Datum des Eingangs: 09.03.2015 / Ausgegeben: 16.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/817 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 265 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 6/570 Wortlaut der Kleinen Anfrage 265 vom 04.02.2015 Nachfrage zur Kleinen Anfrage 128 vom 16.12.2014 – Drucksache 6/305 bezüglich der Antwort der Landesregierung auf Frage 3 In der oben genannten Kleinen Anfrage 128 wurde dezidiert nachgefragt, wie es sich rechtlich mit den sogenannten Anspruchsermittlungen (ASE) verhält. Die Landesregierung hat diese Kleine Anfrage beantwortet, allerdings nicht wirklich präzise. Aus diesem Grunde ergeben sich Nachfragen zu Frage 3: Zur Frage 3, Welche Kontrollfunktion das Ministerium wahrnimmt, teilt die Landesregierung mit, dass das LUBB aufsichtsrechtlich tätig wird, wenn systematische Verfehlungen der FBB festgestellt werden. Unabhängige Überprüfungen von Anspruchsberechtigungen haben ergeben, dass alle (und hier geht es um mehrere Hundert) Anspruchsberechtigungen , die überprüft worden sind, inhaltlich schwer fehlerhaft sind, d.h. ohne zusätzliche ingenieurtechnische Bearbeitung der ASE-B sind die Anspruchsberechtigungen und die daraus resultierenden Leistungsverzeichnisse nicht nach den Standards der Bautechnik und der DIN-Norm umsetzbar. Das Leistungsverzeichnis (LV) ist falsch und wenn das jeweils vorliegende LV 1:1 umgesetzt würde , wäre es nach den technischen Vorschriften falsch und würde entweder zu Bauschäden oder zur Verfehlung des Schallschutzzieles führen. Wenn dieser Zustand nicht als systematische Verfehlung des Schallschutzprogramms bewertet wird, dann sollte die Landesregierung schon einmal erklären, was systematische Verfehlungen beim Schallschutzprogramm bedeuten sollen. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Was ist unter systematischer Verfehlung beim Schallschutzprogramm durch die FBB im Rahmen der Umsetzung des Schallschutzprogramms zu verstehen? 2. Ist der Landesregierung bekannt, dass bis zu 2/3 der Anspruchsermittlungen und die daraus resultierenden Leistungsverzeichnisse inhaltlich grob fehlerhaft und falsch sind? 3. Welche eigenen Aktivitäten entfaltet die Landesregierung oder ihre nachgeordneten Behörden um eigene Erkenntnisse zu gewinnen wie es mit bzw. um die korrekte Umsetzung des Schallschutzprogramms der FBB steht? 4. Liegen der Landesregierung eigene Erkenntnisse bezüglich der Fehlerhaftigkeit der ASE vor? Wenn ja, wie wurden sie erhoben? Durch wen wurden die Vorgänge erhoben? Wo sind die entsprechenden Unterlagen einsehbar? 5. Wenn der Landesregierung keine eigenen Erkenntnisse zur Richtigkeit oder Fehlerhaftigkeit der Anspruchsberechtigung und der daraus resultierenden Leistungsverzeichnisse vorliegen, wie will die Landesregierung dann feststellen, ob es systematische Verfehlungen der FBB gibt? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was ist unter systematischer Verfehlung beim Schallschutzprogramm durch die FBB im Rahmen der Umsetzung des Schallschutzprogramms zu verstehen? Zu Frage 1: Nach den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im Urteil vom 25.04.2013, Az. 11 A 14.13, liegt eine systematische Verfehlung vor, wenn nicht nur eine unzureichende Umsetzung der Auflagen zum passiven Lärmschutz in einzelnen Fällen erfolgt, sondern eine im Ansatz fehlerhafte Auslegung des hinter den Schutzauflagen stehenden Schutzziels im Raum steht. Frage 2: Ist der Landesregierung bekannt, dass bis zu 2/3 der Anspruchsermittlungen und die daraus resultierenden Leistungsverzeichnisse inhaltlich grob fehlerhaft und falsch sind? Zu Frage 2: Nein. Frage 3: Welche eigenen Aktivitäten entfaltet die Landesregierung oder ihre nachgeordneten Behörden um eigene Erkenntnisse zu gewinnen wie es mit bzw. um die korrekte Umsetzung des Schallschutzprogramms der FBB steht? Frage 4: Liegen der Landesregierung eigene Erkenntnisse bezüglich der Fehlerhaftigkeit der ASE vor? Wenn ja, wie wurden sie erhoben? Durch wen wurden die Vorgänge erhoben ? Wo sind die entsprechenden Unterlagen einsehbar? Frage 5: Wenn der Landesregierung keine eigenen Erkenntnisse zur Richtigkeit oder Fehlerhaftigkeit der Anspruchsberechtigung und der daraus resultierenden Leistungsver- zeichnisse vorliegen, wie will die Landesregierung dann feststellen, ob es systematische Verfehlungen der FBB gibt? Zu Frage 3, 4 und 5: Die zuständige Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) prüft fortlaufend, ob die Anforderungen der Schallschutzauflagen durch die FBB eingehalten werden. Dazu stimmt sie sich unter anderem regelmäßig mit der FBB zur Umsetzung des Schallschutzprogramms der FBB ab und unternimmt eigene stichprobenartige Prüfungen. Die LuBB tauscht sich auch mit anderen Behörden, beispielsweise mit den Immissionsschutzbehörden, zur Bewertung von Schallschutzfragen aus. Im Auftrag der LuBB überprüft gegenwärtig ein Gutachter stichprobenartig Anspruchsermittlungen der FBB zur Gewährung von baulichen Schallschutzvorrichtungen . Die Ergebnisse liegen noch nicht abschließend vor. Des Weiteren liegen der LuBB Beschwerden von Anspruchsberechtigten auf Schallschutz vor.