Landtag Brandenburg Drucksache 6/8384 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.03.2018 / Ausgegeben: 19.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3326 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/8161 Nachfrage - Kleine Anfrage 6/7874 Erneute Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital der FBB GmbH? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Im November 2017 stellte der Abgeordnete Christoph Schulze die Kleine Anfrage Nr. 3129 „Erneute Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital der FBB GmbH?“, welche die Landesregierung am 28.12.2017 mit Drucksache 6/7874 beantwortete. Die Frage 2 in der Kleinen Anfrage lautete „In welchen Gremien der FBB und der Landesregierung wurde die Umwandlung des Darlehens in haftendes Stammkapital besprochen und wann durch wen beschlossen?“ Die Landesregierung antwortet darauf. „Die Umwandlung haben die Gesellschafter im Mai 2017 einvernehmlich beschlossen“. Im Hinblick auf die Frage in welchen Gremien der FBB und der Landesregierung und wann das besprochen wurde und durch wen es beschlossen wurde, ist nicht beantwortet. Für jeden Lesenskundigen ist klar, dass die Frage lautet „in welchen Gremien der FBB und der Landesregierung wurde das besprochen und durch wen beschlossen .“. die Antwort, dass die Gesellschafter das einvernehmlich im Mai 2017 beschlossen haben, ist keine Antwort auf die gestellte Frage. Aus diesem Grunde erlaube ich mir, diese Frage erneut zu stellen und verlange eine präzise Antwort. Es geht darum, festzustellen , welche Gremien befasst waren und wann das Kabinett der Landesregierung dieses auf der Tagesordnung hatte und ob das im Kabinett der Landesregierung beschlossen und behandelt wurde. Frage: In welchen Gremien der FBB und der Landesregierung wurde die Umwandlung des Gesellschafterdarlehens in Höhe von 300 Mio. €, auf die die Kleine Anfrage 3129 Bezug nimmt und besprochen und wann durch wen konkret beschlossen? zur Frage: Den Beschluss über die Umwandlung des Gesellschafterdarlehens in Eigenkapital haben für den Gesellschafter Land Brandenburg der Minister der Finanzen und für die Mitgesellschafter Bundesrepublik Deutschland und Land Berlin Bevollmächtigte aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sowie aus der Senatsverwaltung für Finanzen im Mai 2017 einvernehmlich gefasst. Der Beschlussfassung ist eine Prüfung des schriftlichen Antrags der FBB GmbH auf Vollzug der Umwandlung durch die Verwaltungen der drei Gesellschafter vorausgegangen. Der Aufsichtsrat der FBB GmbH ist über die Darlehensumwandlung informiert worden; eine Zustimmung des Aufsichtsrats ist in dem Gesellschaftsvertrag insoweit nicht vorgesehen. Eine Befassung der Landesregie- Landtag Brandenburg Drucksache 6/8384 - 2 - rung ist nicht erfolgt und war nicht angezeigt, weil der Umwandlung ein Rechtsanspruch der FBB GmbH aus dem Darlehensvertrag zugrunde gelegen hat und die als Darlehen ausgezahlten Mittel vom Landtag als Haushaltsgesetzgeber für Eigenkapitalzuführungen an die Gesellschaft bewilligt waren.