Datum des Eingangs: 09.03.2015 / Ausgegeben: 16.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/816 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 266 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 6/571 Wortlaut der Kleinen Anfrage 266 vom 04.02.2015 Nachfrage zur Kleinen Anfrage 128 vom 16.12.2014 – Drucksache 6/305 bezüg- lich der Antwort der Landesregierung auf Frage 5 In der oben genannten Kleinen Anfrage wurde dezidiert nachgefragt, wie sich recht- lich mit den sogenannten Anspruchsermittlungen (ASE) verhält. Die Landesregierung hat diese Kleine Anfrage beantwortet, allerdings nicht wirklich präzise. Aus diesem Grunde ergeben sich Nachfragen zur Antwort auf Frage 5: 1. Ist es richtig, wenn man die Aussagen der Landesregierung zur Kleinen Anfrage so versteht, dass die Landesregierung sich nicht in der Pflicht und Verantwortung sieht, sich im Falle von Streitigkeiten zwischen Bürgern und der FBB im Hinblick auf Anspruchsermittlung und Anspruchsberechtigungen einzuschalten? 2. Interpretiert man die Antwort der Landesregierung dahingehend richtig, dass Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich, wenn Widersprüche bei der FBB nichts bringen, den Rechtsweg über Gerichte einschreiten sollen? 3. Wird die Landesregierung dahingehend richtig verstanden, dass hunderte, wenn nicht gar tausende Verfahren vor den Gerichten anhängig gemacht werden sollten? 4. Ist die Landesregierung richtig verstanden worden, dass die Landesregierung eine unabhängige behördliche Schiedsinstanz als vorgerichtliches Verfahren nicht in Erwägung zieht bzw. ablehnt und nicht gedenkt eine solche zu installieren? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist es richtig, wenn man die Aussagen der Landesregierung zur Kleinen Anfrage so versteht, dass die Landesregierung sich nicht in der Pflicht und Verantwortung sieht, sich im Falle von Streitigkeiten zwischen Bürgern und der FBB im Hinblick auf An- spruchsermittlung und Anspruchsberechtigungen einzuschalten? Zu Frage 1: Der Planfeststellungsbeschluss begründet unmittelbar einen Anspruch des Betroffenen gegen die FBB als Vorhabenträgerin zur Erfüllung der Lärmschutzauflagen. Aufgabe der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) ist es unter anderem, die Einhaltung der Schutzauflagen zum Schallschutz durch die FBB zu überwachen. Daraus erwächst keine unmittelbare Pflicht der LuBB, die Ansprüche des Betroffenen im jeweiligen Einzelfall gegenüber der FBB durchzusetzen. Frage 2: Interpretiert man die Antwort der Landesregierung dahingehend richtig, dass Bürge- rinnen und Bürger grundsätzlich, wenn Widersprüche bei der FBB nichts bringen, den Rechtsweg über Gerichte einschreiten sollen? Zu Frage 2: Schallschutzfragen des jeweiligen Einzelfalls sind grundsätzlich zwischen den Be- troffenen und der FBB zu klären. Dazu können sich Betroffene auch durch unabhän- gige Dritte beraten lassen. Kann keine Einigkeit zwischen Betroffenen und FBB er- zielt werden, steht den Betroffenen der Rechtsweg offen. Frage 3: Wird die Landesregierung dahingehend richtig verstanden, dass hunderte, wenn nicht gar tausende Verfahren vor den Gerichten anhängig gemacht werden sollten? Zu Frage 3: Die Betroffenen müssen im jeweiligen Einzelfall über die Vorgehensweise zur Durch- setzung ihrer Ansprüche entscheiden. Frage 4: Ist die Landesregierung richtig verstanden worden, dass die Landesregierung eine unabhängige behördliche Schiedsinstanz als vorgerichtliches Verfahren nicht in Erwägung zieht bzw. ablehnt und nicht gedenkt eine solche zu installieren? Zu Frage 4: Ein zwingend durchzuführendes Vorverfahren vor einer gerichtlichen Geltendmachung von Schallschutzansprüchen ist nach der bestehenden Rechtslage nicht vorgesehen und kann von der Landesregierung nicht vorgegeben werden.