Landtag Brandenburg Drucksache 6/8367 6. Wahlperiode Eingegangen: 08.03.2018 / Ausgegeben: 13.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3302 der Abgeordneten Ursula Nonnemacher (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Heide Schinowsky (Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/8114 Welche Ziele verfolgen der Verein „Zukunft Heimat“ und seine Verbündeten? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Stadt Cottbus wird immer wieder als Bühne für Angst- und Hass-Propaganda genutzt - seit dem Frühsommer 2017 maßgeblich gesteuert vom Verein „Zukunft Heimat“ aus der Spreewald-Stadt Golßen. Bei dessen Kundgebungen treten unter anderem Rednerinnen und Redner des Vereins selbst sowie der Partei AfD, der Partei-Jugendorganisation „Junge Alternative“, der vom Verfassungsschutz beobachteten „Identitären Bewegung“, des Netzwerks „Ein Prozent“ und der Bürgerinitiative „Pegida“ auf. Der „Zukunft Heimat“-Vorsitzende will Cottbus zu einem „Knotenpunkt des patriotischen Widerstandes“ machen und der Regionalleiter der „Identitären Bewegung Berlin- Brandenburg“ geht davon aus, dass Cottbus „sowas wie der kleine Bruder von Dresden“ werde. Dresden gilt in völkisch-nationalistischen Kreisen als „Hauptstadt des Widerstands “. Bei Demonstrationen von „Zukunft Heimat“ wehen Flaggen der vom Verfassungsschutz beobachteten „Identitären Bewegung“. Der Vorsitzende von „Zukunft Heimat“ sieht seinen Verein, die „Identitäre Bewegung“ und das Netzwerk „Ein Prozent“ als Teile eines „Gesamtkunstwerks“. Dieser Vorsitzende ist Aktivisten der „Identitären Bewegung“ ausdrücklich für angeblich „verdienstvolle“ Aktionen dankbar und er bezeichnet die „Identitären “ als „fabelhaft“ und „grandios“. Die zweite „Zukunft Heimat“-Vorsitzende wähnt die „Identitäre Bewegung“ gar in der „Ruhmeshalle von Walhalla“. 1. Beobachtet der Verfassungsschutz Brandenburg im Rahmen seiner Beobachtung der „Identitären Bewegung“ oder unabhängig davon die Aktivitäten des Vereins „Zukunft Heimat“? Falls ja: seit wann und mit welchen Ergebnissen? Falls nein: warum nicht? zu Frage 1: Der Verfassungsschutz des Landes Brandenburg nimmt seinem Auftrag entsprechend alle Aktivitäten zur Kenntnis, die einen Bezug zu möglichen verfassungsfeindlichen Bestrebungen haben könnten. Das trifft auch auf die Vorgänge um die vom Verein „Zukunft Heimat e.V.“ in letzter Zeit angemeldeten asylkritischen Demonstrationen in Cottbus und dessen sonstige Aktivitäten zu. Für die dahingehende Beobachtung von Personenzusammenschlüssen insbesondere mit nachrichtendienstlichen Mitteln bedarf es in gesetzlicher Hinsicht zum einen des Vorliegens tatsächlicher Anhaltspunkte im Sinne konkreter und hinreichend verdichteter Umstände u. a. für auf die Überwindung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerichteter Landtag Brandenburg Drucksache 6/8367 - 2 - Bestrebungen, zum anderen sind die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit zu beachten. Eine daran ausgerichtete Beobachtung im Sinne des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes erfolgt derzeit nicht. 2. Wie informiert sich die Landesregierung abseits der Verfassungsschutzarbeit über die Aktivitäten des Vereins „Zukunft Heimat“? zu Frage 2: Die Landesregierung nimmt allgemein offen zugängliche Informationen (Presseberichterstattung, wissenschaftliche Aufarbeitung, Selbstdarstellung des Vereins) zur Kenntnis. Die Polizei des Landes Brandenburg informiert sich über die Aktivitäten des Vereins „Zukunft Heimat e.V.