Landtag Brandenburg Drucksache 6/8322 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.03.2018 / Ausgegeben: 07.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3282 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion), Sven Petke (CDU-Fraktion) und Roswitha Schier (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8080 Nachfrage zur Antwort auf die Kleinen Anfrage Nr. 3080 „Befristete Stellen in der Brandenburger Landesverwaltung“ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele der in der Drucksache 6/7707 dargestellten befristeten Arbeitsverträge (2017) basieren auf einer „sachgrundlosen Befristung“? zu Frage 1: Von den in der DS 6/7707 dargestellten befristeten Arbeitsverhältnissen aus dem Erhebungszeitraum 1. Quartal 2017 wurden 642 Beschäftigte in der Landesverwaltung mit Ausnahme der Lehrkräfte und dem wissenschaftlichen Personal nach § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) beschäftigt. Im Bereich der Lehrkräfte ergibt sich eine Gesamtzahl von 892 Lehrkräften, die auf Grundlage des § 14 Abs. 2 TzBfG beschäftigt wurden. Hier bestehen Besonderheiten bei den sog. Seiteneinsteigern. Diese werden zunächst gem. § 14 Abs. 2 TzBfG befristet eingestellt . Fachlich und persönlich geeignete Seiteneinsteiger erhalten ein Angebot auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses im Landesdienst. Im Bereich der Wissenschaft wurden 13 Beschäftigte nach § 14 Abs. 2 TzBfG beschäftigt. Der Großteil der befristeten Verträge wird - wie in DS 6/7707 dargestellt - auf der Grundlage des Wissenschafts-Zeitvertragsgesetzes geschlossen. 2. Wie viele Mitarbeiter des Landes wurden insgesamt seit 2013 mit Arbeitsverträgen mit einer „sachgrundlosen Befristung“ ausgestattet? 3. Wie viele Mitarbeiter des Landes erhielten seit 2013 mehrere Arbeitsverträge mit einer „sachgrundlosen Befristung“? zu den Fragen 2 und 3: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse für den gesamten Zeitraum und die gesamte Landesverwaltung vor. Soweit einzelne Ressorts hierzu Daten vorhalten, sind diese in den Anlagen 1 und 2 dargestellt. Zur Beantwortung der Frage 2 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8322 - 2 - wird zudem für die Jahre 2013 und 2014 auf die Antwort der Landesregierung auf KA 467 (DS 6/1538, Anlagen 2a bis 2e) verwiesen. Anlage/n: 1. Anlage 1 2. Anlage 2 Anlage 1 zu Frage 2 Gesamtzahl der Neueinstellungen der Jahre 2013 bis 2017 mit Verträgen, die gern. § 14 Abs. 2 TzBfG befristet abgeschlossen wurden Geschäftsbereich Neueinstellungen, befristet nach § 14 Abs. 2 TzBfG Bemerkungen MASGF 39 ohne nachgeordneten Bereich. MdF 76 MIK 124 Enthält Daten des nachgeordneten Bereichs mit Ausnahme des LBG und der ZABH. MLUL* 88 Der nachgeordnete Bereich ist enthalten mit Ausnahme des LFB und LfU, für die keine Erkenntnisse vorliegen. NLPVUO meldet für 2017 2 Neueinstellungen mit Befristungen nach § 14 Abs. 2 TzBfG. MWE 18 *Aufgrund von Umressortierungen ergeben sich hier Abweichungen zu den Darstellungen in DS 6/1538 und Tabelle 2. Landtag Brandenburg Drucksache 6/00000 Anlage 2 zu Frage 3 Gesamtzahl der Verlängerungen von Verträgen, die gern. § 14 Abs. 2 TzBfG befristet abgeschlossen wurden, in den Jahren 2013 bis 2017. Geschäftsbereich Anzahl Vertragsverlängerungen , befristet nach § 14 Abs. 2 TzBfG Bemerkungen MASGF 18 ohne nachgeordneten Bereich. MdF 59 MIK 11 MLUL* 27 Der nachgeordnete Bereich ist enthalten mit Ausnahme des LFB und LfU, für die keine Erkenntnisse vorliegen. *Aufgrund von Umressortierungen ergeben sich hier Abweichungen zu den Darstellungen in Tabelle 1. Page 1 Page 1