Landtag Brandenburg Drucksache 6/8401 6. Wahlperiode Eingegangen: 15.03.2018 / Ausgegeben: 20.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3320 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/8151 Kitabeiträge - Sinneswandel der Landesregierung Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: In der Märkischen Allgemeinen Zeitung vom 20.1.2018 ist zu lesen, dass sich Brandenburgs Bildungsministerin, Frau Ernst, dafür einsetzen will, dass der Besuch von KITAs für die Eltern beitragsfrei wird. Das wird von den Eltern im Land Brandenburg begrüßt. In der Plenarsitzung am 11. Juni 2015 forderte der Abgeordnete Christoph Schulze faire Bezahlung der Kita-Erzieherinnen und Erzieher (Drucksache 6/1578 Für eine faire Bezahlung der Kita-Erzieherinnen und Erzieher) sowie die Beitragsfreiheit der KITAs. Vom damaligen Minister Baaske wurde dies im Namen der Landesregierung abgelehnt. Zitat Minister Baaske: “Wenn die Beitragsfreiheit dazukommt (Anmerkung zur Verbesserung der Erzieherschlüssel), sind es nicht 360 Mio. € sonder 480 Mio. Euro. Das ist bei den Forderungen, die hier aufgemacht werden, eine halbe Milliarde jedes Jahr. Deshalb sollte man sich gut überlegen, ob man dem Antrag zustimmt. Verantwortliche Bildungs- und Erziehungspolitik, meine Damen und Herren, heißt, dass ich jetzt beschließe , auch wirklich langfristig und immerwährend umsetzen kann, und nicht, dass ich ein Strohfeuer entfache und im nächsten Jahr zurückrudern muss, weil die Finanzen nicht ausreichen.“ Der Antrag Drucksache 6/1578 Für eine faire Bezahlung der Kita- Erzieherinnen und Erzieher sowie die Beitragsfreiheit der Kitas wurde von SPD und Linkspartei am 11.6.2015 rundweg einstimmig abgelehnt. Frage 1: Was hat sich im Land Brandenburg von 2015 zum Jahr 2018 geändert, dass die Beitragsfreiheit der KITAs, die im Jahr 2015 von der Landesregierung abgelehnt wurde, jetzt in Aussicht gestellt wird? zu Frage 1: Das Land Brandenburg belegt einen bundesdeutschen Spitzenplatz in Bezug auf die Versorgungsquoten der Kinder in Kindertagesbetreuung. Insbesondere hinsichtlich der Personalausstattung in den Kindertagesstätten gab es jedoch großen Verbesserungsbedarf . Die Landesregierung hat deshalb in der Vergangenheit betont, dass eine Verbesserung der Rahmenbedingungen Priorität habe vor einer Entlastung der Eltern. Seit 2010 wurde die Personalbemessung für Kinder im Krippenalter schrittweise von 1 : 7 auf 1 : 5 und damit um 40 Prozent, die Personalbemessung für Kinder im Kindergartenalter schrittweise von 1 : 13 auf 1 : 11 ab August 2018 und damit um 18 Prozent verbessert. Der aktuelle Einstieg in die Beitragsbefreiung steht dabei in keinem Widerspruch zu den Zielen der Landesregierung, die Kita-Qualität weiter zu steigern, sondern ergänzt die bereits umgesetzten bzw. beschlossenen Aktivitäten zur Qualitätsverbesserung mit dem Einstieg in die Landtag Brandenburg Drucksache 6/8401 - 2 - Elternbeitragsbefreiung um eine familien- und sozialpolitische Komponente. Frage 2: Wird das Land Brandenburg den Kommunen die Kosten erstatten oder werden die Kommunen auf den Kosten der Kitabetreuung sitzen bleiben? Frage 3: Wie hoch schätzt die Landesregierung die jährlichen Kosten für die beitragsfreie KITA? zu Frage 2 und 3: Dem strikten Konnexitätsprinzip folgend, ist ein Ausgleich für die durch die Elternbeitragsbefreiung im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung entstehenden Einnahmeausfälle bei den Einrichtungsträgern und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe sowie ein Ausgleich der bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe entstehenden Verwaltungskosten vorzunehmen. Gemäß dem Gesetzentwurf der Landesregierung entstehen dadurch jährliche Kosten von rund 42 Mio. Euro. Frage 4: Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosteneinsparungen in den Kommunen ein, wenn die Elternbeiträge für die Kita nicht mehr jährlich von den Kommunen berechnet werden müssen? zu Frage 4: Die Landesregierung geht davon aus, dass alle Einrichtungsträger, sowohl kommunale als auch freie Träger, von dem Verwaltungsaufwand entlastet werden, der u.a. durch die Einkommensermittlung, Festsetzung und Erhebung des Elternbeitrages, jährliche Einkommensüberprüfung, Verrechnungen und gegebenenfalls Beitreibung bei Zahlungssäumnissen entsteht. Bei einer Mehrzahl der Einrichtungsträger steht diesem unmittelbar eintretenden Bürokratieabbau keinerlei zusätzlicher Aufwand gegenüber, sodass sie ausschließlich profitieren. Aber auch der Aufwand bei Geltendmachung erhöhter, über den pauschalen Kostenausgleich hinaus gehender Einnahmeausfälle ist aus Sicht der Landesregierung geringer einzuschätzen als der wegfallende Aufwand für die Berechnung, Festlegung und Erhebung der Beiträge für die Kinder im letzten Kita-Jahr.