“ auf Grundlage der Angaben aus den Versammlungsanmeldungen, Informationen aus den Kooperationsgesprächen sowie aus Abschlussmeldungen zu den entsprechenden Veranstaltungen. In Vorbereitung von Einsatzmaßnahmen werden Informationen aus den öffentlich zugänglichen Internetauftritten gesichtet und bewertet. Diese geben Auskunft zu Verbindungen und Strukturen sowie der Mobilisierung und Teilnahmeabsichten einzelner Personenzusammenschlüsse im Zusammenhang mit den Veranstaltungen des Vereins. Weiterhin werden Pressemeldungen zu Aktivitäten des Vereins „Zukunft Heimat e.V.“ ausgewertet. 3. Eine Vorläuferorganisation des Vereins „Zukunft Heimat“ nannte sich „Pro Zützen“ und lehnte sich damit namentlich an die sogenannte Pro-Bewegung an, die ihr Zentrum in Nordrhein-Westfalen hat und dort vom Verfassungsschutz beobachtet wird - hat der brandenburgische Verfassungsschutz „Pro Zützen“ beobachtet oder zumindest als Verdachtsfall behandelt? Falls ja: in welchem Zeitraum und mit welchen Ergebnissen? Falls nein: warum nicht? zu Frage 3: Bei der Bürgerinitiative „Pro Zützen“ lagen zu keinem Zeitpunkt tatsächliche Anhaltpunkte für Bestrebungen nach § 3 Abs. 1 des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes (BbgVerfSchG) vor. 4. Rund 60 Gruppen der „Identitären Bewegung“ sind als Teil des Netzwerks „Ein Prozent“ auf dessen Internetseite gelistet - wie bewertet die Landesregierung (nicht nur auf Basis von Verfassungsschutz-Erkenntnissen!) die Organisation „Ein Prozent“? Handelt es sich um eine Art Vorfeldorganisation oder eine Sammlungsbewegung der „Identitären Bewegung“? zu Frage 4: Es bestehen enge organisatorische und personelle Überschneidungen zwischen der Organisation „Ein Prozent“ und der „Identitären Bewegung“. In Brandenburg verfügt „Ein Prozent“ jedoch über keine relevanten Strukturen und ist somit auch kein Beobachtungsobjekt. 5. Beobachtet der Verfassungsschutz Brandenburg im Rahmen seiner Beobachtung der „Identitären Bewegung“ (IB) oder unabhängig davon die Aktivitäten des Netzwerks „Ein Prozent“? Falls ja: seit wann und mit welchen Ergebnissen? Falls nein: warum nicht, obwohl rund 60 IB-Gruppen zum Netzwerk gehören sollen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8367 - 3 - zu Frage 5: Nein, die Organisation „Ein Prozent“ wird durch den Verfassungsschutz des Landes Brandenburg nicht beobachtet. Ansonsten wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Überwachen Sicherheitsbehörden, ob bzw. dass die verbotene „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ keine Nachfolgebestrebungen entwickelt und ggf. mit welchen Ergebnissen? zu Frage 6: Der Rechtsextremismus ist ein zentrales Phänomengebiet, über welches der Verfassungsschutz nach § 3 Abs. 1 BbgVerfSchG Informationen sammelt. Die „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ wurde durch das Verbot zerschlagen. Das mit ihr verbundene Personenpotenzial hat zwar keine direkte Nachfolgeorganisation gegründet, ist jedoch teilweise weiterhin innerhalb der rechtsextremistischen Szene und anderweitig aktiv. Die Polizei des Landes Brandenburg betreibt eine aktive polizeiliche Aufklärung u. a. zur Beurteilung der Lage und Vorbereitung ggf. erforderlicher Entscheidungen im Rahmen der Einsatzbewältigung. Hierzu zählen auch Informationen zu möglichen Nachfolgebestrebungen der verbotenen „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“. Zudem steht bei der Bekämpfung rechtsextremistischer Straftaten in Brandenburg auch die Problematik des Erkennens einer möglichen Nachfolgeorganisation der „Widerstandsbewegung Südbrandenburg“ im Fokus. Bisher wurden im Sinne der Fragestellung keine relevanten Feststellungen getroffen. 