Landtag Brandenburg Drucksache 6/8342 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.03.2018 / Ausgegeben: 12.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3294 des Abgeordneten Sven Petke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8106 Entlastungspakt des Bundes für die Kommunen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Der Bundestag hatte in der letzten Legislaturperiode ein Gesetz verabschiedet, mit dem die Kommunen ab 2018 um jährlich fünf Milliarden Euro entlastet werden. Dafür wurde unter anderem der Anteil der Länder und Gemeinden an der Umsatzsteuer erhöht. Eine weitere Milliarde fließt über den Umsatzsteueranteil der Länder an die Gemeinden. Frage 1: Wie viele und welche zusätzlichen Bundesmittel aus der Kommunalentlastung erhält das Land Brandenburg dadurch (bitte Gesamtangabe und aufgeschlüsselt)? zu Frage 1: Die angesprochene Entlastung um 5 Mrd. Euro ist Teil des Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen vom 1. Dezember 2016. Bei der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Juni 2016 wurde der Transferweg für die im Koalitionsvertrag des Bundes vorgesehene Entlastung der Kommunen um 5 Milliarden Euro ab 2018 festgelegt. 1 Milliarde Euro sollten über den Umsatzsteueranteil der Länder und 4 Milliarden Euro sollten im Verhältnis 3 zu 2 über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden und über die Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) bereitgestellt werden. Die Entlastung erfolgte somit auf drei Wegen: a) Die Beteiligung des Bundes an den KdU im SGB II wird ab dem Jahr 2019 dauerhaft um 10,2 Prozentpunkte angehoben. Im Jahr 2018 erfolgt eine Anhebung um 7,9 Prozentpunkte , um eine Minderung der zugesagten Entlastung aufgrund der Obergrenze der Bundesbeteiligung an den KdU von bundesweit 49 Prozent zu vermeiden; dies wird durch einen entsprechend höheren Umsatzsteueranteil der Gemeinden im Jahr 2018 zulasten des Bundes kompensiert. Die Zuweisungen des Bundes für die Bundesbeteiligung an den KdU werden zweckgebunden im Landeshaushalt vereinnahmt und in selbiger Höhe zweckgebunden an die Landkreise und kreisfreien Städte weitergeleitet. Grundlage hierfür bilden die angefallenen Ist-Ausgaben der Kommunen an den KdU im jeweiligen Haushaltsjahr. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können keine hinreichend verlässlichen Prognosen für die Entwicklung der Ist-Ausgaben und der voraussichtlichen Höhe der Bundesbeteiligung für das laufende Haushaltsjahr 2018 angegeben werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8342 - 2 - b) Der Umsatzsteueranteil der Gemeinden wird im Jahr 2018 um 2,76 Milliarden Euro erhöht und ab dem Jahr 2019 um 2,4 Milliarden Euro. Gemäß der Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5a des Gemeindefinanzreformgesetzes (Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung - UStSchlFestV) vom 2. Januar 2018 erhalten die Gemeinden in Brandenburg in den Jahren 2018-2020 1,9600256% am Aufkommen des den Gemeinden zustehenden Umsatzsteueranteils . Damit erhalten die Gemeinden in Brandenburg von dem erhöhten Anteil in 2018 ca. 54,1 Mio. € und ab 2019 ca. 47,0 Mio. € pro Jahr. Für den Zeitraum ab 2021 wird der auf die Brandenburger Gemeinden entfallende Anteil mit der UStSchlFestV für die Jahre 2021 bis 2023 neu festgelegt werden. c) Der Länderanteil an der Umsatzsteuer wird um 1 Milliarde Euro zu Lasten des Bundes erhöht. Der Anteil Brandenburgs beträgt ca. 3 %. Dies entspricht ca. 30 Mio. € p.a.. Frage 2: Werden die dem Land Brandenburg anteilig zufließenden Bundesmittel aus der Kommunalentlastung an die Kommunen weitergeleitet? Frage 3: In welcher Höhe werden die dem Land Brandenburg anteilig zufließenden Bundesmittel aus der Kommunalentlastung an die Kommunen weitergeleitet (bitte Gesamtangabe und aufgeschlüsselt)? Frage 4: Auf welchem Weg erfolgt die Weiterleitung (z.B. zweckgebunden für bestimmte Bereiche oder als allgemeine Zuweisung)? zu den Fragen 2 bis 4: Zu Buchstabe a) der Antwort auf Frage 1: Die durch den Bund ausgezahlten Mittel werden vollständig durch das Land an die Kommunen ausgereicht. Im Landeshaushalt sind die Mittel ein- und ausgabeseitig als durchlaufende Mittel ausgewiesen . Die Mittel sind zweckgebunden als Entlastung für die Ausgaben der KdU nach § 22 Absatz 1 SGB II einzusetzen. Zu Buchstabe b) der Antwort auf Frage 1: Das Aufkommen des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer fließt den Kommunen entsprechend ihres Schlüssels direkt zu. Siehe auch Antwort auf die Kleine Anfrage 2903, Frage 3a (LT-Drs. 6/7330). Steuereinnahmen sind für die Gemeinden allgemeine Deckungsmittel, d.h. sie unterliegen keiner Zweckbindung. Zu Buchstabe c) der Antwort auf Frage 1: Die Umsatzsteuereinnahmen des Landes werden entsprechend der geltenden Verbundquote an die Kommunen weiter gereicht, zur Zeit also zu 20 Prozent. Dies entspricht rund 6 Mio. € pro Jahr, die als allgemeine Schlüsselzuweisungen ausgereicht werden. Allgemeine Schlüsselzuweisungen sind für die Kommunen ebenfalls allgemeine Deckungsmittel, d.h. sie unterliegen keiner Zweckbindung. Somit werden zwei der drei Entlastungsbestandteile, die ca. 80 Prozent der Entlastung ausmachen, vollständig an die Kommunen weiter gereicht. Von der Entlastung über den Länderanteil an der Umsatzsteuer (siehe zu c)) werden 20 Prozent an die Kommunen weitergeleitet . Dabei muss jedoch der Hintergrund und die Entstehungsgeschichte mit berücksichtigt werden. Die vom Bund zugesagte Entlastung geht zurück auf die von Bund und Ländern am 24. Juni 2012 beschlossenen Eckpunkte einer innerstaatlichen Umsetzung der Vorgaben des Fiskalvertrages und des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Dort Landtag Brandenburg Drucksache 6/8342 - 3 - wurde vereinbart, dass durch die Ablösung der bisherigen Eingliederungshilfe durch ein neues Bundesleistungsgesetz den erhöhten Konsolidierungsanforderungen der Länder Rechnung getragen wird. In Brandenburg werden bereits 85 Prozent der Aufwendungen für die Eingliederungshilfe vom Land und nur 15 Prozent von den Kreisen und kreisfreien Städten getragen.