Landtag Brandenburg Drucksache 6/8225 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.02.2018 / Ausgegeben: 26.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3231 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/7913 Weiterbildungsstudium für das Fach Kunst Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Rahmen einer musisch-künstlerisch-ästhetischen Erziehung von Kindern ist der Kunst-Unterricht von großer Bedeutung. Leider ist hier aber die fachgerechte Erteilung seit Jahren problematisch und seit der Streichung der Kunstpädagogik an der Uni Potsdam wird dieser Teil des Lehramtes leider nicht mehr in Brandenburg ausgebildet. Das führt zu erheblichen Problemen bei der Besetzung von Stellen mit Lehrkräften für Kunst. Um dieses Problem kurzfristig zu reduzieren, bietet der WiB e.V. eine zweijährige berufsbegleitende Fortbildung für Lehrkräfte im Fach Kunst an. Nach Aussagen der Staatssekretärin Frau Dr. Gutheil in der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur am 6. Dezember 2017 gab es aber für diese Weiterbildungs-Maßnahme keine Anmeldungen . Vorbemerkung der Landesregierung: Das berufsbegleitend angebotene Weiterbildungsstudium Kunst (Primarstufe), auf welches sich die Anfrage bezieht, richtet sich als ergänzendes Angebot zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen Unterrichts an sich im Schuldienst des Landes befindliche Lehrkräfte. Es wird auf der Grundlage erkennbarer Bedarfe geplant und ausgeschrieben. Eine die Motivation fördernde finanzielle Besserstellung nach erfolgreichem Abschluss ist nicht in jedem Fall möglich. Da auch dieser Studiengang zu seiner erfolgreichen Bewältigung mit einem hohen Maß an persönlichem Engagement und zusätzlich aufzuwendender Zeit verbunden ist, war es schwer, vor dem Hintergrund, alle Anstrengungen auf die Absicherung des Unterrichts und somit die Vermeidung von Unterrichtsausfall zu richten, sowie einer oft auf andere Fächer gerichtete Priorisierung in den Schulen, einen entsprechenden Teilnehmerkreis zu finden. Im Rahmen der Qualifizierung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern ist eine erneute Ausschreibung für die Sekundarstufe I vorstellbar. 1. Für wie viele Plätze ist diese Weiterbildung ausgelegt? zu Frage 1: Der Studiengang hatte eine Kapazität von 25 Plätzen. 2. Inwiefern richtet sich diese Weiterbildung an Lehrkräfte für den Primar-, den SEK Ioder den SEK II-Bereich? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8225 - 2 - zu Frage 2: Die Weiterbildung richtete sich an in Grundschulen beschäftigte Lehrkräfte (keine Seiteneinsteigerinnen oder Seiteneinsteiger). 3. Welchen Stunden-Umfang hat die Maßnahme und welche Themen werden behandelt? zu Frage 3: Im Studium sind lt. Studienordnung 45 Leistungspunkte zu erwerben, das entspricht einem Stundenumfang von 1.350 Stunden in Präsenz- und Selbststudienzeiten. Das Studium umfasst folgende Module: Modul 1 Bildnerische Grundlagen - Bildnerische Grundlagen/Basis - Bildnerische Grundlagen/Aufbau Modul 2 Fachdidaktische Grundlagen - Ästhetisches Verhalten von Kindern und Jugendlichen - Kunstunterricht in der Primarstufe: Theorie und Praxis Modul 3 Bildzugänge - Bilder betrachten - Bildzugänge entwickeln - Bildzugänge erproben und reflektieren Modul 4 Gestalterische Praxis im Kontext von Kunstunterricht - Arbeiten auf der Fläche - Arbeiten im Raum -Material und Medien 4. Inwiefern müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Eigenanteil bzw. eine Gebühr entrichten? Wie hoch ist dieser Beitrag? zu Frage 4: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schließen mit dem Anbieter des Studienganges einen Vertrag und zahlen an diesen in der Regel pro Halbjahr einen Teilnehmerbeitrag . Dieser beträgt derzeit 1.400 Euro pro Halbjahr. 5. Inwiefern werden die Kosten für die Weiterbildung (z.B. Teilnahmegebühr oder Fahrkosten ) erstattet? zu Frage 5: Alle mit der Teilnahme am Studium entstehenden Kosten, insbesondere Teilnehmergebühren und Fahrtkosten, werden durch die staatlichen Schulämter erstattet. Diese Erstattungsmöglichkeit besteht nur für Lehrkräfte an staatlichen Schulen. 6. Inwiefern hat es für diesen Maßnahme eine gezielte Information a) des WiB e.V. an die Schulen, b) der Schulämter an die Schulen, evtl. sogar mit einem Schwerpunkt für Schulen mit Mangel an Kunst-Lehrkräften, c) der Schulämter an entsprechende Fachkonferenzen im Bereich Kunst oder an den bestehenden Fachverband, d) des Bildungsministeriums oder das LISUM an die Schulen oder die Schulämter gegeben ? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8225 - 3 - zu Frage 6: Die Fragen a) bis d) werden zusammengefasst beantwortet. Weiterbildende Studiengänge werden durch das MBJS ausgeschrieben und über die staatlichen Schulämter - Bereich Lehrerbildung - an die Schulen mit der entsprechenden Zielgruppe weitergegeben . Die Fachkonferenzen werden durch die Information an die Schulen einbezogen. Der WiB e.V. selbst und das LISUM sind keine Beteiligten am Ausschreibungsverfahren. 