Landtag Brandenburg Drucksache 6/8166 6. Wahlperiode Eingegangen: 09.02.2018 / Ausgegeben: 14.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3252 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/7967 Wie hip ist rechter Rap? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Rechter Rap, der begrifflich zwischen Rechtsrap und NS-Hip-Hop eingeordnet wird, stößt bei Internetnutzern auf offene Ohren. So kommt der Cottbuser Rapper „Bloody32“, der sich selbst ausdrücklich als „Staatsfeind“ bezeichnet, mit Oden an seine Heimatstadt auf bis zu 57.000 Aufrufe bei „Youtube“. Der inzwischen nach Dresden verzogene Rapper „Dissziplin“, der ebenfalls aus Cottbus stammt, erzielte mit dem Titel „Gib mir meine Stadt zurück“ sogar 228.000 Aufrufe. Konzerte sind in diesem Genre bislang eher selten. Der NS-Rapper „MaKss Damage“ schaffte es allerdings am 15. Oktober 2016 - wie auch drei Brandenburger Neonazi-Bands - auf die Bühne im Schweizer Ort Unterwasser, wo 5000 bis 6000 Rechtsextremisten und Rechtsextremistinnen ein „Rocktoberfest“ feierten. Vorbemerkungen der Landesregierung: Der Cottbuser Rap-Musiker „Bloody32“ wird von der Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg nicht als Rechtsextremist bewertet . Einige Texte des Rappers beschäftigen sich zwar mit der Flüchtlingspolitik und sind als asylkritisch zu werten. Rassistische, volksverhetzende oder gewaltverherrlichende Inhalte wurden bisher jedoch nicht bekannt. 1. Welche Rapper und Rapperinnen aus Brandenburg werden als nationalistisch, völkisch, fremdenfeindlich, antisemitisch, islamfeindlich, rassistisch und/oder als rechtsextremistisch eingeordnet? zu Frage 1: Gegenwärtig sind in Brandenburg drei rechtsextremistische Rap-Projekte bekannt : 1. „Natürlich“; Hip-Hop-Projekt der rechtsextremistischen Band „Handstreich“; wurde zuletzt im Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2011 erwähnt; aktuell sind keine Aktivitäten von „Natürlich“ bekannt. 2. „RAPvolution“; wurde zuletzt im Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2016 erwähnt; aktuell sind keine Aktivitäten von „RAPvolution“ bekannt. 3. „Son of the Wind (S.o.W.)“; bildete bis 2017 gemeinsam mit dem Berliner Rapper „Villain 051“ die Band „A3Stus“; wurde zuletzt im Verfassungsschutzbericht Brandenburg 2016 erwähnt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8166 - 2 - 2. Welche Rapper und Rapperinnen aus Brandenburg sind dem rechtsextremistischen oder rechtsoffenen Hooligan-Spektrum zuzuordnen? zu Frage 2: Gegenwärtig sind keine Rapper und Rapperinnen aus Brandenburg bekannt, die dem Hooligan-Spektrum zuzuordnen sind. Lediglich der Berliner Rapper „Villain 051“, der bis 2017 gemeinsam mit dem Liedermacher „Son of the Wind (S.o.W.)“ die Band A3Stus bildete, hat Kontakte in das Hooligan-Spektrum und trat beispielsweise bei Ho- GeSa-Demonstrationen auf. 3. Werten brandenburgische Behörden die Musiktitel von rechten Rappern und Rapperinnen auf jugendgefährdende Inhalte hin aus und ggf. von welchen Rappern und Rapperinnen ? zu Frage 3: Ja, es ist eine fortlaufende Aufgabe von Polizei und Verfassungsschutzbehörde Musiktitel rechtsextremistischer Musiker auszuwerten. Werden jugendgefährdende Inhalte festgestellt, wird durch das Landeskriminalamt eine Indizierung bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien angeregt. 4. Haben brandenburgische Behörden bezüglich Musiktiteln rechter Rapper oder Rapperinnen Indizierungsanträge an die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien gerichtet und ggf. mit welchem Ergebnis - sind der Landesregierung ggf. Musiktitel von rechten Rapperinnen und Rappern aus Brandenburg bekannt, die auf Antrag von anderer Seite als jugendgefährdend indiziert worden sind? zu Frage 4: Folgende Tonträger rechtsextremistischer Rap-Musiker wurden auf Antrag durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert: „A3stus“: CD „Wehret den Anfängen“, 2014, Antrag des LKA Berlin. Sampler: CD „7.Tag der deutschen Zukunft 06.06.2015 Neuruppin“, 2015 (u.a. mit „RAPvolution“), Antrag des LKA Brandenburg. „MaKss Damage“ (NRW): CD „Sturmzeichen“, 2011, Antrag des LKA Brandenburg. 