Landtag Brandenburg Drucksache 6/8326 6. Wahlperiode Eingegangen: 02.03.2018 / Ausgegeben: 07.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3285 der Abgeordneten Steeven Bretz (CDU-Fraktion) und Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8083 Qualität des Schulessens Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Schülerinnen und Schüler verbringen einen großen Teil Ihres Tages in den Bildungseinrichtungen unseres Landes. Daher ist ein ausgewogenes und hochwertiges Angebot an Lebensmitteln in den Schulen unerlässlich. In den letzten Jahren wurden zu diesem Zweck mehrere Initiativen angeschoben, so die Einführung des Qualitätssicherungssystems für das Mittagsangebot in den Schulen Brandenburgs (QBra) 2015, die Erprobung eines Landesprogramms für Schulobst im letzten Jahr oder auch die Teilnahme des Landes am Schulmilchprogramm der Europäischen Union. Dennoch häufen sich in letzter Zeit negative Berichte über die Akzeptanz der Schulverpflegung in Brandenburg . So geht die Zahl der Schulen, die am Milchprogramm teilnehmen stetig zurück und lediglich 88 von 200 möglichen Schulen nahmen das Angebot an Äpfeln für ihre Schule wahr (siehe Märkische Oderzeitung vom 27. Dezember 2017). Auch die Qualitätsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung werden immer noch unzureichend eingehalten - beispielsweise böten nur ein Viertel der in einer Studie untersuchten Speisepläne die empfohlene Menge an Gemüse und Salat an (siehe Potsdamer Neueste Nachrichten vom 15. Juni 2017). Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg des Qualitätssicherungssystems (QBra) in Brandenburg seit seiner Einführung 2015? zu Frage 1: Die Entwicklung des Qualitätssicherungssystems für das Mittagsangebot in den Schulen Brandenburgs (QBra) durch die Projektagentur gGmbH wurde durch die Landesregierung über die Konzessionsabgabe Lotto bezuschusst. Ziel war die Erarbeitung eines Handbuchs, damit die Schulträger die Qualitätsstandards für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zunehmend in die Rahmenverträge mit den Caterern aufnehmen und zugleich von den Kontrollen der vertraglichen Vereinbarungen entlastet werden. Dieses Ziel wurde erreicht, es liegt im Ergebnis der Förderung ein Kompendium vor, welches eine geeignete Basis der Qualitätssicherung für Brandenburger Schulessen darstellt. Über die Konzessionsabgabe Lotto werden Unternehmen in Form einer Anschubfinanzierung für innovative Vorhaben bezuschusst. Die Landesregierung begrüßt den konzeptionellen Ansatz eines Qualitätssicherungssystems. Die Nutzungsrechte für die erstellten Leistungen verbleiben bei dem bezuschussten Unternehmen. Demnach liegen die Nutzungsrechte für QBra ausschließlich bei der Projektagentur gGmbH. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8326 - 2 - Frage 2: Wie viele Caterer in Brandenburg sind mittlerweile mit dem QBra-Siegel zertifiziert ? zu Frage 2: Nach derzeitigem Kenntnisstand ist kein Caterer im Land Brandenburg nach QBra zertifiziert. Frage 3: Wie hoch ist der Anteil der Schulen in der Landeshauptstadt Potsdam, die durch zertifizierte Caterer versorgt werden? (Bitte den numerischen Anteil der teilnehmenden Schulen zur Gesamtzahl der Potsdamer Schulen angeben.) zu Frage 3: Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung bietet auf der Basis des von ihr entwickelten „DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung“ eine Zertifizierung an. Den zertifizierten Caterern steht es frei, mit dem Zertifikat öffentlich zu werben. Wie viele Caterer , die Potsdamer Schulen beliefern, zertifiziert sind und wie hoch der Anteil der Schulen in der Landeshauptstadt Potsdam ist, die durch einen zertifizierten Caterer versorgt werden , ist der Landesregierung nicht bekannt. Frage 4: Wie groß ist die Nachfrage aller Potsdamer Schulen nach dem EU- Schulmilchprogramm? (Bitte den numerischen Anteil der teilnehmenden Schulen zur Gesamtzahl der Potsdamer Schulen angeben.) zu Frage 4: In Potsdam nehmen von den insgesamt 59 Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft 19 Schulen am EU-Schulmilchprogramm teil. Frage 5: Was die stetig abnehmende Zahl an den Brandenburger