Landtag Brandenburg Drucksache 6/8381 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.03.2018 / Ausgegeben: 19.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3332 des Abgeordneten Benjamin Raschke (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/8169 Erweiterung einer Milchvieh- und Biogasanlage in Kolkwitz- Ortsteil Krieschow Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Im Kolkwitzer Ortsteil Krieschow ist die Erweiterung einer Milchviehanlage auf 2.000 Tierplätze und die Erweiterung einer Biogasanlage am Standort Flachsweide 5 geplant. Hier sitzen die Unternehmen Agrar GmbH Cottbus-West, Milchproduktion Krieschow KG und Landhöfe Kolkwitz GmbH. Die bestehenden Anlagen befinden sich ca. 200 Meter von der nächsten Wohnbebauung entfernt. Ich frage die Landesregierung: 1. Der im September 2017 öffentlich in der Gemeindeverwaltung Kolkwitz ausgelegte Bebauungsplan "Erweiterung Biogasanlage Krieschow" muss u. a. aufgrund der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange überarbeitet und neu öffentlich ausgelegt werden: Welche Kritikpunkte waren hierfür jeweils ausschlaggebend und von welcher Behörde wurden diese benannt? zu Frage 1: Hinweise zum Bebauungsplanverfahren können allein vom Träger der Bauleitplanung gegeben werden. 2. In Vorbereitung der derzeit beantragten BImSch-Genehmigung zur Erhöhung der Tierplatzzahlen der Milchproduktion Krieschow KG wurden bereits alte Stallanlagen abgerissen und neue Ställe errichtet. Wann wurden die notwendigen Bauanträge gestellt und genehmigt und wie wurden natur- und artenschutzrechtliche Belange, insbesondere in Bezug auf eine lokal bedeutsame Schwalbenpopulation berücksichtigt? zu Frage 2: Folgende Bauanträge wurden gestellt: AZ 02465-2011-45 Kolkwitz OT Krieschow, Flur 2, Flurstück 1202 und 159 - Umstrukturierung Milchviehanlage Krieschow 1. Umbau Rinderstall 3 und 4 2. Neubau Rinderstall 5, Güllekanal für Stall 3, 4 und 5, Futtertisch 1 und 2, Futtertisch für Reprostall, Güllebehälter Landtag Brandenburg Drucksache 6/8381 - 2 - Dieses Baugenehmigungsverfahren wurde mit Schreiben vom 24.03.2016 abgeschlossen. AZ 01089-2012 Kolkwitz OT Krieschow, Gemarkung Krieschow, Flur 2, Flurstück 1599 – Erweiterung Milchviehanlage 1. Anbau Vorwartehof an das Melkhaus 2. Ersatzneubau Rinderstall (Tierpflegebereich) 3. Erweiterung Treibgang-Überdachung Güllekanal u. Treibgang 4. Anbau Überdachung Futtertisch am Repro-Stall 6 5. Errichtung eines Milchkühltanks am Melkhaus Auch dieses Baugenehmigungsverfahren wurde mit Schreiben vom 24.03.2016 abgeschlossen . In den genannten bauaufsichtlichen Verfahren wurden jeweils die untere Naturschutzbehörde und die untere Wasserbehörde beteiligt. Diese Beteiligungen führten nicht zu Angaben über eine lokal bedeutsame Schwalbenpopulation im Bereich der jeweiligen Bauanträge. 3. Die Gemeinde Kolkwitz hat im Mai 2017 mit dem Vorhabenträger Agrar GmbH Cottbus -West einen Durchführungsvertrag gemäß Paragraph 12 BauGB geschlossen, welcher die Aufgabe der öffentlichen Widmung einer Durchfahrtsstraße durch das Betriebsgelände, Teilabschnitt der FS 1601, zum Gegenstand hat, ohne dass dieser Vorgang durch das begünstigte Unternehmen finanziell für die Gemeinde abgegolten werden soll. Auf welcher Rechtsgrundlage sind solche haushaltswirksamen Vorgänge gemäß Landesrecht zulässig? zu Frage 3: Der Durchführungsvertrag ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Vertragshoheit hat die Gemeinde. Im Übrigen sind die Informationen in der Fragestellung zur Aufgabe der öffentlichen Widmung nicht hinreichend, um eine Aussage zu den Folgen und Wirkungen zu machen. Gemäß § 8 Absätze 1 und 2 und § 46 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) sollen Gemeinden als Straßenbaubehörden für die Gemeindestraßen die öffentliche Widmung aufgeben, wenn eine Straße jede Verkehrsbedeutung verloren hat. Einziehungen sind von der Straßenbaubehörde mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekannt zu machen und werden im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. 