5. Ist der Landesregierung bekannt, ob es für Tonträger von rechten Rappern oder Rapperinnen aus Brandenburg Beschlagnahmebeschlüsse gibt und ggf. für welche? zu Frage 5: Beschlagnahmebeschlüsse für Tonträger rechtsextremistischer Rap-Musiker aus Brandenburg sind der Landesregierung nicht bekannt. 6. Welche brandenburgischen Musiklabel bringen rechten Rap auf den Markt, welche Ladengeschäfte oder Online-Versandhandel führen rechten Rap? zu Frage 6: In Brandenburg führen gegenwärtig zwei Vertriebe rechtsextremistische Rap- Musik: Rebel Records (Cottbus) Opos Records (Lindenau, OSL). 7. Welche Entwicklung ist im Bereich des rechten Raps bis hin zum NS-Hip-Hop festzustellen - welche Entwicklung weisen beispielsweise die Klick-Zahlen auf Videoportalen, die Zahl der Tonträger-Produktionen und die Tonträger-Verkäufe auf, welche Entwicklung ist unter Aspekten des kommerziellen Erfolgs festzustellen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8166 - 3 - zu Frage 7: Entwicklungen von „Klick-Zahlen“ auf Videoportalen werden durch die Landesregierung nicht statistisch erfasst. Es ist jedoch festzustellen, dass rechtsextremistische Rap-Videos durchschnittlich im Vergleich zu Videos klassischer Rechtsrock-Bands, die sich teilweise im sechsstelligen Bereich bewegen, deutlich seltener aufgerufen werden. Zu kommerziellen Erfolgen durch den Verkauf von Tonträgern liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 8. Welche Rolle spielt Cottbus, was die Subkultur des rechten Raps betrifft? zu Frage 8: Zur speziellen Rolle der Stadt Cottbus in Hinblick auf die „Subkultur des rechten Raps” liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 9. Setzt sich die Anhängerschaft von NS-Rappern ähnlich zusammen wie die Anhängerschaft von Rechtsrock-Bands oder gibt es ggf. Unterschiede - gelingt es der rechtsextremistischen Szene mittels politischem Hip-Hop ein zusätzliches Personenpotenzial zu erschließen ? 10. Gibt es Erkenntnisse, welche Personengruppen von NS-Hip-Hop in besonderem Maße angesprochen werden? zu den Fragen 9 und 10: Zur Zusammensetzung der „Anhängerschaft von NS-Rappern“ bzw. von „NS-Hip-Hop“ liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Bisher ist nicht zu beobachten, dass sich die rechtsextremistische Szene durch „politischen Hip-Hop“ zusätzliches Personenpotential in signifikanter Größe erschließt. 11. Mit welchen Mitteln versucht die Landesregierung, eine rechtsextremistische Unterwanderung der Hip-Hop-Szene zu verhindern? zu Frage 11: Eine gezielte Unterwanderung der Hip-Hop-Szene durch Rechtsextremisten konnte bislang nicht festgestellt werden. Die Warnung vor rechtsextremistischer Hassmusik - egal welcher Ausprägung - spielt eine zentrale Rolle bei der Aufklärungs- und Sensibilisierungsarbeit der Verfassungsschutzbehörde. Die Akteure rechtsextremistischer Rap- Musik in Brandenburg werden regelmäßig in den Verfassungsschutzberichten benannt. Sofern strafrechtlich relevante Inhalte auf Tonträgern rechtsextremistischer Musiker bekannt werden, wird dies konsequent verfolgt. Sofern jugendgefährdende Inhalte auf Tonträgern rechtsextremistischer Musiker festgestellt werden, werden diese durch das Landeskriminalamt konsequent bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zur Indizierung angeregt. Bei der Anzahl der Indizierungsanregungen nimmt das Land Brandenburg seit vielen Jahren im Bundesvergleich einen Spitzenplatz ein. Im Jahr 2017 reichte das Landeskriminalamt bei Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien Indizierungsanregungen für 61 rechtsextremistische Tonträger ein. Davon wurden zum Jahresende bereits 26 Tonträger auf den Index gesetzt. Bei einer CD folgte die Bundesprüfstelle der Indizierungsanregung nicht; die weiteren Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.