Landtag Brandenburg Drucksache 6/8198 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.02.2018 / Ausgegeben: 21.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3264 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) und Sven Schröder (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7982 Nachfrage zur Kleinen Anfrage Nr. 3003 - Drucksache 6/7325 - Wolfshybriden in Brandenburg? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit welchen genetischen Analysemethoden wäre ein Wolf-Hund-Hybride sicher erkennbar? Zu Frage 1: Wolf-Hund-Hybriden sind über eine Untersuchung der sogenannten mitochondrialen DNA (mtDNA) erkennbar. Durch die Analyse von 13 speziellen Mikrosatellitenmarkern (STR) und bei Bedarf auch SNP-basierte Analysen, die eigens zur Hybriddetektion entwickelt wurden, können Wolf-Hund-Hybriden sicher erkannt werden. SNP ist die Abkürzung für „single nucleotide polymorphisms“. Durch die Untersuchung von SNP-Chips können auch schon länger zurückliegende Hybridisierungsereignisse aufgedeckt werden. Frage 2: Die Landesregierung erklärt, dass seit 2006 bis einschließlich 10.09.2017 1.091 Proben aus Brandenburg gentechnisch untersucht wurden. Wie hoch sind die Kosten je Untersuchung, und aus welchen Mitteln werden die Kosten getragen? (bitte aufschlüsseln nach Land/Bund/EU)? Zu Frage 2: Die Kosten für eine Genetikprobe zur Artbestimmung liegen je nach erforderlicher Methode bei 50 € bzw. 100 €, mit einer Genotypisierung bei 100 € bzw. 200 €. Eine Eilprobe zur Genotypisierung kostet 150 € bzw. 300 €. Die Untersuchungen der Genetikproben werden aus Landesmitteln getragen. Frage 3: Wo können Mitglieder des Landtages Brandenburg die Ergebnisse der 1.091 genetischen Untersuchungen, Rissmeldungen und Rissgutachten einsehen? Zu Frage 3: Die Ergebnisse können im Rahmen eines Auskunftsersuchens nach Art. 56 Abs. 3 und 4 der Brandenburgischen Verfassung im Landesamt für Umwelt (LfU) eingesehen werden. Frage 4: Welche weiteren Institute zur DNA-Analyse am Wolf kommen neben dem Senckenberg -Institut für die Landesregierung in Betracht? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8198 - 2 - Frage 5: Welche weiteren Institute wurden bislang von der Landesregierung in Anspruch genommen bzw. warum nicht? Zu Frage 4 und 5: Nach Kenntnis der Landesregierung kommen in Deutschland zur DNA- Analyse am Wolf neben dem Senckenberg-Institut keine weiteren Institute in Betracht. Daher wurden bislang von der Landesregierung keine weiteren Institute in Anspruch genommen . Frage 6: Wie viele Wolfsrisse gab es im Zeitraum von 2010-2017 in Brandenburg? (Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Anzahl und Orten der Risse) Zu Frage 6: In den Jahren 2007 – 2017 wurden landesweit 360 Schadensfälle an Nutztieren gemeldet, bei denen ein Wolf sicher als Verursacher festgestellt wurde bzw. als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte. Dabei wurden 979 Schafe, 13 Ziegen, 86 Kälber, 121 Stück Gatterdamwild sowie zwei Pferdefohlen getötet. Die Verteilung der Risse auf die einzelnen Jahre ist aus der im Internet unter http://www.lugv.brandenburg .de/cms/detail.php/bb1.c.407130.de veröffentlichten Grafik abzulesen. Frage 7: Wie viele Rudel können sich laut Landesregierung maximal unter Berücksichtigung der Siedlungsgebiete in Brandenburg aufhalten? Zu Frage 7: Nicht alle Gebiete in Brandenburg sind für Wölfe gleichermaßen geeignet. Die weitere Entwicklung kann nicht mit hinreichender Genauigkeit prognostiziert werden. Frage 8: Wie groß ist der Wolfsrudelbestand und der Bestand an Einzeltieren zum 31.12.2017 in Brandenburg? Zu Frage 8: Der Bestand an Wolfsrudeln und -paaren und territorialen Einzeltieren ist der vom LfU veröffentlichten Verbreitungskarte zu entnehmen (http://www.lfu.brandenburg .de/info/wolf), die den aktuellen, mit wissenschaftlichen Methoden erhoben Kenntnisstand wiedergibt. Zum 31.12.2017 waren im Land Brandenburg demnach 23 Wolfsrudel und 2 Wolfspaare nachgewiesen. Territoriale Einzeltiere sind derzeit nicht bekannt. Hinzu kommen 5 Gebiete mit territorialen Wölfen aber unklarem Status (Rudel, Paar oder Einzeltier ) sowie vier Beobachtungsräume mit vermutetem Wolfsvorkommen im Landkreis Elbe- Elster (Raum Prösa), in den Landkreisen Oder-Spree/Märkisch-Oderland (Raum Briesen), im Landkreis Potsdam-Mittelmark (Raum Treuenbrietzen) sowie im Landkreis Barnim (Raum Groß Schönebeck). Frage 9: Wie viele Wolfsgutachter gibt es in Brandenburg und mit welcher Ausbildung? Zu Frage 9: Im Land Brandenburg arbeiten drei wissenschaftliche Gutachterbüros dem Land in der Wolfs- und Wildtierökologie zu. Die Mitarbeiter des LfU (einschließlich Wolfsbeauftragte ) und des MLUL haben natur- oder forstwissenschaftliche Hochschulabschlüsse und Spezialkenntnisse zum Wolf. Darüber hinaus sind im Land Brandenburg 30 ehrenamtliche Wolfsbeauftragte tätig, die mehrere Schulungen durchlaufen haben und jährlich durch das LfU weitergebildet werden Frage 10: Wie umfangreich ist der Teil der Jagdausbildung zum Bereich Wolf? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8198 - 3 - Zu Frage 10: Der Wolf unterliegt als wildlebendes Tier nicht dem Jagdrecht. Die Jagdausbildung beinhaltet auch die Vermittlung von Kenntnissen im Fachgebiet Naturschutz, somit auch im Artenschutz. Frage 11: Ist es geplant, diesen Bereich der Jagdausbildung auszuweiten? Zu Frage 11: Nein. Frage 12: Ist der Landesregierung der „Wolfsvorfall“ aus Meißen (Sachsen) vom 25.11.2017 bekannt und diesbzgl. das Ergebnis der gentechnischen Untersuchung? Zu Frage 12: Der Landesregierung ist nichts von einem „Wolfsvorfall“ am 25.11.2017 in oder bei Meißen bekannt. Frage 13: Wie wirkt sich das Erscheinen des Wolfes auf den Wildtierbestand in Brandenburg aus (bitte aufschlüsseln nach Wildart)? Zu Frage 13: Seit Rückkehr des Wolfes nach Brandenburg wurden in Brandenburg keine wissenschaftlichen Untersuchungen zum Einfluss des Wolfes auf die hiesigen Schalenwildbestände durchgeführt. Genaue Aussagen zur Verbreitung und zu Populationsdichten sind ohne solche Untersuchungen nicht möglich.