Landtag Brandenburg Drucksache 6/8227 6. Wahlperiode Eingegangen: 21.02.2018 / Ausgegeben: 26.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3312 des Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8129 Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3259 „Überstunden der Justizbeschäftigten “ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Aus Sicht des Fragestellers wurde die Kleine Anfrage Nr. 3259 (Drucksache 6/7977) zu Überstunden bei Justizbeschäftigten des nicht-richterlichen Dienstes nicht mit der gebotenen Sorgfalt beantwortet. Eine Erfassung der Über- bzw. Mehrarbeitsstunden muss für die Gewährung des Freizeitausgleichs erfolgen. Jedenfalls bei den Justizvollzugsbeschäftigten konnten in der Großen Anfrage Nr. 13 (Drucksache 6/3099) entsprechende Fragen beantwortet werden. Daher bittet er um Präzisierung und Ergänzung. Frage 1: Wie viele Überstunden haben die nicht-richterlichen Justizbeschäftigten in den letzten fünf Jahren durchschnittlich geleistet (bitte aufschlüsseln nach Gericht und Dienstlaufbahn )? Frage 2: Welchem ungefähren Vollzeitstellenäquivalent entsprechen die an den einzelnen Gerichten und in den jeweiligen Dienstlaufbahnen geleisteten Überstunden? Frage 3: Wie viele Überstunden entfielen dabei auf angeordnete Mehrarbeit? Frage 4: Wie viele Überstunden waren nötig, um krankheitsbedingte Ausfälle von Kollegen zu kompensieren? Frage 5: Wieviel Zeitguthaben der nicht-richterlichen Justizbeschäftigten wurden in den letzten fünf Jahren gekappt (bitte aufschlüsseln nach Gericht und Dienstlaufbahn)? zu Fragen 1 bis 5: Die nichtrichterlichen Bediensteten der Justiz verrichten ihren Dienst nicht nach einem Schichtplan. Sie nutzen die arbeitszeitlichen Möglichkeiten im Rahmen der Gleitzeit. Dadurch erbrachte „Überstunden“ werden durch das Zeiterfassungssystem aufgezeichnet und zu gegebener Zeit durch die Bediensteten selbstständig wieder durch Freizeit ausgeglichen. Statistiken zum Umfang der im Rahmen der Gleitzeit erbrachten Zeitguthaben und zu angeordneter Mehrarbeit werden bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften nicht geführt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8227 - 2 - Mehrarbeitsstunden fallen im Justizvollzugsdienst nur in den Laufbahnen des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Krankenpflegedienstes an. In diesen Bereichen wird der Dienst grundsätzlich nach einem Schichtplan verrichtet, der Dienstschichten „rund um die Uhr“ vorsieht. Für den Bereich des Justizvollzugs konnten daher in der Großen Anfrage 13 Angaben zur Entwicklung der Mehrarbeitsstunden im Schichtdienst gemacht werden. In anderen Bereichen wird die tatsächlich anfallende Dienstzeit mittels Zeiterfassung aufgezeichnet und wie oben dargelegt durch Freizeit ausgeglichen.