Landtag Brandenburg Drucksache 6/8179 6. Wahlperiode Eingegangen: 12.02.2018 / Ausgegeben: 19.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3234 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/7923 Sozialkosten II Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Die Märkische Oderzeitung berichtet am 08.01.2018, dass für die Unterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Märkisch-Oderland vom Landeshaushalt nur 495 000 Euro übernommen werden sollen. Daraus folgt, dass der Landkreis 4,5 Millionen aus seinen Haushaltsmitteln bereitstellen müsste. Finanzminister Görke fordert, lt. Berliner Morgenpost vom 08.01.2018, dass sich der Bund mit mindestens 50 Prozent an den Flüchtlingskosten beteiligen soll, um die Länder und Kommunen finanziell zu entlasten. In der 20. Plenarsitzung am 16.12.2015 sagte der Abgeordnete Ness: „Ja, wir werden Mehrausgaben haben; aber wir müssen für die Mehrausgaben, die wir im nächsten Jahr wegen der ankommenden Flüchtlinge zu stemmen haben, keine neuen Schulden aufnehmen. Das ist eine wichtige Botschaft am heutigen Tag. Es wird keine Landesstraße weniger saniert, kein einziger Sozialarbeiter für Deutsche weniger eingestellt. Im Gegenteil: Der Betreuungsschlüssel in den Kitas wird sogar weiter verbessert. Es muss also niemand Angst haben. Niemand muss den Angstparolen von dieser Seite, ihm werde etwas weggenommen, glauben. Kein Arbeitsplatz, keine Wohnung und keine gute Bildung werden in diesem Land weggenommen. Das ist eine wesentliche Botschaft und das werden wir gewährleisten.“ Die Landkreise und Gemeinden bleiben auf dem Gros der Kosten sitzen. Mittlerweile dürfte sich das auf weit über 100 Mio. Euro summiert haben. Die Investitionslücken auf Kommunaler Ebene in allen Bereichen, Kita, Straßenbau, Schulen, Sport- und Kultur Wohnungsbau, ÖPNV, Abwasser sind riesig, anderenfalls wäre ja das Kommunal-Investitionsprogramm des Landes unnötig gewesen. Das Land schwimmt faktisch im Geld und hat allein für das Fass ohne Boden, den BER, seit Beginn der 6. Wahlperiode fast 1 Milliarde (1000 Millionen)€ Zuschüsse zugesagt und im Haushalt verankert. Die Kommunen aber werden auf den Kosten der Flüchtlingspolitik, die sie gar nicht steuern können, sitzengelassen. Somit sind viele Dinge unschlüssig. Zur Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Kommunen in Brandenburg erhalten für ihre asylbedingten Ausgaben über verschiedene Transferwege Kostenersatz vom Land oder vom Bund. Auf die einzelnen Transferwege wird in den Antworten auf die Fragen 4, 5 und 8 eingegangen. Zu der in der Vorbemerkung der Fragestellerin bezifferten asylbedingten Kostenbelastung der Kommunen ist zu bemerken, dass der Landesregierung keine systematische und umfassende Erhebung über die asylbedingten Ausgaben und Einnahmen aller Kommunen bekannt ist. Vom konjunkturellen Aufschwung haben sowohl das Land als Landtag Brandenburg Drucksache 6/8179 - 2 - auch die Kommunen profitiert, was sich nicht nur in den Überschüssen des Landeshaushalts in den vergangenen Jahren, sondern auch in den positiven Finanzierungssalden auf kommunaler Ebene seit dem Jahr 2012 zeigt. Zur Vorbemerkung der Fragestellerin, wonach seit Ende 2014 1.000 Mio. Euro Landesmittel in die Finanzierung des BER geflossen seien, ist klarzustellen: Das Land hat ab 2013 insgesamt 444 Mio. Euro an Zuführungen in das Eigenkapital der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) geleistet und ab 2016 Gesellschafterdarlehen in Höhe von rd. 254 Mio. Euro an die FBB ausgezahlt.