Landtag Brandenburg Drucksache 6/8386 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.03.2018 / Ausgegeben: 19.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3333 des Abgeordneten Sven Petke (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8170 Zustand der L 80 im Bereich des „Frankenfelder Berg“ in Luckenwalde Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die L 80 ist eine wichtige Landesstraße im Landkreis Teltow-Fläming, die unter anderem im nordwestlichen Bereich von Luckenwalde das Gewerbegebiet Frankenfelder Berg mit der Bundestraße 101 verbindet. Die Landesstraße weist in diesem Abschnitt jedoch erhebliche Schäden auf. Neben zahlreichen tiefen Schlaglöchern ist auch die Böschung neben der Straße in einem schlechten Zustand. 1. Wie ist die Zustandsnote der L 80 in diesem Bereich, gemäß Zustandserfassung und - bewertung (ZEB)? Wie hat sich dieser Wert seit Einführung der ZEB entwickelt? 2. Welche Daten aus Verkehrszählungen liegen der Landesregierung aus den vergangenen fünf Jahren für diesen Abschnitt vor? 3. Wurden in dem genannten Streckenabschnitt in den letzten fünf Jahren Maßnahmen durchgeführt (wie z. B. Behebung von Winterschäden, Ausbesserung von Schlaglöchern, etc.)? 4. Falls ja, welche Maßnahmen wurden zu welchem Zeitpunkt durchgeführt und welche Kosten sind dafür jeweils angefallen? 5. Warum wird auf die vorhandenen Straßenschäden, insbesondere die großen Schlaglöcher , nicht mit einer Beschilderung hingewiesen um die Nutzer der Straße zumindest auf die Gefahr aufmerksam zu machen? 6. Gibt es Überlegungen, den Streckenabschnitt zu sanieren bzw. umfassend instand zu setzen? Falls nein, warum nicht? Falls ja, in welchem Zeitraum? 7. Welche Kosten würden für eine grundhafte Sanierung anfallen? 8. Sind abgesehen von einer grundhaften Sanierung derzeit Maßnahmen an der L 80 in diesem Bereich geplant? zu Fragen 1 bis 8: Die Straße im Bereich „Frankenfelder Berg“ (ehemals L 80) wurde im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung Luckenwalde (B 101) vor 10 Jahren zum 01.01.2008 zur Gemeindestraße umgestuft. Deshalb befindet sich diese Straße nicht mehr in der Baulast des Landes. Die Fragen 1 bis 8 und 10 bezüglich der Straße im Bereich „Frankenfelder Berg“ in Luckenwalde können daher nur vom zuständigen Baulastträger, der Stadt Luckenwalde, beantwortet werden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8386 - 2 - 9. Wird die Sanierung der Straße im Rahmen der von der Landesregierung angekündigten zusätzlichen Investitionen in Höhe von 20 Millionen Euro für Landesstraßen im Jahr 2018 erfolgen? Falls nein, warum nicht? zu Frage 9: Eine Bereitstellung von Mitteln aus dem Landeshaushalt zur Sanierung der Straße ist aus o.a. Grund nicht vorgesehen. 10. Welche Gespräche zum Zustand der Straße haben zu welchen Terminen in den vergangenen drei Jahren zwischen der Stadt Luckenwalde sowie der Landesregierung stattgefunden (Bitte konkrete Teilnehmer benennen)? Welche Ergebnisse wurden dabei jeweils erzielt? zu Frage 10: Siehe Antwort zu Fragen 1 bis 8.