Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.02.2018 / Ausgegeben: 27.02.2018 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Nr. 28 der CDU-Fraktion Drucksache 6/7552 Frauen im Land Brandenburg: Sorgen und Chancen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Große Anfrage wie folgt: Artikel 3 (2) des Grundgesetzes schreibt fest: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“, auch die Artikel 12 (3) und 48 (3) der Verfassung des Landes Brandenburgs verfolgen dieses Ziel. Doch noch immer ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau in vielen Bereichen sehr rückständig und noch lange nicht endgültig vollzogen. Eine moderne Gleichstellungspolitik muss das Ziel haben, den Anspruch des Grundgesetzes in den Lebensalltag der Menschen zu übertragen. Hierfür hat die Landesregierung 2011 ein sogenanntes „Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm (2011-2014)“ erstellt und darauf aufbauend die Fortschreibung bis 2019 ebenfalls bereits festgeschrieben. Hier werden Ziele und Maßnahmen festgeschrieben, womit die Landesregierung den Prozess für eine gelingende Gleichstellungspolitik aktiv unterstützt. Die Geschlechtergerechtigkeit soll damit in allen Bereichen der Gesellschaft vorangetrieben werden. Dennoch haben Frauen in einigen Bereichen nach wie vor erhebliche Probleme und Nöte. Alleinerziehende Mütter haben Sorgen um ihre Kinder und deren Chancen für die Zukunft. Andere Frauen werden Opfer häuslicher Gewalt und vor allem auf dem Arbeitsmarkt sind Frauen nicht gleichberechtigt. Hierauf muss das Land gesondert reagieren und ggf. über den bestehenden Maßnahmenkatalog hinaus die Frauen in unserer Heimat unterstützen. Wir fragen die Landesregierung: I. Allgemeines 1. Welchen Stellenwert hat die Frauen- und Gleichstellungspolitik insgesamt in der Arbeit der Landesregierung? Zu Frage 1: Das gleichberechtigte Miteinander von Frauen und Männern gehört zu den elementaren Menschenrechten. Gleichstellungspolitik ist seit 1992 in der Landesverfassung verankert. Im Jahr 1994 wurde das Landesgleichstellungsgesetz verabschiedet, welches die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes als Ziel formuliert. In dem für die Legislaturperiode geltenden Koalitionsvertrag wurde die Gleichstellung von Frauen und Männern wieder als wichtiges Ziel über alle Politikfelder hinweg verankert und die Landesregierung zur Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms verpflichtet. Die Landesregierung ist dieser Verpflich- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 2 - tung umfassend nachgekommen, wie auch der Beantwortung der nachfolgenden Fragen zu entnehmen ist. 2. Im Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm ist die Rede von „offenen Baustellen“: Welche sind, auch im Vergleich zu anderen Bundesländern, die größten Herausforderungen ? Zu Frage 2: Die Landesregierung hat sich bei der Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms im Ergebnis eines partizipativ angelegten Abstimmungsverfahrens für einen lebenslagenbezogenen Ansatz entschieden und ihr Augenmerk auf besonders kritische Schnittstellen im Lebensverlauf von Frauen gelegt. - Chancengleichheit in Bildung und Ausbildung: Ziel der Landespolitik ist es, Chancengleichheit für Mädchen und Jungen, Frauen und Männer in allen Abschnitten ihrer Bildungsbiografie zu gewährleisten. Dabei gilt es, eine geschlechtersensible Berufs- und Studienorientierung zu ermöglichen, tradierte Berufswahlmuster aufzubrechen, gute Übergänge und gerechte Karrierechancen für beide Geschlechter zu gewährleisten. Beispielhaft gibt das Interesse von Frauen an der Wahl eines technischen Ausbildungsberufs Hinweise auf ein geschlechtsspezifisches Berufswahlverhalten und Entwicklungen bei der Überwindung der Segregation in typisch männliche und typisch weibliche Berufsfelder. Im Jahr 2014 gab es bundesweit 431.028 Auszubildende in einem technischen Ausbildungsberuf. Davon waren 11 Prozent Frauen, in Brandenburg waren es 9 Prozent. Ein anderer Indikator ist die Studienwahl in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften. Im Jahr 2014 wurden von 91.897 Abschlussprüfungen in der Fächergruppe Ingenieurwissenschaften 20.927 von Frauen abgelegt; das entspricht einem Anteil von bundesweit 22,8 Prozent - im Land Brandenburg liegt die Quote bei 33 Prozent. - Gute Arbeit: Unter guter Arbeit versteht die Landesregierung Arbeitsbedingungen, die unabhängig vom Geschlecht ein hohes Niveau an Entwicklungs-, Einfluss- und Lernmöglichkeiten sowie gute soziale Beziehungen und ein existenzsicherndes Einkommen ermöglichen. Gute Arbeit trägt zu einer hohen Erwerbsbeteiligung von Frauen bei und leistet damit auch einen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Positiv hervorzuheben für Brandenburg ist die hohe Erwerbsbeteiligung von Frauen, mit der Brandenburg im Vergleich der Bundesländer einen Spitzenplatz einnimmt. Dieser Erfolg darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass nicht jede Arbeit auch gute Arbeit ist, die ein eigenständiges Leben und eine armutsfeste Rente sichert. Viele Frauen arbeiten in Teilzeit. 78 Prozent aller Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Rund ein Viertel der teilzeitbeschäftigten Frauen würde gerne länger arbeiten. - Parität: Die Landesregierung setzt sich dafür ein, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am sozialen, kulturellen und politischen Leben zu unterstützen. Ein Gradmesser für die Gleichstellung ist die Repräsentanz von Frauen und Männern in Führungspositionen und Entscheidungsfunktionen. Die Quote der Beteiligung von Frauen an Führungs- und Leitungsaufgaben in der Privatwirtschaft gibt Hinweise auf die Repräsentanz von Frauen in der beschriebenen Führungsebene, eine Personalplanung und -entwicklung in den darunterliegenden Hierarchieebenen, eine Unternehmenskultur, die Frauen den Aufstieg in Spitzenpositionen ermöglicht und das Potenzial zur Besetzung von Gremien mit Frauen. Im Jahr 2014 waren von den insgesamt 2,4 Millionen Führungspositionen in der obersten Ebene der Privatwirtschaft 600.000 von Frauen Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 3 - besetzt. Das entspricht einem Frauenanteil von 25 Prozent. Im Ländervergleich reicht diese Spanne von 22 bis 35 Prozent. In Brandenburg waren es 29 Prozent. - Gewaltfrei Leben: Indem die Landesregierung die Bekämpfung von häuslicher Gewalt gegen Frauen zu einem wichtigen Schwerpunkt der Frauen- und Gleichstellungspolitik im Land Brandenburg erklärt hat, trägt sie auch wesentlich zur nötigen gesamtgesellschaftlichen Sensibilisierung und zur öffentlichen Debatte bei. Im Vergleich der Bundesländer ist die Versorgung mit Frauenschutzeinrichtungen im Land Brandenburg gut und flächendeckend gewährleistet. Dennoch sind insbesondere die Unterstützungsstrukturen bei häuslicher und sexualisierter Gewalt zu erhalten und weiterzuentwickeln. 3. Das zweite Rahmenprogramm (2015-2019) enthält nunmehr sechs Ziele, im ersten waren es noch neun. Welche konkreten Ziele konnten aus dem ersten Rahmenprogramm 2011-2014 bislang erreicht werden? Zu Frage 3: Im Jahr 2014 wurde eine Zwischenbilanz zur Umsetzung des ersten Gleichstellungspolitischen Rahmenprogrammes gezogen. Sie ist in der Broschüre „Gleiche Chancen für Frauen und Männer - Eine Zwischenbilanz zum Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2011- 2014“ (MASF, Juni 2014) veröffentlicht . Die Zwischenbilanz zeigt, dass in allen Zielfeldern durch Sensibilität und Gestaltung gleichstellungpolitische Fortschritte erzielt werden konnten. Beispielhaft dargestellt sind Maßnahmen und erfolgreiche Praxisbeispiele sowie weitere Handlungsbedarfe. Die Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms berücksichtigt die Empfehlungen der Zwischenbilanz aus dem Jahr 2014. Die o.g. Zwischenbilanz, die auf Grundlage diverser Fachgremien erarbeitet wurde, empfahl eine stärkere Konzentration auf Schwerpunktvorhaben und die engere Verzahnung mit anderen Programmen. Im vorgenommenen Konzentrationsprozess wurden die Ziele neu ausgerichtet, zusammengeführt und dadurch von bisher neun auf sechs reduziert. Die bisherigen Ziele „Work-Life- Balance“, „Ländlicher Raum“ und „Kooperation/ Netzwerke“ sind nicht verloren gegangen, sondern als wichtige Querschnittaspekte in die anderen Ziele integriert worden. Die politischen Ziele werden erst dann erreicht sein, wenn die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen verwirklicht ist. Hierzu bedarf es nach Auffassung der Landesregierung weiterer stetiger Aktivitäten aller gesellschaftlichen Kräfte jeder Ebene - vom Bund, über die Länder, Kommunen bis zu Einrichtungen, Vereinen und Gliederungen der Zivilgesellschaft, die auch Frauen und Männer gemeinsam mitgestalten. 4. Wie bilanziert die Landesregierung die Situation von Frauen seit der Wiedervereinigung ? Zu Frage 4: Die Lebenssituation der Frauen im Land Brandenburg hat sich nach Überzeugung der Landesregierung in den zurückliegenden Jahren deutlich verbessert. Folgende Indikatoren verdeutlichen dies beispielhaft: - Bei der Erwerbsbeteiligung von Frauen liegt Brandenburg im Bundesvergleich an der Spitze. Die Beschäftigungsquote von Frauen beträgt derzeit 59 Prozent. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 4 - - Hinsichtlich der Brutto-Stundenlöhne liegt der sogenannte 'gender-pay-gap' (Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen) – auf Grundlage der offiziellen Daten des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2017 – im Land Brandenburg mit 5,4 Prozent sehr deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 22 Prozent. Eine Studie des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 12.02.2018, wonach Frauen in Brandenburg teilweise mehr verdienen als Männer, betrachtet ausschließlich Brutto-Monatslöhne bei sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigung (d.h. fast 45 Prozent der weiblichen Beschäftigten, die in Teilzeit arbeiten, werden hier gar nicht erst erfasst) und basiert auf anderen Daten- und Berechnungsgrundlagen. - Im Bundesvergleich belegt Brandenburg einen guten Platz hinsichtlich der Führungspositionen in der privaten Wirtschaft. Der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene beträgt etwa 30 Prozent. Auf der zweiten Führungsebene liegt er bei etwa 50 Prozent. Beide Werte liegen deutlich über dem Bundesdurchschnitt. - In der Landesregierung sind heute neben dem Ministerpräsidenten vier Frauen und fünf Männer im Kabinett vertreten, auf der Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre hat sich der Frauenanteil seit 2011 von 27 auf 54 Prozent erhöht: aktuell sind es sieben von 13 (Siehe auch Antwort auf Frage 100). - Der Frauenanteil bei Mandaten in Entscheidungsgremien, wie Aufsichtsräten, Kuratorien, Stiftungs- und Verwaltungsräten erhöht sich kontinuierlich. Im Zeitraum von September 2008 bis Dezember 2013 wurden bei der Besetzung von 128 Mandaten in 83 Gremien per Kabinettbeschluss 38,3 Prozent Frauen in die Gremien entsendet (MASGF: 6. Landesgleichstellungsbericht 2014) - siehe auch Antwort auf Frage 97. - Mehr als die Hälfte der vom Land besetzten Aufsichtsratsmandate wird von Frauen wahrgenommen (Frauenanteil von rund 59 Prozent). Bei den Unternehmen, bei denen das Land die Kapital- oder Stimmrechtsmehrheit hat, beträgt der Frauenanteil sogar fast zwei Drittel (MdF, Beteiligungsbericht des Landes Brandenburg 2015). - Das Landesgleichstellungsgesetz, welches 1994 in Kraft trat, hat das Ziel, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Öffentlichen Dienst zu erreichen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern sowie die berufliche Situation von Frauen in der Privatwirtschaft zu verbessern. Am 06.12.2013 trat die novellierte Fassung in Kraft, welche Ausdruck des politischen Willens der Landesregierung ist, den Frauenanteil zu erhöhen und insbesondere der paritätischen Besetzung in Gremien und Führungspositionen besser gerecht zu werden. - Die vom Land geförderten frauen- und gleichstellungspolitischen Projekt- und Verbandsstrukturen wurden gesichert und weiter entwickelt. - Der Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder (der sogenannte LAP) wurde als eigenständiger Teil des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms fortgeschrieben. In Rahmen seiner Umsetzung ist es gelungen, das Netz an Frauenschutzeinrichtungen zu sichern und zu stärken. Heute bieten landesweit 21 Schutzeinrichtungen (Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen) den weiblichen Opfern häuslicher Gewalt und ihren Kindern Unterkunft, Beratung und Betreuung. Des Weiteren gibt es gut verteilt in den vier Brandenburger Regionen je ein Krankenhaus, in welchem Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 5 - Frauen nach einer Vergewaltigung im Zuge der medizinischen Behandlung Spuren des Übergriffes sichern lassen können. Einen sehr guten Überblick über den aktuellen Stand der Gleichstellung in Deutschland und in den einzelnen Bundesländern gibt der „3. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland“ (BMFSFJ, November 2016). Mit Blick auf die konkrete Lebenssituation von Frauen und Mädchen im Land Brandenburg geht es nach wie vor um die Beseitigung struktureller Benachteiligung, um gleiche Erwerbschancen von Frauen und Männern, die Überwindung von Rollenstereotypen und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer. Es geht um Partizipation an Entscheidungsprozessen, um Geschlechtergerechtigkeit in Gesundheit, Sport und Pflege sowie um Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder. 5. Wie gewährleistet die Landesregierung, dass Frauen- und Gleichstellungspolitik innerhalb der Landesregierung als Querschnittaufgabe wahrgenommen wird? Zu Frage 5: Die Landesregierung hat am 6. September 2016 die Fortschreibung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms (GPR II) beschlossen und damit den Landtagsbeschluss vom 20. Januar 2016 (DS 6/3316-B) umgesetzt. Zusammen mit dem GPR II hat die Landesregierung für sich ein Leitbild „Gleiche Chancen für Frauen und Männer“* (*… und Menschen mit anderen Geschlechtsidentitäten) verabschiedet , welches ihre aktive Gleichstellungspolitik dokumentiert und ihr Bekenntnis zur Gestaltung einer geschlechtergerechten Politik bekräftigt. Im Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes als gemeinsames Ziel der Landesregierung formuliert. Der innerministerielle Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten (IMA) ist ein verwaltungsinterner Arbeitskreis, in dem sich die Gleichstellungsbeauftragten der Ressorts zur Umsetzung des LGG austauschen. Des Weiteren wird die Umsetzung der Querschnittsaufgabe Gleichstellungspolitik durch eine konsequente Anwendung des Gender-Mainstreaming-Prinzips befördert. So ist Gleichstellung in der Präambel der Gemeinsamen Geschäftsordnung (GGO) fixiert. Alle Kabinettvorlagen werden hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern geprüft. Darüber hinaus gehend fand die Gleichstellungsperspektive auch Eingang in die Erarbeitung anderer ressortübergreifender Landesprogramme (z.B. Weiterentwicklung des Kinder - und Familienpolitischen Programms, Weiterentwicklung der Brandenburger Fachkräftestrategie , Fortschreibung des Landesintegrationskonzeptes, Fortschreibung des Behindertenpolitischen Maßnahmenpakets, Weiterentwicklung der Seniorenpolitischen Leitlinien , Pflegeoffensive des Landes Brandenburg, Förderung der außerschulischen Kinderund Jugendarbeit). 6. Welche Verbände, die sich um die Gleichstellung von Männern und Frauen bemühen, werden seitens der Landesregierung finanziell unterstützt? (Mit der Bitte um Auflistung, gestaffelt nach den Jahren 2010 bis 2016 und Umfang.) Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 6 - Zu Frage 6: Zur Umsetzung gleichstellungspolitischer Ziele förderte das Land Brandenburg im Zeitraum von 2010 bis 2016 die Geschäftsstellentätigkeit: - des Frauenpolitischen Rats Land Brandenburg e.V. (FPR) mit einem Haushaltsansatz von 50.000 €, - des Demokratischen Frauenbunds – Landesverband Brandenburg e.V. (dfb) mit einem Haushaltsansatz von 50.000 €, - des Brandenburger Landfrauenverbands e.V. (BLV) mit einem Haushaltsansatz von 50.000 €, - der Kontakt- und Koordinierungsstelle für Mädchenarbeit im Land Brandenburg (KuKMA) mit einem Haushaltsansatz von 50.000 €, - des Katholischen Verbands für Mädchen- und Sozialarbeit für das Erzbistum Berlin e.V. (INVIA) mit einem Haushaltsansatz von 85.000 €, - der Selbsthilfegruppe Alleinerziehender (SHIA) – Landesverband Brandenburg e.V. mit einem Haushaltsansatz von 50.000 €, - des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) – Landesverband Brandenburg e.V. mit einem Haushaltsansatz von 50.000 €. Im Jahr 2016 kam die Förderung der Koordinierungsstelle für Zufluchts- und Beratungsangebote für von Gewalt betroffene (Flüchtlings-) Frauen und ihre Kinder hinzu, welche mit einem Haushaltsansatz von 37.500 € gefördert wird. 7. Inwieweit sind gleichstellungspolitische Maßnahmen auch in den Kommunen verankert? Zu Frage 7: Gesetzliche Regelungen für die Beförderung und Unterstützung einer erfolgreichen kommunalen Gleichstellungsarbeit finden sich sowohl in § 18 der Brandenburger Kommunalverfassung (BbgKVerf), als auch in dem 1994 in Kraft getretenen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst – Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Zudem hat die Auswertung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogrammes 2011- 2014 gezeigt, dass Zusammenarbeit und finanzielle Förderung lokaler Projektträger einen gesellschaftlichen Mehrwert schaffen. In den Kommunen werden viele neue sowie kreative Ideen und Modellprojekte entwickelt und an der konkreten Lebenswirklichkeit vor Ort ausgerichtet . Zahlreiche Projekte zur Umsetzung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms fanden vor Ort in den Kommunen statt. Lokale Akteurinnen und Akteure haben gute Praxis ausgetauscht und transferiert. 