Landtag Brandenburg Drucksache 6/8223 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.02.2018 / Ausgegeben: 26.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3263 der Abgeordneten Anita Tack (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/7981 Schnellbau-Kitas Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: „Der Berliner Senat hat darüber informiert, dass er - um der Nachfrage nach Kitaplätzen bedarfsgerecht und sehr zügig gerecht zu werden - sogenannte Schnellbau-Kitas errichten will. Es handelt sich um Kindergärten in Modulbauweise , die die Gewähr bieten, auf den entsprechenden Standorten möglichst schnell zu einer Kapazitätserweiterung für die qualitätsgerechte Kinderbetreuung zu kommen. Darüber hinaus sollen die Neubauten mietfrei an die künftigen Nutzer übergeben werden. Brandenburg hat in vielen Kommunen einen ansteigenden Bedarf bei der Bereitstellung von Kitaplätze. In einigen Kommunen kann die Bauplanung und -umsetzung nur über einen langwierigen Prozess vollzogen werden.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Nach § 14 des Zweiten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches - Kinder und Jugendhilfe - Kindertagesstättengesetz (KitaG) sind im Land Brandenburg die Träger der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung Träger der freien Jugendhilfe, Gemeinde oder Gemeindeverbände, sonstige Behörden, Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Betriebe und andere private Einrichtungen. Der Träger muss bereit und in der Lage sein, bedarfsgerechte und geeignete Einrichtungen nach den Vorschriften des KitaG zu betreiben und eine angemessene Eigenleistung zu erbringen. Gemäß § 12 KitaG hat der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Benehmen mit den Trägern der freien Jugendhilfe und den Gemeinden einen Bedarfsplan aufzustellen, der die Einrichtungen ausweist, die zur Erfüllung des Rechtsanspruchs gemäß § 1 KitaG als erforderlich erachtet werden. Die Kosten der Kindertagesbetreuung werden durch Eigenleistungen des Trägers, durch Elternbeiträge , durch die Gemeinde sowie durch Zuschüsse des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gedeckt. Das Land beteiligt sich an den Kosten der Kindertagesbetreuung durch einen zweckgebundenen Zuschuss an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe . Die Gemeinde stellt dem Träger einer gemäß KitaG erforderlichen Kindertagesstätte das Grundstück einschließlich der Gebäude zur Verfügung und trägt die bei sparsamer Betriebsführung notwendigen Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten für Gebäude und Grundstücke. 1. Gibt es Planungen seitens der Landesregierung, das Modell „Schnellbau-Kita“ als Prototyp für Brandenburg zu entwickeln und den Kommunen zu empfehlen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8223 - 2 - zu Frage 1: Mit Bezug auf die im § 12 in Verbindung mit § 16 des KitaG geregelte geteilte Zuständigkeits- und Finanzierungsverantwortung liegt die originäre Planungs- und Finanzierungszuständigkeit für Kitas auf der kommunalen Ebene. Aufgrund der unterschiedlichen Bau- und Ausstattungsbedarfe in Brandenburg - vom Neubaubedarf in Entwicklungsgebieten bis hin zur Prüfung der Tragfähigkeit vom Kleinstangeboten - sieht die Landesregierung keinen Handlungsbedarf für die Entwicklung eines Prototypen für eine „Schnellbau -Kita“. 2. Gibt es Überlegungen, gesetzliche Vorschriften für den Bau von Kitas für Kommunen zu erleichtern, um die Planungs- und Genehmigungsabläufe zu beschleunigen? zu Frage 2: Weder Baugesetzbuch des Bundes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 noch die Brandenburgische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Mai 2016 enthalten Aussagen dazu. Seitens der Landesregierung gibt es gegenwärtig keine Überlegungen, gesetzliche Vorschriften von Planungs- und Genehmigungsabläufen explizit für den Bau von Kitas zu beschleunigen. Im Übrigen ist ein entsprechender Bedarf der Brandenburgischen Kommunen der Landesregierung nicht bekannt . 3. Berlin verweist auf beschleunigte Planungen sowie einfachere baufachliche Prüfungen und Genehmigungsverfahren bei der Errichtung von Schnellbau-Kitas. Welche Möglichkeiten gibt es, dass Brandenburg von diesen offensichtlich guten Erfahrungen profitierten kann? zu Frage 3: Der Landesregierung ist nicht bekannt, worin die konkreten Erfahrungen einer Beschleunigung des Planungs- und Genehmigungsverfahrens im Land Berlin bestehen. Insofern kann die Frage nicht beantwortet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Land Berlin aufgrund des Stadtstaatenstatus andere Ausgangsvoraussetzungen im Hinblick auf ein einheitliches Vorgehen in der Gesamtstadt Berlin gegeben sind. Im Land Brandenburg ist die Ebene der Kommunen für diese Aufgaben im Rahmen ihrer Selbstverwaltungshoheit zuständig. 4. Aufgabenträger für den Kitabau sind die Kommunen. Welche weitergehende Unterstützung können die Kommunen seitens des Landes erfahren, um für einen kostengünstigen , bedarfsgerechten und zügigen Neubau von Kitagebäuden zu sorgen? zu Frage 4: Im Betriebserlaubnisverfahren zum Betrieb einer Kindertagesstätte werden gemäß § 45 SGB VIII die Träger - freie und kommunale - vom zuständigen Fachreferat des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen beraten. Die Einhaltung dieser Voraussetzungen ist Grundlage für die Erteilung der Betriebserlaubnis. Darüberhinausgehende Unterstützung für die konkrete Neubauplanung am Einzelstandort durch das Land ist aufgrund der Aufgabenteilung und kommunalen Zuständigkeit und Eigenverantwortung nicht vorgesehen. 1. Gibt es Planungen seitens der Landesregierung, das Modell „Schnellbau-Kita“ als Prototyp für Brandenburg zu entwickeln und den Kommunen zu empfehlen? zu Frage 1: Mit Bezug auf die im § 12 in Verbindung mit § 16 des KitaG geregelte geteilte Zuständigkeits- und Finanzierungsverantwortung liegt die originäre Planungs- und Finanzierungszuständigkeit für Kitas auf der kommunalen Ebene. Aufgrund der unte... 2. Gibt es Überlegungen, gesetzliche Vorschriften für den Bau von Kitas für Kommunen zu erleichtern, um die Planungs- und Genehmigungsabläufe zu beschleunigen? zu Frage 2: Weder Baugesetzbuch des Bundes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 noch die Brandenburgische Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Mai 2016 enthalten Aussagen dazu. Seitens der Landesregierung gibt es gege... 3. Berlin verweist auf beschleunigte Planungen sowie einfachere baufachliche Prüfungen und Genehmigungsverfahren bei der Errichtung von Schnellbau-Kitas. Welche Möglichkeiten gibt es, dass Brandenburg von diesen offensichtlich guten Erfahrungen profit... 4. Aufgabenträger für den Kitabau sind die Kommunen. Welche weitergehende Unterstützung können die Kommunen seitens des Landes erfahren, um für einen kostengünstigen, bedarfsgerechten und zügigen Neubau von Kitagebäuden zu sorgen?