Datum des Eingangs: 06.11.2014 / Ausgegeben: 11.11.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/82 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1 der Abgeordneten Dr. Saskia Ludwig der CDU-Fraktion Drucksache 6/15 Bevölkerungsentwicklung und Wahlkreiseinteilung Wortlaut der Kleinen Anfrage 1 vom 09.10.2014: Der Bericht der Landesregierung über die Veränderungen der Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen (Drucksache 5/5372) und der unterschiedlichen Bevölkerungsentwicklung im Berliner Umland und im weiteren Metropolenraum sowie in den Landtagswahlkreisen haben die rechtliche Erfordernis einer Änderung der geltenden Wahlkreiseinteilung nötig gemacht. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt vom 16. Mai 2013 ist das Zweite Gesetz zur Änderung der Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag Brandenburg in Kraft getreten. In der Landeshauptstadt Potsdam und im Landkreis Potsdam-Mittelmark wird in den nächsten Jahren weiter Wohnraum geschaffen und es ist mit einer weiteren Bevölkerungszunahme zu rechnen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die Bevölkerungsentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam bis 2019 ein? (Bitte nach den Wahlkreise 19, 21, 22 aufgliedern) 2. Wie schätzt die Landesregierung die Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Potsdam-Mittelmark bis 2019 ein? (Bitte nach den Wahlkreise 18, 19, 20 aufgliedern) 3. Plant die Landeregierung eine erneute Änderung der Wahlkreiseinteilung? (Wenn ja, welche Wahlkreis sind betroffen?) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie schätzt die Landesregierung die Bevölkerungsentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam bis 2019 ein? (Bitte nach den Wahlkreise 19, 21, 22 aufgliedern) Frage 2: Wie schätzt die Landesregierung die Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Potsdam-Mittelmark bis 2019 ein? (Bitte nach den Wahlkreise 18, 19, 20 aufgliedern) Frage 3: Plant die Landeregierung eine erneute Änderung der Wahlkreiseinteilung? (Wenn ja, welche Wahlkreis sind betroffen?) zu den Fragen 1 bis 3: Der Landesregierung liegen zur Bevölkerungsentwicklung der Landtagswahlkreise 18 bis 22 in den kommenden Jahren bis 2019 keine Daten vor. Die Landesregierung hat nach § 15 Absatz 2 Satz 2 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes die Aufgabe, dem Landtag einen schriftlichen Bericht über die Veränderungen der Wahlberechtigtenzahlen in den insgesamt 44 Landtagswahlkreisen zu erstatten. In dem Bericht hat die Landesregierung auch darzulegen, ob sie im Hinblick auf die Entwicklung der Wahlberechtigtenzahlen Änderungen der Einteilung der Wahlkreise für erforderlich hält. Der Bericht der Landesregierung ist dem Landtag spätestens vierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode vorzulegen (§ 15 Absatz 2 Satz 2 BbgLWahlG). Gemäß Artikel 62 Absatz 4 der Landesverfassung begann die laufende Wahlperiode mit dem Zusammentritt des 6. Landtages Brandenburg am 8. Oktober 2014. Der Bericht für die 6. Wahlperiode ist daher dem Landtag bis zum 8. Februar 2018 zu erstatten. Die Landesregierung wird dem 6. Landtag Brandenburg rechtzeitig Bericht über die Entwicklung der Wahlberechtigtenzahlen in allen 44 Wahlkreisen erstatten und darlegen, ob und gegebenenfalls inwieweit Änderungsbedarf besteht. Sodann wird allein der Landtag entscheiden, ob und inwieweit er die bestehende Wahlkreiseinteilung durch Gesetz ändert.