Schulen angeht, die am EU-Schulmilchprogramm teilnehmen, wurde neben geänderten Ernährungsgewohnheiten seitens des zuständigen Referenten im Landwirtschaftsministerium auch die Möglichkeit eingeräumt, dass manche Schulen der Arbeitsaufwand zu hoch sein könnte. a. Inwiefern soll die Umsetzung des EU-Milchprogramms für die Schulen derart aufwändig sein, dass sie darauf verzichten? b. Gibt es Überlegungen, die Situation für die Schulen zu ändern, um eine erhöhte Teilnahme am Milchprogramm zu erreichen? zu Frage 5a: Hauptproblem in allen Bildungseinrichtungen und insbesondere in Schulen ist die Bereitstellung von Personal für das EU-Schulmilchprogramm. Das Personal für die Umsetzung des EU-Schulmilchprogramms ist für folgende Aufgaben notwendig: Bedarfsermittlung der Schulmilch Milchbestellung bei/beim Lieferanten Annahme der Milcherzeugnisse und ggf. Zwischenlagerung Ausgabe der Milcherzeugnisse bzw. Verteilung Leergutbeseitigung Reinigungsarbeiten (Hygiene) Durchführung und Dokumentation durch die EU vorgeschriebener pädagogischer Begleitmaßnahmen Ggf. Hilfestellung und Mitarbeit bei notwendigen Vor-Ort-Kontrollen für die Schulmilchförderung Ggf. Mitarbeit für das Monitoring und die Evaluierung des EU- Schulmilchprogramms. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8326 - 3 - zu Frage 5b: Vor dem Hintergrund der EU-rechtlichen Bestimmungen lassen sich keine Überlegungen ableiten, welche die Situation in den Schulen abändern könnte. Frage 6: Wie schätzt die Landesregierung den Erfolg der im letzten Jahr durchgeführten Verteilung von Äpfeln an Potsdamer Grund- und Förderschulen ein? zu Frage 6: Insgesamt waren die teilnehmenden Schulen mit dem Angebot und der Umsetzung des Landesobstprogramms zufrieden und äußerten den Wunsch nach einer Fortsetzung des Landesobstprogramms im Schuljahr 2018/2019. Die Voraussetzungen für eine Fortsetzung des Landesobstprogramms sind seitens der Landesregierung geschaffen worden. Es muss betont werden, dass das Landesobstprogramm eine Eigeninitiative der Schulen voraussetzt. Die Nichtausschöpfung der bereitgestellten Landesmittel wird weiterhin in folgenden Ursachen gesehen: Vorfinanzierung der Obstwaren (Äpfel), ein offensichtliches nicht vermeidbares Hauptproblem Obstwaren (Äpfel) müssen erworben, zwischengelagert und verteilt werden Pädagogische Begleitmaßnahmen müssen durchgeführt und dokumentiert werden (beispielsweise Wertschätzung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Thema Lebensmittelverschwendung , gesunde Ernährung usw.) Einhaltung der Verwaltungsvorschriften der Entscheidungsträger in den Schulen trotz „schlanker“ Vorgaben. Im Gegensatz zum EU-Schulprogramm ist das Landesobstprogramm relativ einfach handhabbar . Die Apfelernte in Brandenburg, die Verteilung der Früchte, ihr Verzehr und die damit verbundenen pädagogischen Maßnahmen bilden eine Einheit. Das Verfahren ist praktisch in drei Monaten abgeschlossen. Frage 7: Im Jahr 2015 hat die Landesregierung Initiativen zur Steigerung der Nachfrage nach einem Mittagessen in Oberschulen angekündigt (DS 6/2385). Was hat die Landesregierung in dieser Hinsicht in Potsdamer Schulen unternommen? zu Frage 7: Im Rahmen der „Qualitätsoffensive Schulverpflegung Brandenburg“ hat die Landesregierung zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die darauf gerichtet sind, durch lokale Tafelrunden Netzwerke zu bilden, die wichtige Impulse für eine Akzeptanzsteigerung der Schulverpflegung geben. Zudem trägt die Qualitätsoffensive dazu bei, die übergreifenden Themen der Ernährungs- und Verbraucherbildung an Schulen als Bestandteil des neuen Rahmenlehrplans für die Klassen 1 bis 10 zu unterstützen und die Schaffung schulischer Mensa-AGs zu fördern, um gezielte schulspezifische Lösungen anzubieten. Darüber hinaus fördert die Landesregierung seit 2009 das Projekt „Vernetzungsstelle Schulverpflegung Brandenburg“ (VSB), deren Aufgabe die Vernetzung und Bündelung der landesweit bereits vorhandenen Ressourcen, Verantwortungsträger und deren Aktivitäten für eine gesundheitsförderliche Schulverpflegung und nachhaltige Ernährungsbildung an Schulen ist. Die VSB unterstützt