7. An welchen politischen Aktivitäten - beispielsweise Demonstrationen, Kundgebungen, Kampagnen und/oder in Gruppierungen - beteiligen sich frühere Mitglieder der „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ seit dem Verbot der Organisation? Bringen sich beispielsweise frühere Kameraleute und/oder Cutter (Videoschnitt) der „Widerstandsbewegung“ bei „Zukunft Heimat“ ein und/oder brachten sie sich bei „Pro Zützen“ ein? zu Frage 7: Grundsätzlich ist bei den meisten Betroffenen des Vereinsverbots eine gewisse Zurückhaltung bei öffentlichen Auftritten erkennbar. Im Rahmen des Einsatzgeschehens im Zusammenhang mit dem Demonstrationsgeschehen des Vereins „Zukunft Heimat e.V.“ in Cottbus sowie der Sichtung allgemein zugänglicher Quellen wurden zum Teil frühere Mitglieder der „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ bei diesen Veranstaltungen festgestellt. Die z. B. durch die lokale Presse offen geäußerten Vermutungen, dass der Verein „Zukunft Heimat e.V.“ bei der Produktion von Mobilisierungsvideos auf die Expertise von Angehörigen der verbotenen „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ zurückgreift, wurden durch die Landesregierung zur Kenntnis genommen. Im Übrigen wird bezüglich der Videoproduktion auf die Beantwortung der Frage 2 der Kleinen Anfrage 1319 (LT.-Drs 6/3292) verwiesen. 8. Inwiefern erkennt die Landesregierung Ähnlichkeiten der Kampagne gegen den angeblichen „Volkstod“ seitens der „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ und der Agitation bei „Zukunft Heimat“-Kundgebungen gegen eine angeblich „ganz brutale Politik des Bevölkerungsaustauschs“ und gegen eine angeblich geplante „Auflösung des Volks der Deutschen durch Massenzuwanderung“ - und wie bewertet die Landesregierung ggf. Ähnlichkeiten? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8367 - 4 - zu Frage 8: Die asylkritische Ausrichtung der Aktivitäten des Vereins „Zukunft Heimat e.V.“ ist vergleichbar auch bei vielen anderen politisch rechts orientierten Parteien und sonstigen Gruppierungen feststellbar, ohne dass die Argumentationsweise und konkrete Stoßrichtung jeweils identisch wäre. Während die „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ in aggressiver Weise auf plakative und konspirativ vorbereitete Aktionen, gezielte Provokationen und symbolhafte Inszenierungen setzte und die Verbreitung einer dem Nationalsozialismus verwandten Ideologie betrieb, orientieren sich die Aktivitäten des Vereins „Zukunft Heimat e.V.“ eher an dem Vorbild der „PEGIDA“- Demonstrationen in Dresden (SN) und setzen auf eine Mobilisierung von möglichst vielen asylkritischen und politikverdrossenen Bürgern, um zu suggerieren, dass es sich um eine dynamische Massenbewegung handele. 9. Wie bewertet die Landesregierung (nicht nur auf Basis von Verfassungsschutz- Erkenntnissen!) die Zusammenarbeit von „Zukunft Heimat“, „Identitärer Bewegung“, AfD, „Ein Prozent“ und „Pegida“ - welche Ziele will diese Bewegung erreichen, welche Gruppierung oder Partei übernimmt welche Aufgaben? Welche weiteren Gruppierungen, Organisationen und/oder Parteien beteiligen sich ggf. auf welche Weise an dieser Zusammenarbeit - ist beispielsweise das „Institut für Staatspolitik“ beteiligt, insbesondere was die Schulung von Aktivistinnen und Aktivisten betrifft? zu Frage 9: Die Landesregierung