Landtag Brandenburg Drucksache 6/8177 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.02.2018 / Ausgegeben: 19.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3240 der Abgeordneten Prof. Dr. Ulrike Liedtke (SPD-Fraktion) Drucksache 6/7929 Atelierförderung - Zuwendungen aus dem Atelierförderprogramm des Landes Brandenburg (MWFK) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Das Atelierförderprogramm des Landes Brandenburg ermöglicht erstmals seit 2017 monatliche Mietzuschüsse und alternativ einmalige Zuschüsse für Um- und Ausbaumaßnahmen von Atelierräumen in Höhe von 50.000 Euro. Diese Förderung ist Bestandteil eines Maßnahmepakets zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für freie Künstler im Bereich Bildende Kunst in Brandenburg. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge wurden gestellt und wie viele davon wurden positiv beschieden? Zu Frage 1: 1. Atelierförderung im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2018: Es wurden 87 Anträge gestellt. 15 Anträge wurden positiv beschieden. 2. Atelierförderung im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018: Es wurden 52 Anträge gestellt. 16 Anträge wurden positiv beschieden. 2. Wie hoch war das Antragsvolumen aller gestellten Anträge? Zu Frage 2: 1. Atelierförderung im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2018: Antragsvolumen ca.: 330.000 Euro 2. Atelierförderung im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018: Antragsvolumen ca.: 200.000 Euro 3. Haben sich die Richtlinien und Kriterien zur Antragsberechtigung in der Praxis bewährt? Zu Frage 3: Ja, die Richtlinien und Kriterien haben sich grundsätzlich bewährt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8177 - 2 - 4. Wie verteilen sich die Zuwendungen auf Mietzuschüsse und Zuschüsse für Um- und Ausbaumaßnahmen? Zu Frage 4: 1. Atelierförderung im Zeitraum vom 01.07.2017 bis 30.06.2018 Gesamtmittel: 50.000 Euro 41 Bewerbungen für einen Mietzuschuss: für 10 Vergaben: 28.500 Euro 46 Bewerbungen für einen Ausbauzuschuss: für 5 Vergaben: 21.500 Euro 2. Atelierförderung im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 Gesamtmittel 50.000 Euro 23 Bewerbungen für einen Mietzuschuss: für 8 Vergaben: 20.640 Euro 29 Bewerbungen für einen Ausbauzuschuss: für 8 Vergaben: 29.360 Euro 5. Wie oft jährlich sollen ab 2018 Zuwendungsentscheidungen erfolgen? Zu Frage 5: Es sollte ab 2018 weiterhin einmal jährlich eine Zuwendungsentscheidung erfolgen. 6. In welcher Weise werden Wissen und Erfahrungen des Brandenburgischen Verbandes Bildender Künstlerinnen & Künstler e.V. in die Maßnahme einbezogen? Zu Frage 6: Zum Auswahlgremium von drei Personen gehört die Geschäftsführerin des BVBK e.V.. Das MWFK hat den BVBK mündlich und schriftlich um Hinweise zur Maßnahme und zu den dazugehörigen Leitlinien gebeten. 7. Wie wird die Wirkung des Förderprogramms eingeschätzt? Zu Frage 7: Das Förderprogramm wird sehr gut angenommen und es erfolgen an das MWFK positive Meldungen seitens der Künstlerschaft. Nach zwei Ausschreibungen ist festzustellen, dass die Anzahl der Bewerbungen und damit der Bedarf für die beiden Säulen des Programms, Ausbauzuschuss und Mietzuschuss, in etwa gleich hoch sind. 8. Welche Weiterentwicklungsmöglichkeiten gibt es nach ersten Erfahrungen für das Förderprogramm ? Zu Frage 8: Bei einem gleichbleibenden Fördervolumen von 50 TE wird die Notwendigkeit einer grundsätzliche Weiterentwicklung nicht gesehen.