Landtag Brandenburg Drucksache 6/8350 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.03.2018 / Ausgegeben: 12.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3311 des Abgeordneten Danny Eichelbaum (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8128 Nachfrage zur Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3228 „Baumaßnahmen Barrierefreiheit am Amtsgericht Luckenwalde“ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Nachfrage: Ich frage die Landesregierung bezugnehmend auf die Antwort zu Frage 11: Wie verhält es sich mit der Barrierefreiheit der anderen drei Standorte? zur Nachfrage: Die anderen drei Standorte sind derzeit nicht barrierefrei erschlossen. In der am Standort Amtsgericht Zossen anstehenden großen Um- und Erweiterungsmaßnahme werden unter anderem sowohl ein barrierefreier Zugang als auch die Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen realisiert. Die konkrete Umsetzung ist mit der Justizverwaltung noch abzustimmen. Bei der Nebenstelle des Amtsgerichts Luckenwalde, Markt 25 in 14943 Luckenwalde, handelt es sich um eine Interimsunterbringung während der Bauzeit am Hauptsitz des Amtsgerichtes Luckenwalde. Die barrierefreie Erschließung hängt von der dauerhaften Nachnutzung der Liegenschaft ab, die zurzeit noch nicht feststeht. Die Sozialen Dienste der Justiz, Weststraße 15 in 14943 Luckenwalde, sind in einem, von einem privaten Anbieter, angemieteten Objekt untergebracht. Sofern seitens der Justizverwaltung eine barrierefreie Erschließung gewünscht wird, wäre mit dem Vermieter zu verhandeln, ob und zu welchen Konditionen er zu einer entsprechenden Herrichtung bereit wäre.