Landtag Brandenburg Drucksache 6/8343 6. Wahlperiode Eingegangen: 06.03.2018 / Ausgegeben: 12.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3290 der Abgeordneten Frank Bommert (CDU-Fraktion) und Roswitha Schier (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8089 BIG Digital Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Brandenburger Wirtschaft steht beim Thema Digitalisierung vor einer der größten Herausforderungen der Zukunft. Auch der Groß- und Einzelhandel muss sich dem zunehmenden digitalen Wandel stellen, da gerade die jungen Konsumenten nicht mehr zwischen online und offline unterscheiden wollen - sie nutzen ganz selbstverständlich alle zur Verfügung stehenden Kanäle zum Einkaufen. Besonders in der Handelsbranche ist zu spüren, dass die Digitalisierung kunden- und servicegetrieben ist und künftig einen wahren Wettbewerbsvorteil generieren kann. Um im Geschäft Begeisterung bei den Kunden auszulösen, eignen sich moderne In-Store-Technologien wie mobile Bezahllösungen, virtuelle Umkleiden, digitale Beschilderung oder die Ausstattung des Beratungspersonals mit Tablets. Aber auch die internen Geschäftsprozesse müssen digital und medienbruchfrei abgebildet werden. Den meisten Einzelhändlern fehlt es an Zeit und monetären Mitteln sich mit diesen komplexen Themen auseinander zu setzen und Investitionen zu tätigen. Sie benötigen dringend Unterstützung. Frage 1: Welche Förderung gibt es für den Einzelhandel zur Beratung, für Investitionen und Mitarbeiterschulungen zur Umsetzung von betrieblichen Digitalisierungsvorhaben im Bereich der Geschäftsprozesse sowie im Verkaufsprozess (Onlinehandel)? zu Frage 1: Im Rahmen der aktuell gültigen Förderrichtlinie „Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG)“, können KMU u. a. bei der Durchführung von Digitalisierungsprojekten unterstützt werden. Da zur Finanzierung dieser Förderung Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)“ zur Verfügung stehen, sind insbesondere die hier einschlägigen Fördervoraussetzungen zu beachten. Danach sind derzeit KMU - einschließlich KMU aus dem Bereich (Einzel-) Handel - dann antragsberechtigt, wenn sie nachweisen können, dass sie nach dem aktuellen Koordinierungsrahmen der GRW den Primäreffekt erfüllen und förderfähige Tätigkeiten ausüben. Für Investitionsvorhaben im Bereich des Online-/Versand-Einzelhandels kann auch eine Förderung nach den Richtlinien zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-G) in Betracht kommen, wenn damit Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8343 - 2 - Darüber hinaus können von KMU des Einzelhandels im Land Brandenburg Fördermöglichkeiten im Rahmen des Programms Mikrokredit Brandenburg in Anspruch genommen werden. Spezielle Förderprogramme des Landes Brandenburg zur Unterstützung der Digitalisierung von Geschäftsprozessen im Einzelhandel gibt es nicht. Vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird jedoch im Rahmen des Förderschwerpunkts „Mittelstand -Digital - Strategien zur digitalen Transformation der Unternehmensprozesse“ mit der Förderinitiative „Mittelstand 4.0“ unter anderem der Einzelhandel auf die Herausforderungen , die mit der Digitalisierung verbunden sind, vorbereitet. Mit der ESF-Weiterbildungsrichtlinie des Landes Brandenburg wird die Teilnahme u. a. von Beschäftigten an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen auf Basis dargelegter betrieblicher Qualifikationsbedarfe gefördert. Diese Förderung steht branchenübergreifend allen Unternehmen, auch dem Einzelhandel, mit Betriebsstätte im Land Brandenburg zur Verfügung. Pro Antrag können maximal zehn verschiedene Weiterbildungsmaßnahmen gefördert werden. Die Anzahl der Teilnehmenden pro Weiterbildungsmaßnahme ist nicht begrenzt. Es werden bis zu 50 % der anfallenden Kurs- und Prüfungsgebühren übernommen. Die Mindestförderhöhe pro Antrag beträgt 500 Euro. Bezuschusst werden bis zu 3.000 Euro pro Teilnehmendem und Antrag. Eine Förderung ist einmal im Kalenderjahr möglich, entscheidend ist der Beginn der (ersten) Weiterbildungsmaßnahme . Unternehmen - und somit auch Unternehmen im Einzelhandel - können sich darüber hinaus über die Beratungsstrukturen des Landes Brandenburg bei der Wirtschaftsförderung Brandenburg Arbeit (Regionalbüros für Fachkräftesicherung und Weiterbildung Brandenburg ) beraten lassen. Sie bieten den brandenburgischen Unternehmen und den Beschäftigten zur Stärkung ihrer Kompetenzentwicklung durch Ausbildung, Qualifizierung und Wissenstransfer und bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln Unterstützung an. Frage 2: Was wurde unternommen, um die von der aktuellen Förderung BIG Digital ausgeschlossenen Branchen - wie hier dem Handel - im Digitalisierungsprozess nicht zu benachteiligen ? zu Frage 2: Die aktuelle Förderung BIG Digital schließt KMU aus dem Bereich Handel - soweit diese nachweisen können, dass sie den Primäreffekt erfüllen - nicht aus (siehe Antwort zu Frage 1). Der Verzicht auf eine gesonderte öffentliche Förderung stellt zudem keine Benachteiligung dar. Frage 3: Welche alternativen Förderinstrumente kann der Handel nutzen, um die Herausforderungen des digitalen Wandels zu bewältigen? Frage 4: Wo können Händler auf regionaler Ebene professionelle Hilfestellungen zu Digitalisierungsfragen erhalten? Frage 5: Inwieweit werden die Kompetenzen der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern und des Handelsverbandes Berlin Brandenburg e.V. in die Erarbeitung von adäquaten Förderinstrumenten eingebunden? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8343 - 3 - zu den Fragen 3, 4 und 5: Zusätzlich zu den in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 genannten Fördermöglichkeiten wird eine Beratung auf regionaler Ebene für die Einzelhändler angeboten. Diese können insbesondere auf die umfassenden Informationsangebote sowie Veranstaltungs- und Beratungsstrukturen der drei Industrie- und Handelskammern (IHKen) in Brandenburg sowie des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg zurückgreifen. Weiterhin können Unternehmen die Informationsangebote des „Mittelstand 4.0- Kompetenzzentrums Cottbus“ in Anspruch nehmen Das Kompetenzzentrum ist Teil der Förderinitiative „Mittelstand 4.0“ des BMWi (siehe Antwort zu Frage 1). Zu den im Kompetenzzentrum vertretenen Partnern aus Wissenschaft und Praxis gehören die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg, die Technische Hochschule Wildau, das IHP Leibniz-Institut für innovative Mikroelektronik Frankfurt (Oder), die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde sowie die Landesarbeitsgemeinschaft der Industrieund Handelskammern (IHK) Brandenburg, vertreten durch die IHK Cottbus.