Landtag Brandenburg Drucksache 6/8175 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.02.2018 / Ausgegeben: 19.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3271 des Abgeordneten Frank Bommert (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8014 Maßnahmen des Landes gegen die Afrikanische Schweinepest Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich zunehmend in der Republik Polen und in der Tschechischen Republik aus. Neben den Hausschweinen sind von der Afrikanischen Schweinepest auch Wildschweine betroffen. Die Gefahr des Einschleppens des Erregers steigt besorgniserregend und damit auch die Gefahr des Ausbruchs dieser schwer zu bekämpfenden Tierseuche mit erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen für Deutschland und Brandenburg. Die Verbreitung der ASP wird durch hohe Wildschweinbestände begünstigt. Um das Risiko des Eintrags der ASP zu minimieren, sind verstärkt präventive Maßnahmen erforderlich, die sich gegen den Schwarzwildbestand richten. Eine präventive Maßnahme ist hierbei, die deutliche Reduzierung des Schwarzwildbestandes durch die Jagd. Hierbei sind für eine wirksame Erhöhung von Abschusszahlen Anreize für die Jägerschaft zu schaffen, wie die Zahlung von Abschussprämien. Weitere Maßnahmen können zudem die Zahlung von Prämien für gemeldetes Fallwild sein. Frage 1: Wird die Landesregierung Abschussprämien für jedes erlegte Schwarzwild zahlen sowie zusätzlich den Abschuss von Bachen prämieren? zu Frage 1: Mit Beginn des Jagdjahres 2018/2019 soll für drei Jagdjahre eine Erlegungsprämie - für jedes Stück Schwarzwild von 50 Euro über das Referenzjahr 2015/2016 hinaus - in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs vom Land Brandenburg als Anreiz zur deutlichen Reduzierung von Schwarzwild gezahlt werden. Dafür wird eine Vereinbarung zwischen dem Land und den Landkreisen sowie kreisfreien Städten geschlossen . Eine zusätzliche Prämierung für den Abschuss von Bachen erfolgt nicht. Frage 2: Beabsichtigt die Landesregierung für die Meldung von Fallwild eine Fallwildprämie zahlen? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 2: Ab 2018 wird eine Aufwandsentschädigung für die Probennahme bei tot aufgefundenen Wildschweinen und die Mitteilung der erforderlichen Angaben zum Fund in Höhe von 30 Euro pro Tier durch das Land gewährt. Damit soll die Mitwirkung der Jäger an dem seit 2014 laufenden Monitoringprogramm des Landes Brandenburg zur Früherkennung der ASP stärker stimuliert werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8175 - 2 - Frage 3: Welche weiteren Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Jagd auf Schwarzwild zu erleichtern und um eine effektive Bejagung insbesondere in Schutzgebieten und Rückzugsräumen des Schwarzwildes zuzulassen? zu Frage 3: Es wird auf die Beantwortung der Frage Nr. 9 der Kleinen Anfrage Nr. 3217 verwiesen. Die Bejagung von Schwarzwild in Schutzgebieten ist in der Regel bis auf sehr wenige Einschränkungen im Nationalpark ohne Beschränkungen zulässig. Frage 4: Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Trichinenuntersuchung für die Jäger zu minimieren? zu Frage 4: Für die Übernahme der Kosten der Trichinenuntersuchungen sind im Haushalt des Landes keine Gelder vorgesehen, da die Gebührenpflicht für diese Untersuchungen grundsätzlich bei den Jagdausübungsberechtigten als Kostenschuldnern gegenüber den hier fachlich zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte (Kostengläubigern) liegt. Im Haushalt vorgesehene und eingestellte Gelder für den Bereich der Tierseuchen können für diesen Zweck nicht verwendet werden, da es sich bei Trichinenuntersuchungen nicht um die Prophylaxe bzw. Bekämpfung einer Tierseuche handelt, sondern um die Ausführung einer Rechtsvorgabe zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit. Erfahrungswerte anderer Länder, in denen Modellprojekte mit dem Ziel der Senkung der Schwarzwildpopulation durchgeführt worden, verweisen darauf, dass die Aussetzung der Trichinenuntersuchungsgebühr für die Jäger grundsätzlich offensichtlich keinen ausreichenden Anreiz darstellt , um eine effektive Bejagung des Schwarzwildbestandes mit dem Ziel der Bestandsreduzierung zu befördern. Frage 5: Wie wird das Land im Fall eines Ausbruchs der ASP erforderliche mobile Wildsammelstellen bereitstellen? zu Frage 5: Das Land beabsichtigt die vorsorgliche Beschaffung von mobilen Wildsammelstellen , die im Ausbruchsfall in die Restriktionsgebiete umgesetzt werden können.