Landtag Brandenburg Drucksache 6/8325 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.03.2018 / Ausgegeben: 07.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3317 des Abgeordneten Péter Vida (fraktionslos) Drucksache 6/8134 Mülldeponie in Altlandsberg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Zur Kleinen Anfrage 3284 ist folgendes zu ergänzen: Sichtbare Bemühungen von Seiten der Stadt Altlandsberg oder anderer Behörden, um Schäden an der Umwelt und somit von der Bevölkerung abzuwenden, sind weiterhin, trotz Hinweisen aus der Bevölkerung und Thematisierung in den Ausschüssen, nicht ersichtlich. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Kleine Anfrage 3317 schließt inhaltlich an die Kleine Anfrage 3284 an. Die Vorbemerkung der Landesregierung ist wie folgt zu ergänzen: Der Betrieb einer Anlage zur Behandlung und Lagerung von Altreifen auf dem Standort ist den Behörden seit Sommer 1997 bekannt. Nachdem das damalige Amt für Immissionsschutz Frankfurt (Oder) (AfI - heute Landesamt für Umwelt (LfU)) feststellte, dass der Umfang der Tätigkeiten die Schwellenwerte der Genehmigungsbedürftigkeit nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) überschritt, hat es im Frühjahr 1998 den Weiterbetrieb untersagt und die Beräumung der Altreifen angeordnet. Der Betrieb der Anlage wurde im Sommer 1999 eingestellt. Die immissionsschutzrechtliche und die nach Auffassung des Landes damit verknüpfte abfallrechtliche Zuständigkeit des AfI endeten damit im Sommer 2000. Seitdem liegt die abfallrechtliche Zuständigkeit beim Landkreis Märkisch- Oderland (MOL). Frage 9: Welche Maßnahmen wurden seitens der Verwaltung bzw. den Behörden (Stadt, Kreis und Land) seit 1999 gegenüber wem getroffen, um die illegale Müllkippe dauerhaft zu beseitigen? Ich bitte um tabellarische Auflistung dazu mit einer entsprechenden Spalte Bemerkung/Ergebnis. zu Frage 9: Die Informationen der Stadt Altlandsberg, des Landkreises MOL und des LfU sind in folgender Tabelle zusammengefasst. Amt Datum Maßnahme Adressat Bemerkung 01.08.1997 Betreiber 1 Gewerbeanmeldung AfI 30.03.1998 Stilllegungs- und Beseitigungsverfügung nach § 20 Abs. 2 BImSchG wie oben AfI mehrfach Androhung und Festsetzung Zwangsgeld wie oben Landtag Brandenburg Drucksache 6/8325 - 2 - Amt Datum Maßnahme Adressat Bemerkung AfI 23.06.1998 Strafanzeige § 327 StGB wegen illegalem Anlagenbetrieb wie oben Ermittlungsverfahren gegen Zahlung Geldbuße eingestellt 27.07.1998 Betreiber 2 Mitteilung alleiniger Betreibereigenschaft AfI Androhung und Festsetzung Zwangsgeld wie oben AfI 26.10.1998 Widerspruchsbescheid zur Festsetzung Zwangsgeld wie oben AfI 08.06.1999 wie oben Betrieb eingestellt, aber Abfälle nicht beseitigt AfI Androhung und Festsetzung Zwangsgeld wie oben AfI 13.12.1999 wie oben Eröffnung Insolvenzverfahren, mangels Masse abgewiesen AfI 30.05.2000 Anhörung Grundstückseigentümer Grundstückseigentümer 1 Nicht zustellbar AfI 04.07.2000 Anhörung Grundstückseigentümer wie oben Neue Adresse AfI 12.12.2000 Anordnung nach § 21 KrW-/AbfG wie oben Ergebnislos wegen Eigentümerwechsel AfI 05.04.2001 Anhörung neuer Grundstückseigentümer Grundstückseigentümer 2 Abgabe an Landkreis MOL MOL 16.10.2008 Anhörung wie oben MOL 03.03.2009 Ordnungsverfügung wie oben MOL 14.08.2012 Widerspruchsbescheid wie oben 12.09.2012 wie oben Erhebung Klage beim VG Frankfurt (Oder) MOL Laufend Suche nach Entsorgern für kostenlose Übernahme Altreifen Bisher erfolglos VG FFO 04.03.2016 Urteil: Bestätigung Ordnungsverfügung wie oben 22.12.2016 wie oben Inhaber verstorben, Geschäftsbetrieb ruht Frage 10: Was wird kurzfristig unternommen, um diesen Missstand einzugrenzen und zu beseitigen? zu Frage 10: siehe Antwort zu Frage 7 der Kleinen Anfrage 3284.