Datum des Eingangs: 10.03.2015 / Ausgegeben: 16.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/832 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 297 der Abgeordneten Birgit Bessin und Dr. Rainer von Raemdonck der AfD-Fraktion Drucksache 6/646 Gesundheitsämter Wortlaut der Kleinen Anfrage 297 vom 19.02.2015: Gesundheitsämter müssen ein breites Spektrum an Fürsorge, Überwachung und Kontrolle gewährleisten und sind allein mit der hygienischen Überwachung in über 70 verschiedenen Einrichtungsarten im Land betraut. In verschiedenen Pressemitteilun- gen war zu erfahren, dass z.B. das Gesundheitsamt in Eisenhüttenstadt allein durch die Erstuntersuchung von 6.138 Flüchtlingen eine extrem große Mehr- und Dauerbe- lastung zu beklagen hat. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche anderen Gesundheitsämter sind noch von einer derartigen Problematik betroffen? 2. Wie können betroffene Gesundheitsämter unter den geschilderten Bedingun- gen ihren anderen vielfältigen Aufgaben gerecht werden? 3. Besteht die Möglichkeit bestimmte Aufgabenbereiche auszugliedern um die hohe Dauerbelastung etwas abzufedern? 4. Welche Lösungsansätze gibt es darüber hinaus auch die zukünftig hohe An- zahl an Erstuntersuchungen der ZABH zu kompensieren? 5. Gibt es eine finanzielle Mehrbelastung betroffener Gesundheitsämter durch o.a. Untersuchungen und in welcher Größenordnung bewegt sich diese? 6. Wer kommt für die finanzielle Mehrbelastung auf? 7. Wie werden mögliche finanzielle Härten, z.B. durch die Bezahlung von Hono- rarkräften ausgeglichen? 8. Welche Auswirkungen durch die attestierte Dauerbelastung sind bei den jewei- ligen Mitarbeitern festzustellen? 9. Wie wird hier gegengesteuert? Sind neben den Honorarkräften wie z.B. pensi- onierten Ärzten auch Neueinstellungen geplant? 10. Welches sind die Krankheitsbilder, die am häufigsten festgestellt werden? Bit- te schlüsseln sie diese auf nach Kindern, Männern und Frauen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Ge- sundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche anderen Gesundheitsämter sind noch von einer derartigen Proble- matik betroffen? zu Frage 1: Die Erstuntersuchung nach § 62 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) erfolgt ausschließ- lich in der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt, so dass keine weiteren Ge- sundheitsämter betroffen sind. Frage 2: Wie können betroffene Gesundheitsämter unter den geschilderten Bedin- gungen ihren anderen vielfältigen Aufgaben gerecht werden? Frage 3: Besteht die Möglichkeit bestimmte Aufgabenbereiche auszugliedern um die hohe Dauerbelastung etwas abzufedern? Frage 4: Welche Lösungsansätze gibt es darüber hinaus auch die zukünftig hohe Anzahl an Erstunter-suchungen der ZABH zu kompensieren? Frage 9: Wie wird hier gegengesteuert? Sind neben den Honorarkräften wie z.B. pensionierten Ärzten auch Neueinstellungen geplant? zu Frage 2, 3, 4 und 9: Die Fragen 2, 3, 4 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam be- antwortet Die Erstuntersuchungen nach § 62 AsylVfG werden ab dem 1.07.2015 neu geregelt, so dass der Landkreis Oder-Spree nicht mehr für die Durchführung der Erstuntersu- chungen zuständig sein wird. Frage 5: Gibt es eine finanzielle Mehrbelastung betroffener Gesundheitsämter durch o.a. Untersuchungen und in welcher Größenordnung bewegt sich diese? Frage 6: Wer kommt für die finanzielle Mehrbelastung auf? Frage 7: Wie werden mögliche finanzielle Härten, z.B. durch die Bezahlung von Ho- norarkräften ausgeglichen? Zu Frage 5, 6 und 7: Die Fragen 5, 6 und 7 werden zusammen beantwortet. Es gibt keine finanzielle Mehrbelastung aufgrund der Erstuntersuchung nach § 62 AsylVfG, da das Land dem die Gesundheitsuntersuchung durchführenden Landkreis die Kosten der Untersuchung durch einen pauschalen Abgeltungsbetrag erstattet. Dieser beträgt 138 Euro pro Untersuchung (siehe auch § 2 der „Zuständigkeitsver- ordnung nach dem Asylverfahrensgesetz für Gesundheitsuntersuchungen“). Frage 8: Welche Auswirkungen durch die attestierte Dauerbelastung sind bei den jeweiligen Mitarbeitern festzustellen? Zu Frage 8: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 10: Welches sind die Krankheitsbilder, die am häufigsten festgestellt werden? Bitte schlüsseln sie diese auf nach Kindern, Männern und Frauen? Zu Frage 10: Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor.