Landtag Brandenburg Drucksache 6/8157 6. Wahlperiode Eingegangen: 08.02.2018 / Ausgegeben: 13.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3250 der Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Franz Josef Wiese (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7961 Beratung durch Verbraucherschutzzentrale in 15 Sprachen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Die Verbraucherschutzzentrale Brandenburg berät Flüchtlinge seit Oktober 2017 laut einem Bericht des Neuen Deutschland (ND vom 13.10.2017, S. 13 und www.neues-deutschland.de/artikel/1066729.beratung-fuer-verbraucher-insprachen .html) zunächst im Rahmen einer dreimonatigen Testphase in 15 verschiedenen Sprachen und setzt hierzu geschulte Telefondolmetscher ein. Das Verbraucherschutzministerium fördert das Projekt finanziell. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) berät bei Fragen zum Verbraucherschutz und zur Durchsetzung von Verbraucherrechten alle Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg. Dies schließt geflüchtete Menschen ein. Die VZB wird durch das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben, wozu die Verbraucherberatung als eine der wichtigsten Aufgaben gehört, institutionell gefördert. Zu konkreten Themenstellungen werden zudem Projekte zur Verbraucherinformation und -beratung finanziert. Dazu gehört das Projekt „Verbraucherberatung für Geflüchtete“. Ziel des Projektes ist es, vielfältig über Themen des Verbraucherschutzes zu informieren, Ansprechpartner und Beratungsmöglichkeiten zu benennen, Multiplikatoren zu schulen und über Netzwerkarbeit auf aktuelle Sachverhalte zu reagieren. Die eigentliche Beratung der Menschen findet in den Beratungsstandorten der VZB statt und wird grundsätzlich in deutscher Sprache durchgeführt. Angesicht der komplexen Sachlage einiger Fälle in Verbindung mit unzureichenden deutschen Sprachkenntnissen der Bürgerinnen und Bürger ist es erforderlich, einen Telefondolmetscher einzusetzen. Nur so kann der Sachverhalt richtig von der Verbraucherberaterin bzw. dem Verbraucherberater eingeordnet und bearbeitet werden. Die Testphase für den Telefondolmetscher begann Mitte Oktober 2017 und dauert bis Ende Januar 2018. Im Forum Verbraucherschutz, zu dem die verbraucherpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Landtagsfraktionen am 16. Januar 2018 eingeladen waren, hat die VZB u. a. über das Projekt berichtet. Frage 1: Wie viele Beratungsgespräche wurden in der dreimonatigen Testphase mit Dolmetschern insgesamt und verteilt auf die einzelnen Standorte durchgeführt? zu Frage 1: Seit Oktober 2017 wurde der Telefondolmetscherdienst in insgesamt 31 Fällen in der Beratung zugeschaltet. Die meisten Beratungsgespräche unter Nutzung des Tele- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8157 - 2 - fondolmetscherdienstes fanden in Cottbus statt, gefolgt von Potsdam und Frankfurt (Oder ). Viele Beratungen von Geflüchteten fanden auch auf Deutsch und ohne Telefondolmetscherinnen oder Telefondolmetscher statt. Frage 2: In welchen Sprachen wurden in der Testphase wie viele Beratungsgespräche mit Dolmetschern durchgeführt? zu Frage 2: In 21 Fällen wurde die Sprache Arabisch genutzt, in drei Fällen Serbisch /Kroatisch/Bosnisch. Außerdem wurden die Sprachen Russisch, Urdu, Somali jeweils ein Mal in Anspruch genommen. Ein Dolmetscher für die Sprachen Englisch und Tigrinya wurde in je zwei Fällen genutzt. Frage 3: In welchen Themengebieten wurden die Flüchtlinge beraten? zu Frage 3: Die Themengebiete werden beim Einsatz der Telefondolmetscher nicht gesondert erfasst. Allgemein stellte die VZB jedoch fest, dass in der Beratung von geflüchteten Personen meist Fragen zur Telekommunikation und Finanzdienstleistungen gestellt werden. Dabei sind derzeit untergeschobene Verträge ein großes Problem. Frage 4: Wurden von den beratenen Flüchtlingen Beratungspauschalen oder sonstige Gebühren gezahlt? Wenn ja: Wonach richtete sich die Höhe? Wenn nein: Warum nicht? zu Frage 4: Bei der VZB müssen grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger, die sich beraten lassen, Entgelte zahlen. Eine Übersicht über die Höhe der Entgelte ist auf der Webseite der VZB und in den Beratungsstellen veröffentlicht. Frage 5: Wie hoch waren die Gesamtkosten – aufgeteilt in Rechtsberatungs- und Dolmetschergebühren – der Beratung von Flüchtlingen in der dreimonatigen Testphase? zu Frage 5: Die Verbraucherberatung ist eine der wichtigsten satzungsgemäßen Aufgaben der VZB für die sie die institutionelle Förderung erhält. Zur Höhe der einzelnen Kosten für die Beratungen, die von den Verbraucherberaterinnen und Verbraucherberatern durchgeführt werden, gibt es keine Einzelabrechnungen. Die Kosten für den Telefondolmetscherdienst werden über das Projekt „Verbraucherberatung für Geflüchtete“ finanziert. Von Oktober 2017 bis Mitte Januar 2018 wurden Ausgaben in Höhe von 1.740,23 EUR geleistet. Frage 6: In welcher Höhe (aufgeteilt in Rechtsberatungs-und Dolmetscherleistungen) hat das Verbraucherschutzministerium die Testphase finanziell unterstützt? zu Frage 6: Die in der Antwort zu Frage 5 benannten Kosten werden über die institutionelle Förderung, das Projekt „Verbraucherberatung für Geflüchtete“ sowie durch die Beratungsentgelte finanziert. Frage 7: In welcher Höhe und für welchen Zeitraum wird das Verbraucherschutzministerium die Beratung von Flüchtlingen mit Dolmetschern nach Abschluss der dreimonatigen Testphase weiter fördern? zu Frage 7: Das Projekt „Verbraucherberatung für Geflüchtete“ wird im Jahr 2018 weitergeführt . Nach den ersten positiv bewerteten Ergebnissen der Testphase soll der Telefon- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8157 - 3 - dolmetscherdienst weiterhin eingesetzt werden bis eine abschließende Bewertung vorliegt. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Höhe der Kosten in dem zu Frage 5 dargestellten Rahmen pro Quartal bewegt. Frage 8: In welcher Form und mit welchem Kostenaufwand wird für die Rechtsberatung mit Dolmetschern durch die Verbraucherzentralen geworben? zu Frage 8: Zum Start der Testphase wurde eine gemeinsame Presseinformation der VZB und des MdJEV herausgegeben. Weiterhin weisen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VZB bei Vorträgen und Schulungen von Multiplikatoren und Geflüchteten auf die Möglichkeit einer Beratung mit Telefondolmetscherdienst hin. Auch bei Terminvereinbarungen oder Verbraucheranfragen in den Beratungsstellen wird auf die Möglichkeit, mit Dolmetschern zu beraten, hingewiesen. Die Presseinformation der VZB und die Informationen bei der Terminvergabe werden im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben der VZB durchgeführt und über deren Haushalt finanziert.