4. Kam es in den letzten fünf Jahren zu Anlagenerweiterungen gemäß BImSchG, BauGB usw. oder sonstiger Änderungen bestehender Genehmigungen (Bitte um jährliche Aufschlüsselung je Unternehmen inkl. Benennung des Genehmigungsumfanges und evtl. Auflagen)? zu Frage 4: Folgende Baugenehmigungsverfahren wurden neben den zu Frage 2 Genannten in den letzten 5 Jahren durchgeführt: AZ 02376-2013 Wiederaufbau eines Landwirtschaftsgebäudes (Agrar GmbH Cottbus-West) Kolkwitz-Krieschow, Flachsweiche 5, Flur 2, Flurstück 1599 Dieses Vorhaben wurde noch nicht begonnen (Stand per 24.01.2018) Landtag Brandenburg Drucksache 6/8381 - 3 - AZ 03284-2013 Umbaumaßnahmen an der Lagerhalle/Einbau Büroräume und Betriebsleiterwohnung (Milchproduktion Krieschow KG) Kolkwitz OT Krieschow, Flachsweiche 5, Flur 2, Flurstück 1599 Dieses Baugenehmigungsverfahren wurde mit Schreiben vom 22.02.2016 abgeschlossen AZ 01180-2014 Betrieb eines Satelliten BHKW´s in Containeraufstellung mit einer FWL von 0,847 MW (Agrar GmbH Cottbus-West) Kolkwitz OT Krieschow, Flachsweiche 5, Flur 2, Flurstück 1599 Dieses Baugenehmigungsverfahren wurde mit Schreiben vom 23.06.2016 abgeschlossen Folgende immissionsschutzrechtliche Entscheidungen wurden in den letzten fünf Jahren getroffen: Anzeige vom 25.08.2014 - Änderung der Anlage zum Halten von Rindern: Errichtung eines Biogas-BHKW mit Versorgungsleitung von BGA Antragsteller: Milchproduktion Krieschow KG, Flachsweiche 6, 03099 Kolkwitz OT Krieschow Standort der Anlage: Flachsweiche 5, 03099 Kolkwitz OT Krieschow Entscheidung des LfU, T24 unter Reg.-Nr. 40.068/14/A/7.1.5V/RS vom 17.10.2014 - keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich Anzeige vom 16.09.2014 - Änderung der Anlage zum Halten von Rindern: Sozialgebäude, Ersatzneubau Lagerhalle (Brandschaden) Antragsteller: Milchproduktion Krieschow KG, Flachsweiche 6, 03099 Kolkwitz OT Krieschow Standort der Anlage: Flachsweiche 5, 03099 Kolkwitz OT Krieschow Entscheidung des LfU, T24 unter Reg.-Nr. 40.074/14/A/7.1.5V/RS vom 13.10.2014 - keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erforderlich Neugenehmigung Biogasanlage Genehmigungsbescheid Nr. 40.073.00/12/8.6.2.2V/RS am 09.08.2013 Antragsteller: Agrar GmbH Cottbus West, 03099 Kolkwitz OT Krieschow Standort der Anlage: Flachsweiche 5, 03099 Kolkwitz OT Krieschow 5. Erteilte die Sitzgemeinde Kolkwitz jeweils das gemeindliche Einvernehmen zu den ggf. vorgenommenen Anlagenerweiterungen? zu Frage 5: Das Einvernehmen zur Neugenehmigung der Biogasanlage (Nr. 40.073.00/12/8.6.2.2V/RS) wurde am 22.01.2013 erteilt. 6. Wurde die Öffentlichkeit jeweils ggf. beteiligt? Wenn ja, in welcher Form? zu Frage 6: Im Rahmen der Neugenehmigung der Biogasanlage wurde kein förmliches Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, da es sich um eine Anlage handelt, die nach den Regelungen der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) in einem vereinfachten Verfahren zu genehmigen war. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8381 - 4 - 7. Gab es in den letzten fünf Jahren in den genannten Unternehmen besondere Vorkommnisse : Havarien, Verstöße gegen Genehmigungen, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften usw. (Bitte um jährliche Aufschlüsselung je Unternehmen)? zu Frage 7: Am 07.10.2017 gab es eine Nachbarschaftsbeschwerde, die nach Auffassung des Beschwerdeführers bestehende Missstände in der MVA und BGA Krieschow auflistete . Bei einer speziell zu dieser Nachbarschaftsbeschwerde durchgeführten Anlagenkontrolle am 27.10.2017 konnten keine Verstöße gegen die bestehenden Genehmigungen , das BImSchG, oder weitere Vorschriften und Gesetze festgestellt werden. Die Punkte, die in der Beschwerde genannt worden sind, konnten alle widerlegt bzw. erklärt werden. Im Rahmen der behördlichen Abnahmeprüfung am 09.09.2015 wurde das Fehlen der folgenden Unterlagen festgestellt: - Konzept zur Verhinderung von Störfällen, - Explosionsschutzdokument mit Plan, - Betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan, - Gefährdungsbeurteilungen gemäß BetrSichV. Auf Grund dessen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (Reg.-Nr. 001/17-T24) gegen den Geschäftsführer der Agrar GmbH Cottbus-West eröffnet und mit Schreiben vom 13.07.2017 ein Bußgeld verhängt. Die Unterlagen wurden dem LfU mit Schreiben vom 31.08.2017 vollständig übergeben. 8. Gab es in den letzten fünf Jahren in den genannten Unternehmen Beanstandungen im Zusammenhang mit behördlich veranlassten Kontrollen (Bitte um Benennung und jährliche Aufschlüsselung je Unternehmen; z. B. in Bezug auf arbeits- und tierschutzrechtliche Belange)? zu Frage 8: Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Anlagenkontrollen durch das zuständige Überwachungsreferat gab es keine Beanstandungen, die ein behördliches Eingreifen erfordert hätten. 1. Der im September 2017 öffentlich in der Gemeindeverwaltung Kolkwitz ausgelegte Bebauungsplan "Erweiterung Biogasanlage Krieschow" muss u. a. aufgrund der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange überarbeitet und neu öffentlich ausgelegt werden: W... zu Frage 1: Hinweise zum Bebauungsplanverfahren können allein vom Träger der Bau-leitplanung gegeben werden. 2. In Vorbereitung der derzeit beantragten BImSch-Genehmigung zur Erhöhung der Tierplatzzahlen der Milchproduktion Krieschow KG wurden bereits alte Stallanlagen abgerissen und neue Ställe errichtet. Wann wurden die notwendigen Bauanträge gestellt und ... zu Frage 2: Folgende Bauanträge wurden gestellt: Dieses Baugenehmigungsverfahren wurde mit Schreiben vom 24.03.2016 abgeschlossen. 3. Die Gemeinde Kolkwitz hat im Mai 2017 mit dem Vorhabenträger Agrar GmbH Cottbus-West einen Durchführungsvertrag gemäß Paragraph 12 BauGB geschlossen, welcher die Aufgabe der öffentlichen Widmung einer Durchfahrtsstraße durch das Betriebsgelände, Te... zu Frage 3: Der Durchführungsvertrag ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Ver-tragshoheit hat die Gemeinde. Im Übrigen sind die Informationen in der Fragestellung zur Aufgabe der öffentlichen Widmung nicht hinreichend, um eine Aussage zu den Fol... 4. Kam es in den letzten fünf Jahren zu Anlagenerweiterungen gemäß BImSchG, BauGB usw. oder sonstiger Änderungen bestehender Genehmigungen (Bitte um jährliche Aufschlüsselung je Unternehmen inkl. Benennung des Genehmigungsumfanges und evtl. Auflagen)? zu Frage 4: Folgende Baugenehmigungsverfahren wurden neben den zu Frage 2 Genannten in den letzten 5 Jahren durchgeführt: 5. Erteilte die Sitzgemeinde Kolkwitz jeweils das gemeindliche Einvernehmen zu den ggf. vorgenommenen Anlagenerweiterungen? zu Frage 5: Das Einvernehmen zur Neugenehmigung der Biogasanlage (Nr. 40.073.00/12/8.6.2.2V/RS) wurde am 22.01.2013 erteilt. 6. Wurde die Öffentlichkeit jeweils ggf. beteiligt? Wenn ja, in welcher Form? zu Frage 6: Im Rahmen der Neugenehmigung der Biogasanlage wurde kein förmliches Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, da es sich um eine Anlage handelt, die nach den Regelungen der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-... 7. Gab es in den letzten fünf Jahren in den genannten Unternehmen besondere Vorkommnisse: Havarien, Verstöße gegen Genehmigungen, Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften usw. (Bitte um jährliche Aufschlüsselung je Unternehmen)? zu Frage 7: Am 07.10.2017 gab es eine Nachbarschaftsbeschwerde, die nach Auffassung des Beschwerdeführers bestehende Missstände in der MVA und BGA Krieschow auflistete. Bei einer speziell zu dieser Nachbarschaftsbeschwerde durchgeführten Anlagenkontro... 8. Gab es in den letzten fünf Jahren in den genannten Unternehmen Beanstandungen im Zusammenhang mit behördlich veranlassten Kontrollen (Bitte um Benennung und jährliche Aufschlüsselung je Unternehmen; z. B. in Bezug auf arbeits- und tierschutzrechtli... zu Frage 8: Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Anlagenkontrollen durch das zuständige Überwachungsreferat gab es keine Beanstandungen, die ein behördliches Eingreifen erfordert hätten.