.02.2018 / Ausgegeben: 13.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3247 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/7949 Hochwasserschutz an Spree und Neiße Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Die Ausweisung von Hochwasser-Alarmstufen ist hoheitliche Aufgabe des MLUL. Dabei werden für die Flussläufe von Spree und Neiße die Wasserstände an den Richtpegeln Spremberg (für die Spree) und Bademeusel (für die Neiße) genutzt. In der Realität hat sich die Heranziehung dieser Pegelwerte für die Bürger nicht praxistauglich erwiesen. Während in den Nachbargemeinden des Freistaates Sachsen bei den Hochwassern 2010 und 2013 bereits Sicherungs- und Abwehrmaßnahmen ergriffen worden sind, wartete man in Brandenburg auf das Eintreffen der Hochwasserwelle , dadurch verstrich wertvolle Zeit. Frage 1: Was spricht gegen die Heranziehung der Wasserstände an den Richtpegeln Zerre (für die Spree) und Podrosche (für die Neiße) (beide in Sachsen)? zu Frage 1: Die aktuell geltenden Alarmstufen und die ggf. gebotene Anpassung der Stufen bzw. des Hochwasser-Meldepegelnetzes sowie die zugehörigen Warnabschnitte werden derzeit einer Prüfung unterzogen. Unabhängig vom Ergebnis der Untersuchungen werden bereits jetzt Brandenburger Kommunen über Alarmierungen an sächsischen Pegeln informiert. So wird seit Mitte 2016 an der Spree durch die Stadt Spremberg der sächsische Pegel Spreewitz genutzt. Frage 2: Werden die Wasserstände dieser Richtpegel überhaupt und ab welchen Zeitpunkt für die Ausweisung der Hochwasser-Alarmstufen an Spree und Neiße auf brandenburgischem Territorium zugrunde gelegt? Frage 3: Wenn nicht, warum nicht? zu Frage 2 und 3: Das Landesamt für Umwelt (LfU) berücksichtigt im Rahmen der Durchführung des Hochwassermeldedienstes (HWMD) die Entwicklung der Wasserstände an den Pegeln in den Oberläufen der Spree (z. B. Spreewitz/Zerre) und Lausitzer Neiße (Podrosche 3) bei der Lageeinschätzung und ggf. zur nötigen Ausrufung von Alarmstufen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8156 - 2 - Frage 4: Nach den gesetzlichen Vorschriften werden im Zuständigkeitsbereich der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße zweimal jährlich Deichschauen durchgeführt . Die entsprechenden Protokolle mit der Benennung des konkreten Handlungsbedarfs gehen auch dem MLUL und dem LfU zu. Darin genannte prioritäre Maßnahmen an Spree und Neiße, die seit dem Hochwasser 2010 permanent für den dringlichen Bedarf angemeldeten Vorhaben sind bisher immer noch nicht umgesetzt. Wann erfolgen die Holzungsarbeiten und die Deicherneuerung bei Bresinchen (unterhalb der Talsperre Spremberg ), welcher Planungstand und welcher Bauzeitenplan liegt dafür vor? zu Frage 4: Für die erforderlichen Holzungsarbeiten sind noch umfangreiche planerische Unterlagen (u. a. landschaftspflegerische Begleitplanung) zu erarbeiten. Dort, wo es möglich war, wurden Fehlstellen im Deich beseitigt und die Grasnarbe geschlossen. Aufgrund der landesweiten Prioritätensetzungen wurden bisher noch keine Planungen zur Deicherneuerung begonnen. Frage 5: Welcher Planungsstand liegt für den Hochwasserschutz im Gemeindeteil Cantdorf der Stadt Spremberg vor? zu Frage 5: Die vom LfU landesweit erarbeitete Regionale Maßnahmenplanung sieht für den Bereich Cantdorf eine Verbundmaßnahme aus Einzelmaßnahmen in Trägerschaft des Landes Brandenburg mit einem geschätzten Kostenumfang von rund 4,3 Mio € vor. Aus der Verbundmaßnahme können