8. Unterstützt die Landesregierung Gleichstellungsbeauftragte in den Kommunen, Betrieben des Landes sowie privaten Unternehmen? Zu Frage 8: Mit der am 6. Dezember 2013 in Kraft getretenen Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes werden erstmals privatrechtliche Unternehmen, an denen das Land Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 7 - Brandenburg mehrheitlich beteiligt ist, in den Geltungsbereich des Gesetzes einbezogen. Sie müssen damit z. B. Gleichstellungsbeauftragte bestellen und Gleichstellungspläne erstellen . Nach § 19b Abs.1 Landesgleichstellungsgesetz berät und unterstützt die Landesgleichstellungsbeauftragte die nach diesem Gesetz und die nach der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg bestellten Gleichstellungsbeauftragten sowie alle Dienststellen im Geltungsbereich dieses Gesetzes. Indem die Landesregierung organisatorische, personelle und materielle Ressourcen zur Verfügung stellt, die der Landesgleichstellungsbeauftragten die Erfüllung der ihr per Gesetz zugewiesenen Aufgaben ermöglichen, unterstützt sie auch insoweit die Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen. Die Landesgleichstellungsbeauftragte selbst unterstützt sie insbesondere über die Durchführung regelmäßiger Landeskonferenzen zur Vernetzung und Information, über Beratung, durch Vor-Ort- Besuche, Vermittlung von Kontakten und Verbreitung von Informationen. Die Etablierung von Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen ist essentiell zur Umsetzung des Gleichberechtigungsgrundsatzes. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte tragen ganz wesentlich zur Erfüllung dieser staatlichen Aufgabe bei. Aus Sicht der Landesgleichstellungsbeauftragten könnten jedoch mehr und sächlich wie personell besser ausgestattete kommunale Gleichstellungsbeauftragte wesentlich größere Erfolge in der Umsetzung des Gleichberechtigungsgrundsatzes erzielen. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sollten zudem stets im Hauptamt tätig sein. 9. Wie bewertet die Landesregierung die gleichstellungspolitischen Maßnahmen und wird den Artikeln 12 (3) und 48 (3) der Verfassung des Landes Brandenburg damit in ausreichender Art und Weise Rechnung getragen? Zu Frage 9: Die in der Antwort zu Frage 5 benannten Instrumente tragen zur Verwirklichung des Gleichstellungsauftrages nach Artikel 12 Abs. 3 der Verfassung des Landes Brandenburg bei. Die Konkretisierung der Vorschriften im Rahmen der Novellierung des LGG dient der effektiveren Verwirklichung der Gleichstellung in der Landesverwaltung. Dabei ist die Einbeziehung privatrechtlicher Unternehmen, an denen das Land Brandenburg mehrheitlich beteiligt ist, in den Geltungsbereich des LGG ein wichtiges Signal für die private Wirtschaft. Hinsichtlich des Anspruchs auf gleiche Vergütung bei gleichwertiger Arbeit - gemäß Artikel 48 Abs. 3 der Verfassung des Landes Brandenburg - ist folgendes festzustellen: Im öffentlichen Dienst des Landes Brandenburg werden Frauen und Männer bei gleicher Arbeit gleich vergütet/besoldet. 10. Wie viele Frauen leben im Land Brandenburg und wie hat sich diese Anzahl in den letzten 20 Jahren entwickelt? (Mit der Bitte um Auflistung nach Region/Planungsregion.) Zu Frage 10: Die erfragten Daten können im Einzelnen der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 2015 lebten im Land Brandenburg insgesamt mehr als 1,07 Mio. Frauen . Das entspricht einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von 49,4%. In der zeitlichen Entwicklung zeigt sich im Betrachtungszeitraum bis 2007 eine - gemessen an den absoluten Zahlen - stetige Zunahme der weiblichen Bevölkerung im Land. Anschließend ist ein Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 8 - Rückgang bis 2013 zu verzeichnen, ehe in den letzten beiden Beobachtungsjahren die Anzahl der in Brandenburg lebenden Frauen wieder moderat ansteigt. Für den gesamten Beobachtungszeitraum zwischen 1996 und 2015 kommt es zu einer Zunahme von 34.500 Frauen absolut bzw. einem relativen Anstieg von 3,3% Die Verlaufsbetrachtungen in den Regionen zeigen dabei ein unterschiedliches Bild. Tabelle: Frauen ab 18 Jahren im Land Brandenburg in den Jahren 1996 bis 2015 in Tausend Region 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 in 1000 Prignitz- Oberhavel 158,9 161,6 164,5 166,7 168,0 168,6 169,2 170,0 170,5 171,2 Uckermark- Barnim 125,8 128,2 130,3 132,1 133,2 133,5 133,7 134,4 135,4 136,0 Oderland- Spree 181,1 184,3 187,3 189,7 191,0 192,0 192,6 193,5 193,9 194,2 Havelland- Fläming 282,8 288,1 293,6 299,3 304,1 308,1 311,2 314,2 317,0 320,1 Lausitz- Spreewald 292,7 294,4 295,6 295,7 295,2 293,0 291,3 289,8 289,3 288,1 insgesamt 1.041,3 1.056,6 1.071,3 1.083,5 1.091,5 1.095,2 1.098,0 1.101,9 1.106,1 1.109,6 Region 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 in 1000 Prignitz- Oberhavel 171,8 172,0 171,6 170,7 169,5 166,5 166,0 165,5 165,6 165,7 Uckermark- Barnim 136,2 136,3 136,1 135,2 134,3 130,6 130,0 129,4 129,4 129,8 Oderland- Spree 194,2 194,6 194,3 192,8 191,3 187,6 186,5 186,0 185,8 186,8 Havelland- Fläming 322,7 324,8 326,3 326,5 326,2 324,2 324,4 325,2 327,0 330,6 Lausitz- Spreewald 286,5 284,6 282,7 280,0 276,9 270,6 267,8 265,2 263,6 262,9 insgesamt 1.111,4 1.112,3 1.111,0 1.105,2 1.098,2 1.079,5 1.074,7 1.071,3 1.071,4 1.075,8 Grafik: Frauen ab 18 Jahren im Land Brandenburg in den Jahren 1996 bis 2015 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes : 1996 bis 2010 - Fortschreibung auf der Basis des Abzugs des ehemaligen Ein- 1.000 1.100 1.200 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 Anzahl der Frauen ab 18 Jahren im Land Brandenburg, 1996 - 2015 (in Tsd.) Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 9 - wohnerregisters der DDR vom 3.10.1990. 2011 - 2015 - Fortschreibung auf der Basis des Zensus vom 9.5.2011. 11. Ist eine Tendenz feststellbar, dass vor allem Frauen aus den ländlichen Regionen des Landes wegziehen? Wenn ja, welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung dagegen ? Zu Frage 11: Eine einheitliche und allgemeingültige Definition für den ländlichen Raum gibt es nicht. Nimmt man den ländlich geprägten weiteren Metropolenraum im Land Brandenburg (definiert im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg) als Basis, ist hier bei der weiblichen Bevölkerung ab 18 Jahren im Jahr 2015 ein Wanderungsgewinn von 3.417 Frauen zu verzeichnen. Die Wanderungsgewinne beziehen sich auf fast alle Altersgruppen . Geringe Wanderungsverluste bestehen nur in der Altersgruppe „65 Jahre und älter“ (Datenquelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg). Eine Tendenz, dass vor allem Frauen aus den ländlichen Regionen des Landes wegziehen , ist mit Ausnahme der älteren Frauen im Alter ab 65 Jahre über den Wanderungssaldo damit aktuell nicht feststellbar. Die Abwanderung vor allem junger Frauen, die seit den 1990er Jahren Brandenburg, wie alle ostdeutschen Bundesländer betroffen hatte, scheint insofern aktuell beendet zu sein. 12. Wie ist die Altersstruktur der Frauen, differenziert nach Altersgruppen? Zu Frage 12: Die Altersstruktur der Frauen ist in der nachfolgenden Grafik dargestellt. Grafik: Frauen ab 18 Jahren nach Altersgruppen im Land Brandenburg, 2015 in Tausend Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 10 - Quelle: GENESIS-Online-Regionaldatenbank – Fortschreibung des Bevölkerungsstandes 13. Wie hoch ist die Lebenserwartung von Frauen im Vergleich zu Männern im Land Brandenburg ? (Mit der Bitte um Auflistung nach Region und Entwicklung.) Zu Frage 13: Frauen haben gegenwärtig eine Lebenserwartung von 82,9 Jahren und Männer eine von 77,4 Jahren. Die Lebenserwartung für beide Geschlechter ist in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich angestiegen. Gegenüber dem gleitenden Drei-Jahres- Durchschnitt von 2006/2008 nahm die Lebenserwartung bei Männern um 1,2 Jahre und bei Frauen um 0,8 Jahre zu. Die Entwicklung der Lebenserwartung kann im Einzelnen der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Für eine regionale Differenzierung stehen keine Daten zur Verfügung. Tabelle: Lebenserwartung von Frauen und Männern im Land Brandenburg Drei-Jahres-Durchschnitt 2006/ 2008 2007/ 2009 2008/ 2010 2009/ 2011 2010/ 2012* 2011/ 2013* 2012/ 2014* 2013/ 2015* 17,6 35,9 65,4 69,6 71,5 68,2 96,1 118,3 106,2 98,6 143,0 185,4 0 20 40 60 80 100 120 140 160 180 200 18 bis unter 20 Jahre 20 bis unter 25 Jahre 25 bis unter 30 Jahre 30 bis unter 35 Jahre 35 bis unter 40 Jahre 40 bis unter 45 Jahre 45 bis unter 50 Jahre 50 bis unter 55 Jahre 55 bis unter 60 Jahre 60 bis unter 65 Jahre 65 bis unter 75 Jahre 75 Jahre und mehr Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 11 - Männer 76,2 76,5 76,8 77,0 77,0 77,1 77,3 77,4 Frauen 82,1 82,3 82,4 82,4 82,7 82,8 82,9 82,9 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, * Allgemeine Sterbetafel auf Basis des Zensus 2011 14. Wie hat sich das Verhältnis von Geburten und Sterbefällen im Vergleich zu Männern in den letzten zehn Jahren entwickelt? Zu Frage 14: In der nachfolgenden Tabelle ist die Entwicklung der Lebendgeborenen und der Gestorbenen für das Land Brandenburg dargestellt. Im Zeitraum von 2006 bis 2015 zeigt sich ein Geburtenanstieg. Der für die Bundesrepublik insgesamt typische Geburtenüberschuss an Jungen ist auch für Brandenburg festzustellen. Bis zum Jahr 2011 war die Anzahl weiblicher Gestorbener im Vergleich zur Anzahl der männlichen Gestorbenen höher . In den Jahren 2012 bis 2014 starben etwa gleichviele Frauen und Männer. Im Jahr 2015 starben mehr Männer als Frauen. Mit Blick auf die Sterbeentwicklung im Verhältnis zur Geburtenentwicklung ist festzustellen, dass es seit Jahren einen deutlichen Sterbeüberschuss gibt. Im Jahr 2015 lag er bei einem Wert von 11.638. Tabelle: Land Brandenburg, Bevölkerungsvorgänge in den Jahren 2006 bis 2015 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistisches Jahrbuch 2016. 15. Wie viele Frauen sind in den letzten zehn Jahren ein- und ausgewandert? Zu Frage 15: Von 2006 bis 2015 sind insgesamt 46.100 Frauen aus dem Ausland nach Brandenburg eingewandert und 33.000 Frauen in das Ausland ausgewandert. Die Verlaufsbetrachtung zeigt, dass im Jahr 2015 die Ein- und Auswanderungszahlen am höchsten waren. Mit Ausnahme des Jahres 2008 gab es stets einen Zuzugsüberschuss. Dieser hat sich seit 2012 deutlich verstärkt. Die erfragten Daten können im Einzelnen der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Lebendgeborene Gestorbene insg. männl. weibl. Jungen Je 100 Mädchen insg. männl. weibl. je 1000 Einwohner in 1000 in 1000 2006 17,9 9,3 8,6 107,3 26,3 12,6 13,7 10,3 2007 18,6 9,6 9,0 105,6 26,7 12,9 13,8 10,5 2008 18,8 9,6 9,2 103,4 26,8 12,9 13,9 10,6 2009 18,5 9,5 9,0 105,9 27,3 13,2 14,1 10,9 2010 18,9 9,8 9,1 107,8 27,9 13,5 14,4 11,1 2011 18,3 9,3 9,0 103,4 27,8 13,6 14,2 11,3 2012 18,5 9,4 9,1 103,9 28,4 14,2 14,2 11,6 2013 18,3 9,4 8,9 104,9 29,7 14,8 14,9 12,1 2014 19,3 9,9 9,4 106,1 29,0 14,5 14,5 11,8 2015 19,1 9,9 9,2 107,5 30,7 15,5 15,2 12,4 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 12 - Tabelle: Ein- und Auswanderungen von Frauen ab 18 Jahren im Land Brandenburg, in den Jahren 2006 bis 2015 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 in 1000 Einwanderung 2,9 2,9 3,0 3,2 3,6 4,2 4,7 5,6 6,5 9,5 Auswanderung 2,7 2,7 3,2 3,1 3,0 3,1 3,1 3,6 4,0 4,5 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg – Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. 16. Wie viele Frauen haben einen Migrationshintergrund? (Mit der Bitte um Auflistung nach Region.) Zu Frage 16: Die erfragten Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Insgesamt haben 55.700 Frauen im Land Brandenburg (5,2 Prozent) einen Migrationshintergrund . Die Anteile der Frauen mit Migrationshintergrund in den einzelnen Planungsregionen sind unterschiedlich hoch. Tabelle: Frauen ab 18 Jahren im Land Brandenburg mit Migrationshintergrund nach Planungsregionen , 2016 Planungsregion Frauen insg. davon mit Migrationshintergrund * in 1.000 Prignitz-Oberhavel 175,7 7,8 Uckermark-Barnim 124,0 / Oderland-Spree 187,1 10,3 Havelland-Fläming 326,5 23,2 Lausitz-Spreewald 262,0 9,7 insgesamt 1.075,3 55,7 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg – Mikrozensus 2016. * Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt. / = Zahlenwert ist nicht sicher genug. 17. Wie viele Frauen sind verheiratet oder geschieden und wie hat sich der jeweilige Anteil in den letzten zehn Jahren entwickelt? Zu Frage 17: Die erfragten Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Im Jahr 2015 waren 51,4 Prozent der Frauen verheiratet und 10,7 Prozent waren geschieden . Die Anteile der Verheirateten und die der Geschiedenen sind über die Jahre relativ konstant geblieben. Tabelle: Verheiratete oder geschiedene Frauen ab 18 Jahren im Land Brandenburg und deren Anteile an der Gesamtzahl in den Jahren 2006 - 2015 Frauen darunter Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 13 - insg. in 1000 verheiratet geschieden in 1000 in % in 1000 in % 2006 1.111,4 578,5 52,1 114,5 10,3 2007 1.112,3 573,9 51,6 116,1 10,4 2008 1.111,0 569,4 51,3 117,6 10,6 2009 1.105,2 564,6 51,1 119,2 10,8 2010 1.098,2 559,9 51,0 120,8 11,0 2011 1.079,5 564,6 52,3 110,4 10,2 2012 1.074,7 560,5 52,2 111,5 10,4 2013 1.071,3 556,2 51,9 112,6 10,5 2014 1.071,4 553,5 51,7 113,7 10,6 2015 1.075,8 553,1 51,4 114,9 10,7 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 1996 bis 2010 - Fortschreibung auf der Basis des Abzugs des ehemaligen Einwohnerregisters der DDR vom 3.10.1990. 2011 - 2015 - Fortschreibung auf der Basis des Zensus vom 9.5.2011. II. Brandenburger Mütter 18. Wie viele Frauen im Land Brandenburg haben zum Stichtag 30. September 2017 ein oder mehrere Kinder (Mit der Bitte um Auflistung nach Region und Anzahl der Kinder sowie dem Alter der Mütter in den folgenden Kategorien: Bis 18 Jahre; 19-29 Jahre; 30-40 Jahre; 41-51Jahre; 52 und älter)? Zu Frage 18: Statistische Zahlen für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor. Die nachfolgenden Tabellen bilden nach Altersgruppen (Tabelle 1) und nach Regionen (Tabelle 2) differenziert die Zahl der Frauen mit ledigen Kindern im Haushalt für das Jahr 2016 ab. 326.800 Frauen (30,8 Prozent) leben demnach mit einem oder mehreren Kind(ern) im Haushalt. Die Darstellung nach Altersgruppen und Anzahl der Kinder in den Regionen ist in Ermangelung valider Daten nicht möglich. Tabelle 1: Frauen im Land Brandenburg nach Altersgruppen und nach Zahl der ledigen Kinder im Haushalt, 2016 Altersgruppe Frauen insg. Frauen mit einem oder mehreren Kind(ern) insg. mit einem Kind mit mehreren Kindern in 1000 insgesamt 1.060,1 326,8 194,8 132,0 darunter in der Altersgruppe bis 18 Jahre / / / / 19 bis 29 Jahre 106,9 31,0 22,3 8,6 30 bis 40 Jahre 152,5 115,1 55,1 60,1 41 bis 51 Jahre 198,6 118,8 64,6 54,1 52 Jahre und älter 593,8 61,8 52,7 9,1 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg – Mikrozensus 2016. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 14 - / = Zahlenwert ist nicht sicher genug. Tabelle 2: Frauen ab 18 Jahren im Land Brandenburg nach Planungsregionen mit mindestens einem ledigen Kind im Haushalt, 2016 Planungsregion Frauen insg. mit Kind(ern) im Haushalt in 1000 Prignitz-Oberhavel 171,6 47,9 Uckermark-Barnim 122,6 39,7 Oderland-Spree 184,3 55,6 Havelland-Fläming 325,6 109,1 Lausitz-Spreewald 256,1 74,6 insgesamt 1.060,1 326,8 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg – Mikrozensus 2016, eigene Berechnung. 19. Wie viele Mütter gibt es im Land Brandenburg, deren Kindern im Alter von 18 und jünger sind? (Mit der Bitte um Auflistung nach Region und Anzahl der Kinder.) 20. Wie viele Mütter gibt es im Land Brandenburg, deren Kinder im Alter von 19 bis 29 sind? (Mit der Bitte um Auflistung nach Region und Anzahl der Kinder.) Zu den Fragen 19 und 20: Im Jahr 2016 hatten insgesamt 248.100 Frauen Kinder im Alter bis zu 18 Jahren und 65.400 Frauen Kinder im Alter von 19 bis 29 Jahren. Die regionale Verteilung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Tabelle: Frauen ab 18 Jahren im Land Brandenburg mit ledigen Kindern im Alter bis 29 Jahre nach Planungsregionen, 2016 Planungsregion Frauen Insg. mit Kindern im Alter von 18 und jünger mit ledigen Kindern im Alter von 19 bis 29 Jahre in 1000 Prignitz-Oberhavel 171,6 36,4 9,2 Uckermark-Barnim 122,6 29,6 8,1 Oderland-Spree 184,3 42,6 11,1 Havelland-Fläming 325,5 82,3 22,8 Lausitz-Spreewald 256,1 57,2 14,3 insgesamt 1.060,1 248,1 65,4 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg - Mikrozensus 2016. 