“ Frage 1: Wie viele Flüchtlinge wurden in 2015 - 2017 Jahren in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten aufgenommen und untergebracht? (Bitte getrennt nach Jahren, Landkreisen und kreisfreien Städten angeben!) zu Frage 1: Die Beantwortung der Frage bezieht sich auf Geflüchtete und asylsuchende Personen, die dem Personenkreis aus § 4 des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen , spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerbergesetzes (Landesaufnahmegesetzes – LAufnG) zuzuordnen sind. Von Landkreisen und kreisfreien Städten aufgenommene und untergebrachte asylsuchende und geflüchtete Personen 2015-2017 Landkreis/ kreisfreie Stadt 2015 2016 2017 Barnim 1.587 671 29 Brandenburg a. d. H. 758 199 254 Cottbus 930 572 270 Dahme-Spree 1.764 600 397 Elbe-Elster 1.294 528 219 Frankfurt (Oder) 501 286 138 Havelland 1.612 483 315 Märkisch-Oderland 1.785 162 263 Oberhavel 2.045 499 415 Oberspreewald-Lausitz 1.215 631 134 Oder-Spree 1.619 805 463 Ostprignitz-Ruppin 1.326 536 213 Potsdam 1.530 672 370 Potsdam-Mittelmark 2.163 199 184 Prignitz 1.021 625 26 Spree-Neiße 1.357 617 169 Teltow-Fläming 1.747 438 287 Uckermark 1.363 764 194 Gesamt 25.617 9287 4340 Quelle: Dialogserver Brandenburg Landtag Brandenburg Drucksache 6/8179 - 3 - Frage 2: Wie viele Flüchtlinge leben aktuell noch in den einzelnen Landkreisen? (Bitte getrennt nach Landkreisen angeben!) zu Frage 2: Die Beantwortung der Frage bezieht sich auf geflüchtete und asylsuchende Personen, die dem Personenkreis aus § 4 LAufnG zuzuordnen sind. Landkreis/ kreisfreie Stadt Geflüchtete und Asylbewerber i.S. § 4 LAufnG Barnim 934 Brandenburg a. d. H. 414 Cottbus 700 Dahme-Spree 1.136 Elbe-Elster 541 Frankfurt (Oder) 390 Havelland 994 Märkisch-Oderland 1.014 Oberhavel 1.269 Oberspreewald-Lausitz 580 Oder-Spree 1.199 Ostprignitz-Ruppin 666 Potsdam 1.158 Potsdam-Mittelmark 896 Prignitz 524 Spree-Neiße 660 Teltow-Fläming 974 Uckermark 955 Gesamt 15.004 Quelle: Belegungsstatistik Dialogserver Brandenburg Stand: 30. November 2017 Frage 3: Wie hoch waren die Gesamtkosten der Landkreise und kreisfreien Städte, welche für die Betreuung und Unterbringung von den Landkreisen aufgebracht wurden? (Bitte getrennt nach Jahren 2015, 2016 sowie die vorläufigen Kosten für 2017 und Landkreisen angeben!) zu Frage 3: Landkreisen und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg ist gemäß § 2 Absatz 1 LAufnG die Aufgabe der Aufnahme, vorläufige Unterbringung und die migrationsspezifische Unterstützung asylsuchender und geflüchteter Personen als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen. Landkreise und kreisfreie Städte tragen gem. § 13 Absatz 1 LAufnG die Kosten der Wahrnehmung der ihnen nach dem LAufnG übertragenen Aufgaben. Für die den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragenen Aufgaben aus dem LAufnG erhalten diese pauschale Erstattungen nach § 14 LAufnG sowie für bestimmte Aufgaben eine Erstattung auf Grundlage eines Kostennachweises nach § 15 LAufnG. