Landtag Brandenburg Drucksache 6/8408 6. Wahlperiode Eingegangen: 16.03.2018 / Ausgegeben: 21.03.2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3324 des Abgeordneten Christoph Schulze (fraktionslos) Drucksache 6/8159 Entschädigungszahlung für Einspeisemanagement für Windkraftanlagen im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Es ist mittlerweile bekannt, dass die Betreiber von Windkraftanlagen Entschädigungszahlungen entsprechend des EEG bekommen, wenn sie im Rahmen des Einspeisemanagements ihre Windkraftanlagen stilllegen würden, d. h., dass sie ihren Strom nicht einspeisen können, weil die Netze überlastet sind. Frage 1: Wie hoch waren die Entschädigungszahlungen für Einspeisemanagement- Maßnahmen in den gesamten Jahren 2010, 2011,2012, 2013,2014 und 2015? zu Frage 1: Die sogenannten Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen werden von den Netzbetreibern an die Bundesnetzagentur gemeldet. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht ihre Erkenntnisse quartalsweise in ihren Berichten zu Netz- und Systemsicherheitsmaßnahmen . Eine Verteilung der Einspeisemanagement-Maßnahmen nach Bundesländern ist seitens der Bundesnetzagentur erst für das Jahr 2015 veröffentlicht, nicht jedoch für die Jahre 2010 bis 2014. Die durch die Netzbetreiber an die Bundesnetzagentur gemeldeten geschätzten Entschädigungsansprüche der Anlagenbetreiber belaufen sich für das Jahr 2015 für das Land Brandenburg auf 71.331.467 Euro. Frage 2: Wie hoch waren die Entschädigungszahlungen für Einspeisemanagement- Maßnahmen im gesamten Jahr 2016? zu Frage 2: Die durch die Netzbetreiber an die Bundesnetzagentur gemeldeten geschätzten Entschädigungsansprüche der Anlagenbetreiber belaufen sich für das Jahr 2016 für das Land Brandenburg auf 34.302.405 Euro. Frage 3: Wie hoch waren die Entschädigungszahlungen für Einspeisemanagement- Maßnahmen im Jahr 2017? zu Frage 3: Mit Stand vom 11.10.2017 sind seitens der Bundesnetzagentur die durch die Netzbetreiber gemeldeten geschätzten Entschädigungsansprüche der Anlagenbetreiber für das 1. Quartal 2017 veröffentlicht worden. Landtag Brandenburg Drucksache 6/8408 - 2 - Danach belaufen sich die gemeldeten geschätzten Entschädigungsansprüche der Anlagenbetreiber für das 1. Quartal 2017 für das Land Brandenburg auf 12.861.544 Euro. Frage 4: Werden die Entschädigungszahlungen aus dem Landeshaushalt geleistet? Wenn ja, aus welchem Haushaltstopf? zu Frage 4: Entschädigungszahlungen erfolgen nicht aus dem Landeshaushalt. Die Entschädigung für Einspeisemanagement wird von demjenigen Netzbetreiber gezahlt, in dessen Netzgebiet der ursächliche Engpass vorliegt. Die Kosten werden über die Netznutzungsentgelte an die Netzkunden in diesem Netzgebiet weiter gegeben.