Landtag Brandenburg Drucksache 6/8276 6. Wahlperiode Eingegangen: 27.02.2018 / Ausgegeben: 05.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3245 der Abgeordneten Marie Luise von Halem (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/7942 Nachfrage zur Entwicklung des Fachlehrkräftebedarfs für Musik und Kunst an den allgemeinbildenden Schulen Brandenburgs Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: In der Antwort auf meine Kleine Anfrage Nr. 3101 zur Entwicklung des Fachlehrkräftebedarfs für Musik und Kunst an den allgemeinbildenden Schulen Brandenburgs (Drucksache 6/7891) wurde in einer Tabelle zu den Einstellungen unterschieden zwischen Fachlehrkräften mit „Vorbereitungsdienst in Berlin/Brandenburg“, „Vorbereitungsdienst in sonstigen Bundesländern“ und „sonstiger Herkunft“. Auffällig war, dass unter „sonstiger Herkunft“ in den Schuljahren 2012/13, 2013/14, 2014/15 rund die Hälfte, in den Schuljahren 2015/16 und 2016/17 sogar rund zwei Drittel der neueingestellten bzw. entfristeten Fachlehrkräfte mit den Ausbildungsfächern Musik und Kunst subsummiert wurden, die vorrangig an Grund- und Oberschulen eingestellt wurden. Dies wirft zusätzliche Nachfragen auf: 1. Was ist in der Tabelle zu den Einstellungen (unbefristete Neueinstellungen und Entfristungen ) von Fachlehrkräften für Musik und Kunst in Anlage zur Drucksache 6/7891 unter „sonstiger Herkunft“ zu verstehen? Sind damit auch Seiteneinsteiger*innen gemeint? Welche Aussagen kann die Landesregierung zu deren Ausbildung treffen (ohne zu detailliert zu werden)? zu Frage 1: Einstellungen der Kategorie „sonstige Herkunft“ sind Beschäftigte mit den folgenden Zugangsarten: Einstellung nach anderer Berufstätigkeit Versetzung oder Einstellung aus anderen Bundesländern Ausland andere Zugangsarten (nicht näher erfasst). In der Regel sind dies Beschäftigte mit Lehramtsbefähigung, vereinzelt aber auch Seiteneinsteiger oder Seiteneinsteigerinnen. Details hierzu sind der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen: Landtag Brandenburg Drucksache 6/8276 - 2 - Tabelle 1: Einstellungen (unbefristete Neueinstellungen und Entfristungen) nach Lehrbefähigung, Schulform der Stammschule und Ausbildungsfächern Musik und Kunst*; nur sonstige Herkunft nach Zugangsart, Schuljahr 2017/2018 Lehrbefähigung Schulform der Stammschule Ausbildungsfach Insg. Einstellung nach anderer Berufstätigkeit Versetzung/ Einstellung aus anderen Bundesländern Ausland andere Zugangsarten Lehramtsbefähigung bzw. lehramtsbezogenes Studium abgeschlossen Grundschule Kunst 23 4 14 5 Musik 14 7 7 Kunst u. Musik 2 1 1 zusammen 39 12 22 5 Oberschule Kunst 7 4 3 Musik 6 1 5 zusammen 13 5 8 Gesamtschule Kunst 5 1 3 1 Musik 3 3 zusammen 8 1 6 1 Gymnasium Kunst 4 3 1 Musik 3 1 2 zusammen 7 1 5 1 Förderschule Musik 4 1 2 1 zusammen 4 1 2 1 zusammen 71 20 43 8 Seiteneinsteiger Grundschule Kunst 9 4 1 4 Musik 7 5 2 zusammen 16 9 1 6 Oberschule Kunst 3 2 1 Musik 3 1 2 Kunst u. Musik 1 1 zusammen 7 4 3 Gymnasium Kunst 1 1 Musik 1 1 zusammen 2 1 1 zusammen 25 14 1 10 Insgesamt 96 34 43 1 18 * inklusive der Fächer Kunst/Kultur, Zeichnen/Kunsterziehung Quelle: APSIS – Auswertung aus 4 staatlichen Schulämtern, Stichtag der Erhebung 30.09.2017 Von den 25 Seiteneinsteiger-Lehrkräften mit der Zugangsart „sonstige Herkunft“ besitzt die Mehrzahl „sonstige Hochschulabschlüsse/Diplome“ (13). Von diesen 13 ist der überwiegende Teil Kunstlehrkraft (10). 