Landtag Brandenburg Drucksache 6/8391 6. Wahlperiode Eingegangen: 13.03.2018 / Ausgegeben: 19.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3315 des Abgeordneten Axel Vogel (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drucksache 6/8132 Kosten der Schallschutzmaßnahmen am künftigen BER Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.01.2018 zur „Finanzielle Auswirkungen durch die spätere Inbetriebnahme des Flughafens Berlin Brandenburg" (Drucksache 19/00346) geht hervor, dass für das Schallschutzprogramm BER 730 Mio. Euro veranschlagt wurden, wovon 344 Mio. Euro (Stand Dezember 2017) bereits als Leistung erbracht worden sind. Dem aktuellen Schallschutzbericht vom Dezember 2017 ist zu entnehmen, dass von insgesamt gut 26.000 Antragsberechtigten Wohneinheiten (Tag- und Nachtschutz) laut aktuellem Schallschutzbericht die erforderlichen Maßnahmen bei insgesamt gut 8.800 komplett bzw. in Teilen umgesetzt wurden (entweder baulich oder als Entschädigung). Vorbemerkung der Landesregierung: Da die Landesregierung das Schallschutzprogramm nicht selbst umsetzt, kann sie hierzu aus eigenem Wissen keine Angaben machen. Um die Frage aber dennoch beantworten zu können, wurde die Geschäftsführung der FBB um Zuarbeit gebeten. Diese Zuarbeit ist in die nachfolgende Beantwortung eingeflossen. Frage 1: Welche Arten von Maßnahmen werden durch das Schallschutzprogramm BER finanziert und sind also in den von der Bundesregierung genannten 344 Mio. EUR enthalten ? zu Frage 1: Im Schallschutzprogramm BER werden bauliche Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster, Wanddämmungen, Dachdämmungen), Lüftungsmaßnahmen, Entschädigungen entsprechend Planfeststellungsbeschluss Punkt A II 5.1.7 Ziff. 2 sowie Außenwohnbereichsentschädigungen finanziert. Frage 2: Welchen Anteil haben die Kosten für diese bislang umgesetzten Schallschutzmaßnahmen an den bisherigen Gesamtausgaben für das Schallschutzprogramm (344 Mio. EUR)? zu Frage 2: Der Anteil betrug Stand Ende 2017 circa 342 Mio. €. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8391 - 2 - Frage 3: Mit welchen Gesamtkosten zur Umsetzung des baulichen Schallschutzes für alle anspruchsberechtigten Wohneinheiten rechnet die Landesregierung heute? Bitte begründen . zu Frage 3: Es wird nach wie vor mit Gesamtkosten für den Schallschutz in Höhe von 730 Mio. € gerechnet.