Landtag Brandenburg Drucksache 6/8392 6. Wahlperiode Eingegangen: 14.03.2018 / Ausgegeben: 19.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3316 des Abgeordneten Dierk Homeyer (CDU-Fraktion) Drucksache 6/8133 Inanspruchnahme und Umsetzung des Programmes der Europäischen Kommission für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU ‚‚COSME‘‘ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Mit dem „COSME“-Programm der EU sollen vor allem die Erleichterung des Zugangs zu Finanzmitteln für KMU und die Schaffung eines günstigen Umfelds für Neugründungen und Expansion von Unternehmen aus allen EU- Mitgliedsstaaten gefördert werden. Der Fokus dieser Initiative liegt in der Entwicklung einer standhaften und zeitgemäßen Unternehmerkultur, der Erhöhung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen sowie der Unterstützung von KMU bei der Expansion ins Ausland und der Verbesserung ihres Zugangs zu Märkten. Das Programm ist mit einem Budget von 2,3 Mrd. Euro ausgestattet. Vorbemerkungen der Landesregierung: Das Programm Competitiveness of Enterprises and Small and Medium-sized Enterprises für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und KMU (COSME) ist im Zeitraum 2014-2020 mit 2,3 Milliarden EUR budgetiert und ein von der EU direkt verwaltetes Förderprogramm. Die Fördermittel sind für kleine und mittlere Unterhemen nur über Intermediäre, wie Förderbanken, Verbände u.ä., zugänglich. Die Landesregierung selbst hat keinen Zugang zu diesem Programm und auch keine direkten Informationen über die Nutzung seitens Akteuren aus Brandenburg. Anders als bei Horizont 2020 mit dem EU-Büro des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und den Nationalen Kontaktstellen gibt es in Deutschland auch keine zentrale Informationsund Anlaufstelle für COSME. Soweit der Landesregierung bekannt, hat COSME für Brandenburg vor allem Relevanz bei der Förderung des Enterprise Europe Network (EEN). Die EU fördert aus COSME das Enterprise Europe Network Berlin Brandenburg (Konsortium aus BerlinPartner für Wirtschaft und Technologie, Wirtschaftsförderung Brandenburg GmbH und IHK Ostbrandenburg ) in den Jahren 2017 und 2018 mit insgesamt 1,16 Mio. EUR. Davon stehen 455.000 EUR den beiden Partner aus Brandenburg zur Verfügung. Das MWE leistet dazu eine Kofinanzierung i.H.v. 245.500 EUR. Das EEN bietet hauptsächlich den regionalen Unternehmen , aber auch anderen Interessierten, praktische und weitestgehend kostenfreie Unterstützung bei der Organisation von Geschäfts-, Technologie- und Projektpartnerschaften in Europa und darüber hinaus an. Bis vor kurzem hat die ILB (Re-)Finanzierungsmöglichkeiten aus COSME für das Programm „Brandenburg Garantie innovativ“ genutzt. Da dies aber zu den Eigenprogrammen Landtag Brandenburg Drucksache 6/8392 - 2 - der ILB gehörte, liegen dem Land keine Detailinformationen dazu vor. Auf der Internetseite von COSME, die die Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen EASME anbietet , kann über den Data Hub neuerdings eingesehen werden, welche Einrichtungen Mittel aus COSME in Anspruch nehmen. Demnach haben auch die STIC Wirtschaftsfördergesellschaft Märkisch-Oderland in Strausberg und der Berlin-Brandenburg Aerospace Alliance e.V. Mittel aus COSME erhalten. Frage 1: Wie viele Fördermittel wurden innerhalb des Programms bisher für das Land Brandenburg beantragt und wie viele dieser Mittel sind für welche Zwecke abgeflossen? (Bitte konkret aufschlüsseln nach Jahresscheiben) Frage 2: Wie viele Mittel stehen im Jahr 2018 und in den folgenden Jahren zur Verfügung? (Bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln) Frage 3: Wie ist das Förder- und Antragsverfahren in Brandenburg ausgestaltet? Wer ist antragsberechtigt und welche Stelle prüft und genehmigt die Förderanträge? zu den Fragen 1 bis 3: Darüber liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Der Landesregierung ist kein gesondertes Antragsverfahren für Brandenburg bekannt. Das Förderprogramm wird direkt von der EU-KOM angeboten und verwaltet. Dort müssen auch Anträge gestellt werden. Frage 4: Welchen Einfluss hat die Landesregierung auf die Förderkriterien und Förderbedarfe ? zu Frage 4: Die Landesregierung hat auf das durch die EU verwaltete Förderprogramm keinen Einfluss. Frage 5: Welche Kriterien werden zur Erfolgskontrolle herangezogen? (Bitte konkret aufschlüsseln ) zu Frage 5: Darüber liegen der Landesregierung keine Informationen vor.