Landtag Brandenburg Drucksache 6/8239 6. Wahlperiode Eingegangen: 22.02.2018 / Ausgegeben: 27.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3265 des Abgeordneten Sven Schröder (AfD-Fraktion) Drucksache 6/7983 Firma Hagemann Dienste GmbH Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Firma Hagemann Dienste GmbH hat im Juli 2016 einen Bauantrag zur Hoferweiterung nach § 35 BauGB bei der Kreisverwaltung des Landkreises Prignitz gestellt. Die Firma Hagemann Dienste GmbH betreibt in Kuhsdorf eine Schweinemastanlage, eine Biogasanlage, einen Agrarbetrieb sowie Futtermittelaufbereitung und Handel. Der gesamte Hof liegt am und im Landschaftsschutzgebiet „Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz“. 1. Hat die Firmengruppe Hagemann Dienste GmbH bisher Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet „Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz“ durchgeführt? Wenn ja, wann (Jahr) und welches Bauvorhaben? 2. Ist die Hoferweiterung der Firmengruppe Hagemann Dienste GmbH durch ein Bürogebäude und eine Halle teilweise im o.g. Landschaftsschutzgebiet gelegen? zu Fragen 1 und 2: Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Prignitz teilte zu Frage 1 Folgendes mit: Die Hagemann Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) hat in den Jahren 2009 und 2010 ihre vorhandene Hofstelle um einen Schweinemaststall erweitert und ist mit diesem Vorhaben erstmals in das direkt angrenzende Landschaftsschutzgebiet „Agrarlandschaft Prignitz -Stepenitz“ (LSG) hineingewachsen. Im Jahre 2012 wurde die bewohnte Hofstelle um einen Neubau einer Stallanlage erweitert. Die Stallanlage befindet sich am Rande des LSG und liegt teilweise innerhalb des LSG. In den Jahren 2013 und 2014 wurde die bewohnte Hofstelle um eine Mehrzweckhalle im Randbereich des LSG erweitert. Mit Bescheid vom 1. März 2017 wurde Herrn Robert Hagemann eine Baugenehmigung für eine Futtermittelmisch- und Lagerhalle als Anbau an eine Mehrzweckhalle sowie für ein Bürogebäude im Randbereich des LSG erteilt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8239 - 2 - 3. Ist der Ortsbeirat des Ortsteils Kuhsdorf bei der Beratung des Bauantrages in der Gemeinde Groß Pankow angehört worden? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 3: Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Prignitz teilte zu der Frage 3 mit, dass sie im Baugenehmigungsverfahren von der Gemeinde Groß Pankow nicht darüber informiert wurde, ob der Ortsbeirat des Ortsteils Kuhsdorf bei der Beratung des Bauantrags angehört worden ist. Die Stellungnahmen von Gemeinden im Rahmen ihrer Beteiligung in Baugenehmigungsverfahren nach § 69 Absatz 3 der Brandenburgischen Bauordnung müssen keine Angaben über die Abstimmungen zwischen der Gemeinde und ihren Ortsteilen enthalten. 4. Ist der Bauantrag auf der Grundlage des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) genehmigt worden? Wenn ja, mit welchen Auflagen? zu Frage 4: Ein Bauantrag vom Juli 2016 ist nicht bekannt. Für den im Oktober 2016 bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangenen Bauantrag (vgl. Antwort auf Fragen1 und 2) ist mit Bescheid vom 1. März 2017 eine Baugenehmigung auf der Grundlage des § 35 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 des Baugesetzbuches erteilt worden. Die Baugenehmigung schließt eine landschaftsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Agrarlandschaft Prignitz-Stepenitz“ und eine naturschutzrechtliche Genehmigung nach § 8 Abs. 3 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz ein. Die Baugenehmigung enthält Nebenbestimmungen zum Bauordnungsrecht (Brandschutz), Hygiene- und Umweltmedizinrecht, Naturschutzrecht, Arbeitsschutzrecht, Abfall- und Bodenschutzrecht , Wasserrecht sowie zum Immissionsschutzrecht. 5. Wird das Bauvorhaben der Firmengruppe Hagemann Dienste durch das Land Brandenburg gefördert? Wenn ja, in welcher Höhe und im Rahmen welches Förderprogramms ? zu Frage 5: Auf dem Gelände befinden sich zwei räumlich voneinander getrennte Betriebe, nämlich ein landwirtschaftlicher Betrieb (u. a. Schweinemast) und ein gewerblicher Betrieb (u. a. Futtermischwerk - siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2). Die Hoferweiterung durch ein Bürogebäude und eine Halle im Rahmen des gewerblichen Betriebs wurde mit Zuwendungsbescheid vom 29.11.2016 aus der Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-G) mit 1.532.900 EUR gefördert. Eine spätere Förderung vom 01.12.2017 betraf nicht die Baumaßnahme , sondern technische Anlagen und Maschinen.