nimmt zur Kenntnis, dass u. a. die in Cottbus innerhalb der letzten Wochen zu verzeichnenden Vorkommnisse für eine ausländerfeindliche Stimmungsmache mit einem zum Teil klar erkennbaren rechtsextremistischen Hintergrund ausgenutzt wurde und hierbei verschiedene Akteure dieses politischen Spektrums auch offen in Erscheinung getreten sind. Konkrete Erkenntnisse über Details der unterschiedlichen Handlungsbeiträge liegen der Landesregierung nicht vor. 10. Wie bewertet die Landesregierung (nicht nur auf Basis von Verfassungsschutz- Informationen!) die Aktivitäten des Vereins „Zukunft Heimat“ und seiner Verbündeten - beispielsweise als rechtspopulistisch, rechtsextremistisch, rassistisch, fremdenfeindlich, nationalistisch, völkisch, nationalsozial, staatsfeindlich und/oder demagogisch? zu Frage 10: Die Landesregierung nimmt wahr, dass der Verein „Zukunft Heimat e.V.“ nach ihrem Eindruck Anlass zu Zweifeln an einer hinreichenden Abgrenzung gegenüber rechtsextremistischen Ansichten und Bestrebungen bietet, indem die für ihn handelnden Personen dahingehende klarstellende Äußerungen unterlassen. 11. Bei „Zukunft Heimat“-Veranstaltungen und/oder in Reden von „Zukunft Heimat“- Mitgliedern wird unter anderem dazu aufgefordert, beim zivilen Ungehorsam den Rand der Gesetze anzukratzen, das „Merkel-Regime und die ganze korrupte Bande aus dem Land zu treiben“, die „Vernichter der deutschen Bevölkerung“ aus den Ämtern zu „jagen“ und das „Widerstandsrecht“ zu nutzen, weil angeblich „das deutsche Staatsvolk ausgewechselt“ werden soll - wie bewertet die Landesregierung solche Aufrufe, insbesondere unter strafrechtlichen Kriterien und unter Aspekten des Schutzes unserer Verfassung? Deuten solche Äußerungen darauf hin, dass der Verein „Zukunft Heimat“ und seine Verbündeten uneingeschränkt friedlich und auf dem Boden der demokratischen Grundordnung handeln bzw. handeln wollen? Landtag Brandenburg Drucksache 6/8367 - 5 - zu Frage 11: Sofern den zuständigen Behörden entsprechende Äußerungen zur Kenntnis gelangen, prüfen diese unter Beachtung des verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechts auf Meinungsfreiheit, ob die Äußerungen strafrechtlich relevant sind (z. B. Volksverhetzung, Verunglimpfung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten) bzw. ob sich aus dem Gesagten hinreichend konkrete Anhaltspunkte für gegen die freiheitlichdemokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen ableiten lassen. Soweit das in belegbarer Weise der Fall sein sollte, werden die Behörden konsequent dagegen vorgehen. Die Prüfung einer strafrechtlichen Relevanz von Äußerungen im Rahmen von Veranstaltungen und Demonstrationen des Vereins „Zukunft Heimat e.V.“ und anderer Beteiligter obliegt dabei allein den Staatsanwaltschaften sowie den Strafgerichten. Prüfungsmaßstab dafür, ob eine Äußerung die Voraussetzungen des Tatbestandes der Volksverhetzung gemäß § 130 StGB erfüllt, ist insbesondere auch das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Artikel 5 Abs. 1 Satz 1 GG). Dies gilt unabhängig davon, ob die Äußerung als Werturteil oder Tatsachenbehauptung einzustufen ist. