Landtag Brandenburg Drucksache 6/8365 6. Wahlperiode Eingegangen: 08.03.2018 / Ausgegeben: 13.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3307 der Abgeordneten Iris Schülzke (fraktionslos) Drucksache 6/8122 Reichsbürger Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Die sogenannten Reichsbürger werden immer mehr zum Problem. Sie erkennen die Gültigkeit der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht an und verweigern die Zahlung von Steuern, Sozialabgaben, Bußgeldern etc. Als „Reichsbürger“ verweigern sie auch das Führen von Personalausweisen und Reisepässen der Bundesrepublik Deutschland. 1. Wie viele „Reichsbürger“ leben derzeit in Brandenburg? (Bitte einzeln nach Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten!) zu Frage 1: Im Land Brandenburg sind aktuell 560 „Reichsbürger und Selbstverwalter“ bekannt. Aufgrund einer zunehmenden öffentlichen Thematisierung der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ und der Meldungen der Behörden kann diese Zahl in den nächsten Monaten weiter ansteigen. Eine präzise Auflistung nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist derzeit noch nicht vorhanden. Schon jetzt ist aber feststellbar, dass „Reichsbürger und Selbstverwalter“ überwiegend im ländlichen Raum aktiv sind. Schwerpunktregionen sind der Süden und der Osten des Landes. 2. Wie viele Personalausweise und Reisepässe wurden in Brandenburg in den letzten drei Jahren zurückgegeben? (Bitte einzeln nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Jahren auflisten!) zu Frage 2: Zu dem angefragten Sachverhalt liegen der Landesregierung keine Informationen aus dem kommunalen Bereich vor; da diese Informationen statistisch nicht von ihr erfasst werden. 3. Erhielten diese „Reichsbürger“ Unterstützungen in den letzten drei Jahren vom Staat: a) Leistungsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - SGB II - (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld)? b) Sozialhilfe (Hilfen zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII -)? c) Wohngeld? (Bitte einzeln nach Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Jahren auflisten !) Landtag Brandenburg Drucksache 6/8365 - 2 - zu Frage 3: Leistungen der Existenzsicherung nach dem SGB II und dem SGB XII sollen den Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht (§ 1 Abs. 1 SGB II / § 1 Satz 1 SGB XII). Leistungen nach dem SGB II und nach dem SGB XII sind grundsätzlich nicht an ein straffreies Verhalten gekoppelt. Der Bezug von Leistungen der Existenzsicherung nach dem SGB II und dem SGB XII setzt daher nach den gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen nicht voraus, dass eine Eigenschaft als sog. „Reichsbürger“ geprüft wird. Es liegen deshalb keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Auch die Unterstützung sog. „Reichsbürger“ mit Wohngeld, kann mangels Daten nicht beantwortet werden. 4. Wie hoch sind die Außenstände an Steuern, Sozialabgaben, Bußgeldern? (Bitte die Entwicklung der letzten drei Jahre getrennt nach Landkreisen, kreisfreien Städten und Jahren auflisten!) zu Frage 4: Sog. „Reichsbürger“ werden im Steuerfestsetzungs- und Steuererhebungsverfahren wie jeder andere Steuerpflichtige behandelt. Gesonderte Aufzeichnungen zu sog. „Reichsbürgern“ existieren nicht; daher liegen die für die Beantwortung der Frage notwendigen Daten nicht vor. Zu Außenständen an Sozialabgaben liegen der Landesregierung ebenso keine Erkenntnisse vor. Auch eine gesonderte statistische Erfassung von Bußgeldforderungen , die gegenüber sog. „Reichsbürgern“ bestehen, wäre weder zulässig noch tatsächlich möglich, da keine verbindlichen Kriterien existieren, wonach Personen der Gruppe der sog. Reichsbürger zuzuordnen wären. 5. Welche Unterstützung erhalten die betroffenen Kommunen? zu Frage 5: Der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg informiert und berät seit Jahren die Kommunen des Landes zum Thema „Reichsbürger und Selbstverwalter“. Allein im Kalenderjahr 2017 hat der Verfassungsschutz insgesamt 42 Vorträge zum Thema „Reichsbürger und Selbstverwalter“ durchgeführt. Zudem hat der Verfassungsschutz diesbezüglich einen Flyer veröffentlicht, der auch auf seiner Homepage abrufbar ist. Ebenfalls 2015 erschien das grundlegende Handbuch zum Thema „Reichsbürger“ - Brandenburgisches Institut für Gemeinwesenberatung (demos) - unter redaktioneller Mitarbeit der Verfassungsschutzbehörde , welches 2018 eine Aktualisierung erfahren soll. Das Ministerium des Innern und für Kommunales hat des Weiteren mit Rundschreiben vom 27. Oktober 2016 ausführliche Hinweise für die Handhabung in Fällen der gerichtlichen Geltendmachung fingierter Forderungen der sog. "Reichsbürger" gegen Landesbedienstete formuliert. Dieses Rundschreiben ist – erweitert um zusätzliche Hinweise für die kommunale Praxis - durch Rundschreiben vom 12. Dezember 2016 auch den kommunalen Dienstherren und Arbeitgebern zur Kenntnis übersandt worden. Den Kommunen wurde empfohlen, die für die Landesbediensteten formulierten Hinweise im örtlichen Zuständigkeitsbereich entsprechend anzuwenden. 6. Wie viele Waffenscheine wurden bisher in welchen Landkreisen bei den Reichsbürgern eingezogen? zu Frage 6: Keine. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass sogenannte Reichsbürger in Brandenburg Inhaber eines Waffenscheins sind. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8365 - 3 - 7. Wurden bisher illegale Waffen oder Munition von Reichsbürgern eingezogen, wenn ja, in welchen Landkreisen und welche Waffen? zu Frage 7: Der angefragte Sachverhalt kann von der Landesregierung nicht beantwortet werden, da im Bereich der Polizei des Landes Brandenburg eine automatisierte Recherche in DV-Systemen hierzu ebenso wenig möglich ist, wie eine händische Auswertung.