21. Wie viele Mütter sind derzeit in Mutterschutz/ Elternzeit? (Mit der Bitte um Auflistung nach Region.) Zu Frage 21: Zur Zahl der Mütter, die derzeit in Mutterschutz bzw. Elternzeit sind, liegen Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 15 - der Landesregierung mangels statistischer Angaben keine Erkenntnisse vor. Hilfsweise kann auf die Zahl der Mütter Bezug genommen werden, die Elterngeld erhalten haben. Danach bezogen im Land Brandenburg im 2. Quartal 2017 21.629 Mütter Elterngeld (Quelle: destatis). Eine regionale Differenzierung ist aufgrund der fehlenden Datengrundlage nicht möglich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Bezug von Elterngeld nicht zwingend mit der Inanspruchnahme von Elternzeit gleichzusetzen ist, da beispielsweise Selbstständige von den Regelungen zur Elternzeit nicht erfasst werden. 22. Wie hat sich die Geburtenrate in den letzten zehn Jahren entwickelt? (Mit der Bitte um Auflistung nach Region.) Zu Frage 22: Die zusammengefasste Geburtenziffer (Fertilitätsrate) beträgt im Jahr 2015 im Land Brandenburg insgesamt 1,531; d.h. jede Frau im gebärfähigen Alter (15 bis 45 Jahre) hat statistisch 1,531 Kinder geboren. Die Angaben zur Entwicklung der Geburtenrate liegen beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nur für die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Jahre vor. Die Tabelle zeigt einen deutlichen Anstieg im Zeitraum von 2005 bis zum Jahr 2015. Tabelle: Die zusammengefasste Geburtenziffer* im Land Brandenburg 2005-2015 Kreisfreie Stadt/ Landkreis 2005 2010 2013 2014 2015 Brandenburg an der Havel 1.196 1.437 1.466 1.565 1.588 Cottbus 1.116 1.383 1.381 1.369 1.339 Frankfurt (Oder) 1.205 1.355 1.201 1.327 1.322 Potsdam 1.326 1.503 1.380 1.463 1.374 Barnim 1.294 1.449 1.468 1.534 1.514 Dahme-Spreewald 1.248 1.487 1.508 1.511 1.569 Elbe-Elster 1.191 1.365 1.409 1.479 1.658 Havelland 1.381 1.457 1.526 1.636 1.598 Märkisch-Oderland 1.255 1.471 1.478 1.615 1.542 Oberhavel 1.396 1.530 1.523 1.589 1.628 Oberspreewald-Lausitz 1.278 1.444 1.527 1.539 1.655 Oder-Spree 1.308 1.445 1.579 1.568 1.495 Ostprignitz-Ruppin 1.247 1.477 1.527 1.579 1.614 Potsdam-Mittelmark 1.285 1.468 1.455 1.585 1.570 Prignitz 1.318 1.417 1.585 1.533 1.654 Spree-Neiße 1.206 1.313 1.446 1.622 1.561 Teltow-Fläming 1.351 1.428 1.459 1.621 1.536 Uckermark 1.309 1.396 1.509 1.728 1.661 Land Brandenburg  1.282 1.445 1.468 1.548 1.531 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. * Berechnung nach der Altersjahrmethode - Die zusammengefasste Geburtenziffer (Fertilitätsrate ) ist ein Maß für die Geburtenhäufigkeit. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 16 - 23. Wie viele Mütter/Familien werden derzeit durch die Jugendämter betreut? Zu Frage 23: Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 24. Wie viele Mütter haben ein oder mehrere Pflegekinder in Betreuung? Zu Frage 24: Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 25. Wie viele Mütter haben in den letzten zehn Jahren ein Kind adoptiert? Zu Frage 25: Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Erfassungen vor. Mit der Kinder- und Jugendhilfestatistik des Statistischen Bundesamtes sowie mit der Statistik der Jugendhilfe im Land Brandenburg wird im Bereich Adoptionen nur die Anzahl der adoptierten Kinder und Jugendlichen, aber nicht das Geschlecht der Adoptiveltern erhoben , bzw. insofern auch nicht erfasst, ob bereits eine Mutterschaft (im Sinne des § 1591 BGB) von den annehmenden Frauen besteht. Grundsätzlich sieht § 1741 Abs. 2 BGB vor, dass sowohl Ehepaare gemeinsam als auch Einzelpersonen ein Kind adoptieren können. 26. Wie hat sich die Zahl der Kinderwunschbehandlungen seit den letzten zehn Jahren entwickelt? Zu Frage 26: Es liegen für das Land Brandenburg keine Zahlen vor. Laut der Statistik des Deutschen IVF-Registers, welches seit 1992 die von nahezu allen in Deutschland tätigen reproduktionsmedizinischen Einrichtungen gelieferten Daten in einem Jahrbuch darstellt, stieg die Anzahl der Kinderwunschbehandlungen in Deutschland von 56.232 im Jahr 2005 auf 96.124 im Jahr 2015. 27. Gibt es mit der Entscheidung des Landtags, dass das Land sich an den Kosten für Kinderwunschbehandlungen zu beteiligen hat, bereits erste feststellbare Entwicklungen? Zu Frage 27: Auf Grundlage des Beschlusses vom 14. Juli 2016 (LT-Drs. 6/4525-B) hat der Landtag im Rahmen der Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2017/18 die finanziellen Mittel für ein Landesförderprogramm zur Kinderwunschbehandlung zur Verfügung gestellt. Momentan erfolgt dessen Erarbeitung. 28. Wie viele Elternteile sind alleinerziehend? (Mit der Bitte um Auflistung nach Mütter und Väter.) Zu Frage 28: Im Jahr 2016 gab es insgesamt 60.800 Alleinerziehende im Land Brandenburg mit Kindern unter 18 Jahren. Davon waren 52.700 (86,8 Prozent) Frauen und 8.000 (13,2 Prozent) Männer (Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg – Mikrozensus 2016). Ergänzend wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 27 „Die Situation von Alleinerziehenden im Land Brandenburg“ (LT-Drucksache 6/7424) verwiesen. 29. Wie viele dieser Alleinerziehenden sind auf Unterhaltvorschuss angewiesen? Zu Frage 29: Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Einzelauswertungen vor. Die Statistik für die Umsetzung des Unterhaltsvorschussgesetzes weist nur Fallzahlen der Kinder aus, die in dem jeweiligen Haushaltsjahr Unterhaltsvorschussleistungen erhal- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 17 - ten haben. Ergänzend wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 27 „Die Situation von Alleinerziehenden im Land Brandenburg“ (LT-Drucksache 6/7424) verwiesen . 30. Wie viele Mütter erhalten Leistungen zur Grundsicherung? Zu Frage 30: Im Juli 2017 gab es in Brandenburg 32.195 erwerbsfähige leistungsberechtigte Frauen mit mindestens einem Kind in der Bedarfsgemeinschaft (alleinerziehende Bedarfsgemeinschaften und Partner-Bedarfsgemeinschaften mit Kind). Dabei kann nicht differenziert werden, inwieweit es sich um die Mutter bzw. um die Erziehungsberechtigte (z.B. in einer Partner-Bedarfsgemeinschaft) handelt. 31. Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt die Landesregierung Alleinerziehende? Zu Frage 31: Auf die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 27 „Die Situation von Alleinerziehenden im Land Brandenburg“ (LT-Drucksache 6/7424) wird verwiesen. In dieser sind verschiedene Unterstützungsmaßnahmen aufgeführt. III. Frauen in Not 32. Wie viele Tötungsdelikte an Kindern und Säuglingen gab es in den letzten zehn Jahren ? Zu Frage 32: Die entsprechenden Fallzahlen sind in Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) in der beigefügten Anlage zu Frage 32 dargestellt. 33. Welche konkreten Beratungsangebote gibt es für werdende Mütter nach dem SchKG? Zu Frage 33: Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz gibt es die folgenden Beratungsangebote für Frauen und Männer: Schwangerschaftskonfliktberatung, Schwangerschaftsberatung , Familienplanung und sozialrechtliche Beratung sowie Beratung zu Sexualaufklärung und Verhütung. Frauen und Männer dürfen sich auf Wunsch auch anonym informieren und beraten lassen. 35. Wie viele Frauen haben diese Beratungen in Anspruch genommen? (Mit der Bitte um Auflistung seit 2012.) Zu Frage 34: Die angenommenen Beratungsangebote sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Tabelle: Ratsuchende nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz in den Jahren 2012 - 2016 Ratsuchende im Land Brandenburg Schwangerschaftskonfliktberatung Schwangerschaftsberatung Familienplanung und sozialrechtliche Beratung Sexualberatung 2012 5 180 10 287 5 471 1 185 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 18 - 2013 5 006 10 049 5 277 1 126 2014 4 940 9 854 5 205 1 101 2015 5 046 9 615 5 311 1 019 2016 4 916 10 135 5 390 968 Quellen: SB AIV 14-j/16 Schwangerschaftskonflikt-, Schwangerschaftsberatung, Familienplanung und Sexualaufklärung im Land Brandenburg 2016, Amt für Statistik Berlin Brandenburg ; SB AIV 14-j/14 Schwangerschaftskonflikt-, Schwangerschaftsberatung, Familienplanung und Sexualaufklärung im Land Brandenburg 2014, Amt für Statistik Berlin- Brandenburg. 35. Von wie vielen Müttern wurden seit dem Jahr 2012 Kinder in Obhut genommen? (Mit der Bitte um Auflistung nach Region.) Zu Frage 35: In der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik werden die vorläufigen Schutzmaßnahmen gemäß §§ 42, 42a SGB VIII zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres und differenziert nach dem Merkmal des Aufenthaltes der Minderjährigen vor der Maßnahme erfasst. Unterschieden wird dabei u.a. nach dem Aufenthalt: • bei den Eltern • bei Elternteil lebt mit Stiefelternteil oder Partner • bei alleinerziehendem Elternteil. 36. Von wie vielen Müttern wurden seit dem Jahr 2012 Kinder in Obhut gegeben? (Mit der Bitte um Auflistung nach Region.) Zu Frage 36: In der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik wird nicht erfasst, wer die Minderjährigen in Obhut gegeben hat. Die vorläufigen Schutzmaßnahmen gemäß §§ 42, 42a SGB VIII werden zum Stichtag 31. Dezember des jeweiligen Jahres und differenziert nach dem Merkmal, wer die Maßnahme angeregt hat, u.a. durch Eltern bzw. einen Elternteil . Aussagen zu Müttern werden nicht erfasst. In der folgenden Übersicht wird dargestellt, für wie viele Minderjährige eine vorläufige Schutzmaßnahme durch die Eltern bzw. einen Elternteil angeregt wurde: Tabelle: Amtliche Statistik zu den vorläufigen Schutzmaßnahmen gemäß §§ 42, 42a SGB VIII Maßnahme angeregt durch Eltern/ einen Elternteil 2012 2013 2014 2015 2016 243 252 289 274 233 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistische Berichte, Jg. 2012 – 2016. Die Darstellung der Verteilung auf die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg ist in der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik grundsätzlich möglich , würde jedoch zu sehr kleinen Werten führen, so dass der Datenschutz dem entgegensteht . 37. Wie viele Frauen und Mütter befinden sich in einer Drogenberatung? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 19 - Zu Frage 37: Nach den Daten der Brandenburgischen Suchthilfestatistik, die knapp 60 Prozent der ambulanten Einrichtungen der Suchthilfe abbildet, wurden 2015 etwa 2000 Frauen beraten. In mehr als zwei Dritteln aller Fälle ist Alkohol die Hauptdiagnose. In der Statistik wird nicht ausgewiesen, ob die Frauen Kinder haben. 38. Wie hat sich die Anzahl drogenabhängiger Mütter in den letzten zehn Jahren entwickelt und wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung? Zu Frage 38: Zu der Anzahl drogenabhängiger Mütter liegt der Landesregierung keine Statistik vor. 39. Wie viele Frauen befinden sich derzeit in einer privaten Insolvenz und wie groß ist der Anteil der Mütter? Zu Frage 39: Dazu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. 40. Wie viele Mütter befinden sich in einer Schuldnerberatung? 41. Wie hat sich diese Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt und wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung? Zu den Fragen 40 und 41: Die Zuständigkeit für die Schuldnerberatung liegt im Land Brandenburg auf der kommunalen Ebene, die Zuständigkeit für die einen Teilaspekt darstellende Verbraucherinsolvenzberatung beim Land. Aus diesem Grund liegen der Landesregierung zur Schuldnerberatung keine Erkenntnisse vor, so dass sich die nachstehenden Angaben auf die Verbraucherinsolvenzberatung beziehen. 2016 haben 4.378 Personen eine beim Land abgerechnete Verbraucherinsolvenzberatung in Anspruch genommen. Dies entspricht einer Steigerung um 15 Prozent im Vergleich zu 2007, als 3.791 Personen beraten wurden (Quelle: Landesamt für Soziales und Versorgung ). Dabei ist bis zum Jahr 2011 ein weiterer Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen gewesen , seit 2012 gehen diese aber kontinuierlich zurück. Zur Zahl der Mütter, die sich in einer Verbraucherinsolvenzberatung befinden, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, da geschlechtsspezifische Merkmale statistisch nicht erfasst werden. Hinsichtlich weiterer Informationen zur Überschuldungssituation im Land Brandenburg wird auf die Broschüre „Daten und Fakten zur Überschuldung privater Haushalte im Land Brandenburg“ verwiesen, die im Rahmen der vom MASGF herausgegebenen Reihe „sozialspezial “ veröffentlicht wurde (s. http://www.masgf.brandenburg .de/media_fast/4055/sozialspezial5.pdf) . 42. Wie viele Frauen wurden in den letzten zehn Jahren Opfer häuslicher Gewalt? (Mit der Bitte um Auflistung nach Region.) Zu Frage 42: Die Opferzahlen im Bereich der häuslichen Gewalt gegen Frauen sind in den letzten zehn Jahren um 61,5 Prozent gestiegen. Die Daten sind der Anlage zur Antwort auf Frage 42 zu entnehmen. In Beantwortung der Fragestellung wurden gemäß der Definition zur häuslichen Gewalt alle weiblichen Opfer und Geschädigten in den verschiedenen Al- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 20 - tersgruppen betrachtet. Bezüglich der Auflistung nach Region beziehen sich die ausgewerteten Daten auf die jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien Städte. 43. Gibt es aus der Sicht der Landesregierung grundsätzlich eine zunehmende Tendenz zu Gewalt innerhalb von Familien? Zu Frage 43: Im untersuchten Zeitraum (2007 bis 2016) ist die Zahl aller polizeilich bekannt gewordenen Fälle häuslicher Gewalt insgesamt um 92,5 Prozent gestiegen (2007: 2.229 Fälle; 2016: 4.291 Fälle). Bezüglich der Opfer von Gewalt innerhalb der Familie ist festzustellen, dass die Informationen zu den Opfern in der PKS auf Grundlage bundeseinheitlicher Kataloge gemäß den Richtlinien zur Führung der PKS erfasst werden. Der Begriff der Familie ist hier explizit nicht definiert. Der PKS-Katalog nennt jedoch den Katalogwert Ehe/Partnerschaft/Familie einschließlich Angehörigen. Die als Anlage beigefügte polizeiliche Auswertung basiert allein auf dieser Begrifflichkeit. Es ist festzustellen, dass die Zahl der Straftaten Häusliche Gewalt in Ehe/Partnerschaft/Familie in den letzten 10 Jahren um 89,1 Prozent stieg (2007: 1.935 Fälle; 2016: 3.660 Fälle). Die vollständigen Daten - hinsichtlich der regionalen Bereiche - sind der Anlage zu Frage 43 zu entnehmen. Ursachen für die polizeilich festgestellte Entwicklung (Hellfeld) lassen sich nach polizeifachlicher Einschätzung allein aus dem Zahlenmaterial ohne weitere wissenschaftliche Untersuchungen nicht erklären. Auf eine hohe Dunkelziffer haben Fachleute schon immer hingewiesen. Eine gesteigerte Sensibilität bei den Betroffenen und ihren Angehörigen und Freunden sowie auch bei Polizeibeamtinnen und -beamten sind am ehesten in Betracht kommende Einflussfaktoren (insbesondere erhöhte Anzeigenbereitschaft). 44. Wie viele Plätze in den Frauenhäusern stehen im Land Brandenburg grundsätzlich zur Verfügung, wie viele sind hiervon momentan nicht belegt und wie viele Plätze werden durch Mütter mit Kindern belegt. Zu Frage 44: Im Land Brandenburg stehen insgesamt 277 Plätze für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder zur Verfügung (2016). Die Belegung variiert sehr stark, weil die Frauen nur für eine begrenzte Zeit in den Schutzeinrichtungen leben. Daher wären Datenerhebungen zu bestimmten Stichtagen wenig aussagekräftig. Aus der Jahresstatistik, die das Landesamt für Soziales und Versorgung führt, geht hervor, dass die Plätze im Jahr 2016 mit 516 aufgenommenen Frauen und 598 Kindern zu insgesamt durchschnittlich 56,9 Prozent ausgelastet waren. 45. Wie viele Frauenhäuser, -beratungsstellen und -notrufe sowie Interventionsstellen gibt es im Land Brandenburg, wie heißen diese und in welcher Kommune sind sie ansässig? Zu Frage 45: Es gibt insgesamt 21 Frauenschutzeinrichtungen im Land Brandenburg. Dazu zählen auch die Einrichtungen in Pritzwalk, Prenzlau und Fürstenwalde, die als Frauenberatungsstellen mit integrierten Schutzwohnungen arbeiten. In Potsdam gibt es neben den Frauenschutzeinrichtungen eine Frauenberatungsstelle. Grundsätzlich führen auch die Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern Beratungen durch. Neben dem bundesweit zu nutzenden Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ (Telefonnummer : 08000 116 016) sind auch die Frauenhäuser im Land Brandenburg rund um die Uhr zu erreichen. Der Name der Frauenhäuser, die jeweilige Platzzahl, die Kontaktadresse Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 21 - und eine Telefonnummer sind auf den Internetseiten des Netzwerks der brandenburgischen Frauenhäuser e.V. abgebildet: http://www.frauenhaeuser-brandenburg.de/frauenhaus -schutz-sicherheit.html. Frauen und Männern stehen außerdem die Opferberatungsstellen in Brandenburg, Cottbus , Frankfurt/Oder, Neuruppin, Potsdam und Senftenberg in Trägerschaft der Opferhilfe Land Brandenburg e.V. offen sowie die Angebote der Opferperspektive Brandenburg e.V. oder des Weissen Ringes e.V. in allen Landkreisen und kreisfreien Städten. Der Weisse Ring e.V. bietet auch telefonische Beratung unter der europaweiten Hotline 116-006 an. 46. Welche dieser Angebote werden finanziell durch die Landesregierung unterstützt? Zu Frage 46: Das Land Brandenburg unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Finanzierung von Zufluchts- und Beratungsangeboten für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Jährlich werden dafür 1.125.000 Euro bereitgestellt. Darüber hinaus fördert das Land Brandenburg die Koordinierungsstelle des Netzwerks der brandenburgischen Frauenhäuser e.V. mit einer jährlichen Summe von bis zu 110.400 Euro. Aus Mitteln der Landesgleichstellungsbeauftragten wird die am 01.07.2016 gestartete Koordinierungsstelle für Zufluchts- und Beratungsangebote für von Gewalt betroffene (Flüchtlings -) Frauen und ihre Kinder gefördert. Die Opferberatung nimmt eine wichtige Hilfestellung bei der 1:1-Betreung von Betroffen ein. 77 Prozent der Hilfe- und Ratsuchenden sind Frauen. Die Landesregierung fördert die sechs Opferberatungsstellen der Opferhilfe Land Brandenburg e.V. 47. Kann damit auch der Bedarf in ländlichen Regionen gedeckt werden? Zu Frage 47: Die Belegungsstatistik lässt erkennen, dass vorbehaltlich aktueller Entwicklungen im Jahresdurchschnitt die Platzzahl landesweit ausreichend ist. Gegenwärtig findet jede Frau bei Bedarf einen Platz in einer Schutzeinrichtung im Land. Die landesweite Verteilung der 21 Frauenschutzeinrichtungen und ihre Platzkapazitäten sichern auch in ländlichen Regionen die Bedarfe schutzbedürftiger Frauen. 