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit schützt Meinungsäußerungen allerdings nicht vorbehaltlos. Der Schutz ist gemäß Artikel 5 Abs. 2 GG durch die allgemeinen Gesetze begrenzt, wozu auch die Volksverhetzung gemäß § 130 StGB gehört. Bei der Auslegung des Tatbestandes des § 130 StGB sind jedoch die verfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten, damit die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts hinreichend zur Geltung kommt. Es ist daher eine Abwägung zwischen der Bedeutung der Meinungsfreiheit auf der einen und des Rechtsguts, in dessen Interesse sie eingeschränkt worden ist, auf der anderen Seite vorzunehmen. Von besonderer Bedeutung dafür ist, den Sinn der umstrittenen Äußerung zutreffend zu erfassen. Dabei sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgehend vom Wortlaut auch der Kontext und die sonstigen Begleitumstände der Äußerung zu beachten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. März 2017, 1 BvR 1384/16 m. w. N.). Ist eine Äußerung hiernach mehrdeutig, so sind andere Auslegungsvarianten mit schlüssigen Gründen auszuschließen, bevor der Tatbestand der Volksverhetzung angenommen werden kann. Erhalten die Staatsanwaltschaften des Landes Kenntnis von möglicherweise volksverhetzenden Äußerungen, nehmen sie eine Prüfung unter Zugrundelegung der vorgenannten Grundsätze vor. Selbiges gilt für die Prüfung etwaiger Beleidigungstatbestände (z. B. §§ 90b und 185 ff. StGB), die ebenfalls im Lichte der Grundrechte auszulegen sind. Im Übrigen ist aus Sicht der Landesregierung ungeachtet derartiger Äußerungen eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den in Teilen der Bevölkerung anzutreffenden Besorgnissen geboten. 12. Wie bewertet die Landesregierung die pauschale Verunglimpfung aller im Bundestag und im Landtag Brandenburg vertretenen Parteien außer der AfD bei „Zukunft Heimat“- Veranstaltungen als „Parteien-Kartell“, „Altparteien“, „Blockparteien“ und als „Kartell der Deutschland-Abschaffer“ - sieht die Landesregierung darin ggf. eine Verunglimpfung der parlamentarischen Demokratie und kommen diese Begriffe, so wie sie bei „Zukunft Heimat“-Veranstaltungen verwendet werden, nach Bewertung der Landesregierung sachlich dem von Adolf Hitler verwendeten Begriff der „System-Parteien“ gleich? zu Frage 12: Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8367 - 6 - 13. Bei „Zukunft Heimat“-Kundgebungen wird gegen Kirchen, Gewerkschaften, Medien und Gerichte agitiert, weil jene an der angeblichen Abschaffung des deutschen Volkes mitwirken - wie bewertet die Landesregierung diese Agitation, insbesondere, was das Verhältnis von „Zukunft Heimat“ und seiner Verbündeten zum demokratischen Rechtsstaat und zur pluralistischen Gesellschaft betrifft? zu Frage 13: Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 14. Bei „Zukunft Heimat“-Veranstaltungen und/oder in Reden von „Zukunft Heimat“- Mitgliedern werden Geflüchtete, die nach Deutschland kommen, unter anderem als „Invasoren“ und als „billige Reservearbeiter“ verunglimpft, die in Deutschland ein „Mischvolk aus Flüchtlingen und Eingeborenen“ und eine „Plage der bunten Vielfalt“ entstehen ließen und deren Zuwanderung „beinahe folgerichtig“ zu „Angriffen auf die einheimische ,Köterrasse‘ der Deutschen“, zu „rassischen Konflikten“, zur „Zerstörung unserer Heimat“, zur „Überfremdung und Islamisierung unseres Vaterlandes“ sowie zum Austausch beziehungsweise zur Auflösung des deutschen Volkes führe - sind solche Aussagen nach Bewertung der Landesregierung noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt oder handelt es sich beispielsweise um Volksverhetzung im Sinne einer Aufstachelung zum Fremdenhass? Und wie gehen die brandenburgischen Sicherheits- und Justizbehörden mit diesen Äußerungen um? zu Frage 14: Aus dem Versammlungsgeschehen vor Ort liegen der Polizei aktuell keine Erkenntnisse zu Äußerungen mit strafrechtlicher Relevanz vor. Veröffentlichte Videomitschnitte wurden im Nachgang der Staatsanwaltschaft zur rechtlichen Würdigung vorgelegt. Im Übrigen wird auf die Beantwortung zu Frage 11 verwiesen. 