keine Einzelmaßnahmen sinnvoll herausgelöst werden. Noch in 2018 ist die Durchführung einer Machbarkeitsstudie zur Beurteilung der wirtschaftlichen Effizienz der Verbundmaßnahme geplant. Frage 6: Welche Maßnahmen sind für den Uferschutz und die Rückstausicherung an der Neiße, Bereich Engelneiße im Gebiet Guben geplant, welche Planungsunterlagen gibt es, wann ist die Umsetzung geplant? zu Frage 6: An der Mündung der Egelneiße in Guben ist die Errichtung einer Hochwasserschutzmauer in Verbindung mit einem Auslaufbauwerk und einem Pumpwerk vorgesehen. Die bezeichneten Maßnahmen sind Bestandteil der Investitionsmaßnahme „Hochwasserschutz Guben, 2. Bauabschnitt, Teilobjekt 2“. Für dieses Teilobjekt liegt der Planfeststellungsbeschluss vor. Gegenwärtig wird die Ausschreibung für die Erarbeitung der Ausführungsplanung vorbereitet. Die bauliche Umsetzung erfolgt voraussichtlich ab 2019. Frage 7: Welche Planungsunterlagen gibt es für die angemahnte Deichinstandsetzung an der Neiße nahe der Ortslage Grießen und wann sind die Realisierungen vorgesehen? zu Frage 7: Für die Hochwasserschutzmaßnahmen bei Grießen wurde eine Vorplanung erarbeitet. Eine bauliche Umsetzung ist aufgrund der Priorisierung kurz- und mittelfristig nicht absehbar. Frage 8: Welche Prioritäten misst die Landesregierung diesen aufgeführten Vorhaben an der Spree und an der Neiße zu? Frage 9: Nach welchen Kriterien werden die Prioritäten für die mittel- und langfristige Planung investiver Maßnahmen des Hochwasserschutzes festgesetzt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8156 - 3 - zu Frage 8 und 9: Die höchste Priorität für die Umsetzung investiver Maßnahmen des Hochwasserschutzes liegt bei der Verstärkung der Hauptdeiche der Elbe und Oder, um extreme Hochwasserereignisse vergleichbar denen der Jahre 1997, 2002, 2006, 2010 und 2013 möglichst schadlos abführen zu können. Ebenfalls sehr hohe Priorität haben die Ortslagenplanungen im Bereich der Schwarzen Elster, investive Maßnahmen des Hochwasserschutzes in städtischen Bereichen von Wittenberge und Frankfurt/Oder und die Umsetzung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms. Die Regionale Maßnahmenplanung des Hochwasserrisikomanagements im Bereich Spremberg gibt im Übrigen einen Überblick über alle erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen http://www.mlul.brandenburg.de/lua/S2_Massnahmensteckbriefe.pdf . Frage 10: Welche Bedeutung misst die Landesregierung dabei den Feststellungen in den Protokollen der Deichschauen bei? Frage 11: Wie erfolgt die Einbeziehung der Unteren Wasserbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten bei der Bewertung der Dringlichkeit von Einzelvorhaben und der Festsetzung der Prioritäten für die einzelnen Jahresscheiben? zu Frage 10 und 11: Die Unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte führen im Rahmen ihrer Zuständigkeit als Gewässeraufsicht Deichschauen durch. Die Festlegungen in den Protokollen werden durch das LfU im Rahmen der Zuständigkeit bearbeitet . Investive Hochwasserschutzmaßnahmen sind hoheitliche Aufgaben des Landes Brandenburg und werden in Verantwortung des LfU planerisch und baulich umgesetzt. Die Festsetzung von Prioritäten ergibt sich unter anderem aus der fachlichen Bewertung und Anforderung des Wasserwirtschaftsamtes, das in engem Kontakt zu den Unteren Wasserbehörden steht. Regelmäßige Deich- und Gewässerschauen sind geeignet, Unterhaltungs - bzw. Investitionsbedarfe abzustimmen.