Landtag Brandenburg Drucksache 6/8224 6. Wahlperiode Eingegangen: 19.02.2018 / Ausgegeben: 26.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3275 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/8031 Multimediaboxen in Brandenburgs Justizvollzugsanstalten Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: In Brandenburgs Justizvollzugsanstalten ist die Einführung sogenannter Multimediaboxen geplant. Diese sollen den Insassen Telefonate unter Berücksichtigung ihrer Privatsphäre ermöglichen, Zugang zu Radio- und Fernsehen und in eingeschränktem Umfang auch Zugang zum Internet bereitstellen. Die geplanten Multimediasysteme waren bereits Thema in mehreren Rechtsausschusssitzungen, einen Überblick zur Finanzierung und zu Kosten liegt bisher nicht vor. Frage 1: Wie ist der Umsetzungsstand der Einführung der Multimediaboxen insgesamt und in den jeweiligen Justizvollzugsanstalten? zu Frage 1: Die Einführung der Multimediaboxen ist für die JVA Wriezen und JVA Neuruppin -Wulkow abgeschlossen. Seit 3. Juli 2017 sind diese in Betrieb. In der JVA Brandenburg an der Havel ist die Inbetriebnahme noch im ersten Halbjahr 2018 vorgesehen. Derzeit erfolgen die entsprechenden Vorbereitungen. Die Einführung der Multimediaboxen in den Justizvollzugsanstalten Luckau-Duben und Cottbus-Dissenchen wird im Anschluss daran erfolgen. Frage 2: Unter welchen Voraussetzungen erhalten Insassen Zugang zu den Boxen; unter welchen Voraussetzungen wird ihnen der Zugang verwehrt? zu Frage 2: In den Justizvollzugsanstalten Wriezen und Neuruppin-Wulkow sind alle Hafträume mit Multimediaboxen ausgestattet. Somit hat jeder Inhaftierte von seinem Haftraum aus Zugang zu den Boxen. Gleiches ist auch für die JVA Brandenburg an der Havel vorgesehen . Grundsätzlich erhalten alle Insassen Zugang zu diesen Geräten. Eine Versagung des Zugangs kann nur auf Grundlage des Brandenburgischen Justizvollzugsgesetzes (BbgJVollzG) oder des Brandenburgischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes (BbgSVVollzG) erfolgen. Investitions- und Betriebskosten Frage 3: Welche Firma/welche Firmen wurde/wurden mit der Installation und welche mit dem Betrieb der Boxen beauftragt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8224 - 2 - zu Frage 3: In allen drei bisher durchgeführten Ausschreibungsverfahren erhielt die Firma Telio Communications GmbH den Zuschlag für Installation wie auch den Betrieb der Anlagen , da dieses Unternehmen jeweils den günstigsten Preis anbot. Frage 4: Welche Investitionen, bspw. Aufbau der Infrastruktur (Endgeräte & Verkabelung), werden seitens der beauftragten Firma/Firmen erwartet, welche Investitionen werden vom Land getragen? zu Frage 4: Die Endgeräte werden durch die Firma Telio Communications GmbH bereitgestellt . Die Sanierungskosten für die erforderliche Umrüstung/Anpassung der vorhandenen Antennenanlagen und der Änderung/Erweiterung der Netzstrukturen wurden anteilig durch die Firma Telio Communications GmbH und die Justizvollzugsanstalten Wriezen und Neuruppin -Wulkow getragen. Für die JVA Brandenburg an der Havel ist vorgesehen, dass das Unternehmen den gesamten Investitionsaufwand trägt. Frage 5: Werden die jährlichen Betriebskosten durch die beauftragte Firma und / oder das Land getragen, mit welcher Höhe rechnet die Landesregierung? zu Frage 5: Die Betriebskosten werden (abgesehen vom Strom) vom Unternehmen getragen . Kosten für die Insassen Frage 6: Wie gestalten sich die Nutzungsentgelte für Telefon und Fernsehen im Vergleich zu den bisherigen Nutzungsgebühren für Gefangene? (Bitte die geplanten Telefontarife wie auch die Tarife für den Fernsehempfang auflisten und dem Status quo gegenüberstellen .) a) In den Justizvollzugsanstalten