flächendeckend die Qualitätsverbesserung der Schulverpflegung im Land Brandenburg. Sie bietet den Schulen und Schulträgern umfassende Informationen und Beratung an, beispielsweise zum Ausschreibungsverfahren für Schulcaterer oder zum Speiseplan-Check. Ein Schwerpunktthema der Arbeit der VSB im neuen Förderzeitraum (Oktober 2017 bis September 2020) ist, eine Ursachenermittlung für geringe Teilnehmerzahlen an der Schulverpflegung an ausgewählten Schulen (Schwer- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8326 - 4 - punktschulen) vorzunehmen und gemeinsam mit den Schulen und Partnern geeignete Maßnahmen und Initiativen für eine Akzeptanzsteigerung zu entwickeln. Hierzu können beispielsweise die Subventionierung von Angeboten, eine Optimierung der Pausenorganisation und der Pausenräume, Schüler- und Elternpartizipation, Verankerung von Ernährungsbildung im Schulprogramm o.ä. gehören. Die VSB verfolgt das Ziel, einen Handlungsleitfaden zu entwickeln, der den Schulen Brandenburgs zur Verfügung gestellt werden kann. Der kommunale Schulträger, die Essensanbieter und Schulen der Stadt Potsdam machen von den landesweiten Informations-, Beratungs- und Fortbildungsangeboten der Vernetzungsstelle regen Gebrauch. Frage 8: Welchen eigenen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung bezüglich der Qualität der Schulverpflegung in Potsdam? zu Frage 8: Die in Antwort zu Frage 7 genannten Maßnahmen und Initiativen werden von der Landesregierung weiter geführt. Potsdamer Schulen haben weiterhin die Möglichkeit, diese Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. Zu den pflichtigen Schulträgeraufgaben gehört gemäß § 113 BbgSchulG auch die Gewährleistung der Schulspeisung, was unter die kommunale Selbstverwaltung entsprechend den Regelungen in der Brandenburgischen Landesverfassung (Art. 97) und im Grundgesetz (Art. 28 Abs. 2) fällt. Insoweit müssen die Schulträger für den Einsatz der ihnen für die Erledigung dieser Aufgabe zugewiesenen Finanzmittel selbst Sorge tragen. Frage 9: Gibt es nach den Erfahrungen aus 2017 Überlegungen, doch am EU- Schulobstprogramm teilzunehmen, insbesondere da der Grundsatz der Kofinanzierung zum Schuljahr 2017/18 entfallen ist (siehe Informationswebseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft http://bit.ly/2ELxYBO)? zu Frage 9: Die Landesregierung hat sich in erster Linie wegen der hohen bürokratischen und sehr arbeitsintensiven Anforderungen nicht am EU-Schulobstprogramm beteiligt. Dies wurde bereits in mehreren Kleinen und Mündlichen Anfragen dargelegt. Hieran hat sich bislang nichts geändert. Deswegen hat das Land mit dem Haushalt 2017/2018 ein eigenes Landesschulobstprogramm aufgelegt. Frage 10: Welche Gründe sieht die Landesregierung für die sinkende Nachfrage nach dem Schulspeisungsprogramm in Brandenburg und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? zu Frage 10: Im Rahmen einer Schulleiterbefragung im Schuljahr 2016/17 durch die „Vernetzungsstelle Schulverpflegung Brandenburg“ (VSB) wurde eine sinkende Teilnahmequote bei der Schulverpflegung nur bei weiterführenden Schulen ermittelt. Demgegenüber ist bei den Grund- und Förderschulen die Zahl der am Mittagessen teilnehmenden Schülerinnen und Schüler leicht angestiegen. Mögliche Gründe für die relativ geringe Akzeptanz an weiterführenden Schulen zur Teilnahme an der Schulverpflegung sind neben ungünstigen schulorganisatorischen Rahmenbedingungen auch die Essgewohnheiten bei Heranwachsenden , das Mittagessen nicht in der Schule einnehmen zu wollen. Darüber hinaus spielen auch unzureichende Essenspausen, eine nicht ansprechende Essatmosphäre oder fehlende Einbindung der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern bei der Auswahl des Essensanbieters eine Rolle. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8326 - 5 - Die Herausforderung für Oberschulen besteht darin, die Schülerinnen und Schüler für eine ausgewogene Ernährung zu sensibilisieren und ihr Bewusstsein für eine gesunde Lebensweise zu stärken. Dabei wird die Ernährungsbildung stärker in den Fokus gerückt. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Beantwortung der Frage 7 verwiesen.