Datum des Eingangs: 10.03.2015 / Ausgegeben: 16.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/833 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 270 der Abgeordneten Andreas Gliese und Anja Heinrich der CDU-Fraktion Drucksache 6/577 Einzelbetriebliche Investitionsförderung in der Landwirtschaft Wortlaut der Kleinen Anfrage 270 vom 06.02.2015: Die aktuelle Förderperiode 2014-2020 läuft bereits seit mehreren Monaten. Auch wenn viele der nationalen Durchführungsvorschriften erst sehr spät auf den Weg ge- bracht werden konnten, warten viele Landwirte nach wie vor im Land Brandenburg darauf, dass die Förderrichtlinie des Landes Brandenburg über Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in Kraft tritt. Wir fragen die Landesregierung: 1. Aus welchen Gründen ist die o.g. Förderrichtlinie des Landes Brandenburg noch nicht in Kraft gesetzt? 2. Welche Hinweise bzw. Forderungen wird die Landesregierung in die Richtlinie zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen im Land Brandenburg aus dem von ihr initiierten Dialog „Tierhaltung im Land Brandenburg“ einfließen lassen? 3. Wann wird die Richtlinie zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen im Land Brandenburg voraussichtlich in Kraft treten, so dass Landwirte eine Förderung für dringend notwendige Investitionen beantragen können? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen ist die o.g. Förderrichtlinie des Landes Brandenburg noch nicht in Kraft gesetzt? Frage 3: Wann wird die Richtlinie zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen im Land Brandenburg voraussichtlich in Kraft treten, so dass Landwirte eine Förderung für dringend notwendige Investitionen beantragen können? Zu Frage 1 und 3: Der Entwicklungsplan für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins (EPLR) für die Förderperiode 2014 bis 2020, der als Rechtsgrundlage für die einzelbetriebliche Investitionsförderung dient, wurde am 2. Juli 2014 der EU-Kommission übermittelt. Am 6. Oktober 2014 erhielt die Verwaltungsbehörde ELER ein Antwortschreiben mit einer erheblichen Anzahl an Fragen aus allen Kapiteln des EPLR, so auch aus der einzelbetrieblichen Investitionsförderung, zur Beantwortung. Im Dezember 2014 fand eine Konsultation in Brüssel statt, in deren Ergebnis weitere Änderungen vorgenom- men werden mussten. Die Richtlinie zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen bedarf zu ihrer Inkrafts- etzung der Genehmigung des EPLR durch die EU-Kommission. Frage 2: Welche Hinweise bzw. Forderungen wird die Landesregierung in die Richtlinie zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen im Land Brandenburg aus dem von ihr initiierten Dialog „Tierhaltung im Land Brandenburg“ einfließen lassen? Zu Frage 2: Auch der künftige Fördergrundsatz für einzelbetriebliche Investitionen des Landes berücksichtigt in hohem Maße anspruchsvolle Investitionsmaßnahmen der Landwir- te, die dem Tierschutz und dem Wohl der Tiere dienen. Es gilt in jedem Fall, dass nur gefördert wird, wenn über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus in das Tier- wohl investiert wird. Diese erheblich höheren Aufwendungen bei Stallbauinvestitio- nen sollen unterstützt werden und sind deshalb Fördervoraussetzung. In Abhängig- keit von der Tierart (Milchkühe, Aufzuchtrinder, Kälber, Rinder, Mastschweine, Zuchtsauen, Zuchteber, Ziegen, Schafe, Legehennen, Mastputen, Masthühner, En- ten und Gänse, Pferde) werden in der Richtlinie Ansprüche u. a. in Bezug auf einen höheren Platzanspruch je Tier, Liegeflächengestaltung, Beschäftigungselemente, Schutzeinrichtungen formuliert.