7. Inwiefern wirkt sich der Abschluss dieser zweijährigen Weiterbildungsmaßnahme auf die Eingruppierung oder die Besoldung der jeweiligen Lehrkraft aus? zu Frage 7: Ob der erfolgreiche Abschluss dieser Weiterbildungsmaßnahme Einfluss auf die Eingruppierung oder die Einstufung in eine Besoldungsgruppe hat, hängt davon ab, über welche Voraussetzungen die Lehrkräfte, die an dieser Maßnahme teilnehmen, verfügen . Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Ziel dieser Weiterbildungsmaßnahme der nachträgliche Erwerb einer Lehrbefähigung oder der Erwerb eines im Brandenburgischen Besoldungsgesetz ausgebrachten Lehreramtes darstellt. Hinsichtlich der Frage, zu was der erfolgreiche Abschluss dieser Weiterbildungsmaßnahme im lehrerbildungsrechtlichen Sinne führt, ist in der Befähigungserwerbsverordnung (BEV) geregelt. Lehrkräfte, die eine Lehramtsbefähigung nachweisen, erwerben nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 BEV mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Weiterbildungsmaßnahme eine zusätzliche Lehrbefähigung in einem Fach (hier: Lehrbefähigung für das Fach Kunst für die Primarstufe). Der Erwerb einer weiteren Lehrbefähigung hat keine Auswirkungen auf die Eingruppierung oder die Einstufung in eine Besoldungsgruppe, da keine andere Lehramtsbefähigung erworben wird. Anders verhält es sich bei Lehrkräften mit einer Ausbildung nach dem Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik als Lehrer für die unteren Klassen. Diese Lehrkräfte erwerben nach § 17 Absatz 2 BEV mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Weiterbildungsmaßnahme die Befähigung für das Amt des Lehrers im allgemeinbildenden Schulunterricht gemäß der Fußnote 3 zur Besoldungsgruppe A 12 kw der Anlage 1 des Brandenburgischen Besoldungsgesetzes (BbgBesG) und können in der Folge von der Entgeltgruppe 10 TV-L in die Entgeltgruppe 11 TV-L höhergruppiert oder von der Besoldungsgruppe A 11 in die Besoldungsgruppe A 12 befördert werden. Vorbemerkung der Landesregierung: Das berufsbegleitend angebotene Weiterbildungsstudium Kunst (Primarstufe), auf welches sich die Anfrage bezieht, richtet sich als ergänzendes Angebot zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen Unterrichts an sich im ... 1. Für wie viele Plätze ist diese Weiterbildung ausgelegt? zu Frage 1: Der Studiengang hatte eine Kapazität von 25 Plätzen. 2. Inwiefern richtet sich diese Weiterbildung an Lehrkräfte für den Primar-, den SEK I- oder den SEK II-Bereich? zu Frage 2: Die Weiterbildung richtete sich an in Grundschulen beschäftigte Lehrkräfte (keine Seiteneinsteigerinnen oder Seiteneinsteiger). 3. Welchen Stunden-Umfang hat die Maßnahme und welche Themen werden behandelt? zu Frage 3: Im Studium sind lt. Studienordnung 45 Leistungspunkte zu erwerben, das entspricht einem Stundenumfang von 1.350 Stunden in Präsenz- und Selbststudienzeiten. Das Studium umfasst folgende Module: Modul 1 Bildnerische Grundlagen - Bildnerische Grundlagen/Basis - Bildnerische Grundlagen/Aufbau Modul 2 Fachdidaktische Grundlagen - Ästhetisches Verhalten von Kindern und Jugendlichen - Kunstunterricht in der Primarstufe: Theorie und Praxis Modul 3 Bildzugänge - Bilder betrachten - Bildzugänge entwickeln - Bildzugänge erproben und reflektieren Modul 4 Gestalterische Praxis im Kontext von Kunstunterricht - Arbeiten auf der Fläche - Arbeiten im Raum -Material und Medien 4. Inwiefern müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Eigenanteil bzw. eine Gebühr entrichten? Wie hoch ist dieser Beitrag? zu Frage 4: Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schließen mit dem Anbieter des Studienganges einen Vertrag und zahlen an diesen in der Regel pro Halbjahr einen Teilnehmerbeitrag. Dieser beträgt derzeit 1.400 Euro pro Halbjahr. 5. Inwiefern werden die Kosten für die Weiterbildung (z.B. Teilnahmegebühr oder Fahrkosten) erstattet? zu Frage 5: Alle mit der Teilnahme am Studium entstehenden Kosten, insbesondere Teilnehmergebühren und Fahrtkosten, werden durch die staatlichen Schulämter erstattet. Diese Erstattungsmöglichkeit besteht nur für Lehrkräfte an staatlichen Schulen. 6. Inwiefern hat es für diesen Maßnahme eine gezielte Information a) des WiB e.V. an die Schulen, b) der Schulämter an die Schulen, evtl. sogar mit einem Schwerpunkt für Schulen mit Mangel an Kunst-Lehrkräften, c) der Schulämter an entsprechende Fachkonferenzen im Bereich Kunst oder an den bestehenden Fachverband, d) des Bildungsministeriums oder das LISUM an die Schulen oder die Schulämter gegeben? zu Frage 6: Die Fragen a) bis d) werden zusammengefasst beantwortet. Weiterbildende Studiengänge werden durch das MBJS ausgeschrieben und über die staatlichen Schulämter - Bereich Lehrerbildung - an die Schulen mit der entsprechenden Zielgruppe weiter... 7. Inwiefern wirkt sich der Abschluss dieser zweijährigen Weiterbildungsmaßnahme auf die Eingruppierung oder die Besoldung der jeweiligen Lehrkraft aus? zu Frage 7: Ob der erfolgreiche Abschluss dieser Weiterbildungsmaßnahme Einfluss auf die Eingruppierung oder die Einstufung in eine Besoldungsgruppe hat, hängt davon ab, über welche Voraussetzungen die Lehrkräfte, die an dieser Maßnahme teilnehmen, ve...