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8179 - 4 - Die tatsächlichen Kosten der Landkreise und kreisfreien Städte für die Aufgabenwahrnehmung sind dem Land Brandenburg nicht bekannt. Frage 4: Wie hoch waren die Zuschüsse an die Landkreise und kreisfreie Städte vom Land und Bund 2015 und 2016? (Bitte getrennt nach Jahren und Landkreisen sowie nach Zuschüssen Land und Bund angeben!) Frage 5: Wie viel Zuschüsse sind für 2017 geplant? (Bitte getrennt nach Landkreisen angeben !) zu den Fragen 4 und 5: Die Fragen 4 und 5 werden auf Grund Ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die Landkreise und die kreisfreien Städte haben im Jahr 2015 aus den vom Bund bereitgestellten Mitteln aus der Soforthilfe Asyl (Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern vom 24.6.2015 und Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20.10.2015, BGBl. I S. 1722) einen Betrag in Höhe von 22,5 Mio. Euro erhalten. Die Aufteilung auf die Landkreise ist der unten stehenden Tabelle zu entnehmen. Die Mittel waren ausschließlich für Unterkünfte und Wohnungen , damit verbundene Versorgungs- und Betreuungsleistungen sowie für besondere Sprachförderungs- und Integrationsangebote, insbesondere für Klein- und Schulkinder und zur Unterstützung entsprechender ehrenamtlicher Strukturen bestimmt. Übersicht der Mittelverteilung nach § 15a Absatz 2 Brandenburgisches Finanzausgleichsgesetz im Jahr 2015 Verteilerschlüssel in % Anteil in € LK Barnim 6,9 1.552.500,00 € LK Dahme-Spreewald 6,7 1.507.500,00 € LK Elbe-Elster 4,6 1.035.000,00 € LK Havelland 6,2 1.395.000,00 € LK Märkisch-Oderland 7,6 1.710.000,00 € LK Oberhavel 8 1.800.000,00 € LK Oberspreewald-Lausitz 4,6 1.035.000,00 € LK Oder-Spree 7,3 1.642.500,00 € LK Ostprignitz-Ruppin 4,5 1.012.500,00 € LK Potsdam-Mittelmark 8,4 1.890.000,00 € LK Prignitz 3,6 810.000,00 € LK Spree-Neiße 5 1.125.000,00 € LK Teltow-Fläming 6,6 1.485.000,00 € LK Uckermark 5,5 1.237.500,00 € Stadt Brandenburg an der Havel 2,7 607.500,00 € Stadt Cottbus 3,7 832.500,00 € Stadt Frankfurt (Oder) 2,2 495.000,00 € Landeshauptstadt Potsdam 5,9 1.327.500,00 € Summe 100 22.500.000,00 € Landtag Brandenburg Drucksache 6/8179 - 5 - Im Jahr 2016 haben die Kommunen in Brandenburg im Rahmen der Spitzabrechnung des kommunalen Finanzausgleichs für das Jahr 2015 insgesamt gut 6 Mio. € erhalten. Es handelt sich um die anteilige Weitergabe der mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz zusätzlich gewährten Milliarde zur Entlastung von Ländern und Kommunen von asylbedingten Ausgaben entsprechend des kommunalen Anteils am Steuerverbund. An diesen Mitteln sind rechnerisch alle Landkreise und Gemeinden beteiligt worden, die 2016 Schlüsselzuweisungen erhalten haben. Der individuelle Anteil entspricht dabei ungefähr dem individuellen Anteil einer Kommune an der gesamten Schlüsselmasse. Eine exakte Berechnung wäre nur mithilfe einer vergleichenden Simulation des kommunalen Finanzausgleichs ohne die Einrechnung des Gesamtbetrages möglich und ist im Rahmen der zur Verfügung stehenden Zeit nicht durchführbar. Der Bund leistet seit dem Jahr 2016 finanzielle Unterstützung für die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen, für die Betreuung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge, für die Kinderbetreuung und für Integrationsleistungen im Allgemeinen, die über die Umsatzsteuer gewährt wird (siehe auch die Antwort auf Frage 8). In der Regel erhalten die Kommunen eine Kostenerstattung nach dem Konnexitätsprinzip für ihre asylbedingten Ausgaben. Das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG) sieht daher seit dem Sechsten Änderungsgesetz vom 15. März 2016 vor, dass Bundesmittel, die dem Land Brandenburg über die Umsatzsteuer zur Beteiligung des Bundes an den Kosten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Flüchtlinge zufließen, vollständig im Landeshaushalt verbleiben. Eine Teilabführung des Brandenburgischen Anteils an den