Landtag Brandenburg Drucksache 6/8363 6. Wahlperiode Eingegangen: 08.03.2018 / Ausgegeben: 13.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3297 der Abgeordneten Andrea Johlige (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/8109 Compact-Magazin made in Brandenburg? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Zeitungsberichten zufolge wurde im Dezember 2017 bekannt, dass das neurechte Compact-Magazin im Brandenburgischen Falkensee produziert wird. Das Magazin versteht sich als Sprachrohr der AfD und Pegida und präsentiert sich rechtspopulistisch, mit Hang zu Verschwörungstheorien, islam- und asylfeindlich. Aktuell fordert es in einer Kampagne Freiheit für die NSU-Terroristin Beate Zschäpe. Der Chefredakteur, J. E., verfügt über vielfältige Verbindungen ins rechtsextreme Milieu, soll über Verbindungen zur Identitären Bewegung und der Initiative Ein Prozent verfügen und trat u.a. als Redner bei Pegida auf. 1. Kann die Landesregierung bestätigen, dass der Redaktionssitz des Compact-Magazins sich in Falkensee befindet und das Magazin von dort aus ganz oder teilweise produziert wird? Wenn ja, seit wann und welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu Gründen für die Wahl des Redaktionssitzes? 2. Wie viele Mitarbeiter arbeiten am Redaktionssitz? Sind (ehren- oder hauptamtliche) Mitarbeiter und Autoren des Magazins strafrechtlich in Erscheinung getreten? Wenn ja, mit welchen Straftaten? zu den Fragen 1 und 2: Der Landesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zum Sitz der Redaktion oder zur Anzahl der Mitarbeiter des Magazins vor. Das Magazin als solches ist derzeit kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden; eine Bewertung der Kampagne zu ZSCHÄPE wurde innerhalb des Verfassungsschutzverbundes angeregt. 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zum Chefredakteur des Magazins, J. E., vor allem hinsichtlich seiner Verbindungen ins rechtsextreme Milieu, zur AfD und zu Pegida und hinsichtlich strafrechtlich relevanter Aktivitäten? zu Frage 3: Der Landesregierung sind Verbindungen zu Vertretern der sogenannten „Neuen Rechten“ - so zur Identitären Bewegung - bekannt. Weder Pegida noch die AfD sind Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutzbehörde und auch von der Polizei werden keine Kontakte zu diesen nachgehalten. Daher kann die Landesregierung keine Aussagen zu Verbindungen zum Chefredakteur des Magazins treffen. Gemäß § 58 Abs. 4 bzw. § 57 Abs. 1 Satz 4 der Geschäftsordnung des Landtages werden Antworten der Landesregie- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8363 - 2 - rung auf Kleine Anfragen elektronisch veröffentlicht. Hieraus ergibt sich eine besondere Schutzbedürftigkeit von personenbezogenen Daten. Das Recht der Betroffenen auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten nach der Landesverfassung auf der einen Seite ist gegen das Informationsrecht des Abgeordneten auf der anderen Seite abzuwägen. Die Frage bezieht sich auf eine Person, die mit ihren Initialen dargestellt ist und deren Personalien sich ohne Weiteres durch jedermann recherchieren lassen. Die Veröffentlichung einer inhaltlichen Antwort auf die Frage nach strafrechtlichen Aktivitäten stellte für die betroffene Person - ungeachtet der Frage, ob Erkenntnisse über entsprechende Aktivitäten vorliegen oder nicht - einen unverhältnismäßigen Eingriff in ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Die Frage zielt auf eine Ausforschung und enthält keinerlei Anhaltspunkte für mögliche relevante Vorfälle. Aus diesem Grunde kann die Frage mit Blick auf § 31 Abs. 1 Satz 2 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes insoweit nicht beantwortet werden. 4. Wie schätzt die Landesregierung das Magazin Compact ein? Welche Reichweite hat es in Brandenburg und welche Rolle spielt es für die rechte Szene, für fremden- und asylfeindliche Organisationen, für die Mobilisierung zu fremden und asylfeindlichen Aktivitäten ? zu Frage 4: Das Compact-Magazin spielt für die herkömmliche rechtsextremistische Szene nur eine untergeordnete Rolle, dort verfügt es über keine große Reichweite. Anders verhält es sich beim asylkritischen Spektrum; hier hat sich das Magazin in den vergangenen Jahren als eine Art Leitmedium etabliert. 5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu Kontakten und personellen Verbindungen des Magazins und des Chefredakteurs zur rechten Szene, zu rechtsextremen Organisationen und Initiativen und zur AfD? zu Frage 5: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 6. Welche Aktivitäten hat das Magazin bzw. der Chefredakteur in Brandenburg entfaltet (Veranstaltungen, Kongresse, Auftritte bei Veranstaltungen Dritter usw.)? Bitte die Aktivitäten einzeln nennen, Angaben zur Teilnehmerzahl und zur Ausrichtung bzw. Inhalten der jeweiligen Aktivitäten? 7. Sind das Magazin Compact bzw. Mitarbeitende beim Magazin Beobachtungsgegenstand des Brandenburger Verfassungsschutzes? Wenn nein, warum nicht? zu den Fragen 6 und 7: Das Compact-Magazin ist gegenwärtig kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes. Bislang liegen den Verfassungsschutzbehörden keine hinreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte vor, dass es sich bei dem Magazin um eine ziel- und zweckgerichtete Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung handelt. Eine Aufstellung der Aktivitäten kann nicht erfolgen, da es sich nicht um ein Beobachtungsobjekt handelt.