Landtag Brandenburg Drucksache 6/8323 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.03.2018 / Ausgegeben: 07.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3283 des Abgeordneten Marco Büchel (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/8081 Erfüllung des deutsch-polnischen Rahmenabkommens zum Rettungsdienst Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Mit dem deutsch-polnischen Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst vom 22. Mai 2013 wurde ein rechtlicher Rahmen für den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen für die direkte Kooperation zwischen den Rettungsdienstträgern aus dem deutsch-polnischen Grenzraum eröffnet, um rasche und wirksame Hilfe gegenseitig zu ermöglichen. Frage 1: Wie gestaltet sich derzeit die Umsetzung dieses Rahmenabkommens? zu Frage 1: Die letzte Sitzung der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung zum grenzüber-schreitenden Rettungsdienst zwischen dem Land Brandenburg und der Wojewodschaft Lubuskie fand am 1.12.2017 in Gorzów Wielkopolski statt. Als Ergebnis gibt es einen Textentwurf für eine mögliche Kooperationsvereinbarung, zu dem zwischen den Parteien im Wesentlichen ein Konsens besteht. Einige wenige offene Punkte bedürfen noch einer Abstimmung auf Arbeitsebene zwischen den betroffenen Trägern des bodengebundenen Rettungsdienstes auf beiden Seiten. Frage 2: Wie haben sich die bestehenden direkten Kooperationen bewährt? zu Frage 2: Die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes in der deutschpolnischen Grenzregion nutzen zur Intensivierung ihrer Zusammenarbeit die Möglichkeiten der Projektfinanzierung im Rahmen des EU-Förderprogramms INTERREG V A. Die Schwerpunkte der aktuellen Projekte liegen u. a. auf der Verbesserung der Sprachkenntnisse , gemeinsamen Übungen sowie beruflichen Weiterbildung des deutschen und polnischen Rettungsdienstpersonals. Frage 3: Welche Probleme sind bei der Umsetzung aufgetreten? zu Frage 3: Die Frage der Haftpflichtversicherung polnischer Rettungsteams bei Einsätzen auf deutschem Staatsgebiet war lange Zeit offen. Erst eine Novellierung des polnischen Gesetzes über den medizinischen Rettungsdienst von 2017 mit der die Finanzierung der erforderlichen Haftpflichtversicherung ermöglicht wurde, konnte das Problem lösen. Diese Vorschriften sind am 1.1.2018 in Kraft getreten. Bisher bestand die polnische Seite darauf, dass die Kooperationsvereinbarungen zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst durch Landtag Brandenburg Drucksache 6/8323 - 2 - die Landkreise und die kreisfreien Städte sowie das Land unterzeichnet werden. Das Land Brandenburg ist jedoch Träger der Luftrettung, und nicht des bodengebundenen Rettungsdienstes , auf den sich das Rahmenabkommen bezieht. Inzwischen vertritt das polnische Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten die Auffassung, dass die Bestimmungen des Rahmenabkommens eine Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarungen durch das Land nicht zwingend vorsehen. Frage 4: Welche Kommunen haben zwischenzeitlich eine direkte Kooperation mit der polnischen Seite abschließen können? zu Frage 4: Bisher wurden im Land Brandenburg noch keine Kooperationsvereinbarungen nach Artikel 4 des deutsch-polnischen Rahmenabkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst unterzeichnet. Frage 5: Welche Erfahrungen gibt es aus anderen Bundesländern bei der Kooperation mit anderen Staaten, insbesondere aber der Republik Polen? zu Frage 5: Anlässlich der Ersten Sitzung der Gemeinsamen Kommission nach Art. 10 des deutsch-polnischen Rahmenabkommens zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst im Bundesministerium für Gesundheit in Berlin am 28.2.2017 informierten die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sowie die Wojewodschaften Westpommern und Niederschlesien, dass sie über den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zum grenzüberschreitenden Rettungsdienst miteinander im Dialog seien. Weitere Informationen zu Erfahrungen anderer Bundesländer bei der Zusammenarbeit im grenzüberschreitenden Rettungsdienst liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 6: Wann ist eine Neuverhandlung des Rahmenabkommens vorgesehen, mit welchem Ziel? zu Frage 6: Der Landesregierung liegen keine Informationen über eine Neuverhandlung des Rahmenabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst vom 21.12.2011 vor.