Landtag Brandenburg Drucksache 6/8277 6. Wahlperiode Eingegangen: 26.02.2018 / Ausgegeben: 05.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3289 der Abgeordneten Anita Tack (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/8088 Nachfrage zur DS 6/8044 Ausbau A24 und A10 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Aus der Antwort der Landesregierung DS 6/8044 vom 22.1.2018 auf meine Kleine Anfrage Nr. 3194 ergeben sich folgende Nachfragen: 1. Welche Konsequenzen können sich daraus ergeben, dass sich der Bund vorbehalten hat, direkt auf die Vergabestelle zuzugreifen, obwohl die Zuständigkeit für die Planung dem Land obliegt? (Aus Antwort zu 1.) zu Frage 1: Der direkte Zugriff auf die Vergabestelle ist durch das grundgesetzlich verankerte Weisungsrecht des Bundes gedeckt. Die Planungsaufgabe des AG unterscheidet sich von der bei konventioneller Realisierung durch Ihren Tiefegrad. Die Planungsleistung des Landes beschränkten sich in diesem Projekt auf die Erarbeitung von verpflichtenden Vorgaben für die Ausführungsplanung der ÖPP-Auftragnehmer. 2. Ist das Modell der Verfügbarkeitsentgelte als Gewinnsicherungsmodell zu klassifizieren? (Aus Antwort zu 2.) zu Frage 2: Nein. Durch die Koppelung der Verfügbarkeitsentgelte an ein vertraglich vereinbartes Malussystem sind sie ein Instrument der Qualitätssicherung für die Betriebsphase des Projektes. Ihr Gesamtbetrag wird für vertraglich geschuldete und erbrachte Leistungen gezahlt. 3. Unter welchen Bedingungen kann die Landesregierung Einsicht in die ÖPP- Bieterverfahren des Bundes, vor allem in die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nehmen? (Aus Antwort zu 3.) zu Frage 3: Das Verfügbarkeitsmodell A 10/A 24 ist ein Projekt des Bundes. Er hat auch die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beauftragt. Somit unterliegt diese grundsätzlich den parlamentarischen Kontrollmechanismen des Bundes. 4. Als Vorteil der ÖPP-Projekte werden “zügig, und qualitativ hochwertig zu bauen“ genannt . (Aus Antwort zu4.) Warum sind das keine Qualitätsmerkmale für das Bauen der öffentlichen Hand? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8277 - 2 - zu Frage 4: Für die Landesregierung ist das zügige und qualitativ hochwertige Bauen unabhängig von der Beschaffungsvariante eine wichtige Zielstellung für das Bauen der öffentlichen Hand.