48. Welche weiteren Maßnahmen unterstützen Frauen in Not? Zu Frage 48: Es gibt im Land ein ausgebautes Hilfesystem zur Unterstützung von Frauen in Not, das integriert ist in den Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder (LAP). Dazu gehört beispielsweise das 2016 gestartete Projekt „Medizinische Soforthilfe und vertrauliche Spurensicherung“. Hier können sich Frauen und Männer, die Opfer einer Vergewaltigung geworden sind, an vier Kliniken im Land Brandenburg (Potsdam, Neuruppin, Cottbus, Frankfurt/Oder) wenden und neben der medizinischen Untersuchung vertraulich Spurenmaterial sichern lassen, welches dann anonymisiert und sicher aufbewahrt wird. Darüber hinaus umfasst der LAP Maßnahmen zur Gewaltprävention sowie zur Kooperation und Vernetzung. Außerdem werden öffentlichkeitswirksame Aktionen - wie z.B. kürzlich anlässlich des Internationalen Tags zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Kindern am 25. November 2017 - durchgeführt, um für das Thema zu sensibilisieren und öffentliche Debatten zu befördern. Auch geflüchtete Frauen wenden sich an die Frauenhäuser im Land. Auf die erhöhte Nachfrage seit 2015 durch geflüchtete Frauen haben sich die Frauenhäuser mittlerweile Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 22 - eingestellt. Dabei gilt es vor allem, Fragen nach der Absicherung des Eigenanteils für den Frauenhausaufenthalt, zur Sprachmittlung für die Beratung, zu aufenthalts- und asylrechtlichen Angelegenheiten und zu Unterstützungsmöglichkeiten bei Traumatisierung zu klären . Mit diesen Herausforderungen waren und sind landesweit alle Frauenschutzeinrichtungen konfrontiert. Deshalb hat die Landesregierung 2016 eine Koordinierungsstelle für Zufluchts- und Beratungsangebote für von Gewalt betroffene (Flüchtlings-)Frauen und ihre Kinder gefördert. Das Konzept wurde weiterentwickelt, und seit März 2017 arbeitet nunmehr die landesweite Koordinierungsstelle „Gewaltschutz für geflüchtete Frauen in Brandenburg “ in Trägerschaft des Diakonischen Werks Berlin-Brandenburg. Hier erhalten geflüchtete Frauen, Schutzeinrichtungen, Träger und Behörden konkrete Hilfen. 49. Welche Beratungsangebote gibt es für männliche Täter? Zu Frage 49: Ein Projekt zur Beratung für männliche Täter im Bereich der häuslichen Gewalt gibt es im Land Brandenburg derzeit nicht. 50. Welche präventiven Maßnahmen gibt es vor allem für Kinder, Erlebtes zu verarbeiten und vor allem Gewalt nicht über Generationen weiterzugeben? Zu Frage 50: Alle Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 bis 35 SGB VIII haben u.a. das Ziel, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, ihre Erfahrungen mit erlebter Gewalt aufzuarbeiten und Alternativen zur Lösung von schwierigen persönlichen Situationen zur erlernen. Sofern es erforderlich ist, sind darüber hinaus therapeutische Maßnahmen möglich , um ggf. traumatische Erlebnisse aufzuarbeiten. Die Angebote der Frühen Hilfen sowie der Netzwerke Gesunde Kinder sind als präventive Maßnahmen im Kinderschutz geeignet , besonders junge Eltern dabei zu unterstützen, ggf. vorhandene eigene, eventuell nicht aufgearbeitete Gewalterfahrungen bei der Erziehung ihre Kinder nicht zu wiederholen. 51. Besteht nach Auffassung der Landesregierung ein Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft eines Kindes und dessen gleichzeitiger Gefährdung durch die Familie? Wenn ja, welche Maßnahmen unternimmt das Land Brandenburg zur Stärkung dieser Familien? Zu Frage 51: Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Herkunft eines Kindes und einer von der Familie ausgehenden Gefährdung von Kindern und Jugendlichen kann nach Auffassung der Landesregierung nicht hergestellt werden. In der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik werden Daten zu den Lebenslagen der Familien, in denen Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche auf Grund von Gefährdungen notwendig werden, nicht erfasst. Aus den erfassten Daten lässt sich lediglich schließen, dass besonders belastende Familiensituationen zu Schutzmaßnahmen für Minderjährige auf Grund einer Gefährdung führen können. Als Anlässe für Schutzmaßnahmen werden u.a. angegeben: Überforderung der Eltern/eines Elternteils, Trennung und Scheidung, Wohnungsprobleme, Beziehungsprobleme. Aber auch Delinquenz oder Suchtprobleme der Minderjährigen können zu Überlastungssituationen in den Familien führen. 52. Wie viele Eltern haben in der Vergangenheit Elternbriefe beantragt? 53. Wie viele sind hiervon alleinerziehend? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 23 - Zu den Fragen 52 und 53: Die Angaben sind der beigefügten Anlage zu Frage 52 zu entnehmen . Zur Zahl der Alleinerziehenden liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, da Angaben zum Familienstand bei der Bestellung der Elternbriefe nicht erhoben werden . 54. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit die Elternbriefe über das achte Lebensjahr des Kindes hinaus zu versenden, um dadurch Eltern auch in Fragen der Pubertät und der Ausbildung des Kindes unterstützen zu können? Zu Frage 54: Der Arbeitskreis Neue Erziehung e.V. (ANE) als Herausgeber der Elternbriefe bietet seit 2013 zwei Briefe für die Phase der Pubertät an, jeweils für die Altersgruppen von 10 bis 13 und von 13 bis 18 Jahren. Diese Briefe sind nicht Bestandteil der Landesförderung , die den kostenlosen Bezug der Elternbriefe bis zum achten Lebensjahr des Kindes umfasst. Gerade bis zu diesem Alter vollziehen sich wesentliche Schritte der (früh- )kindlichen Entwicklung, für deren Begleitung die Elternbriefe von Geburt an Unterstützung bieten. Es steht den Eltern aber frei, bei Interesse die darüber hinausgehenden Elternbriefe bei ANE zu beziehen. 55. Beschränken sich das „Netzwerk Gesunde Kinder“ und das „Bündnis gesund aufwachsen im Land Brandenburg“ auf ein Alter der Kinder? Zu Frage 55: Das Landesprogramm „Netzwerk Gesunde Kinder“ wendet sich an alle Schwangeren und Familien mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr. Es steht Familien kostenlos und nahezu flächendeckend im Land Brandenburg zur Verfügung. Zielgruppe des „Bündnis Gesund Aufwachsen in Brandenburg“ sind Kinder und Jugendliche im Alter bis 18 Jahren, wobei bei speziellen Fragestellungen auch das ungeborene Kind bereits Beachtung findet. 56. Inwieweit sind diese Instrumente dafür geeignet Mütter/ Familien längerfristig zu begleiten ? Zu Frage 56: Im „Netzwerk Gesunde Kinder“ (NGK) begleiten geschulte, ehrenamtliche Familienpatinnen und -paten Familien ab der Schwangerschaft bis zum dritten Lebensjahr des Kindes. Im häuslichen Umfeld der Familien stehen die Ehrenamtlichen den Familien zur Seite, überbringen gesundheits- und entwicklungsfördernde Informationen und vermitteln regionale Angebote der Eltern- und Familienbildung. Bis zum dritten Lebensjahr besuchen die Familienpatinnen und -paten ihre Familien mindestens zehnmal und orientieren sich bei den Besuchsabständen und bei den thematischen Inputs sowohl an den U- Untersuchungen der Kinder als auch an den Bedarfen der Familie. Die Landeskonzeption des NGK ist darauf ausgerichtet, Familien für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren eng zu begleiten. Neben dem Einsatz einer Familienpatin oder eines -paten können die Familien darüber hinaus die regionalen Koordinierungsstellen der Netzwerke kontaktieren, an Eltern- und Familienbildungsveranstaltungen teilnehmen oder Feste und Feierlichkeiten besuchen. Es kommt vor, dass Familien auch darüber hinaus mit ihrer Patin oder ihrem Paten in Kontakt bleiben. Dies beruht dann aber auf individueller Absprache. Das „Bündnis Gesund Aufwachsen in Brandenburg“ ist Träger eines Gesundheitszieleprozesses , in dem die Mitglieder in fünf Arbeitsgruppen zusammen kommen, um die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen für ein gesundes Aufwachsen zu analysieren. Bei der Feststellung von Defiziten werden gemeinsam Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 24 - Angebote vereinbart. Damit ist das Bündnis kein Instrument zur Begleitung von Müttern oder Familien, gleichwohl können aus der Bündnisarbeit heraus Unterstützungsangebote bekannt gemacht oder entwickelt werden. IV. Bildung und Ausbildung 57. Wie ist das allgemeine Bildungsniveau Brandenburger Mädchen und Frauen? Zu Frage 57: Der Mikrozensus des Statistischen Bundesamts weist für Brandenburg folgende Zahlen für das Jahr 2016 aus: 91,8 Prozent der weiblichen Bevölkerung Brandenburgs ab 15 Jahren haben einen allgemeinen Schulabschluss (Hauptschule oder vergleichbar und höhere Abschlüsse). Weitere 3,5 Prozent der weiblichen Bevölkerung ab 15 Jahren befinden sich noch in der schulischen Ausbildung. 2,3 Prozent der weiblichen Bevölkerung ab 15 Jahren haben keinen allgemeinen Schulabschluss. Über die verbleibenden 2,4 Prozent der weiblichen Bevölkerung ab 15 Jahren gibt es keine Auskünfte. 58. Wie hat sich dieses Niveau entwickelt und wie ist es im Vergleich zu anderen Bundesländern ? Zu Frage 58: Der Landesregierung liegen keine statistischen Angaben für die Beantwortung dieser Frage vor. 59. Wie groß ist der aktuelle Anteil von Mädchen an den einzelnen Schulformen? Zu Frage 59: Der Anteil von Mädchen an den einzelnen Schulformen der öffentlichen Schulen im Schuljahr 2016/2017 ist in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Tabelle: Anteil weiblicher Schüler an den einzelnen Schulformen Schulform Anteil weiblicher Schüler Grundschule 49,08% Oberschule 45,20% Gesamtschule 49,48% Gymnasium 54,13% Förderschule insg. 38,01% Zweiter Bildungsweg 43,71% Berufliche Gymnasien 40,56% Quelle: Schuldatenerhebung 2016/2017, Stichtag: 04. Oktober 2016 für allgemeinbildende Schulen und 09.11.2016 für berufliche Schulen. 60. Wie viele Mädchen und Frauen befinden sich in einer beruflichen Ausbildung? Zu Frage 60: Ende Dezember 2016 befanden sich 12.259 Frauen oder Mädchen in einer beruflichen Ausbildung. Darunter fallen 8.684 Auszubildende in der dualen Berufsausbildung sowie 3.575 Auszubildende in Fachberufen des Gesundheitswesens. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 25 - Tabelle: Weibliche Auszubildende im Land Brandenburg Weibliche Auszubildende Weibliche Auszubildende in % Auszubildende insgesamt duale Berufsausbildung zum 31.12.2016 8.684 33,6 25.876 Ausbildung an Ausbildungsstätten für Fachberufe im Gesundheitswesen im Schuljahr 2016/2017 3.575 76,1 4.700 Gesamt 12.259 40,1 30.576 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. 61. Hat sich beim Berufswahlverhalten (aktueller Stand 2015) etwas geändert? Zu Frage 61: Das Berufswahlverhalten von Frauen und Männern im Bereich der dualen Berufsausbildung ist in den letzten Jahren weitgehend stabil geblieben. Bei den Frauen haben die Ausbildungsberufe im gewerblichen Bereich leicht an Bedeutung gewonnen, während der Dienstleistungsbereich etwas eingebüßt hat. Die Verschiebungen führten jedoch zu keinen grundlegenden Änderungen (Stand: Ende 2016). Einzelheiten können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Tabelle 1: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge von Frauen im Berichtsjahr 2016 und 2012 nach Berufsbereichen Berufsbereich 2016 2012 Land-, Forst- und Tierwirtschaft und Gartenbau 156 197 Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung 332 358 Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik 36 29 Naturwissenschaft, Geografie und Informatik 49 46 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 125 113 Kaufmännische Dienstleistungen, Warenhandel, Vertrieb, Hotel und Tourismus 1.142 1.430 Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung 930 1.129 Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung 646 715 Sprach-, Literatur-, Geistes-, Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften , Medien, Kunst, Kultur und Gestaltung 89 114 Gesamt 3.505 4.131 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Tabelle 2: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge von Frauen im Berichtsjahr nach Berufsbereichen als Anteil zur Gesamtzahl Berufsbereich 2016 in % 2012 in % Land-, Forst- und Tierwirtschaft und Gartenbau 4,5 4,8 Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung 9,5 8,7 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 26 - Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik 1,0 0,7 Naturwissenschaft, Geografie und Informatik 1,4 1,1 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 3,6 2,7 Kaufmännische Dienstleistungen, Warenhandel, Vertrieb, Hotel und Tourismus 32,6 34,6 Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung 26,5 27,3 Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung 18,4 17,3 Sprach-, Literatur-, Geistes-, Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften , Medien, Kunst, Kultur und Gestaltung 2,5 2,8 Gesamt 100,0 100,0 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. 62. Wie viele Mädchen und Frauen entscheiden sich für eher geschlechtsuntypische Berufe ? Zu Frage 62: Es existieren keine einheitlich abgegrenzten Definitionen zur geschlechtsspezifischen Bestimmung von Berufen. Unter einem geschlechtsuntypischen Beruf für Frauen wird bei dieser Betrachtung ein Berufsbereich definiert, in dem der Anteil weiblicher Auszubildender unter einem Durchschnitt von 35 Prozent liegt. Die duale Berufsausbildung wird insgesamt stärker von Männern genutzt. 