Datum des Eingangs: 11.03.2015 / Ausgegeben: 16.03.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/835 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 274 der Abgeordneten Kristy Augustin und Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 6/589 Auftritt der linksextremistischen „Deutschen Kommunistischen Partei“ (DKP) anlässlich einer Gedenkveranstaltung in Kienitz Wortlaut der Kleinen Anfrage 274 vom 10.02.2015: Am 31. Januar 2015 wurde im Letschiner Ortsteil Kienitz dem Jahrestag der Bildung des Oder-Brückenkopfes der Roten Armee an der Oder sowie dem Ende des II. Weltkrieges in einer Gedenkveranstaltung gedacht. Anwesend waren auch Vertreter der linksextremistischen „Deutschen Kommunistischen Partei“ (DKP). Sie warben bei den anwesenden Gästen um politische Unterstützung ihrer Ziele und Abonnements ihrer Zeitschrift. Während der Kranzniederlegung traten weitere Personen mit großen DKP-Fahnen auf. Ich frage die Landesregierung: 1. Wurde eine Teilnahme an der Gedenkveranstaltung durch die DKP im Vorfeld angekündigt? 2. Wurde eine begleitende Demonstration angemeldet? 3. Sind der Landesregierungen weitere angekündigte Demonstrationen oder Auftritte der DKP anlässlich von Gedenkveranstaltungen zum runden Jahrestag zum Ende des II. Weltkrieges bekannt? 4. Ist nach Einschätzung der Landesregierung eine verstärkte Bewegung und zunehmendes Auftreten der DKP bei öffentlichen Veranstaltungen in den vergangenen Monaten zu verzeichnen? 5. Wie bewertet es die Landesregierung, dass in Brandenburg bei einer so wichtigen Gedenkveranstaltungen Extremisten ungehindert und ungeniert Propaganda für ihre menschenverachtende Ideologie machen können? 6. Macht es für die Landesregierung einen Unterschied, ob bei offiziellen Gedenkveranstaltungen Extremisten der DKP oder Extremisten der NPD ihre Propaganda offen und ungestört zur Schau stellen? 7. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, damit Extremisten offizi- elle Gedenkveranstaltungen zukünftig nicht mehr missbrauchen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommu- nales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurde eine Teilnahme an der Gedenkveranstaltung durch die DKP im Vorfeld ange- kündigt? Frage 2: Wurde eine begleitende Demonstration angemeldet? zu den Fragen 1 und 2: Nein. Frage 3: Sind der Landesregierungen weitere angekündigte Demonstrationen oder Auftritte der DKP anlässlich von Gedenkveranstaltungen zum runden Jahrestag zum Ende des II. Weltkrieges bekannt? zu Frage 3: Nein, weitere angekündigte Demonstrationen oder Auftritte der DKP anlässlich von Gedenkveranstaltungen zum runden Jahrestag zum Ende des II. Weltkrieges sind nicht bekannt. Der einzige bisher in diesem Jahr bekannte Auftritt war am 25. Januar 2015 am Denkmal für die Verfolgten des Naziregimes in Königs Wusterhausen durch den DKP-Landesvorsitzenden Mario Barrios MIRANDA in seiner Funktion als Mitglied des Kreisvorstandes der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der An- tifaschisten (VVN-BdA) im Landkreis Dahme-Spree. Frage 4: Ist nach Einschätzung der Landesregierung eine verstärkte Bewegung und zuneh- mendes Auftreten der DKP bei öffentlichen Veranstaltungen in den vergangenen Monaten zu verzeichnen? zu Frage 4: Nein: Frage 5: Wie bewertet es die Landesregierung, dass in Brandenburg bei einer so wichtigen Gedenkveranstaltungen Extremisten ungehindert und ungeniert Propaganda für ihre menschenverachtende Ideologie machen können? Frage 6: Macht es für die Landesregierung einen Unterschied, ob bei offiziellen Gedenkveran- staltungen Extremisten der DKP oder Extremisten der NPD ihre Propaganda offen und ungestört zur Schau stellen? Frage 7: Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, damit Extremisten offizielle Gedenkveranstaltungen zukünftig nicht mehr missbrauchen? zu den Fragen 5, 6 und 7: Die Polizei ist gemäß Legalitätsprinzip verpflichtet, bei entsprechendem Anfangsver- dacht strafverfolgende Maßnahmen – unabhängig von der politischen Gesinnung eines Tatverdächtigen - einzuleiten. Dies gilt auch bei Propagandadelikten. Bei der Planung eines polizeilichen Einsatzes erfolgt eine nach Lagefeldern gegliederte Be- urteilung der Lage. Ein Lagefeld ist u.a. die beabsichtigte oder mögliche Teilnahme von Extremisten, mit entsprechender Bewertung von Störpotenzialen.