15. Wie bewertet es die Landesregierung, dass ein Landesvorstandsmitglied der „Jungen Alternative“ als Vertreter des Netzwerks „Ein Prozent“ bei einer „Zukunft Heimat“- Kundgebung gesagt hat, dass es „scheißegal“ sein könne, „was in irgendeinem Verfassungsschutzbericht steht, was für Lügen dort verbreitet werden“? zu Frage 15: Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 16. Der Vorsitzende von „Zukunft Heimat“ hat wiederholt versucht, alttestamentarisch zu begründen, dass die christliche „Nächstenliebe“ nur auf das eigene Volk und nicht auf Geflüchtete anzuwenden sei - welche Rolle spielt bei den Kundgebungen oder anderen Aktivitäten von „Zukunft Heimat“ nach Einschätzung der Landesregierung religiöser Fundamentalismus oder Fanatismus? zu Frage 16: Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 17. Ist die bei Cottbusser Veranstaltungen von „Zukunft Heimat“ aus Golßen demonstrierte Fremdenfeindlichkeit und der dort artikulierte Rassismus nach Bewertung der Landesregierung vor allem ein Cottbuser Problem oder ein Problem, das auch die umliegenden Regionen betrifft, aber vor allem in Cottbus sichtbar wird, weil die Großstadt als Bühne missbraucht wird? zu Frage 17: Bundes- und auch landesweit betrachtet ist das Demonstrationsgeschehen im Kontext der Asylthematik massiv gesunken. Gleichwohl ist das Thema Anti-Asyl Landtag Brandenburg Drucksache 6/8367 - 7 - weiterhin in allen Regionen des Landes präsent. Zentrale Themen der Akteure der öffentlich geführten Diskussion sind die, ihrer Ansicht nach, bedrohte Identität der deutschen Bevölkerung sowie die von Asylsuchenden ausgehende Kriminalität. Demonstrationen in wesentlicher Größenordnung finden im Land Brandenburg aktuell nur in der Stadt Cottbus statt. Die Herausbildung eines vielschichtigen Protestmilieus im Zuge der Flüchtlingskrise ist allerdings ein nicht auf Cottbus beschränktes Phänomen. Jedoch erwies sich das Zusammentreffen der rechtsextremistischen Mischszene in Cottbus mit dem hohen Mobilisierungspotenzial in der Region (bis hin nach Sachsen) und den zuletzt durch syrische Flüchtlinge verübten Straftaten als geeignet, eine asyl- und fremdenfeindliche Stimmung in der Stadt anzuheizen. Aufgrund des hohen rechtsextremistischen Personenpotentials und der überdurchschnittlich hohen Anzahl von politisch motivierten Straf- und Gewalttaten wurde die Region Cottbus/Spree-Neiße bereits seit Jahren durch die Verfassungsschutzbehörde als Schwerpunktregion ausgewiesen. Die aktuelle Situation in Cottbus ist in Schärfe und Ausmaß auf die Anfang des Jahres stattgefundenen Auseinandersetzungen zwischen syrischen Flüchtlingen und deutschen Bürgern der Stadt zurückzuführen. In der Summe aller Straftaten im Stadtgebiet Cottbus ist die Anzahl der gewaltsamen Übergriffe von Asylsuchenden jedoch eher als gering zu betrachten. Die Geschehnisse waren aber geprägt von hohem medialem Interesse und daher enorm öffentlichkeitswirksam. Vergleichbare Straftaten haben in den umliegenden Regionen nicht stattgefunden. In der Gesamtbetrachtung muss darauf hingewiesen werden, dass der Verein „Zukunft Heimat e.V.