2016 entschieden sich insgesamt 698 Frauen für eine eher geschlechtsuntypische duale Berufsausbildung. Einzelheiten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge von Frauen in der dualen Berufsausbildung nach Berufsbereichen im Land Brandenburg im Berichtsjahr 2016 Berufsbereich Weibliche Auszubildende Anteil weiblicher Auszubildender in % Land-, Forst- und Tierwirtschaft und Gartenbau 156 31,7 Rohstoffgewinnung, Produktion und Fertigung 332 10,5 Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik 36 3,6 Naturwissenschaft, Geografie und Informatik 49 20,3 Verkehr, Logistik, Schutz und Sicherheit 125 15,5 Kaufmännische Dienstleistungen, Warenhandel, Vertrieb, Hotel und Tourismus 1.142 56,1 Unternehmensorganisation, Buchhaltung, Recht und Verwaltung 930 66,8 Gesundheit, Soziales, Lehre und Erziehung 646 89,2 Sprach-, Literatur-, Geistes-, Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften, Medien, Kunst, Kultur und Gestaltung 89 52,7 Gesamt 3.505 35,0 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 27 - 63. Wie viele Mädchen nehmen an dem sogenannten Zukunftstag teil? Zu Frage 63: An den letzten fünf Zukunftstagen nahmen durchschnittlich 2.583 Mädchen teil. Die Verteilung der angemeldeten Mädchen und Jungen stellt sich wie folgt dar: Tabelle: Anmeldungen „Zukunftstag für Mädchen und Jungen im Land Brandenburg“ Jahr Anmeldungen Mädchen Jungen gesamt 2017 2.794 3.108 5.902 2016 2.636 2.849 5.485 2015 2.386 2.510 4.896 2014 2.574 2.633 5.207 2013 2.527 2.551 5.078 Quelle: Erhebung MBJS. 64. Wie bewertet die Landesregierung die Chancen, Mädchen im schulpflichtigen Alter vor allem über solche Instrumente sowie Praktika für geschlechtsuntypische Berufe zu begeistern ? Zu Frage 64: Zur Wahrung der Chancengleichheit in der beruflichen und damit persönlichen Entwicklung ist es notwendig, das Berufswahlspektrum zu erweitern und traditionelle Rollenbilder abzubauen. Grundsätze zur Gendersensibilität wurden in den Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Berufs- und Studienorientierung an Schulen des Landes Brandenburg verankert. Konkret findet sich im Abschnitt 3 „Gestaltungsgrundsätze in den Schulstufen“ sowohl unter Absatz 6 (Primarstufe) als auch Absatz 7 (Sekundarstufe I) die Festlegung, dass das geschlechtsspezifische Rollenverständnis im Rahmen der Berufsund Lebensplanung zu thematisieren und reflektieren ist. Für die Realisierung der Zielstellungen in Bezug auf die Berufs- und Studienorientierung hat das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in Analyse der bisherigen Umsetzung der Berufs- und Studienorientierung an den Schulen im Land Brandenburg das Konzept der Landesregierung zur Berufs- und Studienorientierung aus dem Jahr 2008 überarbeitet und eine Landesstrategie Berufs- und Studienorientierung entwickelt. Mit der Landesstrategie wurde ein Handlungsrahmen geschaffen, der sowohl Schulen als auch ihre Partner darin unterstützen soll, Berufs- und Studienorientierung individuell, systematisiert und qualitätsorientiert umzusetzen. Dazu zählen verschiedene Maßnahmen, die auch die Gendersensibilität im Bereich der Berufs- und Studienorientierung berücksichtigen. Als Beispiele sind die Handreichung zur Berufs- und Studienorientierung oder die Organisation und Durchführung des Zukunftstages zu benennen. Gleichzeitig bieten diese und andere Maßnahmen für die Mädchen auch die Möglichkeit für einen Perspektivwechsel: Bei Mädchen kann und soll das Interesse für ein bislang eher „typisch männliches“ Arbeitsgebiet geweckt werden. Praktika, mehrtägig oder auch eintägig, wie sie am Brandenburger Zukunftstag angeboten werden, in geschlechtsuntypischen Berufen sind ein geeignetes Instrument , um Mädchen im schulpflichtigen Alter für eine spätere Berufswahlentscheidung zu sensibilisieren und werden von diesen als Angebotsform angenommen. Dafür ist es Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 28 - jedoch von Bedeutung, dass Praktikumsplätze für Mädchen in männerdominierten Berufen durch Unternehmen angeboten werden. Nicht zu vergessen ist in dem Zusammenhang die gemeinsame Entwicklung des Rahmenlehrplans der Länder Berlin und Brandenburg. In der Entwicklung wurde als fachübergreifendes Thema die Berufs- und Studienorientierung im Teil B verankert. Der Teil B des Rahmenlehrplans beschreibt wesentliche Bereiche der überfachlichen Kompetenzentwicklung . Damit unterstützt der Rahmenlehrplan das vernetzte Lernen der Schülerinnen und Schüler über die fachspezifischen Grenzen hinaus und gewährleistet einen anschlussfähigen und nachhaltigen Kompetenzerwerb. Für die Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter leisten die Schulen einen wichtigen und aktiven Beitrag, sodass dieser Themenkomplex im Teil B einen wichtigen Platz einnimmt. Schule bietet vielfältige Chancen für die persönliche Entfaltung über Geschlechterstereotypisierungen hinweg. Schülerinnen und Schüler lernen in diesem Themenbereich Herausforderungen kennen und sich ihnen zu stellen, um eingrenzende Rollenzuschreibungen zu überwinden. Sie erweitern ihr eigenes Handlungsrepertoire und ihr Selbstbewusstsein, entfalten ihr Reflexionsvermögen und entwickeln ihr selbstständiges Handeln. 65. Wie viele Frauen nutzen die Möglichkeit einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme? 66. Wie hat sich diese Zahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? Zu den Fragen 65 und 66: Daten einer gesamten Darstellung von beruflicher Weiterbildung im Land Brandenburg liegen der Landesregierung nicht vor. Wichtige Erkenntnisse zur Teilnahme von Frauen an betrieblichen Weiterbildungen bieten aber die repräsentativen Daten über die Beschäftigungsentwicklung Brandenburger Betriebe des IAB- Betriebspanels, einer jährlichen Wiederholungsbefragung durch das Institut für Arbeitsmarkt - und Berufsforschung (IAB). Entsprechende Angaben zur Weiterbildungsquote liegen für die Jahre 2007 bis 2016 vor und sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Die Weiterbildungsquote entspricht dem Anteil der Weiterbildungsteilnehmenden im ersten Halbjahr des jeweiligen Jahres an allen Beschäftigten. Wie bereits in den Vorjahren nutzten Frauen in einem deutlich größeren Umfang betriebliche Fort- und Weiterbildungen als Männer. Die Weiterbildungsquote insgesamt ist seit 2007 im Land Brandenburg konstant angestiegen. Eine Erklärung für die hohe Beteiligung von Frauen an betrieblichen Weiterbildungen liegt u. a. in der Branchenverteilung im Land Brandenburg. Beim Gesundheitsund Sozialwesen handelt es sich um die Branche mit den höchsten Weiterbildungsquoten im Land Brandenburg, aber auch gleichzeitig mit dem höchsten Anteil an weiblichen Beschäftigten (78 Prozent). Gleich dahinter kommen die Branchen Öffentliche Verwaltung (69 Prozent) und übrige Dienstleistungen (60 Prozent). Tabelle: Weiterbildungsquoten der Beschäftigten 2007 bis 2016 Weiterbildungsquoten Beschäftigte Jahr Quote gesamt in % Quote Männer in % Quote Frauen in % 2007 23 20 27 2008 28 25 31 2009 29 25 34 2010 29 24 33 2011 36 31 39 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 29 - 2012 34 29 40 2013 34 30 38 2014 37 35 39 2015 38 35 42 2016 39 33 44 Quelle: Betriebspanel Brandenburg, 12.-21. Welle. 67. Wie viele Mütter haben sich in den letzten fünf Jahren nach der Elternzeit für eine Berufsausbildung /Umschulung entschieden? 68. Wie viele Mütter haben sich während der Elternzeit weitergebildet? Zu den Fragen 67 und 68: Dazu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. 69. Wie viele der seit 2014 geflüchteten Frauen mit Migrationshintergrund und Bleibeperspektive befinden sich in einer Aus- oder Weiterbildung? Zu Frage 69: Der Landesregierung liegen zu den konkret erfragten Merkmalen keine statistischen Angaben vor. 70. Wie viele Frauen sind ohne Schulabschluss? Zu Frage 70: 2016 hatten insgesamt 30.700 Frauen ab 18 Jahren keinen Schulabschluss (Quelle: Amt für Statistik Berlin– Brandenburg – Ergebnisse des Mikrozensus). 71. Wie viele Frauen haben keine Berufsausbildung? Zu Frage 71: Die Zahl der Frauen im Alter von über 15 Jahren ohne beruflichen Abschluss ist seit 2005 deutlich gesunken. Zuletzt lag sie bei etwa 182.000. Damit waren 2016 etwa 16,4 Prozent aller Frauen über 15 Jahre ohne beruflichen Abschluss. Innerhalb dieser Gruppe zeigt sich ein Schwerpunkt bei jüngeren Frauen unter 30 Jahre, die häufig wahrscheinlich noch in Ausbildung sind sowie bei älteren Frauen über 50 Jahre, die in der Vergangenheit keine Ausbildung abgeschlossen haben und dies künftig aufgrund ihres Alters wahrscheinlich auch nicht anstreben. Einzelheiten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Weibliche Bevölkerung über 15 Jahre im Land Brandenburg nach beruflichem Bildungsabschluss Jahr kein Abschluss Ohne Angabe Hochschulab - schluss Fachhochschulab - schluss Fachschulab - schluss Lehr- /Anlernaus bildung Gesamt 2005 277.700 13.200 67.600 50.600 157.000 607.100 1.173.400 2006 276.300 20.700 71.600 46.400 144.300 614.000 1.173.300 2007 259.300 18.500 73.000 49.800 145.600 617.700 1.163.900 2008 238.900 16.500 75.000 54.600 149.700 622.900 1.157.600 2009 223.200 16.300 77.200 51.800 153.100 625.900 1.147.500 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 30 - 2010 211.300 11.500 75.000 49.700 160.200 632.100 1.139.900 2011 200.500 9.000 67.000 43.400 175.600 622.000 1.117.600 2012 198.600 / 74.700 45.900 167.900 621.100 1.109.200 2013 186.600 / 81.000 51.600 164.300 618.300 1.103.100 2014 182.900 / 87.300 52.200 179.400 599.600 1.102.800 2015 182.100 5.800 91.200 52.300 187.300 583.500 1.103.217 2016 181.587 / 96.382 54.211 184.500 587.356 1.106.416 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Ergebnisse des Mikrozensus. 72. Wie viele Frauen sind ohne Schulabschluss oder Ausbildung und Arbeitslos? 73. Wie haben sich diese Zahlen in den letzten zehn Jahren entwickelt? 74. Wie vieler dieser Mütter sind alleinerziehend und besteht aus Sicht der Landesregierung hier ein Zusammenhang? Zu den Fragen 72, 73 und 74: Die Daten zum Bestand an Arbeitslosen nach Geschlecht, Schulbildung und Berufsausbildung sind der beigefügten Anlage zu den Fragen 72 und 73 als Zeitreihe mit Jahresdurchschnittswerten ab 2007 zu entnehmen. Die Daten zum Bestand an arbeitslosen Alleinerziehenden nach Geschlecht, Schulbildung und Berufsausbildung sind der beigefügten Anlage zu Frage 74 als Zeitreihe mit Jahresdurchschnittswerten ab 2007 zu entnehmen. Für 2017 wurde der Durchschnitt Januar bis Oktober berechnet. Die Zeitreihe wurde 2007 begonnen, da es ab diesem Zeitpunkt die integrierte Arbeitslosenstatistik gibt. Daten zur Berufsausbildung Arbeitsloser sind jedoch erst ab 2009 verfügbar . Aufgrund der besonderen Vereinbarkeitsproblematik für Alleinerziehende wird hier ein Zusammenhang mit fehlenden Bildungsabschlüssen und Arbeitslosigkeit gesehen. Alleinerziehende arbeitslose Frauen haben deutlich häufiger keinen Schul- bzw. Berufsabschluss als dies in der Gruppe der arbeitslosen Frauen insgesamt festgestellt werden kann. Besonders groß ist dieser Unterschied im Bereich der Berufsabschlüsse. Im Jahr 2017 hatten 41,5 Prozent der alleinerziehenden arbeitslosen Frauen keine abgeschlossene Berufsausbildung , unter allen arbeitslosen Frauen fiel dieser Anteil mit 30,5 Prozent deutlich geringer aus. Sowohl für alleinerziehende als auch für alle arbeitslosen Frauen gilt jedoch, dass innerhalb des dargestellten Zeitraumes der Anteil derjenigen, die über keinen Schul- oder Berufsabschluss verfügen, angestiegen ist. 75. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass 46 % aller Mädchen die Schule mit einem Abitur verlassen (35 % Jungs), jedoch bei Hochschulabsolventen nur jede zweite Person eine Frau ist? Zu Frage 75: Die Hochschulen können auf einen anhaltend erfolgreichen Anteil der Absolventinnen bei der Gesamtzahl von Absolventen verweisen. Seit 2011 sind mindestens 50% aller Absolventen weiblich, die erfolgreich die Hochschule verlassen. Im Jahr 2016 waren von den Absolventen der Hochschulen im Land Brandenburg 53,7% weiblich. Die Landesregierung würdigt diese Entwicklung als einen Erfolg der kontinuierlichen Umsetzung von Chancengleichheit für alle Studierenden an den brandenburgischen Hochschulen . Durchgehend - vom Studienbeginn (seit 2011 beträgt der Anteil weiblicher Studie- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 31 - rendenanfänger zwischen 52% und 54%) bis zum erfolgreichen Studienabschluss – sind gut die Hälfte aller Studierenden Frauen. Um diesen Erfolg weiterzuführen, müssen die Hochschulen nach wie vor große Anstrengungen unternehmen. Mit immer neuen Ideen werden innovative Maßnahmen und Projekte zur Studierendengewinnung, zum erfolgreichen Studieneinstieg bis hin zum erfolgreichen Abschluss entwickelt und umgesetzt, um eine große Anzahl an Studieninteressierten, sowohl Frauen als auch Männer, für eine akademische Ausbildung zu gewinnen. 76. Wie hoch ist der Anteil von Frauen in der Hochschulausbildung nach Fächergruppen und welche Entwicklung ist in diesem Zusammenhang erkennbar? Zu Frage 76: Eine statistische Übersicht ist als Anlage zu Frage 76 beigefügt. Seit 2011 liegt der Anteil der weiblichen Studierenden an der Gesamtheit der Studierenden etwas über 50 %, dieser Wert steigt leicht an. Bis auf die Fächergruppen Ingenieurwissenschaften sowie Sportwissenschaften liegt der prozentuale Anteil der Studentinnen konstant über dem der männlichen Studierenden. Brüche in den Zeitreihen entstehen oftmals durch Neuordnung zahlenmäßig bedeutsamer Studiengänge in andere Fächergruppen, z.B. Informatik (hier dominieren männliche Studierende) - im Jahr 2015 aus der Fächergruppe Mathematik/ Naturwissenschaften zur Fächergruppe Ingenieurwissenschaften; Psychologie (hier dominieren weibliche Studierende) - im Jahr 2015 aus der Fächergruppe Geisteswissenschaften zur Fächergruppe Sozialwissenschaften. 77. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung beispielsweise ergriffen, um Frauen für naturwissenschaftlich-technische Studiengänge zu motivieren? Zu Frage 77: Die brandenburgischen Hochschulen sind insgesamt im Hinblick auf die Nachwuchsförderung in den so genannten MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften , Technik) in vielfältiger Weise aktiv und berücksichtigen im Rahmen ihrer Projekte dabei regelmäßig und insbesondere auch die Zielgruppe der weiblichen Studieninteressierten . Viele dieser Maßnahmen sind in den laufenden Hochschulverträgen zwischen dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) und den Hochschulen vereinbart und werden auf dieser Grundlage von den Hochschulen umgesetzt. Zusätzlich stellt das MWFK den Hochschulen Projektmittel aus der laufenden Förderperiode des Europäischen Sozialfonds gezielt für die Durchführung entsprechender Projekte zur Verfügung. Zu den Projekten der Hochschulen gehören unterschiedliche Formate, z.B. von Schülerlaboren und vergleichbaren Maßnahmen, mit denen möglichst frühzeitig das Interesse insbesondere studieninteressierter Schülerinnen und Schüler, aber auch beruflich Qualifizierter mit Studieninteresse an der Aufnahme eines Studiums an einer der brandenburgischen Hochschulen, insbesondere in den naturwissenschaftlich-technischen Studiengängen, geweckt werden soll. Alle diese Maßnahmen sehen in der Regel auch gezielte Aktivitäten vor, die darauf ausgerichtet sind, geschlechtsspezifische Vorurteile und Diskriminierungen in von männlichen Studierenden dominierten Studiengängen zu verringern und junge Frauen von MINT zu begeistern. Dies geschieht etwa durch spezielle Mentoringangebote , Projektwochen oder andere Veranstaltungsformate speziell für weibliche Teilnehmerinnen, in die insbesondere weibliche Studierende und engagierte Nachwuchswissenschaftlerinnen als motivierende Rollenbeispiele eingebunden werden. Einen besonderen Fokus auf die Hinleitung von Studieninteressierten gerade zu den MINT-Studiengängen legen auch die studienvorbereitenden Strukturen, die sich an den Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 32 - Hochschulen des Landes derzeit in der Aufbau- und Ausbauphase befinden. Exemplarisch ist hier das College der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg zu nennen, das Studieninteressierten angefangen von Tests zur Selbsteinschätzung über Angebote zur Intensivierung von Kompetenzen besonders im mathematischen Bereich bis hin zur Vermittlung weiterer für ein erfolgreiches Studium förderlicher Schlüsselqualifikationen eine breite Palette an Möglichkeiten bietet, sich optimal auf ein technischnaturwissenschaftliches Studium vorzubereiten. Auch die Universität Potsdam und die Fachhochschulen etablieren derzeit vergleichbare Strukturen und Angebote. 78. Wie viele Studentinnen sind Mütter? Zu Frage 78: Die Hochschulen führen hierzu keine Erfassung durch, so dass diese Frage nicht beantwortet werden kann. 79. Wie bewertet die Landesregierung die Vereinbarkeit von Studium und Familie im Land Brandenburg? Zu Frage 79: In der Hochschulpolitik der Landesregierung kommt der Vereinbarkeit von Studium und Familie ein hoher Stellenwert zu. Die Landesregierung sichert die erforderlichen Rahmenbedingungen, um die Hochschulen bei der Erarbeitung und Umsetzung vielfältiger hochschulinterner Maßnahmen und Entscheidungen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie zu unterstützen. Im Brandenburgischen Hochschulgesetz ist dazu u.a. verbindlich festgelegt: „Die Hochschulen tragen den besonderen Belangen von Hochschulmitgliedern mit Kindern oder mit Pflegepflichten Rechnung. Sie wirken an der sozialen Förderung der Studierenden mit“. Entsprechende Verpflichtungen sind Bestandteil der Hochschulverträge, über die Umsetzung berichten die Hochschulen der Landesregierung. Die brandenburgischen Hochschulen haben die bundesweite Charta „Familie in der Hochschule “ unterzeichnet, die sämtliche in unserer Gesellschaft gelebten vielfältigen Formen von Familie einbezieht. Mit der Unterzeichnung der Charta gehen die Hochschulen öffentlichkeitswirksam eine Selbstverpflichtung ein, die Vereinbarkeit von Familienaufgaben mit Studium, Lehre, Forschung und wissenschaftsunterstützenden Tätigkeiten zu fördern. In den „Qualitätsstandards für Chancengleichheit und Familienorientierung an brandenburgischen Hochschulen“ haben die Hochschulen und die Landesregierung eine Vereinbarung getroffen, dass an den Hochschulen Gleichstellung und Familienorientierung als hochschulpolitische Leitungs- und Querschnittsaufgabe auf allen Ebenen der Hochschulleitung verankert sind. Dazu haben sich die Hochschulen u.a. verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Beruf, Lehre und Forschung auf allen Qualifikationsstufen mit Familienaufgaben vereinbar sind. V. Beruf und Arbeit 80. Wie viele Frauen haben im Land Brandenburg eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ? Mit der Bitte um Darstellung seit 2012, der Art des Beschäftigungsverhältnisses und dem jeweiligen Anteil im Vergleich zu den Männern.) Zu Frage 80: Die Auswertung der Jahresvergleichswerte der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Männer und Frauen mit Wohnort im Land Brandenburg nach Arbeitszeit zum Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 33 - Stichtag 30. Juni im Zeitraum 2013 bis 2016 und entsprechende Anteile dazu sind der Tabelle zu entnehmen. Für den 30. Juni 2012 liegen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit zur Zeit noch keine Daten zur Arbeitszeit der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten vor, da aufgrund der Umstellung des Tätigkeitsschlüssels derzeit noch eine Datenlücke für den Zeitraum von Januar 2011 bis November 2012 besteht. Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort nach Geschlecht und Arbeitszeit. Zeitreihe, Jahresvergleichswerte 30. Juni, Datenstand: Oktober 2017 Wohnort (WO): Alle Beschäftigten, die in der betreffenden Region wohnen, unabhängig vom Arbeitsort. Stichtag Geschlecht Insgesamt darunter 1) Vollzeit Anteil Teilzeit2 Anteil 30. Juni 2013 Insgesamt 922.262 676.614 73,4 232.155 25,2 Männer 469.760 416.946 88,8 44.762 9,5 Frauen 452.502 259.668 57,4 187.393 41,4 30. Juni 2014 Insgesamt 932.712 676.847 72,6 242.569 26,0 Männer 474.821 419.275 88,3 47.578 10,0 Frauen 457.891 257.572 56,3 194.991 42,6 30. Juni 2015 Insgesamt 944.478 688.154 72,9 256.006 27,1 Männer 479.626 427.701 89,2 51.755 10,8 Frauen 464.852 260.453 56,0 204.251 43,9 30. Juni 2016 Insgesamt 953.166 686.028 72,0 267.102 28,0 Männer 484.646 429.189 88,6 55.432 11,4 Frauen 468.520 256.839 54,8 211.670 45,2 Quelle: Statistik der BA 1) Es gibt Fälle ohne Angabe der Arbeitszeit. 2) Als Teilzeitarbeit gilt eine Beschäftigung, bei der der Arbeitnehmer aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber nicht die volle, aber regelmäßig zu einem Teil die normalerweise übliche bzw. tarifvertraglich festgelegte Arbeitszeit (Vollzeit) arbeitet. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 34 - 81. 76% aller Teilzeitbeschäftigten sind Frauen (Stand 2014): Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, dass Frauen in Zukunft vermehrt auch einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen können? Zu Frage 81: In der Mehrzahl der Fälle liegt der Grund für die Beschäftigung von Frauen in Teil- statt in Vollzeit in familiären Betreuungsverpflichtungen, meistens im Zusammenhang mit Pflege und Kinderbetreuung. Wesentlich für die Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung ist daher deren Vereinbarkeit mit dem Familienleben. Hierzu gehören neben entsprechenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung insbesondere entsprechende betriebliche Angebote der Arbeitsorganisation, wie zum Beispiel eine flexible Arbeitszeitgestaltung, mobiles Arbeiten oder Wohnraumarbeit. Darüber hinaus kann ein Zuwachs an Vollzeitbeschäftigung von Frauen auch dadurch erreicht werden, dass durch die Bundesregierung das schon längere Zeit angekündigte Rückkehrrecht von einer Teilzeit- in eine Vollzeitbeschäftigung geschaffen wird. 82. Wie viele Frauen sind ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung? 83. Wie viele der Frauen ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind Mütter? Zu den Fragen 82 und 83: Die Beschäftigungsquote der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen (15 bis unter 65 Jahre) betrug zum Stichtag 30.06.2016 in Brandenburg 60,0 Prozent; Brandenburg hat damit den zweithöchsten Wert im Vergleich der Bundesländer (Quelle: Statistik der BA). Das bedeutet, dass 40,0 Prozent der Frauen dieser Altersgruppe nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren (ca. 300.000). Sie sind z.B. selbständig oder als mithelfende Familienangehörige tätig, Beamtinnen und Soldatinnen , Schülerinnen und Studentinnen oder aus sonstigen Gründen nicht erwerbstätig. Eine vollständige Darstellung der erfragten Angaben ist nicht möglich, da eine Zusammenführung unterschiedlicher Datenquellen zur Beantwortung der Fragestellung aus systematischen Gründen nicht in Betracht kommt. Darstellbar sind jedoch Angaben zu folgenden wichtigen Teilmengen (Datenstand April 2017) von Frauen ohne sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: Ausschließlich geringfügig entlohnt beschäftigte Frauen (Minijobberinnen: 48.176, darunter im Alter von 15 bis unter 65 Jahre: 37.874 (Wohnort Brandenburg) Frauen in Unterbeschäftigung ohne Arbeitslose und ohne Kurzarbeiterinnen (d.h. insbesondere in Maßnahmen, Vorruhestandsregelungen, Krankheit): 16.330 Nichtarbeitslose, in Jobcentern gemeldete Frauen, die Kinder betreuen oder Angehörige pflegen: 6.225 Grundsätzlich sind in diesen statistischen Daten keine Angaben dazu enthalten, ob die betreffenden Frauen Mütter sind. 84. Wie viele, der seit 2014 geflüchteten Frauen mit Migrationshintergrund und Bleibeperspektive , haben eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung? Zu Frage 84: Zu dieser Frage kann keine statistische Auswertung erfolgen. Das Merkmal Aufenthaltsstatus bzw. Fluchthintergrund ist nicht in den Meldungen der Arbeitgeber an die Sozialversicherungsträger und somit in den statistischen Daten der Beschäftigungsstatistik enthalten. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 35 - 85. Wie groß ist der sogenannte „Pay-Gap“ in den einzelnen Branchen? Zu Frage 85: Der Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen (Gender Pay Gap) betrug im Land Brandenburg im Jahr 2016 bezogen auf den Bruttostundenlohn insgesamt 5,4 Prozent bzw. 0,94 Euro. Angaben zu einzelnen Branchen (soweit vorhanden) sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle: Bruttostundenlohn nach Geschlecht und Branchen 2016 Frauen Männer Unterschiede in Prozent (Gender Pay Gap) Insgesamt 16,37 17,31 - 5,4 Produzierendes Gewerbe 15,51 17,58 - 11,8 Dienstleistungen 16,49 17,16 - 3,9 Verarbeitendes Gewerbe 14,42 18,09 - 20,3 Handel 13,73 14,95 - 8,2 Verkehr 15,25 14,14 7,9 Gastgewerbe 10,48 12,29 - 14,7 Information und Kommunikation 21,03 26,19 - 19,7 Freiberufliche wissenschaftliche und technische Dienstleistungen 16,61 21,07 - 21,2 Öffentlicher Dienst 20,45 21,11 - 3,1 Erziehung und Unterricht 21,76 23,80 - 8,6 Gesundheitswesen 15,71 20,28 - 22,5 - Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, 2017. 86. Wie groß ist das durchschnittliche Einkommen einer Frau im Land Brandenburg? Zu Frage 86: Das mittlere monatliche Nettoeinkommen der Frauen ab 18 Jahren im Land Brandenburg beträgt im Jahr 2016 1.200 Euro (Quelle: Amt für Statistik Berlin- Brandenburg - Ergebnisse des Mikrozensus). 87. Welche Maßnahmen hat das Land Brandenburg gegen die Ungleichbezahlung unternommen und was ist in Zukunft geplant? Zu Frage 87: Da die Ursachen für den Gender Pay Gap vielschichtig sind, setzt sich die Landesregierung auf vielfältige Weise für die Verringerung der Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern ein. Da nachweislich der Gender Pay Gap in Betrieben mit Tarifbindung deutlich niedriger liegt als in Betrieben ohne Tarifbindung, setzt sich die Landesregierung seit Jahren im Dialog mit den Sozialpartnern für eine stärkere Tarifbindung im Land Brandenburg ein. Branchenspezifische Verdienstunterschiede und die Aufteilung des Erwerbsbereichs in überwiegend männlich bzw. weiblich geprägte Tätigkeitsfelder, Berufe und Branchen, die schlechter bezahlt werden, haben einen großen Einfluss auf den Gender Pay Gap. Die Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 36 - Landesregierung unterstützt deshalb seit Jahren Initiativen zur Veränderung des Berufswahlverhaltens von Mädchen und Jungen bzw. Frauen und Männern, wie beispielsweise den Zukunftstag für Mädchen und Jungen. Die Landesregierung hat zudem Initiativen im Bundesrat, die die Reduzierung der Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern zum Ziel hatten, unterstützt und wird dies auch zukünftig tun. Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung Initiativen zur Herstellung von Transparenz in betrieblichen Entgeltstrukturen. Zur Erreichung des Zieles der gleichen Entlohnung für gleichwertige Tätigkeiten unabhängig davon, ob die Bereiche überwiegend weiblich oder überwiegend männlich konnotiert sind, wird die Neubewertungen von Tätigkeitsfeldern, insbesondere im sogenannten Care-Bereich, eine wichtige Rolle spielen. 88. Wie bewertet die Landesregierung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern im Land Brandenburg? Zu Frage 88: Die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben sich im Land Brandenburg kontinuierlich verbessert. Zum einen ist dies der insgesamt guten und weitgehend bedarfsdeckenden Situation bei der Kinderbetreuung zu verdanken. Gleichwohl gibt es hier regionale Unterschiede und insbesondere Bedarfe in den Rand- und Nebenzeiten , die noch zusätzliche Angebote benötigen. Zum anderen gibt es in rund 50 Prozent der Brandenburgischen Betriebe (96 Prozent der großen Betriebe, 43 Prozent der kleinen Betriebe) Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Chancengleichheit. Der Schwerpunkt der betrieblichen Angebote liegt auf der Gestaltung der Arbeitszeit (Quelle: Betriebspanel, 21. Welle, 2017). Darüber hinaus sind jedoch weitere Angebote zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie notwendig, damit zum einen Arbeitgeber im Land angesichts des zunehmenden Fachkräftebedarfs in vielen Bereichen konkurrenzfähig bleiben und zum anderen die Chancengerechtigkeit bei den Erwerbsmöglichkeiten gestärkt wird. 89. Wie viele Frauen haben in den letzten fünf Jahren nach der Elternzeit ihre Arbeitsstelle verloren/ gewechselt? Zu Frage 89: Daten über Frauen, die in den letzten fünf Jahren nach der Elternzeit ihre Arbeitsstelle verloren/gewechselt haben, werden statistisch nicht erfasst. 90. Gibt es bestimmte Beratungsangebote für den erneuten Einstieg einer Mutter in die Arbeitswelt? Zu Frage 90: Für berufliche Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger bieten viele Arbeitsagenturen ein eigenständiges Beratungsangebot an. Darüber hinaus gibt es in vielen Landkreisen und Städten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den Kreis- bzw. Stadtverwaltungen sowie bei freien Trägern für Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger . In Trägerschaft der Stadt Potsdam führt auch das Projekt „Perspektive Wiedereinstieg Potsdam“ individuelle Beratungen durch. Zudem berät die bei der Wirtschaftsförderung Brandenburg angesiedelte „Service-stelle Arbeitswelt und Elternzeit“ persönlich und telefonisch u.a. zur Rückkehr in den Beruf nach familienbedingter Unterbrechung. Dieses erfolgreiche Beratungsangebot wurde im Land Brandenburg entwickelt und ist einmalig in der bundesdeutschen Beratungslandschaft. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 37 - 91. Wie viele Frauen gehen einer selbständigen Tätigkeit nach? (Mit der Bitte um Auflistung nach Branchen.) Zu Frage 91: Tabelle: Erwerbstätige sowie selbständige Frauen ab 18 Jahren im Land Brandenburg 2016 nach Wirtschaftszweig Wirtschaftszweig Erwerbstätige insgesamt darunter Selbständige 1000 Insgesamt 591,3 42,6 Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 10,0 / Produzierendes Gewerbe 55,7 / Handel, Gastgewerbe und Verkehr 136,1 8,0 Sonstige Dienstleistungen 389,6 30,5 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. 92. Wie viele Existenzgründungen gab es in den letzten zehn Jahren von Frauen? Zu Frage 92: Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2565 (Landtag Brandenburg, Drucksache 6/6500) verwiesen. 93. Inwiefern werden gezielt Frauen bei Existenzgründungen unterstützt? Zu Frage 93: Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2565 (Landtag Brandenburg, Drucksache 6/6500) und auf die Gründungs- und Unternehmensnachfolgestrategie für das Land Brandenburg (Landtag Brandenburg, Drucksache 6/6286) verwiesen. 94. Wie viele Frauen haben für ihre Unternehmen in den letzten zehn Jahren eine Insolvenz beantragt? Zu Frage 94: Dazu liegen der Landesregierung keine Angaben vor, da die vorhandenen Statistiken über Insolvenzverfahren keinen Aufschluss über das Geschlecht der Antragstellerinnen und Antragsteller geben. 95. Wie viele Frauen befinden sich derzeit in Führungspositionen, wie hat sich diese Zahl entwickelt und wie viele sind hiervon Mütter? Zu Frage 95: Auf der obersten Führungsebene in brandenburgischen Betrieben befanden sich im Jahr 2016 rund 24.600 Frauen. Das entspricht einem Anteil von rund 30 Prozent. Dieser Anteil ist in den letzten zehn Jahren weitgehend konstant. 21 Prozent der Betriebe im Land Brandenburg verfügen neben der obersten Führungsebene auch noch über eine zweite Führungsebene. Hier gibt es rund 16.000 Frauen, was Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 38 - einem Anteil von etwa 50 Prozent entspricht. Nach einem Rückgang im Jahr 2014 liegt der Frauenanteil auf der zweiten Führungsebene wieder etwa auf dem Niveau der Vorjahre (Quelle: Betriebspanel, 21. Welle, 2017). Über den Anteil von Müttern in Führungspositionen brandenburgischer Betriebe liegen der Landesregierung keine Daten vor. VI. Mitarbeiterinnen des Landes 96. Wie bewertet die Landesregierung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf innerhalb der Landesverwaltung? Zu Frage 96: Das Landesgleichstellungsgesetz formuliert neben der Frauenförderung die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer als Ziel (§ 1 LGG). Der Landtagsbericht „Familienfreundliche Landesverwaltung“ aus dem Jahr 2011 (Drucksache 5/2239) gibt eine Übersicht über die ergriffenen Maßnahmen. Zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen gehören insbesondere die Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen , die Ermöglichung von regelmäßiger oder bedarfsgerechter Wohnraumarbeit und der Erwerb des Zertifikats „audit berufundfamilie“. Dieses Zertifikat haben das MASGF, das MdF und das MIK seit Jahren. Darüber hinaus strebt die Landesregierung langfristig die Auditierung „beruf und familie“ der gesamten Landesverwaltung an. Es wurde vereinbart, dass sich in einem ersten Schritt alle Ministerien und die Staatskanzlei bis 2020 dem (Re)Zertifizierungsverfahren als familienfreundlicher Arbeitgeber stellen werden. In dem Bestreben die Unternehmenskultur zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (einschließlich Pflege von Angehörigen) zu verändern wurden in allen Geschäftsbereichen Schulungen der Führungskräfte für ein mitarbeiter-, familienbewusstes und generationsgerechtes Führungsverhalten angeboten. Hinsichtlich familienfreundlicher Arbeitsbedingungen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2818 (Landtag Brandenburg, Drucksache 6/7161) verwiesen. 97. Wie groß ist der Anteil von Frauen in den Gremien des Landes? Zu Frage 97: Angaben zum Frauenanteil in ausgewählten Gremien des Landes werden regelmäßig im Rahmen der Berichterstattung zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes erhoben. Die letzte Erhebung erfolgte im Rahmen des 6. Landesgleichstellungsberichts (Berichtszeitraum September 2008 – Dezember 2013). Nach den im MASGF erfassten statistischen Daten über die Besetzung von Landesmandaten auf der Grundlage von Kabinettbeschlüssen im Berichtszeitraum in 83 Gremien waren von den 128 entsendeten Personen 38,3 Prozent Frauen. Ohne die Besetzungen „kraft Amtes“ wurden in 40 von 67 Besetzungsentscheidungen knapp 60 Prozent an Frauen übertragen. In den im 6. Landesgleichstellungsbericht erfassten 18 Gremien im Bereich der mittelbaren Landesverwaltung waren von den insgesamt 596 gezählten Mitgliedern 138 weiblichen Geschlechts. Damit betrug der Frauenanteil 23,2 Prozent. Der Anteil der Frauen bei den auf Vorschlag des Landes zu besetzenden Mandaten in Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts, an denen das Land Brandenburg beteiligt ist, betrug nach Angaben des Beteiligungsberichtes 2015 58,6 Prozent. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 39 - 98. Wie viele Frauen sind in den Behörden der Landesregierung tätig? Zu Frage 98: Tabelle: Beschäftigte im Kernhaushalt des Landes Brandenburg für die Jahre 2010 bis 2016 Jahr Beschäftigte insgesamt davon Frauen 2010 46.600 29.765 2011 46.005 29.605 2012 45.350 29.230 2013 44.575 28.805 2014 43.795 28.320 2015 43.715 28.205 2016 44.025 28.260 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Personalstandstatistik am 30.06.2017. 99. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um den Anteil von Frauen zu erhöhen? Zu Frage 99: Das Landesgleichstellungsgesetz trat 1994 mit dem Ziel in Kraft, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu erreichen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern sowie die berufliche Situation von Frauen in der Privatwirtschaft zu verbessern. Am 6. Dezember 2013 trat die novellierte Fassung in Kraft. Die Novelle des LGG ist Ausdruck des politischen Willens der Landesregierung, den Frauenanteil zu erhöhen und insbesondere der paritätischen Besetzung in Gremien und Führungspositionen besser gerecht zu werden. Auch sollen die in Artikel §5 verorteten Gleichstellungspläne helfen, mit verbindlichen Zielvorgaben bewusste wie unbewusste Benachteiligung von Frauen zu beseitigen. 100. Wie groß ist der Anteil an Frauen in Führungspositionen innerhalb der Landesbehörden ? Zu Frage 100: Nach Angaben des 6. Landesgleichstellungsberichtes wurden 35,5 Prozent der Referate von Frauen geführt. Auf der nächsthöheren Hierarchieebene, den Abteilungsleitungen , betrug der Frauenanteil 25 Prozent. Neben dem Ministerpräsidenten waren sieben Minister und drei Ministerinnen im Kabinett vertreten. Vier Staatssekretärinnen und sieben Staatssekretäre führten auf der nächsten Ebene die Ressorts und die Staatskanzlei . Inzwischen ist hier eine weitere positive Entwicklung auf allen Ebenen zu verzeichnen. Aktuell sitzen neben dem Ministerpräsidenten fünf Minister und vier Ministerinnen am Kabinettstisch . Sieben Staatssekretärinnen und sechs Staatssekretäre führten auf der nächsten Ebene die Ressorts und die Staatskanzlei. Somit nehmen neben den Ministerpräsidenten insgesamt elf Männer und elf Frauen politische Spitzenpositionen ein. 44,2 Prozent der Referate werden von nunmehr Frauen geführt. Auf der nächsthöheren Hierarchieebene, den Abteilungsleitungen, betrug der Frauenanteil 27,5 Prozent. (Quelle: Auszählung Organigramme der Ressorts, Stand November 2017). Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 40 - 101. Welchen Anteil machten Beamtinnen an der Gesamtzahl der Bediensteten im Land Brandenburg in den Jahren 2010 bis 2016 aus? Wie hoch beläuft sich der Anteil der Frauen im höheren Dienst? (Mit der Bitte um gestaffelter Auflistung nach Jahren.) Zu Frage 101: Die erfragten Daten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden . Tabelle: Beschäftigte im Kernhaushalt des Landes Brandenburg für die Jahre 2010 bis 2016 Jahr Beschäftigte insgesamt Anteil der Beamtinnen Frauen im höheren Dienst gesamt Anteil an Frauen gesamt 2010 46.600 39,9 5.640 18,9 2011 46.005 41,1 5.695 19,2 2012 45.350 41,7 5.790 19,8 2013 44.575 41,9 5.700 19,8 2014 43.795 42,7 5.665 20,0 2015 43.715 42,8 5.675 20,1 2016 44.025 43,1 5.870 20,8 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Personalstandstatistik am 30.06.2017. Die Daten der Personalstatistiken unterliegen dem Datenschutz. Als Geheimhaltungsverfahren wurde die 5er Rundung angewendet. 102. Wie viele Frauen arbeiten in Unternehmen, bei denen das Land die Kapital- oder Stimmenmehrheit hat? Zu Frage 102: In Unternehmen, bei denen das Land die Kapital- oder Stimmenmehrheit hält, sind insgesamt 772 Frauen beschäftigt. 103. Wie viel Neubesetzungen sind in den Geschäftsführungsorganen bei diesen Unternehmen seit Beginn dieser Legislaturperiode erfolgt? In wie vielen Fällen sind dabei Frauen berücksichtigt worden? Zu Frage 103: Seit Beginn der laufenden Legislaturperiode sind sechs Neubesetzungen in den Geschäftsführungsorganen von Unternehmen, bei denen das Land Kapital- oder Stimmenmehrheit hat, erfolgt. In drei Fällen ist dabei die Besetzung mit Frauen erfolgt. 104. In wie vielen Fällen sind im gleichen Zeitraum auslaufende Arbeitsverträge verlängert worden und mit welchen Fristen? In wie vielen Fällen waren davon Frauen betroffen? Zu Frage 104: Seit Beginn dieser Legislaturperiode sind bei den betreffenden Unternehmen insgesamt 406 Arbeitsverträge verlängert worden, davon waren in 108 Fällen Frauen Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 41 - betroffen. In 45 Fällen (davon 17 Frauen) ist eine Entfristung erfolgt. Die befristeten Verlängerungen sind in 259 Fällen (davon 74 Frauen) für bis zu zwei Jahre und in102 Fällen (davon 17 Frauen) für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren erfolgt. 105. Wie viele Abteilungsleiterstellen oder vergleichbare Positionen sind in den vorgenannten Unternehmen von Frauen besetzt? Zu Frage 105: In den Unternehmen, bei denen das Land die Kapital- oder Stimmenmehrheit hat, sind insgesamt 20 Abteilungsleitungsstellen oder vergleichbare Positionen mit Frauen besetzt. 106. Hat die Landesregierung eine Zielgröße festgesetzt, auf die der Anteil von Frauen in Führungspositionen in Unternehmen mit Landesbeteiligung erhöht werden soll? 107. Welche Programme und Projekte des Landes gibt es, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen in Unternehmen mit Landesbeteiligung zu erhöhen? Zu den Fragen 106 und 107: In dem Corporate Governance Kodex Brandenburg für die Unternehmensbeteiligungen des Landes mit Regeln guter Unternehmensleitung und - überwachung ist u. a. vorgesehen, dass bei Unternehmen, an denen das Land als Gesellschafter beteiligt ist - der Aufsichtsrat bei der Zusammensetzung der Geschäftsführung eine angemessene Beteiligung von Frauen anstreben soll und - die Geschäftsführung bei der Besetzung von Führungspositionen im Unternehmen auf eine angemessene Beteiligung von Frauen achten soll. VII. Politik, Sport und Vereine 108. Wie viele Frauen engagieren sich in Parteien und wie ist die Quote im Vergleich zu Männern? Zu Frage 108: Statistische Daten zu Frauen und Männern in den Parteien liegen der Landesregierung für Brandenburg nicht vor. Deutschlandweit betrug 2016 der Frauenanteil an den Parteimitgliedern 26,1 Prozent in der CDU, 32,2 Prozent in der SPD, 39,0 Prozent bei den Grünen, 36,9 Prozent bei den Linken und 16,0 Prozent in der AfD (Quelle: Niedermayer , Oskar 2017: Parteimitglieder in Deutschland, Berlin: Freie Universität). 109. Wie viele Bürgermeister und Bürgermeisterinnen gibt es im Land Brandenburg? Zu Frage 109: Im Land Brandenburg gibt es insgesamt 417 ehren- und hauptamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Eine statistische Erfassung nach Geschlecht liegt der Landesregierung nicht vor. Nach einer internen Recherche des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie waren 2013 16,0 Prozent der hauptamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister Frauen. 110. Wie bewertet die Landesregierung das geringe Engagement von Frauen in der Kommunalpolitik ? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 42 - 111. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung hier Verbesserungen zu erzielen? Zu den Fragen 110 und 111: Der Vergleich der Bundesländer zeigt, dass der Anteil der Frauen, die ein Mandat in einer kommunalpolitischen Vertretung innehaben, in den ostdeutschen Bundesländern meist geringer ist als in den westdeutschen. Im Vergleich rangiert Brandenburg jedoch vor den anderen ostdeutschen Ländern (3. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland, BMFSFJ November 2016). Im Jahr 2015 betrug der Anteil von Frauen in den Gemeindevertretungen landesweit ca. 26 Prozent, bundesweit waren es 27 Prozent. Damit sind die Frauen, deren Anteil an der Bevölkerung mehr als 50 Prozent beträgt, deutlich unterrepräsentiert. Ziel der Landesregierung ist es, die politische Teilhabe von Frauen – auch in der Kommunalpolitik - zu fördern. Im Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm II (2015 – 2019) ist das Ziel „Partizipation fördern – Gleiche Teilhabechancen von Frauen und Männern sowie faire Beteiligung an Entscheidungsprozessen“ verankert. Die Landesregierung sieht mehrere Handlungsfelder, die zu Verbesserungen führen können und die grundsätzlich als gesamtgesellschaftliche Aufgabe anzusehen sind. Es bedarf der Zusammenarbeit der Landesverwaltung, Kommunen, Interessenvertretungen, Verbände und Vereine, um bestehende Rollenbilder zu verändern und die Rahmenbedingungen zu verändern. So geht es darum, politische und gesellschaftliche Beteiligung attraktiver zu machen, Zugänge und Beteiligungsmöglichkeiten zu eröffnen, die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und politischem Engagement noch besser zu ermöglichen. Aktive Werbung und Empowerment sollen bewirken, dass weitere Frauen gewonnen werden (Gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm für das Land Brandenburg 2015 – 2019, MASGF 2016). Die Landesregierung bietet u.a. verschiedene Veranstaltungsformate an. Das Ziel, eine gleichberechtigte politische Partizipation für Frauen zu ermöglichen, war z.B. ein Schwerpunktthema der Jahrestagung zur Umsetzung des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms am 1. Dezember 2017. Die Landesregierung unterstützt darüber hinaus Modellprojekte, die in andere Kommunen transferiert werden können, so z.B. die Politikmesse für Frauen im Landkreis Dahme- Spreewald (November 2017). Weitere gute Beispiele zur Unterstützung der politischen Teilhabe von Frauen im Land Brandenburg sind in der aktuellen Broschüre „Frauen MACHT faire Chancen“ (MASGF, Landesgleichstellungsbeauftragte November 2017) dargestellt . 112. Zu welchen Uhrzeiten finden in der Regel Sitzungen der Gemeinden und Gemeindeverbänden statt und wie bewertet die Landesregierung hier die Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt? Zu Frage 112: Darüber liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 113. Können Eltern in dieser Zeit die Kinder durch Einrichtungen betreuen lassen? Zu Frage 113: Die im Kindertagesstättengesetz des Landes Brandenburg verankerte institutionelle Kindertagesbetreuung gewährleistet die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und dient dem Wohl und der Entwicklung der Kinder. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob es auf kommunaler Ebene darüberhinausgehende Betreuungsangebote für Kinder gibt, um den Eltern die ehrenamtliche Teilnahme an gemeindlichen Sitzungszeiten zu ermöglichen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 43 - 114. Können beispielsweise Arbeitnehmer/innen für Sitzungen der Gemeinden und Gemeindeverbänden freigestellt werden? Zu Frage 114: Ja. Nach § 30 Absatz 2 Satz 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg ist den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern, die in einem Dienstoder Arbeitsverhältnis stehen, die für ihre Tätigkeit erforderliche freie Zeit zu gewähren. 115. Inwiefern unterstützt die geplante Kreisneugliederung das politische Ehrenamt, vor allem vor dem Hintergrund des geringen Engagements von Frauen in der Kommunalpolitik ? Zu Frage 115: Entfällt. 116. Sind der Landesregierung einzelne Maßnahmen von Parteien und/oder Organisationen zur Erhöhung des Frauenanteils bekannt? Wenn ja, welche? Zu Frage 116: Die Partei BÜNDNIS 90/ GRÜNE gewinnt seit 2013 mit einem Frauenmentoringprogramm mehr Frauen für eine aktive Mitarbeit in der Politik. Über eine enge Beziehung zwischen Mentorin und Mentee, Workshops, Vor-Ort-Hospitationen und kommunalpolitischem Planspiel lernen die teilnehmenden Frauen Parteistrukturen kennen, erhalten das nötige Handwerkszeug für den politischen Alltag und können Netzwerke bilden. Die Partei DIE LINKE hat für sich eine Frauenquote für die Besetzung von Wahllisten und Wahlämtern eingeführt, ein Konzept zur Herstellung der Geschlechtergerechtigkeit beschlossen und fördert Frauen ganz gezielt über eine Mitgliederkampagne, einen Frauenfonds sowie spezielle Schulungen und Angebote. 117. Wie bewertet die Landesregierung das ehrenamtliche Engagement von Frauen im Land Brandenburg grundsätzlich? 118. Liegen der Landesregierung Zahlen vor, wonach sich Frauen in den folgenden Bereichen des Lebens ehrenamtlich engagieren? a) Soziales b) Schule/ Kita c) Integration d) Kirche e) Organisierter Sport f) Feuerwehr Zu den Fragen 117 und 118: Die Freiwilligenarbeit ist mittlerweile eine der tragenden Säulen des Gemeinwesens im Osten Deutschlands geworden. Sie bietet ungeahnt kreative Chancen für die Gestaltung eines Gemeinschaftslebens und eines neuen sozialen Zusammenhalts . Dabei darf das Engagement aber immer nur sozialstaatliches Handeln und kommunale Daseinsvorsorge ergänzen und nicht als Ersatz Lücken schließen, wo staatliches Handeln geboten ist. Bürgerschaftliches Engagement ergänzt im Idealfall sozialstaatliches Handeln und ist zu einer grundsätzlichen Konstante einer neuen zivilgesellschaftlichen Gemeinschaft geworden. Aktuelle statistische Grundlage für den Engagementbereich ist der Länderbericht zum Freiwilligensurvey 2014. Während im Gesamtdurchschnitt Brandenburgs 38,7 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner freiwillig engagiert waren, waren es bei den Frauen 37,0 Prozent und bei den Männern 40,4 Prozent. Die erfragte sekt- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8256 - 44 - orale Aufteilung der Engagementbereiche ist nach dem Freiwilligensurvey für Frauen in Brandenburg leider nicht möglich. Die verfügbaren bereichsspezifischen Engagementquoten können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Tabelle: Anteile freiwillig engagierter Personen nach ausgewählten gesellschaftlichen Bereichen in Deutschland und Brandenburg 2014 (in %) Bereich Brandenburg Deutschland Gesamt Frauen Sport und Bewegung 12,9 16,3 13,1 Schule oder Kindergarten 9,8 9,1 10,7 Kultur und Musik 7,2 9,0 9,2 Sozialer Bereich 5,6 8,5 9,5 Freizeit und Geselligkeit 5,0 5,8 4,8 Kirchlicher oder religiöser Bereich 4,7 7,6 9,4 Politik und politische Interessenvertretung 4,6 3,6 2,3 Unfall- oder Rettungsdienst/ Freiwillige Feuerwehr 4,2 2,9 1,1 Quelle: Deutsches Zentrum für Altersfragen 2016: Länderbericht zum Deutschen Freiwilligensurvey 2014, Berlin; Simonson, J./Vogel, C./Tesch‐Römer,C. (Hg.) 2017: Freiwilliges Engagement in Deutschland – Der Deutsche Freiwilligensurvey 2014. Wiesbaden: Springer VS. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 3. Anlage 3 4. Anlage 4 5. Anlage 5 6. Anlage 6 7. Anlage 7 Seite 1 von 1 Anlage 1 Anlage zur Antwort auf Frage 32 Auszug aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Brandenburg Zeitraum: 2007 bis 2016 Straftaten gesamt Straftaten Versuch Straftaten Vollendung Straftaten gesamt Straftaten Versuch Straftaten Vollendung Straftaten gesamt Straftaten Versuch Straftaten Vollendung 2007 2008 1 1 1 1 2009 2010 2 2 2 2 2011 1 1 1 1 2012 4 2 2 4 2 2 2013 2014 2 1 1 1 1 1 1 2015 2016 4 4 4 4 2007 4 1 3 1 1 3 1 2 2008 12 1 11 8 1 7 4 4 2009 5 1 4 1 1 4 1 3 2010 9 1 8 1 1 8 1 7 2011 1 1 1 1 2012 4 1 3 3 1 2 1 1 2013 4 2 2 1 1 3 2 1 2014 4 2 2 1 1 3 2 1 2015 2 2 2 2 2016 3 3 3 3 2007 3 3 2 2 1 1 2008 1 1 1 1 2009 2 2 1 1 1 1 2010 7 7 3 3 4 4 2011 3 3 1 1 2 2 2012 1 1 1 1 2013 3 3 3 3 2014 2 2 2 2 2015 3 3 3 3 2016 1 1 1 1 2007 1 1 1 1 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 1 1 1 1 Kindliche Opfer zu ausgewählten Delikten 030000 Fahrlässige Tötung Opfer Säuglinge (bis unter 1 Jahr) Opfer im Kindesalter (1 bis unter 14 Jahren) JAHRDeliktsbereichSchl. Opfer Kinder gesamt (0 bis unter 14 Jahren) 221000 Körperverletzung mit Todesfolge 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen 010000 Mord Quelle: PKS 17.11.2017 LKA Anlage 2 Seite 1 von 6 Anlage zur Antwort auf Frage 42. Auszug aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Brandenburg Vergl. Übersicht zur Altersstruktur der weiblicher Opfer/Geschädigten von Häuslicher Gewalt Jahre 2007 bis 2016 Kurzbezeichnung Schlüssel Bundesland Brandenburg 1.895 89 98 132 1.576 1.461 83 64 102 1.212 Brandenburg an der Havel 74 2 3 9 60 71 1 6 64 Cottbus 44 2 2 1 39 37 3 34 Frankfurt (Oder) 86 6 2 8 70 71 4 1 5 61 Potsdam 202 19 6 21 156 225 18 14 17 176 Landkreis Barnim 119 1 5 3 110 79 2 2 4 71 Landkreis Dahme-Spreewald 60 4 7 1 48 106 7 3 96 Landkreis Elbe-Elster 90 5 3 8 74 36 2 3 31 Landkreis Havelland 124 7 10 7 100 23 1 2 20 Landkreis Märkisch-Oderland 149 8 7 11 123 144 20 7 11 106 Landkreis Oberhavel 231 8 12 20 191 121 5 5 13 98 Landkreis Oberspreewald-Lausitz 83 6 3 6 68 68 3 6 5 54 Landkreis Oder-Spree 104 5 3 8 88 62 4 5 3 50 Landkreis Ostprignitz-Ruppin 56 3 7 4 42 49 1 2 6 40 Landkreis Potsdam-Mittelmark 154 1 10 7 136 111 4 5 4 98 Landkreis Prignitz 80 3 7 7 63 92 4 8 7 73 Landkreis Spree-Neiße 59 1 2 56 37 2 1 2 32 Landkreis Teltow-Fläming 75 4 1 4 66 35 1 1 33 Landkreis Uckermark 105 4 8 7 86 94 4 5 10 75 Kurzbezeichnung Schlüssel Bundesland Brandenburg 1.906 85 95 133 1.593 2.089 155 82 148 1.704 Brandenburg an der Havel 61 3 1 57 60 1 5 54 Cottbus 37 2 1 34 20 20 Frankfurt (Oder) 92 7 5 10 70 97 8 5 10 74 Potsdam 247 21 25 23 178 254 42 13 15 184 Landkreis Barnim 111 2 4 10 95 132 1 2 11 118 Landkreis Dahme-Spreewald 105 6 2 11 86 92 14 2 1 75 Landkreis Elbe-Elster 29 1 2 26 58 1 4 6 47 Landkreis Havelland 27 4 1 22 99 23 7 6 63 Landkreis Märkisch-Oderland 192 9 7 14 162 196 9 8 12 167 Landkreis Oberhavel 187 3 8 11 165 291 16 14 18 243 Landkreis Oberspreewald-Lausitz 119 2 6 6 105 102 4 5 8 85 Landkreis Oder-Spree 107 5 4 8 90 117 10 5 14 88 Landkreis Ostprignitz-Ruppin 54 3 3 5 43 59 1 2 7 49 Landkreis Potsdam-Mittelmark 111 8 1 4 98 103 9 4 5 85 Landkreis Prignitz 80 2 6 7 65 70 2 3 4 61 Landkreis Spree-Neiße 77 3 5 8 61 78 2 1 3 72 Landkreis Teltow-Fläming 141 3 7 9 122 137 4 5 14 114 Landkreis Uckermark 129 6 4 5 114 123 7 2 9 105 2007 2008 Kinder Jugdl. Heranwachs . Erwachs .gesamt Kinder Jugdl. Heranwachs . Erwachs . gesamt 2009 2010 gesamt Kinder Jugdl. Heranwachs . Erwachs . gesamt Kinder Jugdl. Heranwachs . Erwachs . Anlage 2 Seite 2 von 6 Anlage zur Antwort auf Frage 42. Auszug aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Brandenburg Vergl. Übersicht zur Altersstruktur der weiblicher Opfer/Geschädigten von Häuslicher Gewalt Jahre 2007 bis 2016 Bundesland Brandenburg 2.615 152 112 165 2.186 2.570 176 125 166 2.103 Brandenburg an der Havel 85 2 4 7 72 92 7 3 10 72 Cottbus 80 2 3 6 69 76 4 4 68 Frankfurt (Oder) 79 4 1 5 69 79 8 3 6 62 Potsdam 321 31 7 24 259 255 17 11 17 210 Landkreis Barnim 168 6 7 6 149 203 16 18 15 154 Landkreis Dahme-Spreewald 225 2 12 14 197 152 5 6 8 133 Landkreis Elbe-Elster 68 1 2 3 62 96 5 3 8 80 Landkreis Havelland 136 16 12 8 100 146 11 4 21 110 Landkreis Märkisch-Oderland 169 10 2 3 154 200 12 13 13 162 Landkreis Oberhavel 334 13 16 18 287 285 24 15 8 238 Landkreis Oberspreewald-Lausitz 103 2 3 8 90 114 8 1 6 99 Landkreis Oder-Spree 135 12 4 9 110 128 8 11 2 107 Landkreis Ostprignitz-Ruppin 107 7 4 7 89 108 11 6 11 80 Landkreis Potsdam-Mittelmark 141 5 6 10 120 143 7 7 7 122 Landkreis Prignitz 91 7 1 9 74 122 12 7 6 97 Landkreis Spree-Neiße 79 10 9 3 57 90 5 4 5 76 Landkreis Teltow-Fläming 161 10 11 12 128 155 5 5 6 139 Landkreis Uckermark 133 12 8 13 100 126 11 8 13 94 Kurzbezeichnung Schlüssel Bundesland Brandenburg 2.757 180 132 140 2.305 2.909 204 160 158 2.387 Brandenburg an der Havel 79 11 6 62 130 10 11 5 104 Cottbus 99 6 4 3 86 106 15 2 8 81 Frankfurt (Oder) 63 7 6 6 44 68 7 3 7 51 Potsdam 225 19 8 4 194 217 19 6 11 181 Landkreis Barnim 211 14 7 10 180 185 15 9 5 156 Landkreis Dahme-Spreewald 171 9 6 6 150 225 8 12 12 193 Landkreis Elbe-Elster 129 13 2 8 106 118 9 6 11 92 Landkreis Havelland 167 13 10 14 130 172 8 10 11 143 Landkreis Märkisch-Oderland 184 12 14 15 143 208 16 15 13 164 Landkreis Oberhavel 335 19 9 9 298 307 16 19 13 259 Landkreis Oberspreewald-Lausitz 145 8 3 13 121 124 10 7 4 103 Landkreis Oder-Spree 161 12 19 4 126 196 14 15 6 161 Landkreis Ostprignitz-Ruppin 119 5 9 8 97 149 3 6 12 128 Landkreis Potsdam-Mittelmark 191 7 7 9 168 164 10 15 6 133 Landkreis Prignitz 131 7 6 8 110 129 10 9 16 94 Landkreis Spree-Neiße 89 2 6 2 79 106 9 3 2 92 Landkreis Teltow-Fläming 140 9 11 9 111 188 15 7 4 162 Landkreis Uckermark 118 7 5 6 100 117 10 5 12 90 2011 2012 Kinder Jugdl. Heranwachs . Erwachs . 