flüchtlingsbedingten Bundeserstattungen an die Kommunen nach der Verbundquote des Bbg- FAG erfolgt daher nicht. Darüber hinaus sind vom Land Brandenburg an die Landkreise und kreisfreie Städte nachfolgende Zuschüsse ausgezahlt worden: Landkreis / kreisfreie Stadt Kostenerstattung nach LAufnG Umsetzung Nachtragshaushalt 2014 (5-Mio Programm ) EFF Förderung 4 Mio. 2013 Sofortmaßnahme Flüchtlingsfonds Förderrichtlinie des MASGF "Fairer Lastenausgleich " 2015 2016 2017 2015 2016 2017 BAR 8.786.926,85 € 20.441.862,90 € 15.165.092,57 € 345.000,00 € 2.178,19 € 770.307,27 € BRB 3.436.042,44 € 10.946.079,33 € 5.072.394,01 € 85.000,00 € 0,00 € 800.609,45 € CB 4.745.144,05 € 11.240.395,42 € 9.231.807,44 € 179.282,31 € 1.168,01 € 611.820,34 € EE 4.700.847,47 € 12.666.377,85 € 5.600.994,82 € - € 1.452,13 € 596.667,96 € FF 2.593.963,72 € 5.731.763,29 € 4.699.467,81 € 110.000,00 € 694,49 € 306.494,05 € HVL 8.279.252,94 € 21.879.462,52 € 14.927.324,30 € 94.000,00 € 1.957,21 € 861.207,09 € LDS 9.236.269,33 € 20.359.647,77 € 13.895.516,29 € - € 2.115,05 € 548.887,20 € LOS 9.273.658,40 € 16.869.579,39 € 19.265.235,60 € 246.200,00 € 2.304,46 € 589.674,35 € MOL 9.956.104,68 € 20.433.950,84 € 12.231.413,93 € 360.014,80 € 2.399,16 € 495.284,20 € OHV 10.180.472,05 € 24.153.432,24 € 19.994.672,52 € 335.200,00 € 2.525,43 € 1.037.177,26 € OPR 6.203.871,65 € 16.303.891,71 € 10.389.060,58 € - € 1.420,56 € 854.214,52 € OSL 5.671.138,21 € 11.468.601,17 € 9.464.341,44 € 114.962,30 € 1.452,13 € 662.036,40 € P 8.911.754,27 € 16.155.980,68 € 17.464.429,70 € 173.500,00 € 1.862,51 € 823.913,89 € PM 12.165.885,89 € 22.717.270,53 € 12.600.695,70 € - € 2.651,71 € 519.752,25 € PR 5.472.768,40 € 13.627.322,71 € 5.712.465,76 € 158.400,00 € 1.136,45 € 434.685,00 € SPN 4.667.911,11 € 13.719.340,62 € 8.644.561,48 € 250.000,00 € 1.578,40 € 762.153,66 € Landtag Brandenburg Drucksache 6/8179 - 6 - TF 7.849.812,48 € 19.341.128,98 € 14.027.789,30 € 330.000,00 € 2.083,48 € 596.670,54 € UM 6.603.253,68 € 16.668.945,46 € 12.904.165,22 € 166.341,83 € 1.736,24 € 328.444,57 € Gesamt: 128.735.077,62 € 294.725.033,41 € 211.291.428,47 € 2.947.901,24 € 30.715,61 € 11.600.000,00 € Die Pflicht zur Kostenerstattung des überörtlichen Trägers bei der Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise erfolgt nach § 89d Abs. 1 SGB VIII. Nachfolgend dargestellte Aufwendungen wurden den Jugendämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten durch das MBJS erstattet. Landkreis / kreisfreie Stadt 2015 2016 2017 Barnim - € 1.035.626,35 € 2.989.794,49 € Brandenburg an der Havel - € 1.470.761,42 € 1.103.884,07 € Cottbus - € 301.250,43 € 3.176.970,01 € Dahme - Spreewald - € 1.204.858,02 € 3.455.124,17 € Elbe - Elster - € 1.011.385,76 € 3.782.524,26 € Frankfurt (Oder) - € 1.268.301,02 € 912.249,48 € Havelland - € 1.876.400,45 € 2.190.533,22 € Märkisch - Oderland - € - € 686.812,66 € Oberhavel 7.751,70 € 199.466,38 € 3.226.262,23 € Oberspreewald - Lausitz - € 19.153,97 € 1.072.224,82 € Oder - Spree 435.819,16 € 5.990.114,37 € 7.848.370,55 € Ostprignitz - Ruppin - € 373.978,45 € 4.441.449,54 € Potsdam 89.262,89 € 2.848.136,31 € 5.033.605,68 € Potsdam - Mittelmark - € 1.193.076,77 € 4.122.543,23 € Prignitz - € 2.122.446,90 € 2.903.051,33 € Spree - Neiße - € 946.088,95 € 1.408.820,51 € Teltow - Fläming 4.107,65 € 556.099,58 € 3.900.997,03 € Uckermark - € 3.521.377,47 € 2.965.378,82 € Gesamtkosten 536.941,40 € 25.938.522,60 € 55.220.596,10 € Gemäß § 24i AGKJHG ist für die Mehrbelastungen