3 von 11 Seiteneinsteiger-Lehrkräfte in Musik mit Zugangsart „sonstige Herkunft“ haben einen musikpädagogischen Abschluss. 2. In den fünf Schuljahren von 2012 bis 2017 wurden rund Dreiviertel aller Fachlehrkräfte für Musik und Kunst mit „sonstiger Herkunft“ an Brandenburger Grund- und Oberschulen neu eingestellt. Wie bewertet die Landesregierung dies im Kontext der Tatsache, dass im selben Zeitraum 63 Prozent der neueigenstellten Fachlehrkräfte für Musik und Kunst an Brandenburger Grund- und Oberschulen „sonstiger Herkunft“ waren, während an den Brandenburger Gymnasien nur 43 Prozent der neueingestellten Fachlehrkräfte für Musik und Kunst „sonstiger Herkunft“ waren? zu Frage 2: Es ist festzustellen, dass es aufgrund des hohen Lehrkräftebedarfs insbesondere an Grund- und Oberschulen auch in den Fächern Musik und Kunst nicht möglich ist, alle freien Stellen mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften zu besetzen. Da an den Grund- und Oberschulen insgesamt der Lehrkräftebedarf höher ist als an Gymnasien, spiegelt die statistische Erhebung dies wider. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8276 - 3 - 3. Ist davon auszugehen, dass die Lehrkräfte „sonstiger Herkunft“ insbesondere an Grundund Oberschulen auch andere Fächer als Musik oder Kunst unterrichten? zu Frage 3: Ja, es ist davon auszugehen, dass Lehrkräfte „sonstiger Herkunft“ auch andere Fächer an Grund- und Oberschulen unterrichten. 4. Welchen besonderen Fort- und Weiterbildungsbedarf sieht die Landesregierung für die Fachlehrkräfte für Musik und Kunst „sonstiger Herkunft“ und welche Angebote hält das Land Brandenburg für diese Lehrkräfte vor? zu Frage 4: Selbstverständlich können alle Lehrkräfte, auch mit „sonstiger Herkunft“, an den Angeboten der Fortbildungsdatenbank TIS teilnehmen, insbesondere an denen, die für die Fächer Musik und Kunst und für fachfremd eingesetzte Lehrkräfte sowie für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ausgewiesen sind. 5. Sieht die Landesregierung die Ausbildungskapazitäten in der Region Berlin/Brandenburg für Fachlehrkräfte für Musik und Kunst als ausreichend an? Wenn nein, gibt es Verhandlungen mit den Hochschulen in Brandenburg und Berlin darüber, die Anzahl der Hochschulplätze für Schulpädagoginnen und -pädagogen für Musik und Kunst zu erhöhen ? zu Frage 5: An der Universität Potsdam stehen für das Fach Musik in den lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengängen insgesamt 45 Anfängerstudienplätze (30 Sek. I/II, 15 Primarstufe ) zur Verfügung, die nicht in Gänze ausgeschöpft werden. Insofern sind die Ausbildungskapazitäten für Musik als ausreichend zu bewerten. Aktuell besteht keine Möglichkeit , an der Universität Potsdam das lehramtsbezogene Fach Kunst zu studieren. Die Ausbildungskapazitäten der Universität der Künste Berlin sind angesichts des hohen eigenen Bedarfs des Landes Berlin als nicht ausreichend für die Deckung des Lehrkräftebedarfs von zwei Bundesländern einzuschätzen.