2013 2014 gesamt Kinder Jugdl. Heranwachs . Erwachs . gesamt gesamt Kinder Jugdl. Heranwachs . Erwachs . gesamt Kurzbezeichnung Kinder Jugdl. Heranwachs . Erwachs . Anlage 2 Seite 3 von 6 Anlage zur Antwort auf Frage 42. Auszug aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Brandenburg Vergl. Übersicht zur Altersstruktur der weiblicher Opfer/Geschädigten von Häuslicher Gewalt Jahre 2007 bis 2016 Kurzbezeichnung Schlüssel Bundesland Brandenburg 2.975 222 163 168 2.422 3.060 205 163 160 2.532 Brandenburg an der Havel 78 9 1 3 65 104 6 1 6 91 Cottbus 130 2 5 15 108 175 11 13 10 141 Frankfurt (Oder) 80 8 2 4 66 83 5 8 10 60 Potsdam 213 17 11 13 172 189 14 10 9 156 Landkreis Barnim 198 13 10 10 165 226 20 9 8 189 Landkreis Dahme-Spreewald 258 15 9 13 221 206 15 7 9 175 Landkreis Elbe-Elster 113 8 10 10 85 130 7 2 3 118 Landkreis Havelland 156 6 4 4 142 136 6 8 5 117 Landkreis Märkisch-Oderland 209 14 16 14 165 255 11 17 13 214 Landkreis Oberhavel 231 20 10 19 182 267 19 19 13 216 Landkreis Oberspreewald-Lausitz 125 10 6 3 106 123 3 3 8 109 Landkreis Oder-Spree 229 30 13 10 176 209 21 6 15 167 Landkreis Ostprignitz-Ruppin 152 9 9 8 126 184 21 9 16 138 Landkreis Potsdam-Mittelmark 167 12 14 4 137 165 12 11 3 139 Landkreis Prignitz 146 18 12 10 106 104 8 6 5 85 Landkreis Spree-Neiße 129 4 9 4 112 168 13 15 9 131 Landkreis Teltow-Fläming 152 17 11 6 118 174 8 13 8 145 Landkreis Uckermark 208 10 11 18 169 162 5 6 10 141 2016 Kinder Jugdl. Heranwachs . Erwachs .gesamt Kinder Jugdl. Heranwachs . Erwachs . gesamt 2015 Anlage 2 Seite 4 von 6 Anlage zur Antwort auf Frage 42. Auszug aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Brandenburg Anlage 2 Seite 5 von 6 Anlage zur Antwort auf Frage 42. Auszug aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Brandenburg Anlage 2 Seite 6 von 6 Anlage zur Antwort auf Frage 42. Auszug aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Brandenburg Anlage 2.1 Anlage zur Antwort auf Frage 43 Auszug aus der PKS des Landes Brandenburg für die Jahre 2007 bis 2016 Vergl. Übersicht zu Fällen der Häuslichen Gewalt; Straftaten gesamt Schlüssel Kurzbezeichnung Schlüssel 12000000000 Bundesland Brandenburg 2.229 1.903 2.520 2.856 3.647 3.579 3.843 4.046 4.069 12051000000 Brandenburg an der Havel 83 81 72 85 106 114 102 184 106 12052000000 Cottbus 48 46 49 23 93 106 119 150 173 12053000000 Frankfurt (Oder) 102 96 101 127 98 96 82 78 91 12054000000 Potsdam 258 302 358 382 457 378 312 295 303 12060000000 Landkreis Barnim 131 97 132 154 226 242 265 243 274 12061000000 Landkreis Dahme-Spreewald 63 145 126 104 291 199 256 304 337 12062000000 Landkreis Elbe-Elster 110 47 69 82 101 117 167 158 139 12063000000 Landkreis Havelland 139 29 35 123 192 206 223 229 217 12064000000 Landkreis Märkisch-Oderland 170 192 241 271 236 269 278 304 303 12065000000 Landkreis Oberhavel 270 157 253 440 570 466 514 470 353 12066000000 Landkreis Oberspreewald-Lausitz 102 90 167 145 147 174 211 173 172 12067000000 Landkreis Oder-Spree 118 78 134 147 165 153 208 243 288 12068000000 Landkreis Ostprignitz-Ruppin 62 62 69 72 138 159 175 224 206 12069000000 Landkreis Potsdam-Mittelmark 201 140 155 144 204 224 264 255 256 12070000000 Landkreis Prignitz 96 130 121 102 132 172 174 174 218 12071000000 Landkreis Spree-Neiße 69 53 105 108 121 140 123 145 173 12072000000 Landkreis Teltow-Fläming 88 42 172 183 204 223 214 261 204 12073000000 Landkreis Uckermark 119 116 161 163 166 140 156 155 255 Auszug aus der PKS des Landes Brandenburg für die Jahre 2007 bis 2016 Vergl. Übersicht zu Fällen der Häuslichen Gewalt Straftaten in Ehe /Partnerschaft /Familie einschl. Angehörige, im gemeinsamen Haushalt lebend; Anteil Auszug aus der PKS des Landes Brandenburg für die Jahre 2007 bis 2016 Vergl. Übersicht zu Fällen der Häuslichen Gewalt in Ehe / Partnerschaft / Familie einschl. Angehörige Schlüssel Kurzbezeichnung Schlüssel 12000000000 Bundesland Brandenburg 1.935 1.642 2.169 2.411 2.916 2.804 3.087 3.286 3.445 12051000000 Brandenburg an der Havel 68 72 67 75 93 96 80 144 90 12052000000 Cottbus 43 35 39 20 79 87 99 117 150 12053000000 Frankfurt (Oder) 87 83 86 114 85 82 69 69 77 12054000000 Potsdam 210 255 307 298 345 287 247 238 250 12060000000 Landkreis Barnim 116 91 125 139 192 204 224 204 229 12061000000 Landkreis Dahme-Spreewald 61 125 116 96 251 163 221 270 293 12062000000 Landkreis Elbe-Elster 98 37 65 73 77 109 145 137 122 12063000000 Landkreis Havelland 120 25 32 103 156 166 182 192 193 12064000000 Landkreis Märkisch-Oderland 158 160 194 223 206 226 219 253 267 12065000000 Landkreis Oberhavel 217 127 201 315 343 300 375 352 301 12066000000 Landkreis Oberspreewald-Lausitz 94 79 132 128 122 134 160 134 141 12067000000 Landkreis Oder-Spree 112 69 123 135 136 123 179 210 255 12068000000 Landkreis Ostprignitz-Ruppin 52 45 60 67 121 130 138 175 166 12069000000 Landkreis Potsdam-Mittelmark 166 127 137 126 179 175 221 205 195 12070000000 Landkreis Prignitz 88 119 94 92 105 121 146 144 180 12071000000 Landkreis Spree-Neiße 63 49 97 97 99 104 103 117 153 201520102007 2008 2009 2011 20142012 2013 2013 2014 20152007 2008 2009 2010 2011 2012 Anlage 2.1 12072000000 Landkreis Teltow-Fläming 79 38 157 163 184 185 153 204 172 12073000000 Landkreis Uckermark 103 106 137 146 143 112 126 121 210 Auszug aus der PKS des Landes Brandenburg für die Jahre 2007 bis 2016 Vergl. Übersicht zu Fällen der Häuslichen Gewalt Straftaten in Ehe / Partnerschaft / Familie einschl. Angehörige Anteil an Häuslicher Gewalt gesamt Schlüssel Kurzbezeichnung Schlüssel 12000000000 Bundesland Brandenburg 86,8 86,3 86,1 84,4 80,0 78,3 80,3 81,2 84,7 12051000000 Brandenburg an der Havel 81,9 88,9 93,1 88,2 87,7 84,2 78,4 78,3 84,9 12052000000 Cottbus 89,6 76,1 79,6 87,0 84,9 82,1 83,2 78,0 86,7 12053000000 Frankfurt (Oder) 85,3 86,5 85,1 89,8 86,7 85,4 84,1 88,5 84,6 12054000000 Potsdam 81,4 84,4 85,8 78,0 75,5 75,9 79,2 80,7 82,5 12060000000 Landkreis Barnim 88,5 93,8 94,7 90,3 85,0 84,3 84,5 84,0 83,6 12061000000 Landkreis Dahme-Spreewald 96,8 86,2 92,1 92,3 86,3 81,9 86,3 88,8 86,9 12062000000 Landkreis Elbe-Elster 89,1 78,7 94,2 89,0 76,2 93,2 86,8 86,7 87,8 12063000000 Landkreis Havelland 86,3 86,2 91,4 83,7 81,3 80,6 81,6 83,8 88,9 12064000000 Landkreis Märkisch-Oderland 92,9 83,3 80,5 82,3 87,3 84,0 78,8 83,2 88,1 12065000000 Landkreis Oberhavel 80,4 80,9 79,4 71,6 60,2 64,4 73,0 74,9 85,3 12066000000 Landkreis Oberspreewald-Lausitz 92,2 87,8 79,0 88,3 83,0 77,0 75,8 77,5 82,0 12067000000 Landkreis Oder-Spree 94,9 88,5 91,8 91,8 82,4 80,4 86,1 86,4 88,5 12068000000 Landkreis Ostprignitz-Ruppin 83,9 72,6 87,0 93,1 87,7 81,8 78,9 78,1 80,6 12069000000 Landkreis Potsdam-Mittelmark 82,6 90,7 88,4 87,5 87,7 78,1 83,7 80,4 76,2 12070000000 Landkreis Prignitz 91,7 91,5 77,7 90,2 79,5 70,3 83,9 82,8 82,6 12071000000 Landkreis Spree-Neiße 91,3 92,5 92,4 89,8 81,8 74,3 83,7 80,7 88,4 12072000000 Landkreis Teltow-Fläming 89,8 90,5 91,3 89,1 90,2 83,0 71,5 78,2 84,3 12073000000 Landkreis Uckermark 86,6 91,4 85,1 89,6 86,1 80,0 80,8 78,1 82,4 2007 2008 2009 2010 2011 2013 2014 20152012 Anlage 2.1 4.291 146 247 106 276 311 282 167 201 348 404 171 270 286 230 151 225 246 224 3.660 111 193 90 217 274 253 152 166 319 342 155 255 221 203 129 188 2016 2016 Anlage 2.1 210 182 85,3 76,0 78,1 84,9 78,6 88,1 89,7 91,0 82,6 91,7 84,7 90,6 94,4 77,3 88,3 85,4 83,6 85,4 81,3 2016 Seite 1 von 2 Quelle: Arbeitskreis Neue Erziehung e.V., Hasenheide 54, 10967 Berlin Anlage zur Antwort auf Frage 52 Bestellzahlen Elternbriefe Brandenburg Übersicht Stand 31.12.2017 Landkreis PLZ vor 1.1.08 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Barnim 16225 - 16248 152 173 104 83 65 56 55 117 93 95 68 16321 - 16359 18 23 83 107 103 97 144 150 110 178 143 Brandenburg, Stadt 14770 - 14776 45 53 55 58 92 110 120 64 66 68 44 Cottbus, Stadt 03042 - 03055 44 73 100 80 112 115 81 112 91 102 88 Dahme-Spreewald 12529 7 9 10 20 19 17 29 11 5 22 8 15711 - 15758 120 80 158 123 123 168 157 150 120 165 150 15907 - 15938 44 38 61 62 66 81 85 78 48 30 53 Elbe-Elster 03238 - 04938 46 50 86 65 121 299 931 267 231 211 157 Frankfurt/Oder, Stadt 15230-15236 49 52 71 140 131 85 83 72 83 60 53 Havelland 14612 - 14728 137 317 529 396 321 308 328 344 299 437 240 Märkisch Oderland 15306-15378 112 136 105 108 127 138 191 195 155 174 151 15562 2 14 5 2 6 9 9 13 11 9 7 16259 - 16269 8 19 16 16 19 9 53 15 24 14 11 12625 3 12 5 3 0 0 0 0 0 1 Oberhavel 16515-16798 203 194 204 177 139 176 253 241 197 274 199 Oberspreewald- Lausitz 01945 - 01998 34 68 62 62 55 56 97 59 46 62 44 03205 - 03229 19 34 32 27 42 30 38 31 29 31 15 Oder-Spree 15295 - 15299 14 13 16 12 19 12 16 16 19 12 20 Seite 2 von 2 Quelle: Arbeitskreis Neue Erziehung e.V., Hasenheide 54, 10967 Berlin Fürstenwalde 15517 40 64 54 38 bis 2014 FüWa inkl. 15518 - 15537 46 87 89 136 117 82 100 80 43 47 42 15566 - 15569 26 20 29 32 19 21 33 31 21 19 35 15848 - 15898 41 61 76 80 86 58 47 83 46 59 53 Ostprignitz-Ruppin 16816-16918 70 87 86 80 66 61 100 66 60 55 56 Potsdam, Stadt 14467-14487 274 443 451 536 461 422 497 468 395 444 410 Potsdam-Mittelmark 14513 - 14584 181 177 218 250 231 228 284 225 205 253 256 14778 - 14828 26 47 57 70 63 69 101 90 62 84 58 Prignitz 16928 - 16949 12 13 13 32 40 33 27 22 23 24 16 19309 - 19370 19 37 88 102 81 74 62 74 47 58 36 Spree-Neiße 03058 - 03197 59 70 82 92 74 64 188 77 80 84 56 Teltow-Fläming 14913 - 14979 51 127 87 103 115 98 157 134 124 131 96 15806 - 15838 32 90 101 107 97 60 126 102 97 88 87 Uckermark 16278 - 16307 27 27 29 32 31 39 70 36 40 55 41 17268 - 17348 32 38 47 31 20 27 50 45 72 51 52 Gesamtsumme 1.950 2.673 3.162 3.226 3.064 3.102 4.512 3.508 3.006 3.450 2.784 Aktionen: 2012 Hinzunahme der Geschwisterkinder, Bewerbung/Info ab Sept 2012 2012 Verteilung Ansichtsmappen in alle Kitas, Ansprache über JugÄ 2012 Konzentration der Vorortkräfte in LK EE, Befragung und Verteilung Mappen in Kitas persönlich dadurch: 2013 Erhöhung der Bestellzahlen Neubesteller Spitze, danach Absinken 2014, 2015 2015 Verteilung Ansichtsmappen (0-3J) an Kindertagespflege 2015 Befragung der Leitungen Kinder(Tages)betreuung, Mailing über JugÄ Anlage zu den Antworten auf die Fragen 72 und 73 Bestand an Arbeitslosen nach Geschlecht, Schulbildung und Berufsausbildung Land Brandenburg (Gebietsstand Oktober 2017) Zeitreihe (Jahresdurchschnitte), Datenstand: Oktober 2017 darunter darunter darunter darunter darunter darunter darunter darunter darunter darunter darunter Frauen Frauen Frauen Frauen Frauen Frauen Frauen Frauen Frauen Frauen Frauen Insgesamt 198.161 97.214 174.587 84.475 164.673 74.885 148.834 67.328 143.190 65.618 136.125 61.894 132.329 59.130 124.628 56.062 114.873 51.766 105.555 46.572 93.914 41.132 Kein Hauptschulabschluss 20.377 7.793 18.272 6.948 17.340 6.332 17.025 6.241 17.449 6.520 15.047 5.655 15.349 5.769 15.613 5.954 15.764 6.060 15.788 5.833 15.399 5.715 Hauptschulabschluss 52.777 23.253 47.040 20.398 44.557 18.224 42.050 17.075 41.998 17.147 39.098 15.664 39.644 15.706 37.226 14.933 34.386 14.038 30.901 12.504 26.683 10.710 Mittlere Reife 91.494 49.694 79.396 42.321 73.499 36.258 67.103 33.168 62.944 31.796 57.338 28.785 57.222 28.048 53.620 26.424 48.286 23.808 42.793 20.953 37.184 18.030 Fachhochschulreife 5.381 2.757 5.326 2.714 6.706 3.273 6.850 3.274 6.454 3.205 5.887 2.882 5.972 2.858 5.617 2.709 5.079 2.456 4.615 2.185 4.187 1.953 Abitur/Hochschulreife 9.720 4.906 8.393 4.291 8.293 4.115 7.759 3.862 7.393 3.685 7.085 3.545 7.618 3.777 7.647 3.799 7.224 3.540 7.196 3.374 6.874 3.182 Ohne Angabe zur Schulbildung 18.412 8.812 16.161 7.803 14.279 6.684 8.048 3.709 6.952 3.266 11.671 5.363 6.524 2.973 4.905 2.242 4.133 1.864 4.263 1.723 3.587 1.542 Ohne abgeschlossene Berufsausbildung x x x x 35.313 15.824 33.456 14.867 34.833 15.606 31.867 14.128 32.910 14.488 32.722 14.493 32.556 14.391 32.067 13.674 29.468 12.530 dar. ohne abgeschlossene Berufsausbildung und kein Hauptschulabschluss x x x x 10.647 4.055 10.353 3.935 10.776 4.138 9.069 3.461 9.314 3.610 9.802 3.828 10.258 4.007 10.593 3.920 10.423 3.907 Betriebliche/ schulische Ausbildung x x x x 108.729 49.327 99.630 45.020 94.285 43.219 85.424 38.903 85.768 38.164 80.646 36.182 72.517 32.649 64.114 28.649 55.427 24.545 Akademische Ausbildung x x x x 6.695 3.220 7.124 3.390 7.036 3.441 6.665 3.225 7.022 3.340 7.018 3.375 6.536 3.172 5.994 2.860 5.465 2.587 Ohne Angabe zur Berufsausbildung x x x x 13.936 6.515 8.624 4.051 7.036 3.352 12.169 5.638 6.629 3.138 4.242 2.012 3.264 1.554 3.380 1.390 3.554 1.470 Merkmal 2007 2008 2009 Insgesamt 2010 2011 2012 2013 2014 1) Die Jahresdurchschnitte für 2017 ergeben sich aus den Monaten Januar bis Oktober 2017. x) Das Merkmal Berufsausbildung ist erst ab 2009 auswertbar. Quelle: Statistik der BA 2015 2016 20171) Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Anlage zur Antwort auf die Frage 74 Bestand an arbeitslosen Alleinerziehenden nach Geschlecht, Schulbildung und Berufsausbildung Land Brandenburg (Gebietsstand Oktober 2017) Zeitreihe (Jahresdurchschnitte), Datenstand: Oktober 2017 darunter darunter darunter darunter darunter Frauen Frauen Frauen Frauen Frauen Insgesamt 17.101 14.840 15.176 13.873 13.282 12.226 12.014 11.046 12.155 11.195 11.076 Kein Hauptschulabschluss 1.440 1.293 1.483 1.324 1.360 1.228 1.344 1.212 1.437 1.297 1.224 Hauptschulabschluss 3.615 3.237 3.629 3.240 3.174 2.863 3.039 2.743 3.205 2.897 3.060 Mittlere Reife 8.307 7.717 7.550 6.984 6.616 6.138 6.230 5.790 6.082 5.672 5.322 Fachhochschulreife 305 284 330 307 363 336 392 366 403 374 352 Abitur/Hochschulreife 531 481 521 476 481 445 429 392 439 404 422 Ohne Angabe zur Schulbildung 2.904 1.829 1.663 1.543 1.288 1.217 580 544 590 551 696 Ohne abgeschlossene Berufsausbildung x x x x 3.425 3.206 3.401 3.186 3.685 3.442 3.450 dar. Ohne abgeschlossene Berufsausbildung und kein Hauptschulabschluss x x x x 889 815 884 809 941 856 781 Betriebliche/ schulische Ausbildung x x x x 8.340 7.600 7.671 6.998 7.552 6.912 6.624 Akademische Ausbildung x x x x 266 243 266 239 281 256 250 Ohne Angabe zur Berufsausbildung x x x x 1.251 1.176 675 623 638 586 752 Merkmal 2007 2008 2009 2010 2011 Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt 2012 Quelle: Statistik der BA 1) Die Jahresdurchschnitte für 2017 ergeben sich aus den Monaten Januar bis Oktober 2017. x) Das Merkmal Berufsausbildung ist erst ab 2009 auswertbar. Insgesamt Insgesamt darunter darunter darunter darunter darunter darunter Frauen Frauen Frauen Frauen Frauen Frauen 10.126 11.704 10.633 11.430 10.335 10.913 9.855 9.681 8.790 8.342 7.562 1.092 1.425 1.268 1.519 1.351 1.578 1.395 1.514 1.346 1.422 1.262 2.745 3.394 3.024 3.399 3.014 3.355 2.981 3.049 2.732 2.594 2.318 4.933 5.473 5.040 5.312 4.862 4.842 4.435 4.142 3.816 3.476 3.187 325 384 357 379 353 346 325 305 287 257 243 385 454 416 461 422 461 415 398 364 353 329 646 574 529 360 332 330 303 274 246 240 223 3.196 3.872 3.569 4.012 3.681 4.086 3.725 3.864 3.542 3.429 3.137 698 946 846 1.018 909 1.090 960 1.075 953 1.016 897 6.012 6.959 6.264 6.850 6.133 6.306 5.656 5.417 4.884 4.559 4.098 225 258 236 248 229 250 223 202 184 173 161 694 615 565 320 292 271 251 198 180 181 167 20171)2012 2013 2014 2015 2016 1) Die Jahresdurchschnitte für 2017 ergeben sich aus den Monaten Januar bis Oktober 2017. x) Das Merkmal Berufsausbildung ist erst ab 2009 auswertbar. Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Insgesamt Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften % weiblich 62,2% 62,6% 61,8% 62,6% 61,8% 61,9% Geisteswissenschaften % weiblich 72,2% 72,4% 72,2% 72,5% 70,3% 68,7% Humanmedizin/ Gesundheitswissenschaften 124 % weiblich 71,4% 66,7% 70,1% 71,4% 71,1% 69,1% Ingenieurwissenschafte n % weiblich 30,4% 30,3% 29,2% 29,7% 27,4% 27,9% Kunst, Kunstwissenschaft % weiblich 51,3% 51,2% 50,5% 50,0% 49,0% 50,1% Mathematik, Naturwissenschaften % weiblich 37,5% 37,5% 38,2% 39,3% 50,5% 50,4% Rechts-, Wirtschaftsund Sozialwissenschaften % weiblich 53,1% 53,3% 53,0% 53,4% 56,1% 56,2% Sportwissenschaft % weiblich 39,1% 38,8% 38,2% 37,7% 35,3% 33,8% Gesamtergebnis % weiblich 50,7% 50,6% 50,7% 51,5% 51,7% 51,7% Anlage zur Antwort auf die Frage 76 Quelle: Amt für Statistik Geschlecht Weibliche Studierende in den einzelnen Fächergruppen 2011 2012 2013 2014 2015 2016Fächergruppe