Wriezen und Neuruppin-Wulkow gestalten sich die Nutzungsentgelte für Telefonate pro Minute wie folgt: Festnetz Mobilfunknetze Aktuell: Inland 0,04 € 0,13 € Ausland 0,09 € 0,29 € Bis 07/17: Inland 0,06 € 0,48 Ausland 0,19 € 0,48 b) In der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel gestalten sich die Nutzungsentgelte für Telefonate pro Minute wie folgt: Landtag Brandenburg Drucksache 6/8224 - 3 - Festnetz Mobilfunknetze Geplant: Inland 0,06 € 0,09 € Ausland 0,01 € 0,01 bis 0,03 € Aktuell: Inland 0,07 bis 0,15€ 0,35 € Ausland 0,30 bis 0,70€ 0,35 € Fernsehen war vor Inbetriebnahme der Multimediabox für den Inhaftierten kostenfrei, vorausgesetzt er investierte zuvor in ein eigenes Endgerät (z.T. gab es auch das Angebot eines privaten Anbieters, für 20 EUR/mtl. ein TV-Gerät zu mieten). Nach Einführung der Multimediabox haben die Inhaftierten diverse Auswahlmöglichkeiten. a) In den Justizvollzugsanstalten Wriezen und Neuruppin-Wulkow stehen folgende drei Optionen zur Auswahl: Grundpaket kostenfrei (inkl. 3 Fernsehsender) Kleinpaket 12,95 € (inkl. 10 Fernsehsender) Gesamtpaket 15,95 € (inkl. 60 Fernsehsender und Aufnahmefunktion für 30 Fernsehsender) b) In der JVA Brandenburg an der Havel stehen neben dem kostenfreien Grundpaket (inkl. drei Fernsehsendern) mehrere Optionen (für TV und Radioempfang incl. Infoportal , CD- und DVD-Laufwerk) zur Auswahl. Die Wichtigsten sind: Paket 1 16,95 € (inkl. 60 Fernsehsender) Paket 2 12,95 € (inkl. 10 Fernsehsender) Paket Pay-TV 16,91 € (inkl. der 60 Fernsehsender aus Paket 1) Frage 7: Wie werden diese Entgelte kalkuliert? Die Entgelte wurden durch die Firma Telio Communication GmbH kalkuliert. Frage 8: Geht die Regierung davon aus, dass die Investitionen durch diese Nutzungsentgelte der Insassen refinanziert werden? Es besteht für die Landesregierung kein Anlass, das Geschäftsmodell der Firma Telio Communications GmbH zu hinterfragen. Frage 9: In welchem Umfang sind die Preise durch die besonderen Bedingungen des Strafvollzugs verursacht und wie genau wird sichergestellt, dass sich die aktuellen Tarife auch in Zukunft am Marktpreis orientieren (vgl. BVerfG 2 BvR 2221/16, v. 8.11.17)? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8224 - 4 - Die Preise richten sich nach den üblichen Marktpreisen. Die Sicherstellung der zukünftigen Orientierung am Marktpreis erfolgt durch entsprechende Recherchen. Frage 10: Hält die Regierung diese Preise für angemessen? Auf welcher Grundlage kommt sie zu dieser Einschätzung? Da sich die Preise an den üblichen Marktpreisen orientieren, werden diese als angemessen eingeschätzt. Nutzung bisheriger Geräte Frage 11: Dürfen die bisher genutzten TV-, Musikabspiel- und weitere Elektrogeräte (z.B. Spielkonsolen) weiter genutzt werden? Falls ja, zusätzlich zu den Multimediaboxen? Falls nein, wie wird mit den Geräten und wie mit den bisherigen Besitzgenehmigungen für diese Geräte umgegangen? Lediglich in der Justizvollzugsanstalt Neuruppin-Wulkow ist es weiterhin möglich, neben den Multimediaboxen, Musikabspielgeräte sowie Spielekonsolen zu nutzen. Alle weiteren Geräte werden in dieser Anstalt, wie auch sämtliche Geräte in den anderen Anstalten, bis zur Entlassung bei den persönlichen Gegenständen aufbewahrt oder auf Wunsch der jeweiligen Eigentümer auch aus der Anstalt gegeben. Bestandsschutz haben die Geräte der Untergebrachten der Sicherungsverwahrung. Frage 12: Ist der Umgang mit den bisherigen Besitzgenehmigungen Gegenstand des Vertrages mit dem Betreiber? Soweit diese Geräte überhaupt von den Anstalten zugelassen werden (s.o.), müssen die Geräte, die mit den Multimediabox verbunden werden, gemäß Vertrag mit dem Betreiber entsprechend geprüft und autorisiert werden.