Landtag Brandenburg Drucksache 6/8351 6. Wahlperiode Eingegangen: 07.03.2018 / Ausgegeben: 12.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3308 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/8123 Mautpflicht auf Bundesstraßen ab 01.07.2018 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Am 31. März 2017 ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmaut-gesetzes (BFSTrMG) in Kraft getreten. Dieses sieht u.a. die Ausweitung der LKW-Maut auf alle Bundesstraßen zum 01. Juli 2018 vor. Ferner heißt es dort, dass den Trägern der Straßenbaulast einer mautpflichtigen Straße oder eines Abschnittes einer mautpflichtigen Straße, das auf den in ihrer Baulast befindlichen Strecken anfallende Mautaufkommen zusteht - Abzüge berücksichtigt. Es ist in vollem Umfang zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen zu verwenden. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Speditionen entschieden oft zur Nutzung autobahnparalleler Straßen mit schweren LKW. Die Ausweitung der Maut auf alle Bundesstraßen soll den Ausweichverkehr eindämmen. Wegen des relativ weitmaschigen Autobahnnetzes im Land Brandenburg werden die Bundes- und Landesstraßen auch weiterhin für den Fernverkehr eine hohe Bedeutung haben. Die Verkehrsinfrastruktur befindet sich in einem Zustand, in dem der Sanierungsstau ständig aufwächst. 1. Welche Baumaßnahmen an Bundesstraßen sind im Land Brandenburg für die nächsten fünf Jahre geplant? (Bitte vollständig auflisten!) zu Frage 1: Bauprogramme werden jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren aufgestellt. Darüber hinausgehende terminliche Einordnungen sind mit großen Unsicherheiten verbunden und erfolgen daher nicht. In der Auflistung sind deshalb die geplanten und teilweise bereits begonnenen Bedarfsplan-, Um- und Ausbaumaßnahmen und im Straßenbauplan einzelveranschlagten Erhaltungsmaßnahmen an Bundesstraßen, die voraussichtlich innerhalb der nächsten drei Jahre durchgeführt werden, dargestellt. Straße Projektbezeichnung B87 Ausbau im Bereich Duben B96 OU Teschendorf - Löwenberg B96 Verlegung OD Finsterwalde B97 Netzergänzung B97 - L47 Landtag Brandenburg Drucksache 6/8351 - 2 - B97n/B168n OU Cottbus, 2. VA B101 Ausbau Elsterwerda - Bad Liebenwerda B101n AS Ludwigsfelde-Ost bis Landesgrenze BB/BE, Erhaltung B 101n OU Thyrow B102 OU Schmerzke B102 Ausbau zwischen Gewerbegebiet Schmerzke und BAB 2 B107 Freie Strecke Jeserig - KV B107/L841 B112 OU Frankfurt (Oder), 3. VA (B 5 - B 167) B169 Ausbau BAB 13 AS Ruhland - OU Plessa B183 OU Bad Liebenwerda B198 Ausbau BAB11 AS Joachimsthal – B 2 Darüber hinaus werden jährlich ca. 20 bis 30 neue Erhaltungsmaßnahmen zur Sicherung und Qualitätsverbesserung von Straßenbefestigungen, Bauwerken und sonstigen Anlagenteilen begonnen. 2. Welche dieser Baumaßnahmen sind bereits im Landeshaushalt und in welcher Höhe angemeldet? (Planung, Ausgleichsleistungen und anderes) zu Frage 2: Es werden keine dieser Baumaßnahmen separat im Landeshaushalt angemeldet . Es sind im Landeshaushalt in der Regel pro Jahr ca. 33 Mio. € für die Planung und Bauüberwachung von Bundesfernstraßen veranschlagt. Im Jahr 2018 stehen voraussichtlich weitere 5 Mio. € aus dem Nachtragshaushalt zur Verfügung. 3. Ist ein weiterer dreispuriger Ausbau von Bundesstraßen geplant? (Wenn ja, bitte einzeln auflisten mit Planungsstand und Baubeginn) zu Frage 3: Ein dreistreifiger Regelquerschnitt kommt gemäß dem geltenden Regelwerk für Bundesstraßen mit hoher Verbindungsfunktion zur Anwendung. Ein weiterer dreispuriger Ausbau von Bundesstraßen ist beispielhaft bei folgenden Maßnahmen geplant: Projektbezeichnung Realisierungsstand möglicher Baubeginn B 169, Ausbau BAB 13 AS Ruhland – OU Plessa Entwurfsplanung in Abhängigkeit vom Baurecht B 102, Ausbau zwischen Gewerbegebiet Schmerzke und BAB 2 Baudurchführung 01/2018 B 102, OU Schmerzke Planfeststellung in Abhängigkeit vom Baurecht Landtag Brandenburg Drucksache 6/8351 - 3 - 4. Werden mit der Einführung der Mautpflicht auf Bundesstraßen die Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 km/h aufgehoben oder gibt entsprechende Sanierungsmaßnahmen, um die starken Geschwindigkeitsbegrenzungen aufzulösen, wie z.B. an der B 87 In Schlieben, ehemaliger Bahnübergang? zu Frage 4: Die Einführung der Mautpflicht auf Bundesstraßen wird bestehende Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht berühren. 5. Brandenburg ist ein Alleenland, wovon auch viele Bundesstraßen betroffen sind. Hier sind oft Geschwindigkeitsbegrenzungen von 70 km/h. Was wird getan, dass Kraftfahrer auf diesen Strecken zügiger vorankommen? (Bitte auflisten) zu Frage 5: Wenn Fahrzeugrückhaltesysteme errichtet werden, können in vielen Fällen die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen aufgehoben werden. In den Jahren 2016 und 2017 betraf dies folgende Bundesstraßen im Land Brandenburg: Straßennummer Abschnitt von (Kilometrierung) bis (Kilometrierung) 101 360 1,533 2,719 87 27 2,437 4,395 87 67 0,032 7,831 112 130 1,957 2,435 167 235 0,004 0,57 167 260 0,489 1,943 167 260 3,055 3,855 167 260 5,142 5,53 167 340 0,642 2,111 167 230 1,354 1599 96 810 2,284 5,153 168 160 0,655 6,634 167 40 0,07 7,254 96 840 0,419 4,521 96 850 0,041 3,333 96 870 2,203 2,961 169 30 1,133 1,917 169 30 2,679 3,035 101 370 0,348 2,988 101 390 0,128 4,769 6. Sind im Zuge der Einführung der Mautpflicht weitere Ortsumfahrungen geplant? (Wenn ja, bitte einzeln auflisten mit Planungsstand und Baubeginn) zu Frage 6: Nein. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8351 - 4 - 7. Ist die Schaffung von Parkmöglichkeiten geplant? (Wenn ja, bitte einzeln sowie die Kapazitäten auflisten) zu Frage 7: Seitens des Landes ist die Schaffung von Parkmöglichkeiten an Bundesstraßen nicht geplant.