Landtag Brandenburg Drucksache 6/8226 6. Wahlperiode Eingegangen: 20.02.2018 / Ausgegeben: 26.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3249 der Abgeordneten Marie Luise von Halem (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/7960 Beratung und Unterstützung von Kita- und Schulfördervereinen in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Schulen und Kindertagesstätten in Brandenburg profitieren in hohem Maße vom freiwilligen Engagement vieler Ehrenamtlicher in den Kita- und Schulfördervereinen des Landes. Nach Schätzungen des Landesverbandes schulischer Fördervereine Berlin-Brandenburg e. V. (lsfb) existieren allein an den Brandenburger Schulen ca. 600 Fördervereine. Sie stehen vor der Herausforderung, sich selbst zu organisieren , Finanzmittel zu akquirieren, sich über aktuelle Fördermöglichkeiten der Kommunen , des Landes, des Bundes, der EU und anderer Institutionen zu informieren und entsprechende Mittel zu beantragen, zu bewirtschaften und abzurechnen. Um dies leisten zu können, benötigen Kita- und Schulfördervereine Beratung, Unterstützung und nicht zuletzt Anerkennung. Frage 1: Welche Bedeutung misst die Landesregierung den Kita- und Schulfördervereinen und insbesondere dem damit verbundenen ehrenamtlichen Engagement für die Bildung in Brandenburg zu? Zu Frage 1: Das ehrenamtliche Engagement der Mitglieder in Kita- und Schulfördervereinen wird von der Landesregierung sehr geschätzt. Mit der Arbeit der Vereine werden die Ziele der Bildung und Erziehung in den Kitas und Schulen unterstützt. Sie bietet zudem die Möglichkeit, der unmittelbaren Partizipation im Bildungsbereich in der Zivilgesellschaft. Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über das finanzielle Volumen, das durch die Kita- und Schulfördervereine in das Brandenburger Bildungssystem eingebracht wird, und die Zahl der ehrenamtlich Engagierten in Kita- und Schulfördervereinen? Zu Frage 2: Das Land Brandenburg hat keine systematischen Erkenntnisse zum finanziellen Volumen, das durch Kitavereine und -Fördervereine in das Bildungssystem eingebracht wird. Frage 3: Wie wird die Leistung der ehrenamtlich Engagierten in Kita- und Schulfördervereinen durch die Landesregierung anerkannt und unterstützt? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8226 - 2 - Frage 4: Welche Informationsmaterialien bzw. Arbeitshilfen stellt die Landesregierung derzeit für öffentliche allgemeinbildende und berufliche Schulen, Kindertagesstätten bzw. Kitaund Schulfördervereine zur Verfügung, um die Aktivitäten von Kita- und Schulfördervereinen zu unterstützen bzw. deren Gründung anzuregen? Frage 5: Welche Vorhaben fördern die Landesregierung, die Bundesregierung oder die EU in öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen bzw. Kindertagesstätten, die unter Nutzung der ehrenamtlichen Strukturen bestehender Kita- und Schulfördervereine realisiert werden können? Wer berät die Fördervereine bei der Antragstellung? Frage 6: Welche Fortbildungsangebote macht das Land Brandenburg für Ehrenamtliche in den Kita- und Schulfördervereinen? Zu den Fragen 3, 4, 5 und 6: Die Fragen können seitens der Landesregierung nicht beantwortet werden, da die Fördervereine sich primär im Bereich des Zivilrechts (Vereinsrecht ) bewegen und daher nicht unmittelbarer Bestandteil des öffentlichen Rechts sind. Somit liegen sie außerhalb des Zuständigkeits- und Verantwortungsbereichs der Landesregierung . Der Landesverband schulischer Fördervereine Berlin-Brandenburg e.V. stellt jedoch ein breitgefächertes Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Vereine sowie diverse Materialien zur Verfügung. Die Beratungsleistungsleistung umfassen Angebote zur Vereinsgründung, zur Projektplanungen und deren Umsetzung sowie zu Vereins- und Satzungsfragen einschließlich rechtlicher Fragen. Frage 7: Welche Versicherungsmöglichkeiten haben Ehrenamtliche in Kita- und Schulfördervereinen in Brandenburg? Zu Frage 7: Es besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. In der gesetzlichen Unfallversicherung sind alle Personen gegen Arbeitsunfälle versichert, die aufgrund eines „Arbeits -, Dienst- oder Lehrverhältnisses“ (§ 2 SGB-VII) beschäftigt sind. Dieser Versicherungsschutz gilt auch für Personen, die in gemeinnützigen Vereinen ehrenamtlich tätig sind. Dementsprechend genießen auch die im Rahmen von Vereinen tätigen Personen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Über weitergehenden Versicherungsschutz entscheiden die Schulfördervereine selbst. In Betracht kommt z.B. eine Haftpflichtversicherung , da das Vereinsvermögen gemäß § 31 BGB für Schäden haftet, die der Vereinsvorstand oder seine Beauftragten verschulden. Haftpflichtversicherungen treten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ein, die vom Verein bzw. seinen haupt- oder ehrenamtlichen Mitgliedern verursacht wurden. Je nach Umfang möglicher vertraglicher Verpflichtungen oder Begründung von Rechtsverhältnissen, kann es sinnvoll sein, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.