“ bereits seit Mai 2017 (anfangs regelmäßig) Versammlungen in Cottbus durchführt. Neben den bekannten Gründen bzw. Themen der Versammlungen („verfehlte“ Flüchtlingspolitik auf Bundesebene, „Merkel muss weg“- Wahlkampf usw.) wurden auch aktuelle Geschehnisse benutzt, um gezielt Publikum anzusprechen. Durch die momentanen Sachverhalte bekamen die Aktivitäten des Vereins neuen Aufwind. Gegenwärtig beteiligen sich verschiedenste bürgerliche, aber auch rechtsextremistische Parteien/Bündnisse und internetbasierte Kampagnen über die Landesgrenzen hinweg (Ein Prozent, IBD, AfD, PEGIDA, NPD, III. Weg etc.) gemeinsam an der Mobilisierung der Veranstaltungen des Vereins „Zukunft Heimat e.V.“ in Cottbus. 18. Wie bewertet es die Landesregierung, dass die rechtsextremistische NPD ihre regelmäßigen Mahnwachen in Cottbus eingestellt hat, nachdem „Zukunft Heimat“ Kundgebungen in Cottbus angeboten hat? zu Frage 18: Die NPD leidet seit Jahren an einem politischen Bedeutungsverlust. Bereits vor dem Agieren des Vereins „Zukunft Heimat e.V.“ in Cottbus ist es der NPD nicht mehr gelungen, Teilnehmer in beachtenswerter Zahl für ihre Kundgebungen zu mobilisieren. 19. Haben sich an „Zukunft Heimat“-Veranstaltungen oder anderen Vereinsaktivitäten NPD-Mitglieder, rechtsextremistische Hooligans, Kampfsportler, Türsteher und/oder weitere Rechtsextremisten wie beispielsweise der Sänger der Cottbuser Band „Frontalkraft“ beteiligt? Wie bewertet die Landesregierung ggf. die Beteiligung altbekannter Rechtsextremistinnen und Rechtsextremisten an „Zukunft Heimat“-Veranstaltungen? Hat sich „Zukunft Heimat“ als Veranstalter ggf. von solchen Teilnehmern oder Teilnehmerinnen distanziert und ggf. inwiefern? zu Frage 19: Bei der Sichtung allgemeinzugänglicher Quellen (Internet) im Rahmen präventiv–polizeilicher Maßnahmen wurden bei Versammlungen des Vereins „Zukunft Landtag Brandenburg Drucksache 6/8367 - 8 - Heimat e.V.“ wiederholt Mitglieder der Parteien NPD, AfD, bekannte Rechtsextremisten, Personen aus dem gewaltbereiten/gewalttätigen und politisch rechtsorientierten Fußballspektrum, der Kampfsport- und der rechtsgerichteten Musikszene wahrgenommen. Rechtsextremistische Bestrebungen innerhalb des Vereins sind hier bisher nicht belegbar, gleichwohl wird die Teilnahme von Personen aus dem Umfeld der rechtsextremistischen Szene an den Versammlungen vom Versammlungsleiter geduldet. Eine Distanzierung des Vereins „Zukunft Heimat e.V.“ von diesen Personen wurde bislang nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 20. Wer stellt die Ordnerinnen und Ordner bei den Veranstaltungen von „Zukunft Heimat“ - sind Security-Firmen, Türsteher, Kampfsportler, Hooligans und/oder Rocker involviert, die aus rechtsextremistischen Zusammenhängen bekannt sind und aus welchen rechtsextremistischen Zusammenhängen sind sie ggf. bekannt? zu Frage 20: Die in den Kooperationsgesprächen festgelegte Anzahl der einzusetzenden Ordner werden vom Veranstalter umgesetzt. Die gemeldeten Personen werden in den polizeilichen Auskunftssystemen geprüft. Bisher liegen der Polizei des Landes Brandenburg keine Erkenntnisse auf eine Szenezugehörigkeit der Ordnerinnen und Ordner vor. 21. Der „Zukunft Heimat“-Vorsitzende hat am 30. Mai 2017 als Kundgebungsredner öffentlich angekündigt, dass eine „Anweisung von ‚Pegida‘“ aufgegriffen werde und weiter Demonstrationen in Cottbus veranstaltet würden - welche Rolle spielt „Pegida“ bei den Aktivitäten von „Zukunft Heimat“, beeinflusst oder steuert „Pegida“ Aktionen in Brandenburg? zu Frage 21: Bekannt ist, dass PEGIDA-Aktivisten sich am 3. Februar 2018 beteiligt haben. Darüber hinaus gehende Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor.