Datum des Eingangs: 09.03.2015 / Ausgegeben: 16.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/819 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 281 der Abgeordneten Isabelle Vandre und René Wilke der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/611 Abbau von Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung im Land Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 281 vom 12. Februar 2015: Die Deutsche Rentenversicherung plant derzeit nach unseren Informationen insgesamt 15 der bisherigen 26 Auskunfts- und Beratungsstellen im Land Brandenburg zu schließen. Damit verbunden ist nicht nur die Ausweitung des Zuständigkeitsbereiches der einzelnen Beratungsstellen der DRV, sondern insbesondere die Verlängerung des Weges zur nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle für viele Brandenburgerinnen und Brandenburger. Wir fragen die Landesregierung daher: 1.) Welche Position vertritt die Landesregierung in Bezug auf den von der DRV geplanten Abbau ihres Beratungsangebotes? 2.) Steht die Landesregierung zu dieser Problematik in Kontakt mit den bei der DRV verantwortlichen Personen? 3.) Welche Versuche hat die Landesregierung gegebenenfalls unternommen um den drohenden Abbau zu verhindern? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: 1.) Welche Position vertritt die Landesregierung in Bezug auf den von der DRV geplanten Abbau ihres Beratungsangebotes? 2.) Steht die Landesregierung zu dieser Problematik in Kontakt mit den bei der DRV verantwortlichen Personen? 3.) Welche Versuche hat die Landesregierung gegebenenfalls unternommen um den drohenden Abbau zu verhindern? zu Fragen 1, 2 und 3: Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Träger der Rentenversicherung sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung (§ 29 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IV). Die regionalen Träger der Deutschen Rentenversicherung unterhalten für den Bereich der Auskunft und Beratung in den Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung ein Dienststellennetz für die Deutsche Rentenversicherung (§ 131 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VI). Für den Aufbau eines flächendeckenden Dienststellennetzes hat der Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 138 Absatz 1 Satz 2 Nummer 13 SGB VI im August 2012 einheitliche „Grundsätze für die serviceorientierte Auskunft und Beratung in der Deutschen Rentenversicherung“ beschlossen. Nach diesen einheitlichen Grundsätzen haben die regionalen Rentenversicherungsträger ihr Dienststellennetz für die Auskunft und Beratung neu zu gestalten. Danach soll zum einen jeweils für 250.000 aktiv Versicherte eine Auskunfts- und Beratungsstelle zur Verfügung stehen. Eine zweite maßgebliche Anforderung für die Planung der künftigen Standorte für die Einrichtung der Beratungsstellen in der Region BerlinBrandenburg war ein Umkreis von 30 km, innerhalb dessen für die Bürgerinnen und Bürger eine Beratungsstelle erreichbar sein sollte. Die „Grundsätze für die serviceorientierte Auskunft und Beratung in der Deutschen Rentenversicherung“ können auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Bund eingesehen werden (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Bund/de). Die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (DRV BB) unterhielt im Land Brandenburg bislang 24 Auskunfts- und Beratungsstellen. Darüber hinaus konnten die Bürgerinnen und Bürger sich auch in den Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV Bund in Brandenburg an der Havel und der DRV Knappschaft-Bahn-See in Cottbus beraten lassen. Der Vorstand der DRV BB hat im April 2014 ein Konzept für die Neuorganisation des Auskunfts- und Beratungsstellennetzes für die Region Berlin-Brandenburg nach den einheitlichen Grundsätzen für die serviceorientierte Auskunft und Beratung in der Deutschen Rentenversicherung beschlossen. Bei der Erarbeitung des Konzeptes orientierte sich die DRV BB u. a. an den Planungsregionen der Landesregierung Brandenburg. Mit der Neuorganisation und Neuausrichtung der Aufgaben der neuen Auskunfts- und Beratungsstellen verfolgt die DRV BB u. a. das Ziel, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen und Betrieben in der Region ein dichtes Netz an festen Anlaufstellen für eine umfassende Unterstützung und Beratung in allen rentenversicherungsrechtlichen Angelegenheiten und zu den Themen wie Prävention und Rehabilitation, betrieblicher und privater Altersvorsorge, betriebliches Eingliederungsmanagement und Generationsmanagement im Arbeitsleben anzubieten. Die DRV BB wird die Neuorganisation ihres Dienststellennetzes für die Auskunft und Beratung bis zum Jahr 2018 sukzessive umsetzen und dabei rechtzeitig den Kontakt zu den Verantwortlichen in den von den Veränderungen besonders betroffenen Städten und Gemeinden suchen sowie durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit die Bürgerinnen und Bürger in den Regionen informieren. Der Vorstand der DRV BB hat den damaligen Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie im Mai 2014 über die zu erwartenden Veränderungen bei den Auskunftsund Beratungsstellen in der Region Berlin-Brandenburg informiert. Die DRV BB wird im Land Brandenburg künftig 17 Dienststellen für die Auskunft und Beratung der Bürgerinnen und Bürger unterhalten. Außerdem können die Bürgerinnen und Bürger weiterhin die Beratungsstellen an den Standorten der DRV Bund in Brandenburg an der Havel und der DRV Knappschaft-Bahn-See in Cottbus nutzen. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger mit einem Wohnort im näheren Umkreis von Berlin haben ebenso wie die Brandenburgerinnen und Brandenburger, die nahe der Landesgrenze von Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen-Anhalt wohnen, alternativ auch die Möglichkeit, die innerhalb eines 30-km-Umkreises gelegenen Beratungsstellen in Berlin bzw. von anderen regionalen Rentenversicherungsträger aufzusuchen . Zusätzlich zu ihrem Unterstützungs- und Beratungsangebot in ihren festen Dienststellen wird die DRV BB auch wie bisher Bedarfssprechstunden an wechselnden Orten in der Region Brandenburg abhalten. Neben den Dienststellen für Auskunft und Beratung der Deutschen Rentenversicherungsträger können die Brandenburgerinnen und Brandenburger sich auch in den nach der „Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch “ von den Landkreisen, kreisfreien Städten und Großen kreisangehörigen Städten Eberswalde, Eisenhüttenstadt und Schwedt/Oder eingerichteten Versicherungsämtern Auskunft und Unterstützung holen. Außerdem können sie auf die wohnortnahe Beratung und Betreuung durch die von den Vertreterversammlungen der Rentenversicherungsträger gewählten ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten (§§ 39, 40 SGB IV) zurückgreifen. Für die Bürgerinnen und Bürger in der Region Berlin-Brandenburg wird nach den Erkenntnissen der Landesregierung auch künftig ein engmaschiges Netz von kompetenten Personen und Anlaufstellen für die Erteilung von Auskünften und für die Beratung in Angelegenheiten der Alterssicherung und den damit im Zusammenhang stehenden Themen bereitstehen.