Landtag Brandenburg Drucksache 6/8340 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.03.2018 / Ausgegeben: 12.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3215 des Abgeordneten Gordon Hoffmann (CDU-Fraktion) Drucksache 6/7879 Erfahrene Lehrer im Schuldienst halten - möglich und sinnvoll? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Brandenburg muss auf absehbare Zeit jedes Jahr um die tausend neue Lehrkräfte einstellen - weit mehr als im Land ausgebildet werden. Gleichzeitig gehen jedes Jahr viele hundert erfahrene Kollegen in den Ruhestand. Einige Bundesländer, die mit einer ähnlichen Situation konfrontiert sind, versuchen, mit Anreizen Lehrkräfte, die in Pension/Rente sind bzw. kurz davor stehen, freiwillig länger im Schuldienst zu halten. 1. Wie viele Lehrkräfte werden voraussichtlich in den nächsten 10 Schuljahren in den Ruhestand gehen? (bitte nach Schuljahren und Lehrämtern aufschlüsseln) zu Frage 1: Die Zahl der Lehrkräfte, die in den nächsten 10 Schuljahren in den Ruhestand treten werden, kann nicht jahresscharf genau ermittelt werden. Insbesondere ist nicht bekannt , wie die Lehrkräfte die Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden in Anspruch nehmen werden. Dazu werden in Vorbereitung der nächsten zu erstellenden Lehrermodellrechnung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport genaue Analysen durchzuführen und in Folge aktualisierte Annahmen zu treffen sein. Weiterhin ist nicht bekannt, wie viele Lehrkräfte in der Zwischenzeit neu eingestellt werden, welchen Altersjahrgängen diese Kräfte angehören werden und wann diese dann zusätzlich wieder ausscheiden werden. 2. Wie viele Lehrkräfte sind in den vergangenen drei Schuljahren in den Ruhestand gegangen ? (bitte nach Schuljahren und Lehrämtern aufschlüsseln) zu Frage 2: Im Schuljahr 2014/2015 sind 729 Beschäftige in den Ruhestand (einschließlich Dienst-und Erwerbsunfähigkeit und Tod) gegangen, im Schuljahr 2015/2016 waren es 510 und im Schuljahr 2016/2017 waren es 480 Beschäftigte. 3. Welche Möglichkeiten gibt es derzeit, dass Lehrkräfte im oder vor dem Ruhestand freiwillig länger im Brandenburger Schuldienst arbeiten? Wie viele Lehrkräfte machen davon ggf. derzeit Gebrauch? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8340 - 2 - zu Frage 3: Gemäß § 45 Absatz 3 des Landesbeamtengesetzes (LBG) besteht bei Beamtinnen und Beamten bei Vorliegen eines besonderen dienstlichen Interesses die Möglichkeit , den Eintritt in den Ruhestand bis zu drei Jahren über die Regelaltersgrenze hinauszuschieben . Die Entscheidung trifft die oberste Dienstbehörde. In den Jahren des Lehrerüberhangs wurde derartigen Anträgen nur in besonderen Ausnahmefällen stattgegeben. Aufgrund des steigenden Lehrerbedarfs wird inzwischen großzügig von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, sofern die Lehrkraft dies beantragt oder einer Hinausschiebung zugestimmt hat. Die staatlichen Schulämter und alle Schulen des Landes Brandenburg haben bereits im November 2015 schriftliche Hinweise des MBJS zu dieser neuen Verfahrensweise erhalten . Von der Hinausschiebung der Regelaltersgrenze haben Gebrauch gemacht: Schuljahre 2011/2012 bis 2014/2015: 6 Lehrkräfte Schuljahre 2015/2016 bis 2017/2018: 10 Lehrkräfte. Da eine Weiterbeschäftigung gemäß § 78 LBG mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfolgen muss, wurde als Alternative das sogenannte schulische Vertretungsbudget eingeführt, was den Schulen ermöglicht, zeitnah Unterrichtsausfälle durch diese erfahrenen Lehrkräfte zu vermindern oder möglichst sogar ganz zu vermeiden. Dies erfolgt durch befristete Einstellung als tarifbeschäftigte Lehrkraft. Das Land Brandenburg hat zudem die am Rentenrecht angelehnte Regelaltersgrenze ebenfalls auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Für die Beamten der Jahrgänge ab 01.01.1949 bis 31.12.1963 ist als Übergangsregelung eine stufenweise Anhebung festgelegt worden (§ 45 Absatz 1 LBG). Diese jahrgangsbezogene Anhebung kann bei Lehrkräften bereits per Gesetz spürbare Verschiebungen der Regelaltersgrenze gegenüber dem früheren Recht zur Folge haben, zumal Lehrkräfte erst mit Ablauf des Schulhalbjahres (nicht wie das sonst übliche Monatsende) in den Ruhestand treten (§ 45 Absatz 2 LBG). 4. Welche Möglichkeiten gibt es derzeit, den freiwilligen Verbleib im Schuldienst über das eigentliche Ruhestandsalter hinaus durch Anreize attraktiv zu machen, insbesondere durch pensionswirksame Zulagen oder Teilzeitmodelle mit entsprechendem Lohnausgleich ? zu Frage 4: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Einen entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt, inwieweit müsste Recht geändert werden, um Möglichkeiten im Sinne der Frage 4 und ggf. der Frage 3 zu schaffen ? 6. Einen entsprechenden politischen Willen vorausgesetzt, inwieweit und ggf. in welcher geschätzten Höhe müssten Vorkehrungen im Landeshaushalt getroffen werden, um Möglichkeiten im Sinne der Frage 4 und ggf. der Frage 3 zu schaffen? 7. Wie bewertet die Landesregierung die skizzierten Möglichkeiten fachlich und rechtlich ? zu den Fragen 5 bis 7: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.