Landtag Brandenburg Drucksache 6/8287 6. Wahlperiode Eingegangen: 01.03.2018 / Ausgegeben: 06.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3284 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/8082 Mülldeponie in Altlandsberg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: In Altlandsberg-West ist eine illegale Müllkippe seit der Nachwendezeit ein großes Ärgernis für die Anwohner. Das betrifft in der Flur 21 die Flurstücke 716, 717, 718 und 719. Seit der Wende wurden auf dem Gelände einer ehemaligen LPG Abfälle entsorgt. Nach dem Verkauf der Flurstücke entstand darüber hinaus ein nicht genehmigtes Lager für Altreifen. Diese wurden durch Mitarbeiter dort zeitweilig agierender Firmen sortiert und teilweise als Wirtschaftsgut angeblich nach Polen veräußert. Im Jahre 2008 kam es in dieser Reifendeponie zu einem Großbrand. Mindestens der damals brennende Bereich der Reifen wurde zur Brandeindämmung mit Erde abgedeckt, eine nachvollziehbare Maßnahme. Trotzdem sind damals noch ca. 500-600 t nichtangebrannte Reifen offen liegen geblieben und einer Verrottung ausgesetzt. Diese, und die seinerzeit mit Erde abgedeckten, lagern dort heute noch. Brandgassen sind mittlerweile zugewachsen und mit weiteren, teils gefährlichen Abfällen und Unrat verschüttet. Stallungen sind verfallen. Ein Teil der Flurstücke war eingezäunt. Die Zaunanlage wurde zum Zweck weiterer Ablagerungen und illegaler gewerblichen Nutzung zerstört. Insgesamt sind die Lagerflächen nicht gesichert. 1993 kaufte Herr B. das Gelände und errichtete dort eine Spedition, legte eine Privatstraße an über die später 40-Tonner Altreifen anfuhren. Er schloss einen Pachtvertrag ab. Es gab dann noch weitere Eigentümerwechsel und Auflassungsvormerkungen. Ein ungehinderter Zugang für Personen und Fahrzeuge ist gegeben. Das wurde und wird auch „genutzt “. Inzwischen befinden sich dort zusätzlich die auf wilden Müllkippen typischen und oft umweltgefährdenden Abfälle. Das Gelände ist inzwischen mit Wildwuchs bestanden, daher schwer einsehbar und im Gefahrenfalle für Rettungskräfte schwer überall erreichbar. Das ist sicher auch einer der Gründe, dass die Anwohner ihr Brunnenwasser nicht mehr für Trinkzwecke nutzen. Zwischenzeitlich gab es auch einige behördliche Anstrengungen mit Ordnungsmaßnahmen (1999, 2006, 2009), die jedoch zu keiner Änderung dieser Situation geführt haben. So wurde gegen Herrn H., einem Bauunternehmer, ein Ordnungsverfahren eingeleitet. Ab dem 20.04.1999 bis 2001 war eine Zwangsverwaltung gegeben. Seit 2005 sind 3 Personen , darunter ebenfalls ein Bauunternehmer, im Grundbuch eingetragen. Dort sind auch weitere Hypotheken zu finden. Also sind Eigentümer bekannt. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8287 - 2 - Vorbemerkung der Landesregierung: Die in der Anfrage genannte Mülldeponie in Altlandsberg ist in Anhang 2 zur Anlage der Abfall- und Bodenschutzzuständigkeitsverordnung (AbfBodZV) mit folgendem Anlagennamen und Standort „Fa. Rüdiger Karkassenhandel Altlandsberg“ und der Zuständigkeit „UAWB“ (Untere Abfallwirtschaftsbehörde) als illegales Abfalllager aufgeführt. Die Zuständigkeit für die Überwachung des illegalen Altlagers in Altlandsberg liegt damit bei der UAWB des Landkreises Märkisch-Oderland (MOL). Frage 1: Ist der Landesregierung diese geschilderte Situation bekannt? zu Frage 1: Die Existenz des illegalen Abfalllagers Fa. Rüdiger Karkassenhandel in Altlandsberg ist der Landesregierung bekannt. Frage 2: Ist auf diesem Gelände noch ein Unternehmen gemeldet? zu Frage 2: Der Landkreis MOL prüft derzeit, ob auf dem Gelände noch Unternehmen gemeldet sind. Frage 3: Sind von damaligen Nutzerfirmen Sicherheitsleistungen hinterlegt worden? zu Frage 3: Sicherheitsleistungen werden bei nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigten Abfallentsorgungsanlagen erhoben. Da für das Gelände keine solche Genehmigung erteilt wurde, wurde auch keine Sicherheitsleistung erhoben. Frage 4: Gibt es für dieses Areal noch gültige Genehmigungen zur Ablagerung diverser Materialien? zu Frage 4: Nach Aussage des Landkreises MOL gibt es für dieses Areal keinerlei Genehmigungen zur Ablagerung diverser Materialien. Frage 5: Wer übernahm seinerzeit die Kosten in Höhe von ca. 54 T€, die durch die Bekämpfung des Großbrandes entstanden waren? zu Frage 5: Dem Landkreis MOL liegen dazu keine Informationen vor, wer letztlich die Kosten für die damalige Brandbekämpfung übernehmen musste. Frage 6: Warum sind die zwischenzeitlich angestrengten Ordnungsverfahren ergebnislos verlaufen? zu Frage 6: Die Ordnungsverfügung des Landkreises MOL von 2009 mündete in ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (O.), das mit Urteil vom 04.03.2016 die Klage der entsorgungspflichtigen Firma gegen den Landkreis abwies. Zwischenzeitlich hatte der Geschäftsführer der Firma Privatinsolvenz angemeldet und ist verstorben. Verwaltungsrechtliche Zwangsmaßnahmen ließen zu diesem Zeitpunkt keinen Erfolg erwarten. Frage 7: Was gedenken die zuständigen Behörden kurzfristig zur Beseitigung dieser illegalen Müllkippe zu unternehmen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8287 - 3 - zu Frage 7: Das Abfalllager wird einmal im Jahr durch den Landkreis MOL in Augenschein genommen. Da nach Auffassung des Landkreises von den Abfällen keine unmittelbare Gefahr ausgeht, steht eine Ersatzvornahme durch den Landkreis zumindest kurzfristig nicht an. Der Landkreis ist gegenwärtig dabei, die Sachlage erneut detailliert zu prüfen (siehe Antwort zu Frage 2). Frage 8: Ist es denkbar, dass es zu einer Bereicherung durch den Bauträger kommt, wenn der Steuerzahler durch das Land die Entsorgung finanziert? zu Frage 8: Eine Finanzierung der Beräumung des unter kommunaler Aufsicht stehenden illegalen Altlagers in Altlandsberg mit Landesmitteln ist nicht vorgesehen. Der Landkreis MOL prüft die gegenwärtigen Eigentumsverhältnisse an den betroffenen Grundstücken. (siehe auch die Antworten zu den Fragen 2 und 7).