der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch entstehen, nach Artikel 97 Absatz 3 der Verfassung des Landes Brandenburg ein finanzieller Ausgleich zu schaffen. Für den Mehraufwand von Personal- und Verwaltungskosten, im Zusammenhang mit der Unterbringung , Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher, erhielten die Jugendämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten entsprechende Zuwendungen : Landkreis / kreisfreie Stadt 2015 2016 2017 Barnim 35.200,00 € 290.600,00 € 308.600,00 € Brandenburg an der Havel 21.182,65 € 152.800,00 € 160.800,00 € Cottbus - € 211.000,00 € 140.000,00 € Dahme - Spreewald 32.479,53 € 270.000,00 € 282.200,00 € Landtag Brandenburg Drucksache 6/8179 - 7 - Elbe - Elster 38.000,00 € 189.800,00 € 200.200,00 € Frankfurt (Oder) - € 129.200,00 € 140.600,00 € Havelland 37.238,09 € 276.200,00 € 298.600,00 € Märkisch - Oderland 70.158,88 € 348.600,00 € 343.200,00 € Oberhavel 17.552,60 € 276.600,00 € 321.400,00 € Oberspreewald - Lausitz 41.000,00 € 190.600,00 € 199.000,00 € Oder - Spree 251.200,00 € 632.600,00 € 460.800,00 € Ostprignitz - Ruppin 37.097,96 € 254.800,00 € 288.600,00 € Potsdam 56.200,00 € 319.600,00 € 401.800,00 € Potsdam - Mittelmark 67.400,00 € 280.200,00 € 315.600,00 € Prignitz 59.400,00 € 290.800,00 € 182.000,00 € Spree - Neiße 13.175,68 € 163.200,00 € 196.200,00 € Teltow - Fläming 48.521,51 € 305.600,00 € 302.400,00 € Uckermark 63.800,00 € 241.400,00 € 218.200,00 € Gesamtkosten 889.606,90 € 4.823.600,00 € 4.760.200,00 € Frage 6: Wie viele Flüchtlinge erhalten Sozialhilfe und wie ist die Berechnungsgrundlage? (Bitte alle Zuschüsse und Hilfen angeben und getrennt nach Landkreisen auflisten!) zu Frage 6: Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Frage 7: Wie hoch ist der aktuelle Leerstand von Flüchtlingsunterkünften in den jeweiligen Landkreisen? (Bitte tab. auflisten!) zu Frage 7: Leerstehende Plätze in Unterbringungseinrichtungen mit Stand zum 30. November 2017: Landkreis / kreisfreie Stadt Leerstehende Plätze in Unterbringungseinrichtungen BAR 739 BRB 905 CB 462 EE 456 FF 408 HVL 519 LDS 510 LOS 490 MOL 489 OHV 348 OPR 561 OSL 491 P 853 PM 420 PR 447 SPN 837 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8179 - 8 - TF 368 UM 483 Gesamt 9786 Frage 8: Nach Angaben vom Finanzminister Görke in der Berliner Morgenpost vom 08.01.2018, laufen zum Jahresende 2018 die befristeten Bundeshilfen für Flüchtlingskosten für Länder und Kommunen ab. Welche Zuschüsse gibt es, um die Länder und Kommunen finanziell zu entlasten bzw. zu unterstützen? zu Frage 8: Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 2903 (LT-Drs. 6/7330) verwiesen. Von den dort genannten Zuweisungen sind die unter den Spiegelstrichen 3 (Fallpauschale für die Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern, Integrationspauschale / Landesanteil an der Umsatzsteuer), 9 (Erhöhung der Bundesbeteiligung Kosten der Unterkunft und Heizung), 10 (Weitergabe des weggefallenen Betreuungsgeldes), 11 (Erstattung von Herrichtungskosten für zur Unterbringung von Asylsuchenden genutzten Bundesliegenschaften), und 12 (Finanzierungsbeitrag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) genannten Zuweisungen im Zusammenhang mit asylbedingten Lasten gewährt worden. Frage 9: Was plant die Landesregierung, welche anteiligen Kosten müssen ab 2019 von den Kommunen getragen werden? zu Frage 9: Seitens der Landesregierung sind keine grundsätzlichen Änderungen der Bestimmungen zur Kostentragung geplant.