Landtag Brandenburg Drucksache 6/8174 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.02.2018 / Ausgegeben: 19.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3256 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/7971 Zukunft der Stadt Sonnewalde Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Die Bürger und die Stadtverordneten in Sonnewalde haben verschiedene Möglichkeiten der Zusammenarbeit oder eines Zusammenschlusses mit anderen Kommunen beraten und dazu Beschlüsse gefasst. So wurde im Frühjahr 2017 festgelegt, eine Bürgerbefragung zu möglichen Kooperationen oder Eingliederungen durchzuführen. Auch sollten entsprechend der Beschlusslage die Bürger umfassend und regelmäßig informiert werden. Diese Befragung steht noch aus. Andererseits entdeckten die Bürger im Mitteilungsblatt der Stadt Sonnewalde einen Eingliederungsbeschluss im nichtöffentlichen Teil der nächsten Stadtverordnetenversammlung. In der Folge sind umfassende Fragen entstanden. Vorbemerkungen der Landesregierung: Der Landesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über die von der Fragestellerin in Bezug genommenen Beschlüsse oder Verfahrensabläufe in der kreisangehörigen Stadt Sonnewalde vor. Ein rechtswidriges Handeln der Stadt Sonnewalde, das einen kommunalaufsichtsrechtlichen Informationsanspruch begründen könnte, ist nicht erkennbar. Soweit der Landesregierung bekannt, informieren die Städte Sonnewalde und Finsterwalde auf ihren Internetseiten über das Vorhaben. Eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über einen freiwilligen Gemeindezusammenschluss bedarf gemäß § 6 Absatz 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg der Genehmigung durch das für Inneres zuständige Ministerium. Erst im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens kann eine Prüfung der formalen und materiellen Voraussetzungen erfolgen . Gemäß § 6 Absatz 8 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg sind vor einer Eingliederung die Bürgerinnen und Bürger der sich eingliedernden Gemeinde zu hören . Die Anhörung entfällt, wenn aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung ein Bürgerentscheid durchgeführt wird. Der Zeitpunkt der Durchführung einer Anhörung der Bürgerinnen und Bürger vor der Entscheidung der Gemeindevertretung über die öffentlichrechtliche Vereinbarung über einen Zusammenschluss ist nicht gesetzlich bestimmt. Eine Anhörung der Bürgerinnen und Bürger kann auch zu der Absicht einer Gemeinde erfolgen, einen Zusammenschluss mit Nachbargemeinden zu prüfen. Über die Absicht und über die Aufnahme von Verhandlungen kann die Gemeinde einen Grundsatzbeschluss fassen. Die Anhörung der Bürgerinnen und Bürger bindet die Gemeindevertretung nicht bei ihrer Entscheidung über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über einen Zusammenschluss mit einer anderen Gemeinde. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8174 - 2 - Wird hingegen auf Beschluss der Gemeindevertretung ein Bürgerentscheid durchgeführt, ist die Gemeindevertretung an ein ablehnendes Votum der Bürgerinnen und Bürger gebunden . 1. Hat der Beschluss der Stadtverordneten zur Bürgerbefragung der Einwohner in Sonnewalde seine Gültigkeit verloren? 2. Wann wurde der Beschluss aufgehoben? 3. Gibt es einen Zeitplan, die Bürgerbefragung ordnungsgemäß durchzuführen? 4. Wenn ja, welchen Inhalt hat er? 5. Wie und wann wurden die Stadtverordneten und die Bürgerschaft über die Möglichkeiten der Kooperationen, allgemeinen Formen der Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Zusammenschlüsse oder Eingliederungen informiert? 6. Wie, in welcher Form und wann wurden die Stadtverordneten und die Bürger über die dann zukünftigen rechtlichen, planerischen und finanziellen Selbstbestimmungsmöglichkeiten in Sonnewalde informiert? 7. Wann und in welcher Form wurden die Bürger über die jeweiligen Ergebnisse der Arbeitsgruppengespräche zur Zusammenarbeit mit anderen Kommunen informiert? 8. Waren neben den Verwaltungsangestellten und Stadtverordneten weitere Bürger, beratende Bürger oder andere Institutionen an den Arbeitsgruppenberatungen beteiligt und welche? 9. Welche Wirkung und welche Bedeutung hat der vorbereitete Eingliederungsbeschluss? (Bitte umfassend erläutern) zu den Fragen 1 bis 9: Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen.