Landtag Brandenburg Drucksache 6/8390 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.03.2018 / Ausgegeben: 19.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3325 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/8160 Ortsdurchfahrten der Landesstraße L744 in Schöneiche und Kallinchen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Landesstraße L 744 führt durch die Orte Schöneiche und Kallinchen. Die Straße ist innerorts mit Kleinkopfpflaster ausgeführt, in einem sehr schlechten Bauzustand. Bereits seit 20 Jahren besteht die Kritik am Zustand dieser Straße durch die Einwohner und Anlieger der Straße durch die jeweiligen Ortsbeiräte, aber auch durch die Stadt Zossen. Vielfach wurde die Forderung aufgestellt und vom Land jeweils abgelehnt, dass diese Ortsdurchfahrten saniert werden müssen. Die Ortsdurchfahrt ist auch deshalb problematisch, weil sie zum Teil als Umgehungsstraße bei Autobahnsperrungen der A 13 genutzt wird und zum anderen die direkte Zufahrt zur Mülldeponie Schöneiche und zur Müllverbrennungsanlage Schöneiche/Gallun darstellt. Diese Straße wird tagtäglich von einer Unzahl von LKW mit großer Achslast frequentiert. Die Problematik für die Bevölkerung besteht darin, dass aufgrund von Spurrillen und Senkungen erhebliche Lärm- und Erschütterungsbelästigungen entstehen. Die Problematik war bereits mehrfach im Kreistag und seinen Ausschüssen und auch dem Land vorgetragen worden. Passiert ist leider nichts. Vorbemerkung der Landesregierung: Die L 744 gehört zum Grünen Netz. Gemäß SVZ 2015 beträgt die Verkehrsstärke 1.141 Kfz/24 h (davon SV: 5,5 %). Die L 744 ist nicht Bestandteil der offiziellen Bedarfsumleitung für die A 13 und wird deshalb auch nicht als Umleitungsstrecke ausgewiesen. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h besteht in einem Teilabschnitt der OD Kallinchen, ist für die OD Schöneiche vom Straßenverkehrsamt aber nicht angeordnet worden. 1. Ist der Landesregierung der Zustand der Ortsdurchfahrten Kallinchen und Schöneiche bekannt? zu Frage 1: Der Straßenzustand der Ortsdurchfahrten Kallinchen und Schöneiche ist der Landesregierung bekannt. 2. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der Ortsdurchfahrten? zu Frage 2: Die Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) 2015 weist für die Ortsdurchfahrten Kallinchen und Schöneiche Zustandsnoten zwischen 3,5 und 5,0 aus. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8390 - 2 - 3. Sind der Landesregierung die Beschwerden der Einwohnerschaft durch nächtlichen Lärm und Erschütterungen mit Schäden an den Häusern durch den Schwerlastverkehr bekannt? zu Frage 3: Ja. 4. Was hat die Landesregierung in der Vergangenheit im Hinblick auf die Abstellung dieser misslichen Umstände getan? 5. Was gedenkt die Landesregierung zu tun? zu Fragen 4 und 5: Die L 744 in den Ortsdurchfahrten Kallinchen und Schöneiche gehört aufgrund ihrer vergleichsweise geringen Verkehrsbelastung nicht zum prioritären Landesstraßennetz sondern zum Grünen Netz. Das bedeutet, dass sich gegenwärtig die baulichen Aktivitäten im Wesentlichen auf Unterhaltungsarbeiten (Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen seitens des Betriebsdienstes) beschränken und die Befahrbarkeit im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht gesichert wird. Da dies langfristig allerdings keine Lösung sein kann, wird von der Straßenbauverwaltung gegenwärtig ein Konzept zum Umgang mit den verschiedenen Netzbestandteilen erarbeitet. Ziel ist es, insbesondere den Zustand von Ortsdurchfahrten schrittweise zu verbessern. Bestandteil dieser Konzeption wird auch die Abstufung von Landesstraßen sein, die nicht mehr die Funktion einer Landesstraße besitzen. Zu diesen Straßen gehört auch die L 744. Die Bearbeitung des Konzeptes ist noch nicht abgeschlossen. Absehbar ist aber, dass aufgrund des Umfanges der anstehenden Sanierungsmaßnahmen nur eine schrittweise Umsetzung möglich sein wird.