Landtag Brandenburg Drucksache 6/8288 6. Wahlperiode Eingegangen: 01.03.2018 / Ausgegeben: 06.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3299 des Abgeordneten Jan-Ulrich Weiß (AfD-Fraktion) Drucksache 6/8111 Radverkehrsstrategie 2030 und Radwege in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: In der Radverkehrsstrategie 2030 der Landesregierung ist nachzulesen wie viele Rad- und Radwanderwege seit den neunziger Jahren gebaut wurden. Dem Unterschied geschuldet, ob ein Radweg in der bisher unberührten Natur, als straßenbegleitender Radweg oder in einer Stadt auf schon verdichteter Fläche gebaut wird, ergeben sich verschiedene zu berücksichtigende Aspekte. So gibt es seit den neunziger Jahren zwar enorme Entwicklungen in der Asphaltproduktion und dem dazugehörigen Unterbau, doch es stellt sich die Frage, inwiefern diese Mischungen auch verschiedenen Belastungen standhalten. 1. Gibt es für das Land Brandenburg Statistiken oder andere Erhebungen darüber, wie viele Kilometer Rad- und Radwanderwege in Brandenburg durch die Forst- und Landwirtschaft mit genutzt werden? Wenn ja, mit welchen Inhalten wurden diese erhoben und in welchen Zeitabschnitten werden diese aktualisiert (Aufschlüsselung nach Landkreisen)? 2. Gibt es für das Land Brandenburg Statistiken oder andere Erhebungen darüber, wie viele Kilometer Rad- und Radwanderwege von verkehrstechnischen Blockademitteln, grundsätzlich für Kraftfahrzeuge aller Art, versperrt werden (Absperrpfosten, Rammschutzpoller , Schranken und andere bauliche Maßnahmen, die ein Befahren mit Kraftfahrzeugen verhindern)? Wenn ja, nach welchen Kriterien und mit welchen Ergebnissen wurden diese erstellt (Aufschlüsselung nach Landkreisen)? 3. Gibt es für das Land Brandenburg Statistiken oder andere Erhebungen darüber, wie viele Kilometer Rad- und Radwanderwege direkt durch Forst- und Landwirtschaftliche Flächen führen bzw. diese als straßenbegleitende Radwege von der direkten Zufahrt von Landstraßen auf eben diese Forst- und Landwirtschaftlichen Flächen trennen? Wenn ja: Mit welchen Inhalten wurden diese erhoben und in welchen Zeitabschnitten werden diese aktualisiert und ausgewertet (Aufschlüsselung nach Landkreisen)? zu Fragen 1 bis 3: Nein, derartige Informationen/Statistiken liegen der Landesregierung nicht vor. 4. Gibt es für das Land Brandenburg Statistiken, andere aussagkräftige Erhebungen und/oder amtliche Bauplanungsunterlagen darüber, welche Normen und Anforderungen Landtag Brandenburg Drucksache 6/8288 - 2 - gestellt und welche Qualitätsstandards bei den zu verwendenden Asphalten und Unterbauten für Rad- und Radwanderwege eingehalten werden müssen? Wenn ja, welche? zu Frage 4: Es gelten die Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12) und die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010). 5. Gibt es für das Land Brandenburg Statistiken, andere aussagkräftige Erhebungen und/oder amtliche Bauplanungsunterlagen darüber, welche Normen und Anforderungen gestellt und welche Qualitätsstandards bei den zu verwendenden Asphalten und Unterbauten für Forst- und Landwirtschaftswege eingehalten werden müssen? Wenn ja, welche ? 6. Gibt es für das Land Brandenburg Statistiken, andere aussagkräftige Erhebungen und/oder amtliche Bauplanungsunterlagen darüber, welche Normen und Anforderungen gestellt und welche Qualitätsstandards bei den zu verwendenden Asphalten und Unterbauten für Forst- und landwirtschaftliche Wege, die als Rad-Radwanderwege mitgenutzt werden, eingehalten werden müssen? Wenn ja, welche? zu Fragen 5 und 6: Der Bau land- und forstwirtschaftlicher Wege richtet sich nach dem Regelwerk für den Ländlichen Wegebau. Dieses besteht aus der „Richtlinie für die Anlage und Dimensionierung Ländlicher Wege, Teil 1“ (RLW 2016) in Verbindung mit den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau Ländlicher Wege“ (ZTV LW 16) und den „Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen, Baustoffe, Baustoffgemische und Bauprodukte für den Bau Ländlicher Wege“ (TL LW 16). Diese Richtlinien kommen auch bei vorgesehener multifunktionaler Nutzung (Rad- /Radwanderwege) im Ländlichen Wegebau zur Anwendung. 7, Wenn die Fragen 4, 5, 6 mit „ja“ beantwortet wurden: Gibt es dazu Prüfprotokolle oder Abnahmeprotokolle sowie Überprüfungsprotokolle über die Zusammensetzung des Asphalts ? Wenn ja, mit welchen Inhalten und Ergebnissen? zu Frage 7: Die Qualitätsstandards werden durch die geltenden Regelwerke (z.B. ZTV Asphalt -StB und TL Asphalt-StB) vorgegeben. Diese sind bei der Abnahme der Bauleistungen nachzuweisen. 8. Gibt es für das Land Brandenburg Statistiken, Studien oder andere aussagekräftige Erhebungen darüber, ob die ausgewiesenen Rad- und Radwanderwege, Forst -und Landwirtschaftswege , die gemäß ihrer Anlage auch in der Doppelfunktionalität genutzt werden und einer Belastung durch das Befahren von Kraftfahrzeugen mit 44 Tonnen und mehr - wie zum Beispiel im Rahmen der Beräumung des Sturmholzes, die durch die Landesregierung zugelassen wurde standhalten? Wenn ja: Mit welchen Inhalten und Ergebnissen? zu Frage 8: Nein.